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Vollständige Version anzeigen : Mundraub?


Frog Astaire
28.12.06, 06:48
Hallo zusammen,

tja – über die Feiertage hatte ich ja nun ein bißchen Zeit hier herumzulurken und einen Eindruck zu bekommen. Bin ja schwer beeindruckt ob der Tiefe der Gefühle und Gedanken und wie ausführlich diese diskutiert werden.
Da kann ich nicht mithalten. Da bewegt mich viel profaneres.
Ist hier vielleicht ein Jurist unterwegs? Ich hätte da mal ne Frage, die mir schon lange im Kopf rumgeht. <unschuldig guck>
Vor Jahren ließ ich mal eine kleinere Tasche stehen, in der auch mein Geld, alle möglichen Ausweise (Kreditkarte, Führerschein, Personalausweis etc.) waren. Ich kam gleich zurück, aber die Tasche war weg. Das nervigste war, die ganzen Teile wiederzubeschaffen und kaum hatte ich das alles, wurde die Tasche hinter einem Schrank entdeckt. Es war alles noch drin, sogar das Geld. Nur die Packung Kondome fehlte. Ist echt passiert – kein Fake.

Was ist sowas eigentlich juristisch? Sowas ähnliches wie Mundraub?

Gruß vom Frosch

MC
28.12.06, 08:33
Kuriose Geschichte, da man Gummis nicht essen kann würde ich eher auf Bagatell Diebstahl tippen.

Violetta-Frankfurt
28.12.06, 09:51
Mundraub gibt es meines Wissens als juristischen Straftatbestand schon seit langem nicht mehr

Viol

bimka
28.12.06, 20:08
Mundraub gibt es seit 1975 nicht mehr als Deliktsform, aber ich persönlich würde mal auf eine besondere Notlage tippen und es straffrei ausgehen lassen... bin aber kein Jurist!!

Immerhin hast Du vielleicht zwei Menschen glücklich gemacht, eine schöne Geschichte für die (Nach-)Weihnachtszeit! :smile:

"Mundraub ist ein inzwischen abgeschaffter deutscher Straftatbestand. Er bezeichnete die Entwendung oder Unterschlagung von Nahrungs- oder Genussmitteln oder von anderen Gegenständen des hauswirtschaftlichen Gebrauchs in geringer Menge oder von unbedeutendem Wert zum alsbaldigen Verbrauch.

Nach § 370 Abs. 1 Nr. 5 StGB a. F. wurde Mundraub zuletzt mit einer Geldstrafe bis zu fünfhundert Deutsche Mark oder mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen bestraft. Wurde die Tat gegen einen Nachkommen oder gegen den Ehegatten begangen, war sie straflos. Im Rahmen der Strafrechtsreform wurde Mundraub zum 1. Juli 1975 als eigenständige Deliktsform entfernt. Heute werden Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gemäß § 248a StGB grundsätzlich nur noch auf Antrag verfolgt."

Quelle: Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Mundraub)

Frog Astaire
29.12.06, 05:45
yep.
wil ich doch mal schwer hoffen, dass da Zwei sehr in Notlage und dann entsprechend glücklich waren. Hab auch alle Verwünschungen wieder zurückgenommen und saß nur noch da und hab gelacht.

Gruß vom Frosch

Sailor
29.12.06, 12:53
Kuriose Geschichte, da man Gummis nicht essen kann würde ich eher auf Bagatell Diebstahl tippen.

na na MC, denk doch mal nach,

ich würde den Begriff Mundraub schon durchgehen lassen