PDA

Vollständige Version anzeigen : Für die Damen - 2 Stündiges Escort-Date mit Charles zu gewinnen!


belle-Escort
29.07.08, 13:43
Gewinnen Sie ein zweistündiges Privat-Time-Date mit unserem Escortgentleman Charles.

Teilnahmebedingung ist, dass das Date drei Stunden andauern wird - davon wird das Kennenlern-Dinner für eine Sendung eines renommierten TV-Senders und einer nicht minder renommierten Sendung mit hervorragendem Ruf aufgezeichnet.

Anschliessend wird ein Interview aufgezeichnet, in dem Sie mitteilen, warum Sie an männlichen Escorts interessiert sind und nicht privat an der Bar oder in einem Club auf "Beutefang" gehen.

Vom TV-Sender wurde uns zugesichert, dass Sie durch eine Visagistin völlig verändert werden und nicht erkannt werden.


Teilnehmen können alle Damen ab 21 Jahre.

Charles wird alle "Bewerberinnen" vorgelegt bekommen und wird sich davon eine Dame auswählen.

Details unter: http://www.belle-escort.de/index?seite=Escort-Special-News-from-belle-Escort-Berlin.php

belle-Escort
01.08.08, 04:33
...für die lesenden Damen hier *zwinker*

cantare
01.08.08, 10:42
wo ist der gewinn-charakter, wenn die "gewinnerin" ausgesucht wird???

belle-Escort
01.08.08, 11:28
Ich habe mir auch überlegt, ob ich sage, die 55.-igste eMail gewinnt - aber wer weiss, ob so viele zusammenkommen und da es für einen ganz speziellen Hintergrund steht, sollte auch der ein oder andere Fakt beinhaltet sein.

Aber sonst berechtigte Frage.

Herzlichst Lisa


wo ist der gewinn-charakter, wenn die "gewinnerin" ausgesucht wird???

xtc456
01.08.08, 12:46
Teilnehmen können alle Damen ab 21 Jahre.


Aha! Schon wieder eine Altersgrenze!:zwinker:
Ok, ok, ich schleich mich ja schon wieder aus diesem (nur für Damen bestimmetn) Thread
:gruss:

belle-Escort
01.08.08, 13:01
Aha! Schon wieder eine Altersgrenze!:zwinker:
Ok, ok, ich schleich mich ja schon wieder aus diesem (nur für Damen bestimmetn) Thread
:gruss:

Grins - ich denke schon, dass man hier die gesetzliche Volljährigkeit berücksichtigen sollte :)

Herzlichst Lisa

xtc456
01.08.08, 13:11
Grins - ich denke schon, dass man hier die gesetzliche Volljährigkeit berücksichtigen sollte :)

Herzlichst Lisa

Die wäre mit der Vollendung des 18. Lebensjahres gegeben.
21 ist eine strafrechtliche Grenze, bis zu der Jugendstrafrecht angewandt werden kann!:trotz:

xtc <---- der alte Klugschei...er!:grins:

belle-Escort
01.08.08, 14:29
Die wäre mit der Vollendung des 18. Lebensjahres gegeben.
21 ist eine strafrechtliche Grenze, bis zu der Jugendstrafrecht angewandt werden kann!:trotz:

xtc <---- der alte Klugschei...er!:grins:

Okay - 1:0 für Dich - ich bleibe trotzdem bei den 21 *zwinker*

Lieben Gruss Lisa