Vollständige Version anzeigen : Bordell-Klage gegen Kondompflicht erfolglos
Augsburg - Das Augsburger Verwaltungsgericht hat die Klage einer Bordell-Geschäftsführerin gegen die Kondompflicht in den öffentlich zugänglichen Räumen ihres Hauses abgewiesen. Damit wurde ein Bescheid der Stadt Augsburg für rechtmäßig erklärt, der dem Bordell unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10 000 Euro auferlegt hatte, jegliche Ausübung ungeschützten Geschlechtsverkehrs zu unterbinden. Die Klägerin hatte gegen den Bescheid angeführt, eine Überwachung der Kunden sei nicht lückenlos zu gewährleisten. Die Stadt hatte vor allem ungeschützten Oralverkehr beanstandet. Dieser müsse nach dem Infektionsschutzgesetz zur Vorbeugung von übertragbaren Krankheiten und deren Weiterverbreitung untersagt werden. Hinzu komme die bayerische Hygieneverordnung, wonach weibliche und männliche Prostituierte und deren Kunden verpflichtet seien, beim Geschlechtsverkehr Kondome zu verwenden. Die Geschäftsführerin hatte angeführt, die Auflage der Stadt sei unzumutbar und durch eine "Generalhaftungspflicht" nicht umzusetzen. dpa
Quelle: Süddeutsche Zeitung
Nr.81, Dienstag, den 07. April 2009 , Seite 31
Ich frage mich eigentlich auch, wo das hinführen soll. Es kann doch nur bedeuten, dass dann in jedem Zimmer eine Kamera hängt, die genau aufnimmt, ob MIT oder OHNE, Wahnsinn !!!
Spring-Escort
06.04.09, 23:47
Hallo,
dies ist eine Regelung zum Schutz der Anbieter/Innen im Paysex Bereich. Meiner Meinung nach gehört diese Regelung in ganz Deutschland eingeführt. Noch immer wird ungeschützter Oralverkehr verharmlost, bzw "schön geredet", wie es auch in diesem Forum schon der eine oder andere -Medizinexperte- getan hat.
Und Frauen, die noch immer Oralsex ohne Kondom anbieten haben entweder einen enormen Wissensrückstand, sind finanziell abhängig von ihrer Escorttätigkeit und haben absolute existenzielle Ebbe in ihrer Haushaltskasse, sind grundsätzlich auch mal dem Kunden gegenüber verantwortungslos oder haben schlichtweg : nichts mehr zu verlieren.
Zum Schutz von --Kunde-- und Dame: bei uns gibts nichts ohne Hütchen!
Tja und wenn die Gesetzgeber in Bayern dann mal ihre Sperrbezirksverordnung überdenken würden und da auch so zum Wohle der Damen handeln würden - dann wärs als Escort in Bayern richtig nett :-)...
Karen
www.spring-escort.com
texasrancher
07.04.09, 00:02
Hallo,
dies ist eine Regelung zum Schutz der Anbieter/Innen im Paysex Bereich. Meiner Meinung nach gehört diese Regelung in ganz Deutschland eingeführt. Noch immer wird ungeschützter Oralverkehr verharmlost, bzw "schön geredet", wie es auch in diesem Forum schon der eine oder andere -Medizinexperte- getan hat.
Und Frauen, die noch immer Oralsex ohne Kondom anbieten haben entweder einen enormen Wissensrückstand, sind finanziell abhängig von ihrer Escorttätigkeit und haben absolute existenzielle Ebbe in ihrer Haushaltskasse, sind grundsätzlich auch mal dem Kunden gegenüber verantwortungslos oder haben schlichtweg : nichts mehr zu verlieren.
Zum Schutz von --Kunde-- und Dame: bei uns gibts nichts ohne Hütchen!
Tja und wenn die Gesetzgeber in Bayern dann mal ihre Sperrbezirksverordnung überdenken würden und da auch so zum Wohle der Damen handeln würden - dann wärs als Escort in Bayern richtig nett :-)...
Karen
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Da würde mich doch wirklich interessieren, wie Du zu Männern stehst, die diese Variante praktizieren und welche Gründe Du dahinter vermutest?
Tja, ich scheide damit wohl als potentieller Kunde für Deine Agentur aus.
Bloßeinbesucher
07.04.09, 04:33
Liebe Karen, ein Eingriff in den Wettbewerb wie das bayrische FO-Verbot wird ohne andere Eingriffe wie z.B. die Münchner Sperrbezirksverordnung kaum zu haben sein. Du kannst nicht gut erst den Staat als Ersatzzuhälter in Anspruch nehmen und dann erwarten, daß er sich im übrigen heraushält.
Hallo,
dies ist eine Regelung zum Schutz der Anbieter/Innen im Paysex Bereich. Meiner Meinung nach gehört diese Regelung in ganz Deutschland eingeführt. Noch immer wird ungeschützter Oralverkehr verharmlost, bzw "schön geredet", wie es auch in diesem Forum schon der eine oder andere -Medizinexperte- getan hat.
Und Frauen, die noch immer Oralsex ohne Kondom anbieten haben entweder einen enormen Wissensrückstand, sind finanziell abhängig von ihrer Escorttätigkeit und haben absolute existenzielle Ebbe in ihrer Haushaltskasse, sind grundsätzlich auch mal dem Kunden gegenüber verantwortungslos oder haben schlichtweg : nichts mehr zu verlieren.
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Tja und wenn die Gesetzgeber in Bayern dann mal ihre Sperrbezirksverordnung überdenken würden und da auch so zum Wohle der Damen handeln würden - dann wärs als Escort in Bayern richtig nett :-)...
Karen
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das du damit in die pers rechte des einzelnen eingreifst ist dir aber schon klar. was den gesundheitsaspekt betrifft - alle aidshilfe z.b. sagen das ov ohne kondom ohne aufnahme nur ein theoretisches risiko beinhalten. das ist das eine. ich denke schon das escorts sehr wohl in der lage und auch fähig sind ihrer eigenen gesundheit rechnung zu tragen. und das geht schon über regelmäßige untersuchungen hinaus. leztendlich ist dies dies eine frage des bewußtseins. und das läßt sich mal nicht "verordnen" - auch nicht zwangsweise. gleiches trifft auch auf die meisten kunden die escorts buchen zu - stell ich jetzt mal in den raum.
die andere - weitaus größere sache ist schlicht und einfach das du mit einer solchen forderung menschen das recht auf einer entscheidung die zwischen zwei partnern auf einer absprache beruhen - "ja für uns ist es ok ov zu machen - mit der berufung auf "die volksgesundheit" absprichst und diese beiden dann kriminalisierst.
Ich empfehle Dir die letztejährigen Reden zum WeltAids Tag in der Frankfurter Paulskirche mal durchzulesen auf der u.a. der ehemalige Richter Prof Winfried Hassemer vom Bundesverfassungsgericht gesprochen hat.
Das Augsburger Verwaltungsgericht spricht in seiner Begründung
"Dieser müsse nach dem Infektionsschutzgesetz zur Vorbeugung von übertragbaren Krankheiten und deren Weiterverbreitung untersagt werden. Hinzu komme die bayerische Hygieneverordnung, wonach weibliche und männliche Prostituierte und deren Kunden verpflichtet seien, beim Geschlechtsverkehr Kondome zu verwenden."
schlicht und einfach das Recht auf Gesundheit des Einzelnen an für die - wenn der Einzelne nicht schon dafür sorgt dies der Staat tun müsse. Angesichts der Tatsache das der Staat nicht nur an Alkohol und Nikotin erheblich profitiert und die Ungesundheit - gesuncheitlichen Schaden der Bevölkerung dabei n KAuf nimmt, mutet eine solche egründung geradunz irrsinnig zumindest widersinng an.
Solche Urteile zeigen die Oberflächlichkeit und Unfähigkeit Dinge in einem größen Rahmen wahrzunehmen.
Auch sehr lesenswert
"Ethische Grenzen der Gesundheitsförderung"
http://offenbach.aidshilfe.de/data/start.htm = Aktuelles = Journal
dann Download Die Infact Jan./ Feb. 2009 - Seite 23 " Dr. Stefan Etgeton: Prävention kennt keine Moral? - Ethische Grenzen der Gesundheitsförderung"
Hallo,
der Staat hat die Pflicht, durch Gesetze dort zu schützen wo die Gefahr besteht, dass Schwache ausgenutzt oder über Maß gefährdet werden.
Dass dieses in der Prostitution mit hoher Wahrscheinlichkeit der Fall ist, daran wird ja wohl auch hier niemand ernsthafte Zweifel haben. Daher ist diese gesetztliche Verordnung völlig richtig.
Wenn ich mir den Ausschnitt der in diesem Forum vertretenen Gruppe sowohl auf der Damen- als auch auf der Seite der Herren betrachte, so dürfe sich hier in etwa die "Spitze des Eisberges" aufhalten. Aus dieser Position heraus, wo niemad ein Problem haben muss, das zu bekommen was er möchte und wohl keine Dame aus einer solchen Abhängigkeit heraus wirklich gezwungen wird, etwas anzubieten was sie selbst nicht vertreten kann, sollte hier nicht über Änderungen der Kondompflicht gesprochen werden. Hier in diesem Forum wird niemand davon eine Veränderung wahrnehmen.
Was die damit derzeit verbundene "Illegalität" im Hotelzimmer angeht, dürfte es vertretbar sein, da es wohl sehr viel wahrscheinlicher ist bei einer Tempoüberschreitung geblitzt zu werden. Und da möchte ich hier mal einen erleben, der deshalb nur so schnell fährt wie er darf.
In diesem Sinne, lasst uns den Spass nicht verderben aber haben wir Respekt vor denen, die den Schutz eines solchen Gesetztes wirklich benötigen.
Jag.
http://www.medical-tribune.at/dynasite.cfm?dsmid=77069&dspaid=669565
http://www.dermis.net/dermisroot/de/1196240/image.htm
http://www.intimatemedicine.de/gesundheit-und-sex/toedliche-kombination-hpv-und-krebs/
ohne Worte...
http://www.welt.de/wissenschaft/article864595/Oralsex_kann_zu_Kehlkopfkrebs_fuehren.html
ohne Worte...
. . . . heißt es in der Studie, die im Fachmagazin „New England Journal of Medicine“ veröffentlicht wurde.
Der Untersuchung an 300 Testpersonen zufolge weisen Menschen, die mindestens sechs Oralverkehr-Partner hatten, beinahe neun Mal häufiger diese seltene Krebsart auf als andere. Dies gelte für Männer wie Frauen gleichermaßen.
Eine Studie mit 300 Personen- über welchen Zetraum? - das ist natürlich eine aussagkräftige Studie . . . . :oben:
der Link den Du jetzt eingebunden hast ist da schon sehr aussagekräftiger . . . . . so scheint es aber nur auf den ersten blick
Verhindert die HPV-Impfung Haut- und Kehlkopfkrebs?
HPV Impfung
dazu muß man wissen das vor 2 - 3 Jahren Jahren eine große Kampagne von der Pharmaindustrie iniitiert wurde in der die "Gefahren von HPV" dramatisch ausgeführt worden sind.
Nur zwei Beispiele aus dieser Zeit
http://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/organisationseinheit/gesundheit/hpv_info.html
http://www.focus.de/schule/gesundheit/medizin/tid-5240/hpv_aid_50173.html
In der Folge wurden AussendienstmitarbeiterInnen in Schulen geschickt um (den Absatz des Impfstoffes anzukurbeln) 14 - 16 jährigen Schülerinnen ein Schreckenscenario bzgl der Gefahren von Sex OHNE eine HPV Impfung in drastischen Bildern vor Augen zu halten. Die Folge davon war eine Welle von HPV Impfungen. Was man aber wohlweislich verschwiegen hat waren die teilweisen heftigen Nebenwirkungen die mit dieser Impfung bei nicht wenigen aufgetreten sind. Diese Nebenwirkungen - obwohl bekannt - wurden in den Infoveranstaltungen verschwiegen.
Die Ärztin Ines Thonke von pro Familia zeigte sich besorgt über die massive Werbung für die HPV-Impfung, die selbst vor Schulen nicht halt mache. Die darin vermittelte Botschaft "Impfung schützt vor Krebs" entbehre einer wissenschaftlichen Grundlage.
http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/krebs/gebaermutter-krebs/?sid=525424
Und was die nebenwirkungen betrifft - HPV Impfung + Nebenwirkungen - Google-Suche
Bloßeinbesucher
07.04.09, 11:09
"Augsburg - Das Augsburger Verwaltungsgericht hat die Klage einer Bordell-Geschäftsführerin gegen die Kondompflicht in den öffentlich zugänglichen Räumen ihres Hauses abgewiesen. Damit wurde ein Bescheid der Stadt Augsburg für rechtmäßig erklärt, der dem Bordell unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10 000 Euro auferlegt hatte, jegliche Ausübung ungeschützten Geschlechtsverkehrs zu unterbinden. Die Klägerin hatte gegen den Bescheid angeführt, eine Überwachung der Kunden sei nicht lückenlos zu gewährleisten. Die Stadt hatte vor allem ungeschützten Oralverkehr beanstandet... dpa"
Mit der Kondompflicht, also der Regulierung von Praktiken im einzelnen, übernimmt der Freistaat nicht nur eine klassische Funktion des Zuhälters, sondern er nötigt auch Bordellbetreiber dazu, in ihre angestammte Rolle als Zuhälter zurückzukehren. Der Zwang, "jegliche Ausübung ungeschützten Geschlechtsverkehrs zu unterbinden", ist unvereinbar mit der Beschränkung der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers auf Ort und Zeitpunkt der Prostitutionsausübung, wie sie das Prostitutionsgesetz vorsieht.
Mit der Kondompflicht, also der Regulierung von Praktiken im einzelnen, übernimmt der Freistaat nicht nur eine klassische Funktion des Zuhälters, sondern er nötigt auch Bordellbetreiber dazu, in ihre angestammte Rolle als Zuhälter zurückzukehren. Der Zwang, "jegliche Ausübung ungeschützten Geschlechtsverkehrs zu unterbinden", ist unvereinbar mit der Beschränkung der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers auf Ort und Zeitpunkt der Prostitutionsausübung, wie sie das Prostitutionsgesetz vorsieht.
Eine recht weit hergeholte These welche du hier aufstellst, eher sollte man doch sagen dass der Freistaat Bayern den Schutz von Kunden und Anbietern vor Geschlechtskrankheiten einfach nur gesetzlich festgeschrieben hat und auch durchsetzt.
Und was hat der Ort und Zeitpunkt damit zu tun?
Bloßeinbesucher
07.04.09, 13:24
... eher sollte man doch sagen dass der Freistaat Bayern den Schutz von Kunden und Anbietern vor Geschlechtskrankheiten einfach nur gesetzlich festgeschrieben hat und auch durchsetzt.
So kann man's natürlich auch ausdrücken. Aber die Regulierung der Praktiken von Prostitutierten gehört nun einmal zum Geschäft des Zuhälters. Er legt fest, was erlaubt und verboten ist, und setzt das Verbot im Fall von Zuwiderhandlung seinem "Pferdchen" gegenüber durch. Daß dies nicht zuletzt zu deren eigenem Wohl geschieht, versteht sich auch in diesem Fall natürlich von selbst.
Und was hat der Ort und Zeitpunkt damit zu tun?
Das Prostitutionsgesetz beschränkt die Weisungsbefugnis des Arbeitsgebers auf Ort und Zeitpunkt der Prostitutionsausübung. Damit sind Weisungen hinsichtlich der Praktiken ausgeschlossen. Der Bordellbetreiber kann z.B. seine Mädchen nicht anweisen, Oralverkehr anzubieten. Er kann es aber ebensowenig untersagen. Das Weisungsverbot gilt nach beiden Seiten.
Wie absurd das bayrische FO-Verbot ist, zeigen schon die oben bereits angeführten und auch von der Klägerin geltend gemachten Probleme einer effektiven Kontrolle. In Frage kämen in der Tat nur Kameras in den Verrichtungszimmern, oder aber Speichelproben zwecks DNA-Test nach jedem Gast. Demgegenüber nimmt sich das herkömmliche Zuhälterregime harmlos und liberal aus.
... Aber die Regulierung der Praktiken von Prostitutierten gehört nun einmal zum Geschäft des Zuhälters...
Ach wirklich?! In welcher Zeit und in welchem Land und in welchem Milieu lebst Du?
Ach wirklich?! In welcher Zeit und in welchem Land und in welchem Milieu lebst Du?
und du? in der heilen Welt?
ich denke BEB liegt da ziemlich richtig!
Zuhalter: Ne, nix "heile Welt".
Aber ich stochere auch nicht in jeder Frau und suche mir aus.
Aber wenn man sich bevorzugt in Billigpuffs rumtreibt und auf Flatrate-Angebote angewiesen ist ...
Im Escort-Bereich jedenfalls ist die Zuhälter-Quote erfahrungsgemäß äußerst gering,
jedenfalls im anspruchsvollen Sektor.
Zuhalter: Ne, nix "heile Welt".
Aber ich stochere auch nicht in jeder Frau und suche mir aus.
Aber wenn man sich bevorzugt in Billigpuffs rumtreibt und auf Flatrate-Angebote angewiesen ist ...
Im Escort-Bereich jedenfalls ist die Zuhälter-Quote erfahrungsgemäß äußerst gering,
jedenfalls im anspruchsvollen Sektor.
ja sicherlich....
Bloßeinbesucher
07.04.09, 17:08
Ach wirklich?! In welcher Zeit und in welchem Land und in welchem Milieu lebst Du?
Aber wenn man sich bevorzugt in Billigpuffs rumtreibt und auf Flatrate-Angebote angewiesen ist ...
Lieber rikki, ich nehme zu Deinen Gunsten einmal an, daß Du die Deinen hiesigen Beiträgen vorausgegangene Diskussion nicht sehr aufmerksam verfolgt und sie deshalb auch nicht verstanden hast.
@Bloß1Besucher:
Hast recht. Aber hier besteht manches aus OTs zu OTs zu OTs, die ich mir auch nicht immer so subtil reinziehe. Sorry.
Auf jeden Fall habe ich Deine Ansicht mitbekommen, dass Du das bayerische FO-Verbot für Schwachsinn hältst. Da kann ich Dir nur zustimmen.
Aber so san's die oidn bairischen Rittersleut. Die müssen jetzt nur noch mit ihrem Ratzinger-Papst abklären, warum man in Bayern einen Gummi aufziehen muss, um FO zu machen, während man (z.B. in Afrika) beim GV keinen Gummi benutzen darf, selbst wenn es um die Vermeidung einer AIDS-Infektion geht.
Vielleicht sollte man erst einmal definieren ob Oralverkehr überhaupt als Geschlechtsverkehr gilt, soweit ich weiss ist dem rein juristisch nicht so.
Allerdings wen interessieren die Gesetze in Bayern wirklich :grins:
LG
Sandra
P.S. Schon paradox, der Staat, die Stadt München oder das Land bestimmen
- wo ich arbeiten darf
- was ich anbieten darf (hier FO bzw. kein FO)
- und "Abgabe" leisten muss ich auch noch :lach:
Wer ist hier wohl der grösste ...XXX? :grins:
Anna Lytisch
07.04.09, 20:06
Vielleicht sollte man erst einmal definieren ob Oralverkehr überhaupt als Geschlechtsverkehr gilt, soweit ich weiss ist dem rein juristisch nicht so.
Der vorletzte Präsident der Vereinigten Staaten sah das genauso :grins:
Aber so san's die oidn bairischen Rittersleut. Die müssen jetzt nur noch mit ihrem Ratzinger-Papst abklären, warum man in Bayern einen Gummi aufziehen muss, um FO zu machen, während man (z.B. in Afrika) beim GV keinen Gummi benutzen darf, selbst wenn es um die Vermeidung einer AIDS-Infektion geht.
:zwinker: Nun,zumindest das Risiko schwanger zu werden (und um Empfängnisverhütung-Verhütung geht es dem Papst ja) ist bei FO tatsächlich vernachlässigbar gering ... :clown::lach:
Francis B.
08.04.09, 11:14
:zwinker: Nun,zumindest das Risiko schwanger zu werden (und um Empfängnisverhütung-Verhütung geht es dem Papst ja) ist bei FO tatsächlich vernachlässigbar gering ... :clown::lach:
Naja, diskutier das doch mal mit dem Kollegen Boris B.... :lach::cool::lach:
Naja, diskutier das doch mal mit dem Kollegen Boris B.... :lach::cool::lach:
Dabei ginge es um Blödheit, nicht um Risiko.
Alexandras Escort
11.05.09, 19:28
Hi zusammen,
ganz ehrlich, ich finde die bayrische Kondompflicht gar nicht schlecht. Alleind die Frage der Gäste nach ohne ist schon deutlich geringer, als z.B. in Hamburg oder Köln, was ich als sehr angenehm empfinde.
Es geht ja auch nicht immer nur um HIV oder HEP, es gibt genügend anders wovor ich mich schützen möchte. Alleine durch die Häufigkeit der Intimkontakte die ich habe, erhöt sich ja das Risiko. Da meine Gäste ja auch zu anderen Damen gehen, erhöt es sich nochmal. Das ist Grund genug für mich, mögliche Risikofaktoren auf das Minimum zu reduzieren.
Und auch gerade WEIL ich das hauptberuflich mache, gehe ich erst recht keinen Kompromiss ein, denn meine Gesundheit ist mein Kapital zur Zeit auch meine Existenz.
Sicherlich entgeht mir der ein und andere Gast, doch das ist mir der Preis wert, denn ich denke längerfristig, nicht nur was heute ist.
Alexandra
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