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friederike

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Über friederike

Persönliche Informationen

  • Wohnort
    Frankfurt
  • Interessen
    Politik, Diskutieren, gute Restaurants
  • Beruf
    Sexworker
  • Geschlecht
    weiblich

Sonstiges

  • Agenturen und Modellangebote erwünscht?
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  1. Catherine Healy aus Neuseeland, frühere Prostituierte und in den letzten Jahren Kämpferin für die Rechte der Sexarbeiterinnen in Neuseeland, wurde von der Queen in den Adelsstand erhoben. Sie heißt nun "Dame Catherine Healy", die korrekte Anrede ist entweder dieser volle Name oder kurz "Dame Catherine". Ihrem Einsatz ist es zu verdanken, dass Prostitution in Neuseeland legalisiert wurde. Diese Ehrung ist ein ermutigender Schritt in die richtige Richtung - erstaunlich, wozu die Queen im Stande ist. (Solche Ehrungen werden der Queen von der Regierung vorgeschlagen. Sie wäre aber durchaus in der Lage, abzulehnen.) https://kurier.at/leben/dame-catheri...delt/400045337
  2. Wichtiger als die Schreibweise ist die Bedeutung der Begriffe "a priori" und "a posteriori", die eben (im Kant'schen Sinn) nicht zeitlich zu verstehen sind. Dass man Wirkungen eines Gesetzes frühestens nach zwei Jahren seriös beschreiben kann, ist eine unbegründete Behauptung. Mit den Erfahrungen der Betroffenen deckt sie sich nicht. Ein Gesetz hat natürlich kurzfristige und langfristige Wirkungen oder Nichtwirkungen. Nimm als Beispiel die "Mietpreisbremse" von 2015, bei der schon nach einem Jahr empirisch feststand, dass sie ihre Ziele nicht erreicht. Für die Betroffenen ist ein zweieinhalbjähriges Diskussionsverbot mit der Begründung, erst dann wisse man, ob sich nicht alles irgendwie von selbst richtet, keine Hilfe. @Wulf: vermutlich bist Du Lehrer. Die unbeirrbare Überzeugung, den Betroffenen gar nicht zuhören zu müssen, und der feste Glaube an das Rechthaben der Obrigkeit deuten darauf hin.
  3. Den Begriff "a posteriori" muss man nicht kennen und muss ihn auch nicht korrekt schreiben können. Aber man sollte halt auch mit solchen Wertungen zurückhaltend sein. Und es tut gut, Argumente aufzunehmen und zu bedenken. Das Gesetz ist übrigens seit dem 01.07.2017 in Kraft. Daran ändert das Chaos bei der Umsetzung nichts. Natürlich gibt es auch schon Wirkungen.
  4. @Wulf liest Kritik am ProstSchG weder zusammengefasst (wie in dem News-Clip zu Hydra) noch in ausführlicher Form. Er braucht das auch nicht, weil er sich ja seine Meinung im Kant'schen Sinne a priori schon gebildet hat. Die Punktation von EMMA ist natürlich, wie es bei diesem Blatt so ist, prostituiertenfeindlich, hyper-autoritär und abwegig. Man schüttelt freilich den Kopf über die CDU, die hier gepriesen wird, während die SPD den Emanzen der EMMA nicht gefällt. Zu liberal eben. EMMA hat beispielsweise eine besonders geile Idee: wenn es nach denen ginge, hätten die Behörde die Aufgabe, jederzeit den Aufenthaltsort der Prostituierten zu monitoren, vorsorglich, um stets nach dem rechten sehen zu können - aus Sicherheitsgründen, natürlich. Einfach irre.
  5. So ist es halt nicht. Wir sind in einem Land, in dem man Gesetze diskutieren kann, auch und besonders missratene Gesetze. Und wo die Meinung der Betroffenen zählt. Das ist ja der Vorwurf: das Gesetz ist eine Verschlimmbesserung. Es erreicht seine (vorgeblichen) Ziele nicht. Es wurde von Leuten gemacht, die die Meinung der Betroffenen (die sie ja angeblich schützen wollen) ignorieren. Und die haben Anhänger, die die Kritiker des Gesetzes nicht anhören, sondern ins Ausland verfrachten wollen.
  6. Weil Prostituierte unmündig sind und zu dumm, ihr Belange selbst zu regeln und entscheiden? Sie brauchen eine Behörde, die ihnen sagt, was gut ist für sie ... Ich hab versucht zu erklären, warum es durchaus sinnvoll sein kann und rational, im Bordell zu übernachten. Die Schlafraumfrage ist nur eine von vielen, wo die Initiatoren des ProstSchG meinen, ihre Vorstellungen den Prostituierten aufzwingen zu sollen ("Standards setzen" ...) und ihnen damit etwas Gutes zu tun. Tatsächlich endet solche Borniertheit eben meist im Desaster, so auch hier. Für viele traditionell denkende Deutsche ist eben etwas, das nicht von Behörden geregelt und kontrolliert ist, gleichbedeutend mit "Unordnung". Warum ist das keine Frage des politischen Lagers? Nun, hier hat sich eine Koalition gebildet von Schwesig und dem erzkonservativen Rand der CDU/CSU. Beiden ist gemeinsam, dass sie fest an die bevormundende und erzieherische Ordnung des Staates glauben. Sowohl im linken als auch im rechten Lager gibt es Freiheitliche, die natürlich das ProstSchG scharf ablehnen. Die Blöcke, die sich gegenüberstehen, sind also hier nicht die traditionellen "Rechts/Links", sondern "Freiheitliche/Staatsautoritäre". Den Zusammenhang "ProstSchG" und "soziale Standards" sollte man mal gleich beiseitelassen ...
  7. @Wulf, ich möchte auf Deinen Beitrag #43 vom heutigen Tag, 14:10 Uhr eingehen. Es gibt Bordelle, die sehr gut bewohnbare Zimmer zum Arbeiten haben, ausreichend groß, mit eigenem Badezimmer, komfortabel eingerichtet, mit Tageslicht und Fenstern. Dort kann man durchaus auch übernachten und sich aufhalten. Natürlich darf man die Zimmer auch verlassen und man braucht dort nicht seine Freizeit verbringen. Man darf also die Frage nach "Legebatterien" und die Bekämpfung des Zuhälterunwesens nicht gleichsetzen mit der Nutzung des Arbeitszimmers auch zur Übernachtung. Das aber ist genau das Problem des ProstSchG. Zuhälterei ist schon immer strafbar gewesen, da braucht es keine sekundären gesetzlichen Tatbestände mehr. Weil die Initiatoren dieses Gesetzes sich nun solchen Vorstellungen hingeben wie ,führen sie solche Vorschriften und Verbote ein und richten - das ist mein Punkt - für viele Frauen, deren Freiheiten sie einschränken, Schaden an, freilich ohne damit den Zuhältern wehzutun, denen sie im Gegenteil noch einen zusätzlichen Erpressungshebel und neue Erlösquellen erschließen. Ich möchte einmal vermuten, dass Du diese Frage für Dich nicht bejahen kannst. Ich selbst kann das für mich aber schon, wobei ich allerdings nun nicht weiß, was Du mit "längerem Zeitraum" meinst. Der Fall ist nicht unnormal. Ich war zu der Zeit in England, wollte dort aber keine Sexarbeit machen mangels lokaler Kenntnisse, und bin dann manchmal für verlängerte Wochenenden nach Deutschland herübergekommen und habe dort in einem Bordell gearbeitet und übernachtet. Wie hier in dieser Diskussion schon erwähnt, gibt es fkk-Clubs, die separate Übernachtungsmöglichkeiten anbieten, aber in vielen Fällen ist es kostengünstig, angenehm, einfach praktisch und auch sicher, im Bordell zu übernachten. Sehr viele Frauen haben das in der Vergangenheit aus genau diesen Gründen so gehandhabt. Wegen der neurotischen Zwangsvorstellungen der Gesetzesinitiatoren soll das nun nicht mehr möglich sein. Auch die Frage, ob man 12 oder 24 qm haben möchte, soll die Behörde entscheiden und so weiter. Die Initiatoren wollen es eben nicht bei der Kriminalitätsbekämpfung belassen, sondern wollen (nach eigenem Eingeständnis) ihre Vorstellungen von einem angenehmen Sexarbeitsplatz verwirklichen. Und damit schaffen sie Unsicherheit, Existenzängste, Sorgen und vor allem neue und deutlich stärkere Abhängigkeiten. Sie stärken die Stellung der Schlepper und Zuhälter, die sie doch eigentlich schwächen wollten. Zu dem letzten Punkt gibt es zahlreiche Beispiele, wir haben hier ja nur die Schlafraumfrage besprochen. Die ganze Anmeldungsthematik, nur um das Beispiel einmal kurz zu streifen, wird schon jetzt erfolgreich als Erpressungsmittel eingesetzt gerade gegenüber ausländischen Sexarbeiterinnen, die sich im deutschen Behördenumfeld nur schwer bewegen können (und von denen zum Beispiel die Stadt München hilfreicherweise noch verlangt, dass sie auf eigene Kosten zum Beratungsgespräch einen gerichtlich vereidigten Dolmetscher mitbringen). Nun zur Lektüre und Auslegung des § 18 (2) Nr. 7 ProstSchG, wo die Qualifikationen aus Deinen zwei Prädikatsexamina sicher hilfreich sind. Der Text von Abs. (2) Nr. 7 ist zunächst einmal ziemlich strikt. Abs. (3) eröffnet zwar Ausnahmemöglichkeiten, allerdings nur für Wohnungen und dort mit sehr starken Einschränkungen: "Einzelfall", "unverhältnismäßiger Aufwand", "schützenswerte Interessen ... auf andere Weise ...". Die von Dir ausführlich wiedergegebene Gesetzesbegründung wird noch deutlicher: die "Doppelnutzung" soll grundsätzlich verhindert werden, Ausnahmen müssen "anlassbezogen", "engbegrenzt" auf Einzelfälle sein und dürfen zwei Tage auf keinen Fall überschreiten, dem Betreiber droht der Verlust der Betriebserlaubnis, sollte die Behörde meinen, er gehe zu freizügig mit Ausnahmen um. All dies bedeutet auf Juristen- und Behördendeutsch: da geht gar nichts, höchstens vielleicht dass mal eine grad angereiste Rumänin, bis es aufhört zu regnen, kurz hereinkommen kann, weil sie spät nachts nicht sofort ein Hotelzimmer findet. Mit "großzügiger Auslegung" hat der Gesetzgeber hier nichts, gar nichts im Sinn, teilweise wird ja auch den Behörden ausdrücklich der Ermessensspielraum auf "null" reduziert (eine der Stellen, wo man sieht, dass hier kein ausgebildeter Gesetzesschreiber getextet hat). Das ProstSchG hat übrigens einen kräftigen Schuss Fremdenfeindlichkeit intus, wie die ganze Diskussion im ganzen Verfahren, auch im Parlament, immer wieder gezeigt hat. Und diese Stelle in der Gesetzesbegründung zu § 18 ist mir gleich als besonders hübsch aufgefallen, weil die Initiatoren hier ganz offen in all ihrer Naivität diesen Fall der "aus dem Ausland [für einen vorübergehenden Zeitraum] eingereisten Migrantinnen" aufführen, die sich Übernachtungskosten sparen wollen. Diesen sittenlosen und unsittlichen Personen sollen hier wohl mal von sauberer deutscher Hand die Grenzen gesetzt werden, so dass sie wenigstens Umsätze im deutschen Hotel- und Gaststättengewerbe dalassen müssen ...
  8. Offensichtlich geht da in der Diskussion einiges durcheinander. Das Beispiel mit den Schlafräumen ist ganz gut, um das Debakel zu erklären. Die Gutmenschen im Bundestag wollen den Prostituierten etwas Gutes tun. Sie stellen sich also vor, dass es doch nicht so schön wäre, im Arbeitsraum auch zu übernachten. Also wäre es doch mal etwas, wenn der Gesetzgeber vorschriebe, dass "Prostitutionsstätten" so angelegt sein müssen, dass die Arbeitsräume nicht "zur Nutzung als Schlaf- oder Wohnräume bestimmt sind" (§ 18 (2) Nr. 7 ProstSchG). Auf normalem Deutsch soll das wohl heißen, dass dort nicht übernachtet wird. Im Betriebsgenehmigungsverfahren wird das in vielen Fällen heißen, dass der Betreiber Übernachtungsmöglichkeiten nachweisen muss. In der Gesetzesbegründung wird dann geplaudert, dass Rückzugsmöglichkeiten geschaffen werden sollen und einer "Vereinnahmung durch das milieutypische Umfeld" vorgebeugt werden soll. In der Regel sind Bordelle nicht darauf ausgelegt, auch noch Wohn-/Schlafräume bereitzustellen. Das bedeutet, dass die Frauen, wenn der Laden z. B. um 3 Uhr schließt, das Gebäude verlassen müssen. Das ist richtig gut, wenn man dann als Frau sich da irgendwohin durchschlagen oder das Taxigewerbe subventionieren muss. Ein wohlmeinender Diskussionsteilnehmer meint, dass sie sich doch gewiss in der Nähe eine Wohnung suchen können, mit anderen Worten: sie sollen ihre private Wohnadresse doch an den Ort und in die Nachbarschaft, z. B. im Gewerbegebiet verlegen. Der Gesetzgeber schreibt, sie sollten sich doch nicht vor den zusätzlichen Übernachtungskosten drücken können. In der Praxis wird es also dazu kommen, dass zwielichtige Geschäftemacher Lösungen anbieten, z. B. die in der Diskussion erwähnten Schlafsäle. Im Ergebnis wird die Situation der Prostituierten nicht besser, sondern schlechter, die Abhängigkeiten werden größer, ebenso die Gefahrenexposition, es entstehen zusätzliche Kosten (die hereingearbeitet werden müssen), die Vereinnahmung durch das milieutypische Umfeld wird größer, nicht kleiner, es gibt mehr Ausbeuter und nicht weniger. Ein Diskussionsteilnehmer meinte, die Regelung des $ 18 (2) Nr. 7 werde doch gewiss großzügig ausgelegt. Man fragt sich, wie er darauf kommt. Schon die Gesetzesbegründung macht klar, dass dafür kein großer Spielraum besteht. Wer unsere Behörden kennt, weiß, dass von Flexibilität keine Rede sein wird. Es ist ziemlich egal, wieviele Dokumente da im Bundestag bewegt worden sein mögen. Das unterirdische Lkw-Zu- und Ablieferungssystem des Bundestages haben die wenigsten gesehen, es liefert täglich Tonnen Papier und fährt sie wieder ab. Im "normalen" Gesetzgebungsverfahren steht den politischen Entscheidern eine kenntnisreiche und erfahrene Ministerialbürokratie zur Verfügung, die ein Desaster dieses Ausmaßes in den allermeisten Fällen vermeiden kann, weil sie die Realität einigermaßen kennt und die Gesetzesfolgen überblickt. Hier war das nicht der Fall, und die laienhafte Arbeit der Bundestagsabgeordneten hat dafür gesorgt, dass die Fachleute nicht gehört wurden. Es hat nicht einmal dafür gereicht, dass die behördliche Umsetzung ordentlich vorbereitet wurde. Der Aufwand dafür wurde schlicht und einfach übersehen. Die Verwaltungskosten werden in der Gesetzesvorlage auf 13,4 Mio. Euro beziffert, die Relation dieser Angabe zu den tatsächlichen Kosten wird wohl so ähnlich sein wie beim Berliner Flughafen. Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes steht die Organisation der Umsetzung noch nicht ansatzweise. Einige Kommunen sind stolz, dass sie jetzt schon die vom Gesetz geforderten Vordrucke bereitstellen können, die meisten haben nicht einmal dies bislang geschafft. Die Folge, wenn die Behörden die Gesetze nicht umsetzen können, ist ein Aufblühen der illegalen Szene. Insgesamt also: ein peinlicher Reinfall.
  9. Soll das eine ernstgemeinte Argumentation sein? Phantasiezahlen helfen sicherlich nicht weiter. Es wäre auch zynisch, so mit den oft existentiellen Sorgen umzugehen, die das ProstSchG verursacht und die seine Autoren zu verantworten haben. Diese Betreiber dieses Gesetzesprojekts (Schwesig, Weinberg MdB, Pantel MdB, Uhl MdB, Heinrich MdB u. a.) argumentieren, man habe einigen "sogar sehr wehtun müssen, um vielen zu helfen" (Zitat Heinrich MdB). Niederträchtiger kann man kaum sein - und wie so oft, wird es mit dem Helfen für die Vielen auch nichts. Ein Musterbeispiel für eine Gesetzgebung, wie sie nicht sein sollte: eine Horde verwirrter Frauen und phantasiegeiler Männer im Bundestag machen mal ein Gesetz, an allen Fachleuten vorbei, mit großem Einfluss von Lobbygruppen, aber ohne die Ministerialexperten. Die Gesetzesfolgen können so natürlich gar nicht überblickt werden. Mich ärgert zum Beispiel das neugeschaffene Geschäftsfeld der Zimmervermietung - nach ProstSchG dürfen die Prostituierten ja nicht mehr im Bordell übernachten, sondern müssen eine getrennte Schlafadresse nachweisen. Ideal für zwielichtige Geschäftemacher ... Nur ein Beispiel für die Auswüchse der schmutzigen Phantasie der genannten Damen und Herren ...
  10. ohne die Beratungsgespräche (Gesundheitsamt, Ordnungsamt)?
  11. Ich verstehe nicht, warum man mit Felicitas kein Mitgefühl haben soll. Sie ist eine großartige Frau (ich kenne sie persönlich), und auf ihre Verdienste für die Allgemeinheit ist oben mit Recht hingewiesen worden. Sie hat gegen erhebliche und unberechtigte Widerstände und Hindernisse ein gutes Unternehmen aufgebaut und lange geführt. Warum es zu den Schwierigkeiten gekommen ist, kann ich nicht wirklich beurteilen. Mag sein, dass sie (auch) unternehmerische Fehler gemacht hat, oder auch nur Pech gehabt hat - solches passiert vielen Unternehmern jeden Tag. Ein Angestellter macht auch Fehler, er haftet halt in der Regel nicht dafür. Wenn man jetzt manchmal hämische Kommentare liest, oder auch, wenn ihre Darstellung stimmt, dass das Sozialamt aus dem Blauen heraus annimmt, sie habe noch Geld gebunkert, - dann verstehe ich das als Rache ihrer früheren Gegner oder sogar als einen Auswuchs der repressiven Bewegung der Allianz aus "Recht und Ordnung"-SpießerInnen und TotalitärfeministInnen. Pfui auf diese.
  12. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist leider auch teuer ... Und dank Draghi hat man wenig Chancen, etwas anzusparen, bei negativem Realzins und Aktienkursen auf schwindelerregender Höhe.
  13. Anne-Marie: Solche Gedanken mache ich mir auch.Ich habe mehrere ältere Kolleginnen gesprochen, sie haben gesagt, dass man den Beruf ziemlich lang ausüben kann, aber irgendwann wird es eben weniger. Eine wirklich gute Antwort habe ich noch nicht ...
  14. In Frankfurt geht es jetzt: wenn man vom Gesundheitsamt die Bescheinigung der Zwangsberatung hat, kann man die Anmeldung im Ordnungsamt machen (ohne Terminvereinbarung) in der Kleyerstraße 86, 2. Stock, Raum 2.002 oder 2.001. Die Anmeldebescheinigung kostet 50 Euro, Aliasbescheinigung 10 Euro. Öffnungszeiten: Montag: 08:00 bis 13:00 Uhr Dienstag nach Absprache Mittwoch 07:30 bis 15:00 Uhr Donnerstag 13:00 bis 18:00 Uhr Freitag 07:30 bis 12:00.
  15. Meine Mutter hat mich zuhause 'rausgeworfen, als sie es erfahren hat.

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