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Liebe Mitglieder, wir haben derzeit leider technische Probleme mit dem Kalender welche wohl leider noch einige Zeit anhalten werden . Danke für die Geduld. ×

Noch gut ein Monat


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München hat´s schon geregelt.

Kreisverwaltungereferat

 

Termin 1 Anmeldung :

 

Anmeldung auf Zimmer 410, 4 Stock

Bezahlung der Gebühr an der Kasse , Zimmer 207, 2 Stock

zurück zur Anmeldung Zimmer 410 / 4. Stock zur Terminvereinbarung

 

Termin 2 : Beratung

Anmeldung auf Zimmer 410 / 4 Stock

Durchführung der Gesundheitlichen Beratung

 

Bearbeitungszeit Gesundheitsberatung

Die Beratungsbescheinigung wird unmittelbar nach dem Gespräch ausgehändigt.

 

Gebührenrahmen

35 Euro

Kasse Zimmer 207, 2.Stock

 

Zahlungsarten

Barzahlung

 

Bearbeitungszeit Anmeldung

Bearbeitungszeit

In der Regel bekommen Sie sofort Ihre Anmeldebescheinigung

 

Gebührenrahmen

Für die Anmeldebescheinigung werden Gebühren erhoben.

 

Zahlungsarten

Girocard (EC-Karte)

Barzahlung

 

Auf Anfrage in einigen Städten, wo frau mehrfach anreisen muss, wurde angeboten die Bescheinigungen auch zusenden zu können (Adresse der Wahl der SW)

 

Dies dürfte insbesondere in Schleswig Holstein nicht schlecht sein, wenn frau eine passende Adresse hat, denn dort gibt es nur eine zentrale Anmeldestelle in Neumünster.

 

P.S.:

Ich habe nie behauptet dass etwas ungefragt zugeschickt wird.

P.P.S.:

München hats personalmässig auch etwas leichter als andere Städte ... haben sie doch das erfahrene Team der Scheinfreier an Bord :lach:

Bearbeitet von Spring
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Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Ich wäre froh, diese Info (welches Zimmer, wohin etc.) würde es für Köln, Düsseldorf, Bonn, Essen usw. auch schon so genau geben - ist München/Bayern das einzige Bundesland - was Gebühren erhebt? In NRW heißt es ja bisher, es kostet nichts. Also für die Anbieterinnen nichts.

 

Die Betreiber = wir Agenturen müssen natürlich in die Tasche greifen für Prüfung + auch nochmal für die Konzession....ist es eigentlich rechtens, dass es da keine genauen Berechnungen (oder wo finde ich die?) gibt zb. Unternehmensgröße/Verdienst im Jahr = Gebühr X für Prüfung/Gebühr X für Konzession....da steht ja immer was von bis.....wenn man jetzt mal negativ denkt...könnte man ja denken, es wird dann eher gerne die höhere Summe veranschlagt, wenn man positiv denkt, dann würde man annehmen - als kleine Agentur ohne Luxusvilla und Auto könnte es die geringste Stufe sein.....klar ich weiß, kommt natürlich auch drauf an, was die alles prüfen müssen, aber Konzession kann ja von 500 bis zu ein paar Tausend sein und Gebühr variiert auch. Aber soweit ich weiß, kann man sich dann eine Aufstellung geben lassen, wie der Preis zu Stande kam.

Bearbeitet von PLE-Agency
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NRW hat zumindest ein klares Konzept für Betreiber https://www.prostituiertenschutzgesetz.info/wp-content/uploads/merkblatt_betreiber-nrw.pdf

 

Das Erstellen des Betriebskonzepts für bestehende Betriebe ab 31.12.17 und für neue zum 1.7.17 wird mehr als ein abendfüllendes Programm. Da müssen die BetreiberInnen, StellvertreterInnen und Angestellten kpl. die Hosen runterlassen ...

 

Die Gebühren in NRW werden für Betreiber nach Aufwand berechnet. Wie das andere Länder handhaben ist noch nicht bekannt.

 

Amtliche Anträge für NRW liegen angeblich vor: http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/06/28/amtliche-antraege-nrw/

Bearbeitet von Spring

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Danke sehr für all die gute Recherche und die Mühe und die Offenheit es hier weiter zu geben. Klasse.

Kimi

ps. die Bayern halt, wars anders zu erwarten? Wenn schon denn schon, klar haben die das als einer der ersten geregelt. Im guten wie im schlechten, meist doch so.

 

München hat´s schon geregelt.

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Die Beratungsbescheinigung wird unmittelbar nach dem Gespräch ausgehändigt.

 

Gebührenrahmen

35 Euro

Kasse Zimmer 207, 2.Stock

 

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Barzahlung

 

Bearbeitungszeit Anmeldung

Bearbeitungszeit

In der Regel bekommen Sie sofort Ihre Anmeldebescheinigung

 

Gebührenrahmen

Für die Anmeldebescheinigung werden Gebühren erhoben.

 

Zahlungsarten

Girocard (EC-Karte)

Barzahlung

 

Auf Anfrage in einigen Städten, wo frau mehrfach anreisen muss, wurde angeboten die Bescheinigungen auch zusenden zu können (Adresse der Wahl der SW)

 

Dies dürfte insbesondere in Schleswig Holstein nicht schlecht sein, wenn frau eine passende Adresse hat, denn dort gibt es nur eine zentrale Anmeldestelle in Neumünster.

 

P.S.:

Ich habe nie behauptet dass etwas ungefragt zugeschickt wird.

P.P.S.:

München hats personalmässig auch etwas leichter als andere Städte ... haben sie doch das erfahrene Team der Scheinfreier an Bord :lach:

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Habe heute Info aus Köln erhalten und denke, dass es sicher auch anderen hilft:

 

Zur Zeit kann in Köln noch kein amtlicher Ausweis ausgestellt werden, jedoch werde ich den Damen eine Bestätigung der Vorsprache aushändigen und ihre Daten schon einmal aufnehmen. Sobald die Voraussetzungen zur Erteilung der eigentlichen Bescheinigung erreicht sind, werden die bereits erfassten Damen zwecks Vorsprache zur Gesundheitsberatung beim Gesundheitsamt und der Ausstellung der eigentlichen Bescheinigung einladen. Die Bestätigung der Vorsprache gilt bis dahin. Die Anmeldung ist kostenfrei.

 

Für die Anmeldung ist Raum 07.I04 und Raum 07.I05a, 7. Etage unter der Anschrift Amt für öffentliche Ordnung, Gewerbeangelegenheiten, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln vorgesehen.

 

Es muss keine! Wartemarke gezogen werden.

 

Sprich wer nach Samstag neu mit Escort starten möchte, kann ab Montag schon dorthin. Ich hatte sehr netten Kontakt zu den Zuständigen in Köln. Man ist dort sehr offen eingestellt/nicht mit Vorurteilen behaftet. Bereits aktive Damen warten denke ich besser, bis dann auch der amtliche Ausweis möglich ist, dann kann man alles auf einmal erledigen. Aber für neue Damen gilt ja ab Samstag: man muss erst hin.

 

Lg

 

Alina

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Es muss keine! Wartemarke gezogen werden.

 

 

Die Warteschlange wird sich in Grenzen halten :lach:

 

Die Neuen behaupten einfach sie hätten schon vorher mal für Geld mit Männern geschlafen. Bestätigungen gibts bei Alf für 50€ und einer Tasse Kaffee :clown:

(Für Blondinen mindestens 178cm, schlank und B-Cups gehts auch ohne Kaffee)

 

Wenn man sich schon wie in einigen Bundesländern rückwirkend anmelden kann, dann können auch rückwirkend Bestätigungen ausgestellt werden :lach:

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Vielleicht könnten ja alle Damen/Agenturen, die von den Städten - wo sie hauptsächlich tätig sind und schon Info haben wo anmelden etc. dies ebenso hier kollegial reinsetzen. Ich vermute - dass ja mehrere sich erkundigt haben? Nicht nur Spring, Diary, PLE und die Independent Damen - die sich bisher hier geäußert haben.

 

So können Damen / Kolleginnen hier reinschauen und nicht jeder muss neu fragen.

 

Nun hab ich mal ne Verständnisfrage....

 

Wenn ein Kunde zB aus Belgien, London usw. anfragt und die Dame dort trifft - dürfte sie da dann FO machen- weil es dort nicht verboten ist? Und darf ich dies vorab beantworten - wenn ein Kunde das fragt - wenn klar hervorgeht - dass das Date nicht in Deutschland sein wird? Oder darf sie es zwar anbieten ich aber - da Agentursitz in Deutschland ist - trotzdem nicht vorab beantworten. Oder beides nicht erlaubt? Bitte nicht die Antwort: Alina was die Dame am Ende macht....das hilft mir ja nicht weiter, wenns ne Kontrollfrage wäre ...ich meine wirklich was ist rechtens / was nicht.

 

Ich weiß, dass hier ab morgen Kondompflicht gilt. Ich rede von Dateanfragen für andere Länder. Denn als nur in München FO Verbot war - durften es Damen ja auch in anderen Städten / Ländern, oder? Oder durfte eine Dame - wohnhaft in München, auch in Belgien oder Köln es nicht anbieten....;)?

 

Stelle eigentlich nur ich mir solche Fragen?

Bearbeitet von PLE-Agency
  • Danke 3
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Also für Stuttgart, respektive Baden-Württemberg, habe ich noch keine zufriedenstellende Antwort erhalten.

 

Es hieß zu mir bei einem Telefonat mit dem Amt in Stuttgart, dass man noch gar nicht weiß, wer für was zuständig ist und es gibt wohl auch noch keine Stelle, an der ich mich melden könnte. Ich soll mich Ende diesen Jahres nochmals melden und "mir vorher keine Sorgen machen und den Sommer genießen :lach:!

 

Vor allem aber eine Aussage fand ich "gefährlich". Dass ich mir als Escort-Dame wegen Kontrollen keine Sorgen machen müsste, da das Gesetz nicht für diese Zielgruppe gedacht ist. Und dass in diesem Jahr wohl auch nicht mehr mit Kontrollen gerechnet werden könnte.

 

Zu dem sogenannten "Hurenausweis" habe ich die Aussage bekommen, dass es angeblich nur ein Dokument mit Alias-Namen sein soll (ohne Bild), das zeigt, dass ich mich angemeldet habe.

 

Was an diesem "Im-Nebel-Herumgestochere" nun aber richtig ist.... keine Ahnung.

 

Ich werde auf jeden Fall bis Ende des Jahres warten.....

  • Danke 5

 

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Stelle eigentlich nur ich mir solche Fragen? ��

 

Liebe Alina,

diese Fragen haben wir uns schon vor einiger Zeit, auch hier gestellt.

 

Es zählt das Land der Leistungeserbringung.

Wenn deutsche Sexworker in Belgien arbeiten unterliegen sie den belgischen Gesetzen, genauso wie eine in Deutschland arbeitende Rumänin deutschem Recht unterworfen wird.

 

Wenn eine Agentur in Deutschland arbeitet und da ihre Vermittlungsleistung erbringt, unterliegt sie deutschen Gesetzen.

 

Bei der Werbung z.B. HP zählt das Land an die sich die Werbung wendet. So reicht es z.B. nicht eine Seite im Ausland zu hosten.

 

Beim Kundengespräch wirds knifflig, da das im weitesten Sinne auch Werbung ist.

 

Wir haben im Netz eine Agentur gefunden, die auf ihrer HP unter Hinweis auf das ProstSchG schreibt, dass FO/FT nur im Ausland möglich ist. Ob das den gesetzlichen Auflagen entspricht kann man bezweifeln, da dies auch als versteckte (umschriebene) Werbung angesehen werden kann.

 

Die grösste Gefahr droht unserer Meinung nach in diesen Fällen nicht von den eh schon überforderten Behörden, sondern von kostenpflichtigen Abmahnungen nach Wettbewerbsrecht. Könnte ein riesiger Spielplatz für Abmahnanwälte werden.

 

Wir hatten von einem Kunden eine solche Anfrage für Juli. Unsere Antwort: Auf Grund der neuen Gesetzeslage können wir darauf leider keine Antwort geben, nur, dass in Belgien als "Tatort" deutsches Recht keine Anwendung findet.

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Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Ich denke das es erst mal weniger Buchungen gibt, da muss man sich drauf einstellen. Aktuell ist es 50:50

 

Von 4 Anfragen für Juli, wo nach den Vorlieben gefragt wurde, haben 2 nicht mehr reagiert als ich auf die Kondompflicht aufmerksam machen musste, die anderen 2 haben gebucht.

 

Das mit dem Ausland ist natürlich so eine Sache. Ist es den nicht als zweideutig zu sehen wenn man es so beantwortet das in Belgien das Deutsche recht nicht gilt ? Könnte einem dies nicht als versteckte zusage unterlegt werden ?

 

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,,Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen.

Maurice Chevalier

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Vielleicht könnten ja alle Damen/Agenturen, die von den Städten - wo sie hauptsächlich tätig sind und schon Info haben wo anmelden etc. dies ebenso hier kollegial reinsetzen. Ich vermute - dass ja mehrere sich erkundigt haben? Nicht nur Spring, Diary, PLE und die Independent Damen - die sich bisher hier geäuÃert haben.

 

So können Damen / Kolleginnen hier reinschauen und nicht jeder muss neu fragen.

 

Nun hab ich mal ne Verständnisfrage....

 

Wenn ein Kunde zB aus Belgien, London usw. anfragt und die Dame dort trifft - dürfte sie da dann FO machen- weil es dort nicht verboten ist? Und darf ich dies vorab beantworten - wenn ein Kunde das fragt - wenn klar hervorgeht - dass das Date nicht in Deutschland sein wird? Oder darf sie es zwar anbieten ich aber - da Agentursitz in Deutschland ist - trotzdem nicht vorab beantworten. Oder beides nicht erlaubt? Bitte nicht die Antwort: Alina was die Dame am Ende macht....das hilft mir ja nicht weiter, wenns ne Kontrollfrage wäre ...ich meine wirklich was ist rechtens / was nicht.

 

Ich weiÃ, dass hier ab morgen Kondompflicht gilt. Ich rede von Dateanfragen für andere Länder. Denn als nur in München FO Verbot war - durften es Damen ja auch in anderen Städten / Ländern, oder? Oder durfte eine Dame - wohnhaft in München, auch in Belgien oder Köln es nicht anbieten....;)?

 

Stelle eigentlich nur ich mir solche Fragen? í*½í¸

 

 

 

Grundsätzlich gilt das Land der Leistungserbringung. Umgekehrt hilft es einem in einem Land, in dem Prostitution verboten ist, auch nicht, wenn es im Herkunftsland der Dame erlaubt wäre.

 

Aber willst Du wirklich die Gesetzgebung im Ausland aktuell nachverfolgen? Ggf noch unterschiedliche Regelungen nach Region, Stadt oder Bezirk? Um verbindlich antworten zu können, ist das ein sehr großer Aufwand und großer Unsicherheit unterworfen.

 

Grundsätzlich Bescheid wissen schadet nicht, aber sonst würde ich mich anlassbezogen damit beschäftigen.

  • Danke 3

F CK

all I need is U

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Vielleicht könnten ja alle Damen/Agenturen, die von den Städten - wo sie hauptsächlich tätig sind und schon Info haben wo anmelden etc. dies ebenso hier kollegial reinsetzen. Ich vermute - dass ja mehrere sich erkundigt haben? Nicht nur Spring, Diary, PLE und die Independent Damen - die sich bisher hier geäußert haben.

 

So können Damen / Kolleginnen hier reinschauen und nicht jeder muss neu fragen.

 

Nun hab ich mal ne Verständnisfrage....

 

Wenn ein Kunde zB aus Belgien, London usw. anfragt und die Dame dort trifft - dürfte sie da dann FO machen- weil es dort nicht verboten ist? Und darf ich dies vorab beantworten - wenn ein Kunde das fragt - wenn klar hervorgeht - dass das Date nicht in Deutschland sein wird? Oder darf sie es zwar anbieten ich aber - da Agentursitz in Deutschland ist - trotzdem nicht vorab beantworten. Oder beides nicht erlaubt? Bitte nicht die Antwort: Alina was die Dame am Ende macht....das hilft mir ja nicht weiter, wenns ne Kontrollfrage wäre ...ich meine wirklich was ist rechtens / was nicht.

 

Ich weiß, dass hier ab morgen Kondompflicht gilt. Ich rede von Dateanfragen für andere Länder. Denn als nur in München FO Verbot war - durften es Damen ja auch in anderen Städten / Ländern, oder? Oder durfte eine Dame - wohnhaft in München, auch in Belgien oder Köln es nicht anbieten....;)?

 

Stelle eigentlich nur ich mir solche Fragen? ��

 

Wenn ein Kunde aus dem Ausland für ein Date im Ausland nach FO fragt und du das positiv beantwortest, dann hat das mit Werbung meiner Meinung nach nichts zu tun, ist also statthaft.

  • Danke 1

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Also für Stuttgart, respektive Baden-Württemberg, habe ich noch keine zufriedenstellende Antwort erhalten.

 

Es hieß zu mir bei einem Telefonat mit dem Amt in Stuttgart, dass man noch gar nicht weiß, wer für was zuständig ist und es gibt wohl auch noch keine Stelle, an der ich mich melden könnte. Ich soll mich Ende diesen Jahres nochmals melden und "mir vorher keine Sorgen machen und den Sommer genießen :lach:!

 

Vor allem aber eine Aussage fand ich "gefährlich". Dass ich mir als Escort-Dame wegen Kontrollen keine Sorgen machen müsste, da das Gesetz nicht für diese Zielgruppe gedacht ist. Und dass in diesem Jahr wohl auch nicht mehr mit Kontrollen gerechnet werden könnte.

 

Zu dem sogenannten "Hurenausweis" habe ich die Aussage bekommen, dass es angeblich nur ein Dokument mit Alias-Namen sein soll (ohne Bild), das zeigt, dass ich mich angemeldet habe.

 

Was an diesem "Im-Nebel-Herumgestochere" nun aber richtig ist.... keine Ahnung.

 

Ich werde auf jeden Fall bis Ende des Jahres warten.....

 

BW will bei der Anmeldung eine Extratour machen:

https://www.prostituiertenschutzgesetz.info/bundeslaender/umsetzung-des-prostschg-in-baden-wuerttemberg/

 

Gültigkeit der Anmeldebescheinigung

Abweichend von § 5 Absatz 3 Satz 1 ProstSchG ist die Gültigkeit der Anmeldebescheinigung örtlich auf das Landesgebiet Baden-Württembergs beschränkt.

 

Was wohl bedeutet, dass du z.B. um Frankfurt eintragen zu lassen, extra im Voraus nach Frankfurt fahren musst.

 

Gruß Jupiter, der jetzt versteht, was es im Gesetz bedeutet, dass jedes Bundesland gesonderte Zusatzregelungen machen darf.

  • Danke 3

"Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein."

 

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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Ich denke das es erst mal weniger Buchungen gibt, da muss man sich drauf einstellen. Aktuell ist es 50:50

 

Von 4 Anfragen für Juli, wo nach den Vorlieben gefragt wurde, haben 2 nicht mehr reagiert als ich auf die Kondompflicht aufmerksam machen musste, die anderen 2 haben gebucht.

 

Das mit dem Ausland ist natürlich so eine Sache. Ist es den nicht als zweideutig zu sehen wenn man es so beantwortet das in Belgien das Deutsche recht nicht gilt ? Könnte einem dies nicht als versteckte zusage unterlegt werden ?

 

Die 50/50 sagen ja nur etwas aus, wenn vorher alle Anfragen auch zu Aufträgen geführt haben.

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Grundsätzlich gilt das Land der Leistungserbringung. Umgekehrt hilft es einem in einem Land, in dem Prostitution verboten ist, auch nicht, wenn es im Herkunftsland der Dame erlaubt wäre.

 

Aber willst Du wirklich die Gesetzgebung im Ausland aktuell nachverfolgen? Ggf noch unterschiedliche Regelungen nach Region, Stadt oder Bezirk? Um verbindlich antworten zu können, ist das ein sehr großer Aufwand und großer Unsicherheit unterworfen.

 

Grundsätzlich Bescheid wissen schadet nicht, aber sonst würde ich mich anlassbezogen damit beschäftigen.

 

Richtig: Fast nicht machbar.

 

Beispiel Österreich:

Jede Prostituierte braucht einen "Deckel"

Die Vermittlung einer Dame aus Lindau nach Bregenz (3 Km) ist lt. österr.Gesetz Menschenhandel und verstösst gegen das generelle Prost-Verbot im Bundesland Vorarlberg, wo Prostitution nur in genehmigten Bordellen erlaubt ist. Allerdings wurde dort noch nie ein Bordell erlaubt.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 11:40 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 11:33 Uhr ----------

 

BW will bei der Anmeldung eine Extratour machen:

https://www.prostituiertenschutzgesetz.info/bundeslaender/umsetzung-des-prostschg-in-baden-wuerttemberg/

 

Gültigkeit der Anmeldebescheinigung

Abweichend von § 5 Absatz 3 Satz 1 ProstSchG ist die Gültigkeit der Anmeldebescheinigung örtlich auf das Landesgebiet Baden-Württembergs beschränkt.

 

Was wohl bedeutet, dass du z.B. um Frankfurt eintragen zu lassen, extra im Voraus nach Frankfurt fahren musst.

 

Gruß Jupiter, der jetzt versteht, was es im Gesetz bedeutet, dass jedes Bundesland gesonderte Zusatzregelungen machen darf.

 

Umgekehrt kann aber Frankfurt, wenn es will, Anmeldungen in/aus BaWü anerkennen ... Eine Dame aus Frankfurt, die in Stuttgart arbeiten will muss sich aber zwingend in Stuttgart anmelden.

 

Nicht zu Unrecht nennt die Familienministerin Rheinland-Pfalz Frau Spiegel, das Gesetz ein Bürokratie-Monster

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Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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BW will bei der Anmeldung eine Extratour machen:

https://www.prostituiertenschutzgesetz.info/bundeslaender/umsetzung-des-prostschg-in-baden-wuerttemberg/

 

Gültigkeit der Anmeldebescheinigung

Abweichend von § 5 Absatz 3 Satz 1 ProstSchG ist die Gültigkeit der Anmeldebescheinigung örtlich auf das Landesgebiet Baden-Württembergs beschränkt.

 

Was wohl bedeutet, dass du z.B. um Frankfurt eintragen zu lassen, extra im Voraus nach Frankfurt fahren musst.

 

Gruß Jupiter, der jetzt versteht, was es im Gesetz bedeutet, dass jedes Bundesland gesonderte Zusatzregelungen machen darf.

 

BW will wohl seinen Verwaltungsaufwand so gering wie möglich halten, denn das ist meiner Meinung nach der einzige Grund für diese Vorgehensweise. Denn sonst müssten sie die Anmeldedaten auch an alle in der Anmeldung genannten Orte in anderen Bundesländern weiter geben. Und da es sich um besonders sensible Daten handelt, ist der Aufwand gross.

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Wulf, was früher, also vor dem 1.7 war ist für mich nicht relevant.

 

Mir ist halt aufgefallen das von 4 Anfragen für Juli, 2 trotz hinweis auf Kondomplicht gebucht haben und 2 obwohl sie Buchen wollten danach nicht mehr reagiert hatten.

 

Ist ja normal das man als Anbieter das verhalten nun erst mal beobachtet :-)

 

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,,Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen.

Maurice Chevalier

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Wulf, was früher, also vor dem 1.7 war ist für mich nicht relevant.

 

Mir ist halt aufgefallen das von 4 Anfragen für Juli, 2 trotz hinweis auf Kondomplicht gebucht haben und 2 obwohl sie Buchen wollten danach nicht mehr reagiert hatten.

 

Ist ja normal das man als Anbieter das verhalten nun erst mal beobachtet :-)

 

Bitte nicht falsch verstehen, Silvia....Aber wenn bisher von 4 Anfragen 1 zur Beauftragung geführt hätte, könnte man ja jetzt sagen, dass die Quote von 25% auf 50% gestiegen ist, trotz oder wegen Kondompflicht. D.h. dass nur der Vergleich mit früher Sinn macht...

  • Danke 1

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Vielleicht drücke ich mich auch falsch aus.

 

Ich verstehe was Du meinst. Aber vor dem 1.7 gab es ja die Kondompflicht nicht. Mir geht es darum jetzt zu schauen, wieviele der Anfragenden nicht Buchen aufgrund der Kondompflicht. Wirklich nur aus diesem Grund.

 

Das vor dem 1.7 Anfragen nicht zu Buchungen führten ist klar, aber darüber führe ich keine Statistik.

 

Verstehst Du jetzt was ich meine ? Wenn nicht dann hapert es heute echt mit meiner Ausdrucksweise :-(

  • Danke 1

 

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,,Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen.

Maurice Chevalier

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Vielleicht drücke ich mich auch falsch aus.

 

Ich verstehe was Du meinst. Aber vor dem 1.7 gab es ja die Kondompflicht nicht. Mir geht es darum jetzt zu schauen, wieviele der Anfragenden nicht Buchen aufgrund der Kondompflicht. Wirklich nur aus diesem Grund.

 

Das vor dem 1.7 Anfragen nicht zu Buchungen führten ist klar, aber darüber führe ich keine Statistik.

 

Verstehst Du jetzt was ich meine ? Wenn nicht dann hapert es heute echt mit meiner Ausdrucksweise :-(

 

Deine Auswertung würde nur dann Sinn machen, wenn du die Personen, die angefragt aber nicht gebucht haben hinterher fragen würdest, ob sie wegen der Kondompflicht nicht gebucht haben oder aus anderen Gründen.

 

Wenn bisher ca. 50% der Anfragen zu Buchungen geführt haben, dann könnte man jetzt sagen (wobei die 4 Anfragen von der Anzahl her zu wenig sind, um verlässliche Zahlen zu bekommen) dass sich aufgrund der Kondompflicht keine Verhaltensänderung ergeben hat. Jetzt klar….? :blume3:

  • Danke 1

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Habe heute Info aus Köln erhalten und denke, dass es sicher auch anderen hilft:

 

Zur Zeit kann in Köln noch kein amtlicher Ausweis ausgestellt werden, jedoch werde ich den Damen eine Bestätigung der Vorsprache aushändigen und ihre Daten schon einmal aufnehmen. Sobald die Voraussetzungen zur Erteilung der eigentlichen Bescheinigung erreicht sind, werden die bereits erfassten Damen zwecks Vorsprache zur Gesundheitsberatung beim Gesundheitsamt und der Ausstellung der eigentlichen Bescheinigung einladen. Die Bestätigung der Vorsprache gilt bis dahin. Die Anmeldung ist kostenfrei.

 

Für die Anmeldung ist Raum 07.I04 und Raum 07.I05a, 7. Etage unter der Anschrift Amt für öffentliche Ordnung, Gewerbeangelegenheiten, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln vorgesehen.

 

Es muss keine! Wartemarke gezogen werden.

 

Sprich wer nach Samstag neu mit Escort starten möchte, kann ab Montag schon dorthin. Ich hatte sehr netten Kontakt zu den Zuständigen in Köln. Man ist dort sehr offen eingestellt/nicht mit Vorurteilen behaftet. Bereits aktive Damen warten denke ich besser, bis dann auch der amtliche Ausweis möglich ist, dann kann man alles auf einmal erledigen. Aber für neue Damen gilt ja ab Samstag: man muss erst hin.

 

Lg

 

Alina

 

dazu noch ergänzend:

 

2 Passfotos mitbringen. Ferner muss sich jede Person ausweisen, daher benötigt man den Personalausweis oder Reisepass, ggf. Aufenthaltserlaubnis etc..

 

Und die Einladung kommt nun plötzlich doch per Post, aber es muss nicht die Anschrift der Dame sein, es kann aus Diskretionsgründen auch an die Agentur gesendet werden. Independents können eine Vertrauensperson angeben. Natürlich blöd, wenn man da niemanden hätte.... :-/ vielleicht kann man dann aber Beratungsstellen angeben....am besten mal erkundigen

 

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 15:39 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 15:34 Uhr ----------

 

Eine Dame aus Frankfurt, die in Stuttgart arbeiten will muss sich aber zwingend in Stuttgart anmelden.

 

 

Geht der nächste Agenturmädelsabend/Ausflug eben nach Stuttgart :blinken: - die Anreisekosten dürfen die Damen und ich dann als fleißige Steuerzahler doch absetzen oder :denke:, sicher werden wir auch grooooßen Hunger haben und Durst....:prost::lach::clown:

 

Sprich muss die Escortdame, die auch mal nach Stuttgart angefragt wird, dann 2 Alias Scheine haben....oder womöglich 10, wenns jedes Bundesland doch anders macht, also ich dachte bisher, dass es eine einheitliche Lösung geben sollte, da es alles leichter macht (für alle Seiten by the way) - außer von Stuttgart höre ich es so nicht, höre bisher überall: die Dame kann alle Städte bei der Anmeldestadt angeben/eintragen lassen...tja..also doch der Stuttgart Ausflug...:huepfen:

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