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Escort Fotoshooting im Hotel


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Heute hat mich ein Schreiben eines Hotelverbandes erreicht.

Ein Mitglied des Verbandes bat darum aktiv zu werden weil auf mc-escort.de Bilder eingestellt sind auf welchen stets auch die Hotelzimmer des Mitglieds abgebildet sind.

Das individuelle Design der Sitzmöglichkeit ebenso wie der Tapete, des Nachttisches, der Vorhänge und der Beistelltische ermöglicht eine eindeutige Zuordnung der Räumlichkeiten zu ihrem Mitgliedsbetrieb.

 

Rechtlich ist die kommerzielle Fertigung, Verwertung und Verbreitung von Innenaufnahmen eines Gebäudes nur mit Zustimmung des Eigentümers bzw. des Betriebsinhabers möglich.

Eine derartige Zustimmung ist nicht erfolgt.

 

Ob das rechtlich wirklich so eindeutig ist kann ich nicht beurteilen, plausibel klingt es aber schon.

 

Da Hotels gern als exklusive Kulisse für Fotoaufnahmen gewählt werden dachte ich dass es speziell Agenturen und Indis interessieren könnte.

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Das ist ja bemerkenswert.... Ich glaube aber nicht das dies wirklich Bestand hat, sonst müssten die Hotels ja auch die privaten Aufnahmen der User von Bewertungsportalen wie: booking, hrs oder holiday check auch monieren, da diese gelegentlich auch ein recht ungünstiges Bild auf die Gegebenheiten der jeweiligen Hotels werfen...

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Das ist ja bemerkenswert.... Ich glaube aber nicht das dies wirklich Bestand hat, sonst müssten die Hotels ja auch die privaten Aufnahmen der User von Bewertungsportalen wie: booking, hrs oder holiday check auch monieren, da diese gelegentlich auch ein recht ungünstiges Bild auf die Gegebenheiten der jeweiligen Hotels werfen...

 

Es ist rechtlich schon ein Unterschied, ob solche Fotos gewerblich oder nur privat genutzt werden. Auch bei Bewertungsportalen werden die Fotos ja nicht für einen "fremden" Zweck genutzt.

 

Man müsste wohl auf jeden Fall einen Blick in die AGB's und Hausordnungen der Hotels werfen.

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Diese Diskussion ist möglicherweise interessant um mehr über die rechtlichen Aspekte zu erfahren.

Und aus [ame=http://de.wikipedia.org/wiki/Fotografiererlaubnis]Wikipedia[/ame]:

 

Fotografiererlaubnis

Eine Fotografiererlaubnis, auch Property Release genannt, ist die schriftliche Zustimmung eines Eigentümers bzw. Rechteinhabers zur Verbreitung und Veröffentlichung eines auf seinem Grundstück oder von seinem Eigentum erstellten Bildes durch den Fotografen.

 

Rechtliche Grundlagen[bearbeiten]

Zwar gibt es für Sachobjekte wie Gegenstände und Gebäude kein rechtliches Gegenstück zum Recht am eigenen Bild, also kein Recht am Bild der eigenen Sache. Davon abzugrenzen ist das Recht des Urhebers an seinem Werk. Aber auch das Markenrecht und ein Geschmacksmusterschutz kann die Verbreitung und Veröffentlichung von Sachfotos einschränken. Das Fotografieren auf fremden Grundstücken und das Abbilden von Sachen in fremdem Besitz kann in Deutschland und anderen Staaten außerdem dem Hausrecht und dem Sachenrecht, insbesondere dem Eigentumsrecht unterliegen. Dies gilt für Sachfotos, die nicht im Rahmen einer Panoramafreiheit ohne Zustimmung zulässig sind, und für Bildaufnahmen auf einem privaten Grundstück (auch z. B. Konzert, Sporthalle, Stadion, Museum, Bahnhof, Schule, Universität, Krankenhaus, Einkaufszentrum usw.).[1]

 

Ein Property Release belegt die Zustimmung des Eigentümers (bzw. Rechteinhabers) zu bestimmten Nutzungsarten eines solchen Fotos (wie etwa Berichterstattung, Werbung, Eigenwerbung) durch den Fotografen sowie die Dauer der Rechteeinräumung. Auch für Tierfotos z. B. in Zoos, auf Hundeplätzen oder bei Reitturnieren kann eine Fotografiererlaubnis erforderlich sein.[2] Im Rahmen der Religionsfreiheit können Kirchen zusätzliche Rechte geltend machen.[3]

 

Manche Bildagenturen fordern grundsätzlich eine schriftliche Fotogenehmigung für bestimmte Sachfotos.[4][5][6]

 

Trotz vorhandener Fotografiererlaubnis kann für Personenfotos zusätzlich ein Modelvertrag notwendig sein.

Bearbeitet von MC

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Ok Tex das ist richtig. Im Normalfall sollte man eine "Locationgebühr" bezahlen wenn man das Hotel - bzw. Zimmer quasi als Hintergrund nutzen möchte für Foto oder Filmaufnahmen. Damit würde aber dann der normale Zimmerbuchungspreis entfallen. Ich glaube aber es geht vielmehr darum für welche "Branche" diese Bilder genutzt werden, für mich tönt es so, als wolle man sich ausdrücklich davon distanzieren mit dieser "Branche" in Verbindung gebracht zu werden.....

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Ok Tex das ist richtig. Im Normalfall sollte man eine "Locationgebühr" bezahlen wenn man das Hotel - bzw. Zimmer quasi als Hintergrund nutzen möchte für Foto oder Filmaufnahmen. Damit würde aber dann der normale Zimmerbuchungspreis entfallen. Ich glaube aber es geht vielmehr darum für welche "Branche" diese Bilder genutzt werden, für mich tönt es so, als wolle man sich ausdrücklich davon distanzieren mit dieser "Branche" in Verbindung gebracht zu werden.....

Denke auch das es in diesem Fall eine größere oder die Hauptrolle spielt.

Vor einigen Jahren gab es mal den Fall dass sich ein Hotel beschwert hat wegen einer Hotelbewertung hier.

Lustig an der aktuellen Geschichte ist aber das der Hotelbetreiber die beanstandeten Bilder eigentlich nur hier auf der Seite gefunden haben kann oder es ihm von einer Person zugetragen wurde die sich hier die Escort Anzeigen angeschaut hat.

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Nach meinem Wissen braucht man für ein Shooting in einem gemieteten Hotelzimmer kein Property Release. Man erwirbt mit der Anmietung das Hausrecht für das Zimmer. Vergleichbar mit der Anmietung einer Wohnung.

Dieser Ansicht sind auch die meisten in den Fotoforen...

Dem steht nur entgegen, wenn im Mietvertrag oder den AGB ausdrücklich gegenteiliges steht.

Vorsichtig muss man natürlich sein, wenn z.B. in einem Designerhotel alleine schon das Mobiliar unter dem Kunsturheberrecht steht. Ebenso ist es wenn man z.B. das Logo des Hotels oder Prospekte und eindeutig zuordenbare Gegenstände fotografiert. Aussenansichten der Hotels vom öffentlichen Raum aus sind fast immer erlaubt. Aber auch da gibt es Ausnahmen wie bei vielen Schlössern und Burgen inzwischen.

Eine Reform der Paragraphen und Rechtssicherheit wäre nicht schlecht.

 

Das ist in Einzelfällen schwierig aber das ganze Urheberrecht ist schwierig und Fotografen haben da sehr viele Probleme. Es ist z.B. erlaubt, den Eiffelturm tagsüber zu fotografieren und die Bilder auch zu veröffentlichen. Nachts berührt man aber das Urheberrecht der Lichtinstallation und bekommt saftige Abmahnungen auch auf privaten Websites.

 

Im Hotel vorher zu fragen ist kontraproduktiv, wenn in den Hotel AGB nichts steht. Keine schlafenden Hunde wecken.

Bearbeitet von alfder
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Alf, richtig genau das denke ich auch. Die Problematik ist, wenn ich, sagen wir als Produktion, Kunde oder Fotograf, eine Hotel Location anfrage, werde ich immer nach dem "für wen oder was" gefragt. Sage ich, es geht um ein Editorial sagen wir für eine weniger prominente Zeitschrift wie Lisa, Frau im Spiegel etc., wird das Permit bzw. die Locationgebühr unter evtl. Voraussetzung des Namensnennung des Hotels, nebst Produktionsteam, eine übersichtliche Kostensache oder sogar in diesen Fällen das Permit die Genehmigung nicht erteilt. Weil man sich nicht gerne in solchen Zeitschriften sieht, die Backrezepte und Strickmuster austauschen als 5 Sterne Bude

 

Komme ich von der Vogue und will so was machen, eine nette Editorial strecke, wird es automatisch teurer und natürlich auch gleich interessanter für das Hotel oder die Kette, das ist fact ich kenne mich da ein wenig aus, weil man davon ausgeht das solche Verlage ordentlich zahlen und Etat haben, zusätzlich eine indirekte gute PR bringen.* Was hauptsächlich interessant ist bei solchen Arrangements. Eine Locationgebühr kann hierbei locker auch wenn man nur 5 Stunde fotografiert in einer Suite die am selben Tag nochmal normal vermietet wird, das zweifache oder dreifache betragen als der normale Zimmerbuchungspreis, nur mal so btw.

 

Komme ich aber als nettes Escort mit meinem Fotografen und erzähle ganz ehrlich in welchen Zusammenhang diese Bilder genutzt werden, wird es sicher nichts werden, auch wenn das Hotel sehr wohl über die gelegentlichen Bedürfnisse seiner Gäste informiert ist und Besuche dieser Art nicht nur duldet, sondern teilweise durch den Concierge auch vermittelt....wird man mir sicherlich nie offiziel die Erlaubnis geben auch wenn ich alles ordentlich bezahle, sogar mehr als die Redaktionen von Mainstream Zeitschriften.

 

 

Die Sache mit dem Hausrecht ist da auch so eine Sache, am Ende des Tages hat das Hotel das Hausrecht auch wenn man bezahlt hat. Nur wie gesagt finde ich etwas kleinlich gerade bei dieser Kette die nun weit entfernt ist vom Designer Hotel Anspruch, so ein Bohei zu machen. Man fotografiert ja schließlich nicht den Namen, Fassade oder andere Menschen die bspw. an einer Bar sitzen mit. Im Grunde handelt es sich immer um Ausschnitte in denen eine Dame / Modell agiert. Und ob man unbedingt am Bett, Stuhl Schrank oder Sofa immer gleich das dazu gehörige Hotel zuordnen kann, naja ich weiß nicht....

Bearbeitet von Louisa Lesander
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Auf der Hotelseite findet man schon mal keine Nutzungsbedingungen. Bei Designhotels ist es natürlich möglich, dass sie ihre Ausstattung Markenrechtlich schützen lassen haben. Ansonsten werdet ihr bestimmt in der Fotocommunity kompetente Auskunft finden.

 

http://www.fotocommunity.de/forum/gesetze-vertrage-agenturen

 

Bart kannst Du den Inhalt mal als Zitat posten, :blumenkuss: also relevante Details, wenn ich auf den Link gehe, muss man erst mal Mitglied werden und auch noch Premium:blume2:

Bearbeitet von Louisa Lesander
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Da hilft dir Tante Gockel .... einfach Linkadresse anzeigen lassen, und dann Tante zum suchen schicken...

 

LG Tanja

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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Wenn MC nix dagegen hat, kann ich ja mal den Eingangsbeitrag dort posten und Berichten was rauskommt.

Kannst du gerne machen, evtl. aber besser den link zu mc-escort und den Escort Bezug herausnehmen da es ja nicht überall gern gesehen ist, auch ist es ja mit deinem Account dort und es soll dich nicht in die Bredrouille bringen.

@ MC als Zitat mit Angabe der Quelle gibt es kein rechtliches Problem wenn Bart es hier postet, bspw. die relevanten Stellen---

Wenn nur relevante Auszüge eingestellt werden mag das sein, aber das Zitierrecht erlaubt nicht geschütztes Material komplett einzustellen so wie ich es verstanden habe.

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So eine erste Antwort habe ich bekommen. Ist eine Zitat aus der http://www.fofocommunity.de

 

Klingt plausibel ist aber nicht eindeutig.

Es kommt auf die Vereinbarungen zwischen Hausherr und Fotograf an, und erlaubt ist was nicht verboten ist.

 

Der Eigentümer regelt im Rahmen des Hausrechts wer unter welchen Bedingungen die Räume betreten darf.

Er ist dabei frei in seinen Entscheidungen §903 BGB.

 

Gibt es keine Vereinbarungen sind die Bilder "frei von rechten Dritter",

wurden die Bilder entgegen anderslautender Vereinbarungen gefertigt gilt §862 BGB und §1004 BGB,

aber auch §864 BGB.

eat my shorts

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Noch zwei Meinungen, wieder Zitate aus der http://www.fotocommunity.de

 

vielleicht kommt man der Sache näher, wenn man davon ausgeht, was ein Hotel ist und welche Leistungen man gegen Bezahlung bekommt.

1. stellt das Hotel eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung.

2. bietet das Hotel eine Verpflegung an.

 

Dies ist also die Bestimmung eines Hotels.

 

Eine über die privat gemachten "Andenken"-Fotos hinausgehende Nutzung des Hotelzimmers halte ich nicht für automatisch erlaubt.

 

 

Ich würde mir dabei keine Sorgen machen.

 

Ich halte die Nutzung für Fotos gleich welcher Art und für welchen Zweck nicht für verboten.

 

Mag sein, daß der konkrete Beherberungsvertrag da etwas anderes dazu festlegt. Wenn ja, wäre zu prüfen, ob der Hotelgast davon Kenntnis erlanngt hat, leicht hätte erlangen können oder gar, ob es sich um eine einseitige Benachteiligung handelt, die in AGB nicht zulässig ist.

 

 

Ein schwieriges und interessantes Thema übrigens.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 19:48 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 18:51 Uhr ----------

 

wieder ein Zitat aus der http://www.fotocommunity.de

 

u machst die Aufnahmen auf Privatgrund. Bei allen Innenaufnahmen von Gebäuden benötigst Du für die Verwertung der Fotos die Zustimmung des Eigentümers

eat my shorts

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Jetzt melde ich mich doch auch mal noch zu Wort.

 

Meines wissens benötigt man ein Einverständnis des Hotels für jegliche Fotoaufnahmen, es sei denn es sind Privataufnahmen.

In den meisten Hotels ist das außerhalb von Escort oder Pornoaufnahmen auch kein Problem, manchmal wird man gebeten bei Fotos den Ausschnitt so zu wählen dass keine Rückschlüsse auf das Hotel geschlossen werden können.

 

Wenn Hotels ihre Location zum Beispiel für Shootings zur Verfügung stellen sieht das zum Beispiel wie hier aus http://www.heidelbergsuites.com/de/Hotel-Shooting-Location/ was jedoch nicht heißt dass in diesem Hotel auch gleich Escortshootings erlaubt sind!

 

Ich zum Beispiel hatte mal für ein Werbefilm in einem Hotel in Frankfurt angefragt, wo ich ein paar Frequenzen in der Lobby und auf dem Hotelzimmer einbinden wollte, so wie auch die Frontseite des Hotels. Selbstverständlich musste ich damals die Erlaubnis des Hotels einholen.

Das Hotel hat ganz genau nachgefragt für was die Aufnahmen genutzt werden. Da es eine Werbe- und Imagefilm hätte werden sollen habe ich dem Hotel dies mitgeteilt. Ich wurde dann gebeten nicht den Hotelnamen ins Bild zu nehmen und nur Ausschnitte aus der Lobby zu zeigen.

Anders hätte das Hotel ganz sicher reagiert, hätte ich die Branche ebenfalls mitgeteilt für welche die Aufnahmen gefertigt werden.

 

Letztendlich befindet man sich in einem Hotel in fremden Eigentum und nur weil einem Räumlichkeiten vermietet werden für einen bestimmten Zeitraum darf man darin noch lange nicht alles tun. Das Hausrecht spielt da schon noch eine Rolle.

 

Im übrigen ein Grund warum ich all die Jahre auf Fotostrecken in Hotels verzichtet habe :blinken: ich wollte Probleme vermeiden und keinen Stress bekommen. Außerdem hätte ich mich in eine Reihe eingereiht von vielen .... was ja auch nicht so mein Ding ist ... ich bin gerne anders :blume3:

 

Sina

 

 

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Außerdem hätte ich mich in eine Reihe eingereiht von vielen .... was ja auch nicht so mein Ding ist ... ich bin gerne anders :blume3:

 

Sina

 

Und das macht dich zu etwas sehr besonderen.

 

Klar das Rad muss nicht neu erfunden werden (obwohl die Mythbusters ja vor kurzem das 4 Eckige Rad erfunden haben)

 

:wie-geil:

:huepfen::tanzen:

 

Ich bin Brav

 

quod est demonstrandum

BRAV

Braucht regelmäßig Arsch voll

Ok- Beweis erbracht.

 

ania@actrice.at

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Habe jetzt nur die Seite 1 dieses Beitrages gelesen und überfliege vielleicht wichtiges, aber will nur sagen, dass "MEIN" Fotograf mir schon immer gesagt hat, dass man nicht einfach so ohne Genehmigung und Klärung wie und wo die Fotos veröffentlicht werden, in den Hotels fotografieren darf.

Das wäre mir persönlich auch viel zu heiß. Fände ein Hotel zufällig "sein Hotelinterieur" auf meinen Bildern, könnte es mich rechtlich belangen, da ich ohne Genehmigung diese Bilder des Hotels "mit" verwende.

 

Somit frage ich immer an und kläre vorab mit dem Hotel auch wenn es 5Sterne hat, ob ok.

Und bin damit immer gut gefahren, habe immer die Erlaubnis dafür bekommen, nachdem sie sich meine HP angeschaut haben.

 

Ist mir lieber so, denn so ist alles abgeklärt und nachträgliche Probleme oder Anzeigen ausgeschlossen.

 

Kimi

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