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Freispruch im Vergewaltigungs-Prozess:


Empfohlene Beiträge

"Mädchen hat sich nicht genug gewehrt"

 

 

Die Schülerin soll gesagt haben „Nein, ich will das nicht“, doch er habe einfach weitergemacht.

 

 

„Wenn man etwas nicht will, muss man das deutlicher machen. Er wusste ja nicht, dass sie das gar nicht wollte“, sagte die Richterin. Auch die Staatsanwältin hatte auf Freispruch plädiert, nachdem sie zuvor noch die Anklage mit ungeheuerlichen Details vorgelesen hatte.

 

 

Spiegel - Ein erschreckend korrektes Urteil

Bearbeitet von Dennis

Jenseits von Gut und Böse . . .

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Ist das nicht typisch für ein Land, in welchem gegen "Steuersünder" härter vorgegangen wird als in Fällen bei denen die körperliche oder seelische Unversehrtheit eines Menschen geschädigt wird???

 

Da sieht man mal, was einst aus dem gelobten Land der Dichter und Denker geworden ist!!!

Vertrauen ist ..... wenn zwei Kannibalen Oralsex miteinander haben....

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Naja, das Volk der Dichter und Denker, war auch das Volk der Richter und Henker...

 

wahrscheinlich hat die Tendenz Eigentumsdelikte strenger zu bestrafen als körperliche Übergriffe historische Wurzeln, die bis in die Zeit vor dem ersten Weltkrieg zurückgehen.

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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da bleibt nur zu hoffen das es ein einzelfall ist und bleibt. menschliche dummheit zieht sich eben durch alle berufsgruppen. waum sollten richter und staatsanwälte ausgenommen sein. da kann man nur hoffen das solche richter in die registratur versetzt werden.

Bearbeitet von Dennis

Jenseits von Gut und Böse . . .

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Im Detail könnte auch aus juristischer Sicht m.E. durchaus Kritik an der Entscheidung angebracht werden, allein schon weil das Mädchen minderjährig ist und insofern auch der (objektive) Tatbestand der Schutzlosigkeit anders bewertet werden könnte. Aber ich bin kein Strafrechtler.

 

Ohne die Entscheidung gut heissen zu wollen, gebe ich - im Wissen, dass gerade in diesem Kontext es auf Kritik stoßen wird - etwas anderes zu Bedenken bzw. frage mich etwas. Allerdings auf Frauen bezogen, nicht auf Mädchen.

 

Ich persönlich habe immer die Position gehabt (eher Bauch als Kopf), dass ich eine Frau nur dann anfasse, wenn ich ganz klar positive Signale habe, dass es willkommen ist. Auf der anderen Seite hab ich schon aus nicht wenigen Frauenmündern das Statement gehört "Ich will als Frau doch erobert werden!!!" Mit Nachdruck.

 

Hier kann sich durchaus mal die Frage weiblichen Rollenverhaltens und Selbstverständnisses stellen. Denn das vorstehende Statement hatte mitunter auch durchaus einen Kontext und Unterton eines Vorwurfes an mich, weil ich eben auch nicht ansatzweise einen Versuch einer "Eroberung" starte. Nie. Weil für mich "erobern" nicht anderes ist, als einen fremden Willen zu "überwinden".

 

Einfach gesagt, wenn eine Frau "nein" sagt oder auch nur sonstwie signalisiert, oder auch nur neutral abwartend reagiert, dann nehme ich das so hin ohne jegliche weitere Avancen. Es gilt für mich so, wie es ist, ganz einfach. Dies wird aber offenbar von nicht wenigen Frauen sozusagen als "Spielverweigerung" gesehen. Jedenfalls mein Eindruck.

 

Natürlich ist es für eine Frau toll, von Männern begehrt zu werden und in der Machtposition der Auswahl zu sein. Und zu gucken, was der Mann alles so anstellt, um (doch noch, nach einem das "Spiel" initierenden "nein") zu seinem Ziel zu kommen. Fände ich umgekehrt auch toll :schaem:. Aber das trägt m.E. die Saat der Nötigung in sich, weil der Mann wird, gradeheraus gesagt, in ein nötigendes Rollenverständnis mitunter hineingedrängt bzw. es wird erwartet.

 

Demütigst das eine oder andere :nudelholz: erwartend interessiert mich dennoch auch die eine oder andere weibliche Sichtweise von Frauen (wie gesagt, Frauen, nicht Mädchen) zum Stichwort "erobern". Am besten als für simple männliche Gemüter verständliche Gebrauchsanweisung, wann ein "nein" als solches zu nehmen oder als "Einladung zum Spiel" zu verstehen ist. Männer sind halt so einfältig, jedenfalls ich.

Bearbeitet von nolensvolens
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Naja, das Volk der Dichter und Denker, war auch das Volk der Richter und Henker...

 

*laaach* und glaubst du, dass sich das geändert hat?

Die Methoden sind halt nur subtiler geworden und die Todesstrafe wurde abgeschafft - sonst sehe ich keinen wesentlichen Unterschied.

Vertrauen ist ..... wenn zwei Kannibalen Oralsex miteinander haben....

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Im Detail könnte auch aus juristischer Sicht m.E. durchaus Kritik an der Entscheidung angebracht werden, allein schon weil das Mädchen minderjährig ist und insofern auch der (objektive) Tatbestand der Schutzlosigkeit anders bewertet werden könnte. Aber ich bin kein Strafrechtler.

 

Ohne die Entscheidung gut heissen zu wollen, gebe ich - im Wissen, dass gerade in diesem Kontext es auf Kritik stoßen wird - etwas anderes zu Bedenken bzw. frage mich etwas. Allerdings auf Frauen bezogen, nicht auf Mädchen.

 

Ich persönlich habe immer die Position gehabt (eher Bauch als Kopf), dass ich eine Frau nur dann anfasse, wenn ich ganz klar positive Signale habe, dass es willkommen ist. Auf der anderen Seite hab ich schon aus nicht wenigen Frauenmündern das Statement gehört "Ich will als Frau doch erobert werden!!!" Mit Nachdruck.

 

Wenn dies ein Signal ist das die Senderin sendet und vom Empfänger so verstanden wird . .dann herrscht ja eine Übereinkunft. Dann spricht ja auch nichts dagegen dieses "Spiel" zu spielen . . .

 

 

Einfach gesagt, wenn eine Frau "nein" sagt oder auch nur sonstwie signalisiert, oder auch nur neutral abwartend reagiert, dann nehme ich das so hin ohne jegliche weitere Avancen. Es gilt für mich so, wie es ist, ganz einfach. Dies wird aber offenbar von nicht wenigen Frauen sozusagen als "Spielverweigerung" gesehen. Jedenfalls mein Eindruck.

 

So soll es auch sein

 

Natürlich ist es für eine Frau toll, von Männern begehrt zu werden und in der Machtposition der Auswahl zu sein. Und zu gucken, was der Mann alles so anstellt, um (doch noch, nach einem das "Spiel" initierenden "nein") zu seinem Ziel zu kommen. Fände ich umgekehrt auch toll :schaem:. Aber das trägt m.E. die Saat der Nötigung in sich, weil der Mann wird, gradeheraus gesagt, in ein nötigendes Rollenverständnis mitunter hineingedrängt bzw. es wird erwartet.

 

Als Basis gehört da eine große Portion Vertrauen dazu das beide sich gewahr sind das es ein Rollenspiel ist . . . wenn es sich um ein solches dann handelt. Andernfalls ist dann Redebedarf vorhanden . . . .Und das ist imo auch in ordnung. Aber auch hier . .wie groß ist das Verständnis zwischen zwei Menschen und die Fähgkeit zu einer offenen Kommunikation. Auch hier spielt Vertrauen eine entscheidende Rolle . . . .

Jenseits von Gut und Böse . . .

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Wenn dies ein Signal ist das die Senderin sendet und vom Empfänger so verstanden wird . .dann herrscht ja eine Übereinkunft. Dann spricht ja auch nichts dagegen dieses "Spiel" zu spielen . . .

 

Klar könnte der Satz "Ich will doch als Frau erobert werden!!!" als Signal zum Loslegen mit der Eroberung verstanden werden.

 

Genausogut aber auch als "Du doofe Pfeife, jetzt haste aber richtig was verpasst" :lach:

 

Denn - nach meinem einfältigen Frauenverständnis - ist der Reiz des Spiels für eine Frau weg, wenn der Mann bezüglich der Spielregeln im Klaren ist ... :cool:

 

Zum Glück gibts ja auch Frauen, die in diesen Dingen ganz "straight forward" sind :lach:. Und sich ggf. einfach selbst den Kerl äh zur Brust nehmen :lach: Für fatale Missverständnisse bleibt dann jedenfalls kein Raum ...

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*laaach* und glaubst du, dass sich das geändert hat?

Die Methoden sind halt nur subtiler geworden und die Todesstrafe wurde abgeschafft - sonst sehe ich keinen wesentlichen Unterschied.

 

naja, wir waren immer ein Volk der Extreme...am deutlichsten wurde mir das mal bewußt als ich an einem Tag Weimar und Buchenwald besucht habe.

 

Mitlerweile brauchen wir aber keinen Vergleich zu scheuen, bei allen Mißständen, das merkt man erst, wenn man viel Kontakte mit dem Ausland hat und mit dem ausländischen Blick auf uns schaut.

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Zum Glück gibts ja auch Frauen, die in diesen Dingen ganz "straight forward" sind :lach:. Und sich ggf. einfach selbst den Kerl äh zur Brust nehmen :lach: Für fatale Missverständnisse bleibt dann jedenfalls kein Raum ...

 

 

je nu, das is ne ganz andere baustelle . . . .

 

[ame=http://www.youtube.com/watch?v=ZX7OJdzvERg]Al Green Live - Here I Am - YouTube[/ame]

Jenseits von Gut und Böse . . .

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Der Fall hat, unabhängig von Alter des Mädchens, einen noch ganz anderes Aspekt.

 

Insbesondere als Opfer eines besonders gewalttätigen Mannes, bekannterweise, stellt sich für eine Frau ohnehin die Frage, ob Wehren oder über sich ergehen lassen für Leib und Leben die bessere Maßnahme ist. Da kann "nicht wehren" die "gesündere" Option sein. Mit dann gleichem Ergebnis, eine brutale Vergewaltigung und rechtlich nicht zu greifen.

 

Was ich mich allerdings auch frage, was hat eine 15-jährige bei einem Gewalttäter (mit zwei anderen Frauen) die Nacht durch zu zechen (besoffen waren alle Beteiligten offenbar also auch noch)? Das hat möglicherweise auch eine Rolle bei der Entscheidung gespielt, ob berechtigt oder unberechtigt mag man durchaus kontrovers diskutieren.

 

Was ich mich weiters (immer wieder) frage, was beim Täter die schwere Kindheit mit Gewalt etc. für eine Relevanz hat. M.E. absolut keine. Wenns danach ginge, dann müsste ich dessen Zellengenosse sein und nicht am Schreibtisch sitzen :teufel:

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Insbesondere als Opfer eines besonders gewalttätigen Mannes, bekannterweise, stellt sich für eine Frau ohnehin die Frage, ob Wehren oder über sich ergehen lassen für Leib und Leben die bessere Maßnahme ist. Da kann "nicht wehren" die "gesündere" Option sein. Mit dann gleichem Ergebnis, eine brutale Vergewaltigung und rechtlich nicht zu greifen.

 

Yeap das ist ein aspekt dem imo ein gericht unbedingt vorrang geben sollte. die möglichkeit das man sich dann juristisch darauf berufen kann was durch gesetze auch noch untermauert wird . . .

 

das durch diese passivität eine brutale Vergewaltigung und rechtlich nicht mehr greift

 

ist schlicht und einfach schwachsinn hoch 10.

 

hier besteht handlungsbedarf.

 

ich bin kein jurist und kenne mich nicht aus aber mein restgesunder menschenverstand sagt mir das "man erst eine gesetzliche handhabe hat wenn ein unglück - verbrechen per gesetz stattgefunden hat" - zeigt auf welch wackligen füßen ein gesetz - gesetze mitunter stehen. da muß ein richter in der lage sein situationsbezogen zu urteilen. das scheint dieser richterin auch abzugehen

 

Was ich mich allerdings auch frage, was hat eine 15-jährige bei einem Gewalttäter (mit zwei anderen Frauen) die Nacht durch zu zechen (besoffen waren alle Beteiligten offenbar also auch noch)? Das hat möglicherweise auch eine Rolle bei der Entscheidung gespielt, ob berechtigt oder unberechtigt mag man durchaus kontrovers diskutieren.

 

ich stelle jetzt einfach mal in den raum. ein gewalttätiger - bereiter mensch ist nicht immer gewalttätig. möglicherweise gehen einem solchen mensch eine art fasziniation aus eben weil der alltag dieses menschen sich von dem alltag eines anderen menschen - hier des jungen mädchen - komplett unterscheidet.

 

der reiz des anderen lebenstiles, des verbotenen, etc eine lebensstils der der sich vom eigenen alltag unterscheidet . . . geht oftmals etwas aus was man als faszinierend findet, was die neugierde anspricht. da ist es dann nur ein kleiner schritt sich das mal näher anzuschauen.

Bearbeitet von Dennis

Jenseits von Gut und Böse . . .

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Ja, es ist ein Dilemma und ich bin froh, nicht mit sowas befasst werden zu müssen. Weil Menschen auch gerne Lügen. Und die Dinge selten vor Zeugen passieren. Wie man einerseits die körperliche Unversehrtheit der Frauen zuverlässig schützen kann, gesetzlich, gleichzeitig aber auch ausschließen, dass das nicht zu Lasten der Männer wiederum missbraucht wird, läßt mich und sicherlich nicht nur mich ratlos.

 

Man könnte fordern, dass bei einem Vergewaltigungsvorwurf eine Beweislastumkehr stattfindet, also der Mann beweisen muss, dass es keine Vergewaltigung war. Dann sollten Männer allerdings stets vorher eine schriftliche Einwilligung einholen. Die noch nicht einmal etwas nutzen würde, weil die Frau darf es sich ja 5 Minuten später auch wieder anders überlegen. Würde ich gar nicht so schlecht finden, einfach mal für ein paar Jahre. Würde nämlich das (in meinen Augen) blöde "Weibchen das sich ziert um erobert zu werden"-Spiel ganz schnell verschwinden lassen.

 

Mann und Frau haben es nachweislich und eingestanderweise getrieben, Indizien für ein Wehren einer der beiden gibts nicht. Einer sagt "ich hab aber nein gesagt". Der andere sagt "Quatsch, stimmt nicht". Oder "hab ich nix von gehört". Du bist Richter. Was entscheidest Du? Oder noch besser, um die Mann/Frau Geschichte rauszubringen. Die beiden sind zwei Männer, Schwule also, und gleichaltrig.

 

Siehste was ich meine? Scheißthema das.

Bearbeitet von nolensvolens
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Ja, es ist ein Dilemma und ich bin froh, nicht mit sowas befasst werden zu müssen. Weil Menschen auch gerne Lügen. Und die Dinge selten vor Zeugen passieren. Wie man einerseits die körperliche Unversehrtheit der Frauen zuverlässig schützen kann, gesetzlich, gleichzeitig aber auch ausschließen, dass das nicht zu Lasten der Männer wiederum missbraucht wird, läßt mich und sicherlich nicht nur mich ratlos.

 

Man könnte fordern, dass bei einem Vergewaltigungsvorwurf eine Beweislastumkehr stattfindet, also der Mann beweisen muss, dass es keine Vergewaltigung war. Dann sollten Männer allerdings stets vorher eine schriftliche Einwilligung einholen. Die noch nicht einmal etwas nutzen würde, weil die Frau darf es sich ja 5 Minuten später auch wieder anders überlegen. Würde ich gar nicht so schlecht finden, einfach mal für ein paar Jahre. Würde nämlich das (in meinen Augen) blöde "Weibchen das sich ziert um erobert zu werden"-Spiel ganz schnell verschwinden lassen.

 

Mann und Frau haben es nachweislich und eingestanderweise getrieben, Indizien für ein Wehren einer der beiden gibts nicht. Einer sagt "ich hab aber nein gesagt". Der andere sagt "Quatsch, stimmt nicht". Oder "hab ich nix von gehört". Du bist Richter. Was entscheidest Du? Oder noch besser, um die Mann/Frau Geschichte rauszubringen. Die beiden sind zwei Männer, Schwule also, und gleichaltrig.

 

Siehste was ich meine? Scheißthema das.

 

Yeap ich sehe was du meinst, kenne das sehr gut. es ist ein leichtes aus rache das der/die eine dem/der anderen etwas unterstellt, stein und bein schwört. während einer verhandlung stellt sich dann auf einmal heraus das da jemand nur aus verletzung heraus gehandelt hat. da gibt s einige gesetze die solche situationen ermöglichen einfach weil eine klare linie fehlt.

Jenseits von Gut und Böse . . .

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Man kann sich mit dem Fall sicher theoretisch juristisch stundenlang auseinandersetzen und wird womöglich zum einem unglaublichen - wie das Gericht selbst – Ergebnis kommen…..

 

Trotzdem ist eine Schande und eine Katastrophe zugleich…..von der Außenwirkung für Nachahmer ganz zu schweigen….

 

Es ist einfach unfassbar!

 

Das Mädchen wird gleich zweimal bestraft (die Vergewaltigung selbst und dann die Wirkung des Urteils auf ihre Seele) und dazu fürs ganze Leben….

 

Täter frei, Opfer lebenslänglich und das Urteil wird im Name des Volkes gesprochen…..mir fehlen die Worte! Das ist beinahe menschenverachtend!

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Man kann sich gut über eine solche Entscheidung aufregen, wenn man nicht alle Fakten hat. Vergleiche verbieten sich, weil jeder Fall individuell beleuchtet werden muss. Hier ist ein 15 jähriges Mädchen und ein 31 jährige Mann involviert und ihr glaubt wirklich ein Gericht wird hier nicht ganz genau hinsehen und abwiegen?

 

Klar sagte der Reflex gleich 'Skandal', aber auch die Staatsanwaltschaft hat wohl auch Freispruch gefordert. Hier dazu mehr: https://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/09/12/ein-unverstndlicher-aber-richtiger-freispruch/

 

Warum hier wenn es keine Vergewaltigung ist, nicht das Alter eine Rolle spielt oder der Alkohol, der der Minderjährigen gegeben wurde, kann ich nicht sagen und das könnte ja auch separate Verfahren nach sich ziehen.

"First they ignore you, then they laugh at you, then they fight you, then you win." - Mahatma Ghandi

 

“Never attribute to malice that which can be adequately explained by stupidity.” - Hanlon’s Razor

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In dem zitierten Blog findet sich unter den Kommentaren der Hinweis auf §182

 

§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

 

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage 1.sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder

2.diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie 1.sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder

2.diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

 

 

In Anbetracht des Alters der Beteiligten frage ich mich, was der Mann hätte noch tun müssen, um in den Augen des Gerichtes überhaupt eine strafbare Handlung zu gehen....

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In dem zitierten Blog findet sich unter den Kommentaren der Hinweis auf §182

 

§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

 

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage 1.sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder

2.diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie 1.sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder

2.diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

 

 

In Anbetracht des Alters der Beteiligten frage ich mich, was der Mann hätte noch tun müssen, um in den Augen des Gerichtes überhaupt eine strafbare Handlung zu gehen....

 

 

Die Delikte wurden wahrscheinlich gar nicht angeklagt. Das Gute ist, das kann nachgeholt werden ;)

"First they ignore you, then they laugh at you, then they fight you, then you win." - Mahatma Ghandi

 

“Never attribute to malice that which can be adequately explained by stupidity.” - Hanlon’s Razor

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Die Einlegung der Revision wird meines Erachtens an dem Urteil kaum was ändern / ändern können.

 

Im Rahmen eines Revisionsverfahrens prüft das Revisionsgericht nur, ob das Urteil materiell-rechtlich richtig ist und verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Wie unglaublich das auch ist, aber juristisch ist das Urteil ziemlich eindeutig und kaum zu bestanden. Bisher hat das weder die Staatsanwaltschaft („plädierte am Ende der dreistündigen Verhandlung auf Freispruch“) noch der Anwalt der Nebenklägerin („Zudem kündigte Rechtsanwalt Dirk Brockpähler, Vertreter der Nebenklage, an, das Urteil nicht anfechten zu wollen“) nicht anders gesehen.

 

Es ist meines Erachtens keine Wendung, sondern eine "Reaktion" auf die Öffentlichkeit!

 

Aus meiner Sicht ist eine sexuelle Verbindung zwischen einem 31-jährigen Mann und einem 15-jährigen KIND unfassbar und moralisch in jeder Hinsicht verwerflich – und dabei spielt es keine Rolle, ob der Sex mit Zustimmung oder ohne zustande kommt.

 

"Der größte intellektuelle Reichtum kann neben der größten moralischen Armut bestehen."

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