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Mehr Menschenhandel durch liberales P-Gesetz in Deutschland


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http://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/prostitution131.html

 

 

Donnerstag, 10.05.2012, 22.30 Uhr, im Ersten.

 

Die 2002 verabschiedete komplette Legalisierung von Prostitution in Deutschland hat zu einer Zunahme des Menschenhandels geführt. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue von der Europäischen Kommission finanzierte Studie, die am Donnerstag veröffentlicht wird und dem ARD-Politikmagazin Panorama bereits jetzt vorliegt. Forscher der Universitäten Göttingen und Heidelberg haben darin die Auswirkung legaler Prostitution auf den Menschenhandel untersucht und festgestellt, dass es in Ländern mit liberalen Prostitutionsgesetzen wie Deutschland generell mehr Menschenhandel gibt.

 

Das belegen sie mit Daten aus 150 Ländern und einer Fallstudie der Länder Schweden, Deutschland und Dänemark. Laut den Autoren Dr. Seo-Young Cho (Universität Göttingen) und Prof. Dr. Axel Dreher (Universität Heidelberg) führt die Legalisierung der Prostitution zu einer steigenden Nachfrage und damit zu einer Vergrößerung des Marktes. Damit steigt auch die Nachfrage nach illegal eingeschleusten Prostituierten. "In Deutschland, wo Prostitution legal ist, ist der Markt 60 Mal größer als in Schweden, wo Prostitution verboten ist. Gleichzeitig hat Deutschland rund 62 Mal so viele Opfer von Menschenhandel wie Schweden, obwohl die Bevölkerung weniger als zehn Mal so groß ist", so Dreher.

 

Damit ist das rotgrüne Prostitutionsgesetz - eines der liberalsten Prostitutionsgesetze der Welt - in der Praxis gescheitert. Eingeführt wurde es im Jahr 2002 eigentlich, um die Huren zu stärken: Neben der Tätigkeit als selbstständige Prostituierte wurde nun auch das Betreiben von Bordellen erlaubt. Prostituierte sollten Arbeitsverträge bekommen, sich sozial- und krankenversichern können. Die Kriminalität sollte dadurch verringert werden.

 

...

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Methodische Fehler sind ganz offensichtlich. So wären beispielsweise Zahlen zu Menschenhandel (im P6 Bereich), so es brauchbare gibt, stets relativ zu der Gesamtmenge der im P6 Tätigen zu sehen.

 

Wenn die Anzahl der Prostituierten sich verdoppelt bedeutet eine gleichbleibende "Menschenhandelsrate" natürlich auch eine Verdoppelung der "gehandelten" Menschen. Eine kausale Verbindung mit Liberalität (der "Ursache" für mehr P6) bestünde dann gerade und eindeutig nicht!

 

Die einzige (potentielle!, denn die Zunahme wird von anderen Faktoren sicherlich mit beeinflusst, beispielsweise sinkende Reallöhne im unteren Bereich, höhere Arbeitlosigkeit, EU-Erweiterung, etc.) Kausalität wäre die Zunahme von P6 an sich. Was an sich nicht stören sollte, wenn man nicht die "Moralbrille" auf hat.

 

P.S.: bevor das missverstanden wird, steigende absolute Fallzahlen sind natürlich zu bekämpfen, in geeigneter Weise. Vorstehendes betrifft simple statistische Methodik in Hinblick auf die (fehlende) Kausalität zwischen ProstG und steigenden Menschenhandelszahlen (so diese nicht überproportional steigen).

Bearbeitet von nolensvolens
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Es scheint sich um eine konkurrierende Untersuchung zu dieser Studie

 

http://ec.europa.eu/anti-trafficking/entity.action?id=5f343874-28aa-4de9-b0c2-cff5cda22821

 

zu handeln, von der wir es hier:

 

http://www.mc-escort.de/forum/showthread.php?t=19315&highlight=statistik&page=2

 

schon einmal hatten (#34 ff.). Ergebnis: Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist das Gegenteil aus, nämlich einen Rückgang des Menschenhandels in Zusammenhang mit Prostitution seit 2002.

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Methodische Fehler sind ganz offensichtlich. So wären beispielsweise Zahlen zu Menschenhandel (im P6 Bereich), so es brauchbare gibt, stets relativ zu der Gesamtmenge der im P6 Tätigen zu sehen.

Das ist die Frage. Ich denke in diesem Punkt kann man durchaus anderer Meinung sein. Wenn die Kausalität so liegt, dass der grosse Markt als bedingten Nebeneffekt mit sich bringt, dass es mehr Menschenhandel in absoluten Zahlen gibt, dann ist das eine Aussage, die man nicht einfach mit dem Hinweis auf die (hoffentlich) niedrigeren relativen Verhältnisse beiseite wischen kann. Denn, die absoluten Fallzahlen sind das Problem, nicht die relativen, wenn mans mal auf eine Bevölkerungsgrösse normiert hat.

 

Aber, um zu behaupten dass es mehr Menschenhandel gibt müsste man Zahlenmaterial haben, das das auch unterstützt. Das Bauchgefühl einzelner taugt dafür nicht.

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Sehe ich nicht so, denn eine Normierung auf die Bevölkerungszahl macht m.E. wenig Sinn. Beispielsweise die Anzahl von Verkehrstoten in den verschiedenen Transportmitteln wird ja auch nicht auf die Landesbevölkerung normiert, sondern auf die Nutzer der Transportmittel, und auch noch zusätzlich normiert auf die jeweiligen Kilometerleistungen. Nur so kann man beispielsweise die verschiedenen Transportmittel in Hinblick auf die Personenrisiken vernünftig vergleichen.

 

Ebensowenig macht es Sinn die Anzahl der Arbeitsunfalle bei Dachdeckern auf die Bevölkerung zu normieren anstatt auf die Anzahl der Dachdecker.

 

Des Weiteren, wenn beispielsweise die Anzahl der zugelassen Fahrzeuge in einem Land steigt und proportional die Anzahl der Unfälle mit Personenschaden, dann ist das auch statistisch zu erwarten (wobei natürlich immer noch Maßnahmen zur Reduktion der Unfallzahlen angebracht sind, unabhängig von relativen oder absoluten Zahlen).

 

Natürlich kann man immer sagen, ohne die Existenz von Kraftfahrzeugen (P6) gäbe es keine Toten im Strassenverkehr, jährlich immerhin rund 300.000 Verletzte und rund 3000 Tote (x Menschenhandelfälle oder Fälle der sexuellen Ausbeutung) und Kraftfahrzeuge (P6) schlichtweg verbieten. Der einzige Unterschied wäre, dass ein Verbot von Kraftfahrzeugen wesentlich leichter durchzusetzen wäre als ein Verbot von P6.

 

Wenn man die absoluten Zahlen als Maßstab nimmt und die Durchsetzbarkeit und damit die Effektivität der Maßnahme zusätzlich berücksichtigt, dann wäre es als "Radikalmaßnahme" ja wohl sehr viel vordringlicher Kraftfahrzeuge zu verbieten, als Konsequenz, verglichen mit dem P6 Bereich, oder?

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 14:25 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 14:17 Uhr ----------

 

Oder ganz einfach mal anders herum gefragt, wenn P6 illegal würde, glaubt jemand ernsthaft in einer Folgenabschätzung, dass die Anzahl (absolut) der Fälle an Menschenhandel und Ausbeutung abnehmen würde? Denn die anderen Rahmenbedingungen, welche einen "Druck" in Richtung Gelderwerb im P6 generieren, (Arbeitslosigkeit, Verschuldung, sehr schlechte wirtschaftliche Bedingungen im Heimatland etc.) sind nicht nur unverändert existent, sondern weiterhin mit steigender Tendenz zu erwarten. Zudem käme für die Betroffenen hinzu, dass die organisierte Kriminalität wieder volle Herrschaft erlangen würde. Meines Erachtens würden nicht nur die relativen Fallzahlen drastisch ansteigen, vielmehr könnte vermutlich sogar ein Anstieg der absoluten Fallzahlen erwartet werden.

 

Manchmal frage ich mich schon, ob nicht beispielsweise die "Motorradfreunde" mit ihren teilweise guten politischen Kontakten die Illegalisierung befördern wollen :cool:

Bearbeitet von nolensvolens
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Sehe ich nicht so,...

Das ist zulässig. Deswegen kann mans trotzdem auch anders sehen. Deine Vergleiche mit Dachdeckern hinken übrigens. Im Fall Prostitution vergleichen wir Länder, die P6 sehr restriktiv handhaben mit Ländern, die P6 sehr liberal handhaben. Da macht eine Normierung auf die Gesamtbevölkerung m.E. wesentlich mehr Sinn als eine Normierung auf die Zahl der Aktiven, wenn man was über den Zusammenhang zwischen gesellschaftlichem P6-Modell und Fallzahlen erfahren will, denn dass es bei uns mehr Aktive gibt als z.B. in Schweden ist eine Folge des gesellschaftlichen Modells. Das darf man nicht doppelt einbeziehen, sonst wird das Ergebnis falsch.

 

Hat natürlich, wie von BeB sehr richtig angemerkt wurde, alles nichts mit unserem Gesetz zu tun. Um da drüber was zu erfahren bringt es nichts, woanders hin zu schauen. Da muss man Deutschland vor und nach der Verabschiedung des Gesetzes vergleichen. Bei der Betrachtung bestätigt sich eben nicht, dass es die Situation verschlechtert hat - vorausgesetzt, die Zahlen sind überhaupt gross genug um damit fundiert Statistik zu treiben.

Bearbeitet von Anubis
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Wenn man unspezifische und außenbürtige Faktoren einmal beiseite läßt, stellt sich der Grundzusammenhang ziemlich simpel dar. Prostitution unterscheidet sich von anderen Formen der sexuellen Begegnung durch kurzfristige Kontaktanbahnung in Verbindung mit einer unmittelbaren (zumeist) finanziellen Transaktion. Nur an diesem Punkt wird Prostitution überhaupt als solche identifizierbar, und nur an diesem Punkt kann ein Prostitutionsverbot ansetzen. In der Folge braucht die Prostituierte einen Beschützer, der darüber wacht, daß ihr Kunde den gewissermaßen bürgerlichen Teil der Verpflichtung einhält (nämlich bezahlt), und der Kunde braucht einen Kuppler, einen Vermittler, der durch erkennbare eigene Verstrickung in das Geschäft die Gewähr bietet, daß er sein Geld tatsächlich für eine Prostituierte ausgibt und nicht etwa für einen Lockvogel oder eine Betrügerin. Beide Rollen vereint der Zuhälter in sich.

 

Ist Prostitution dagegen legal, wird der Zuhälter überflüssig. "Dirne" und "Freier" können direkt miteinander ins Geschäft kommen, weil beiden im Konfliktfall der Staat zu Hilfe kommt. Das geht dann auch gleich viel zivilisierter zu, weil dem Staat nicht ausschließlich oder vorrangig Körperstrafen zu Gebote stehen, um für einen Interessenausgleich zu sorgen.

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"Prostituierte sollten Arbeitsverträge bekommen"

 

Wie soll man denn eine Prostituierte in ein abhängiges und weisungsgebundenes Beschäftigungsverhältnis bringen, ohne der Zuhälterei schuldig zu werden.

Wo ist das im Gesetz so geregelt? Das ist mir neu:

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"Prostituierte sollten Arbeitsverträge bekommen"

 

Wie soll man denn eine Prostituierte in ein abhängiges und weisungsgebundenes Beschäftigungsverhältnis bringen, ohne der Zuhälterei schuldig zu werden.

Wo ist das im Gesetz so geregelt? Das ist mir neu:

Das Gesetz erlaubt Arbeitsverträge. Ein Ziel des Gesetzes war, bei den Damen für mehr soziale Absicherung zu sorgen, damit hat man sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gemeint. Und diese sind durch das Gesetz eigentlich möglich, wobei die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers eingeschränkt ist. Arbeitszeiten etc. können vorgeschrieben werden, Serviceleistungen, Kundschaft usw. nicht.

 

Ich finde das Argument, das Gesetz sei gescheitert, weil es so gut wie keine Prostituierten mit festen Arbeitsverträgen gibt scheinheilig bis zum geht nicht mehr. Welcher Betreiber, welche Prostituierte will denn so einen Vertrag überhaupt? Für den Betreiber ist das völlig unattraktiv und dazu noch riskant, und so arg viele Damen wollen das wohl auch nicht. Ich wär auch nicht sozialversicherungspflichtig, wenn ich nicht müsste.

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Das ist der Zielkonflikt des geltenden Gesetzes: einerseits die Prostitution weiterhin reglementieren zu wollen, andererseits die Prostituierten vor Fremdbestimmung schützen zu sollen. Beides zusammen paßt aber schlecht unter einen Hut. Der Staat neigt in diesem Konflikt dazu, die "betreibergeführte Prostitutionsstätte" zu favorisieren, also diejenige, die sich am leichtesten kontrollieren zu lassen scheint. Das bedeutet konsequenterweise die Rückkehr zum status quo ante. Daß der Staat den Prostituierten mehr hilft, wenn er sie als Selbständige behandelt und sich ganz aus dem Geschäft zurückzieht, widerspricht seiner Logik.

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, wobei die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers eingeschränkt ist. Arbeitszeiten etc. können vorgeschrieben werden, Serviceleistungen, Kundschaft usw. nicht.

 

Laut § 181 a I Nr. 2 StGB macht man sich bei Bestimmung Ort, Zeit, Ausmaß oder andere Umstände der Prostitutionsausübung der Zuhälterei schuldig.

 

Also eigentlich alles was ein Arbeitsvertrag so normalerweise beinhaltet.

Eine eventuelle verzögerte Auszahlung von Lohnansprüchen könnte § 181 a I Nr. 1 zugeordnet werden (Ziemlich extremes Beispiel, das gebe ich zu).

 

Wenn man absolut rechtssicher sein möchte, sollte man in keinerlei Vertragsverhältnis mit einer Prostiuierten einsteigen.

 

Die Praxis ist sicherlich anders, weil kaum eine Prostituierte diese Rechte beansprucht.

 

Laut van Galen (Rechtsfragen der Prostitution: Das ProstG und seine Auswirkungen / ISBN 3406510051) sind jedoch Vertragsverhältnisse, die sich in finanzieller Hinsicht im Rahmen eines üblichen Geschäftsgebarens halten, eher unproblematisch.

Bearbeitet von Rene D.
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§181a StGB enthält als kumulative Voraussetzung des Tatbestandes:

 

"und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen."

 

Ich bin kein Strafrechtler. Weiss jemand anderes hier ad hoc, was denn damit gemeint ist? Denn wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, dann sind Bestimmung von Ort, Zeit usw. allein nicht ausreichend um den Tatbestand zu erfüllen.

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Festanstellung ist durchaus (theoretisch) möglich. Aber wer kann sich leisten Angestellte nur für die Anwesenheit zu bezahlen?

OK Beamte sind ein Beispiel dafür...

 

Das war in der Gesetzgebung ein missglückter Versuch sozialer Absicherung. Da wäre eine Sozialkasse wie die Künstlersozialkasse der bessere Ansatz um den Damen Absicherung zu geben. Müsste natürlich auf die Bedürfnisse modifiziert werden. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Ausfallversicherung bei Krankheit (analog Lohnfortzahlung). Das in einem Spezialpaket!

Bearbeitet von alfder
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ich denk im hinblick auf

1. ausbeutung der anderen person

oder

2. Überwachung, Ort, Zeit, Ausmaß oder andere Umstände der Prostitutionsausübung bestimmt oder Maßnahmen trifft, die sie davon abhalten sollen, die Prostitution aufzugeben

 

wenn es regelmäßig ist (also kein einzelfall)

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§181a StGB enthält als kumulative Voraussetzung des Tatbestandes:

 

"und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen."

 

Ich bin kein Strafrechtler. Weiss jemand anderes hier ad hoc, was denn damit gemeint ist? Denn wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, dann sind Bestimmung von Ort, Zeit usw. allein nicht ausreichend um den Tatbestand zu erfüllen.

 

Beantwortet dies die Frage?

 

Um nicht von Berechnungen im Einzelfall abhängig zu sein, wird man in Zukunft entscheidend auf die Frage der Sozialschädlichkeit des Verhaltens des Vertragspartners der Prostituierten abstellen müssen (vgl. v Galen, Rn. 367).

 

Hinzu kommt, dass auch dem Willen der Prostituierten rechtfertigende Bedeutung zukommen kann. Es wird deshalb von den Gerichten im Einzelfall sehr genau zu prüfen sein, ob auf freiwilliger Basis erfolgte Leistung der Prostituierten an einen Dritten mit den Intentionen des heutigen Gesetzgebers vereinbar ist oder strafbares Unrecht darstellt, in der Person dessen, der die Leistung annimmt.

 

Wenn eine Prostituierte nachvollziehbar erklären kann, weshalb sie sich freiwillig in eine Situation begeben hat, die objektiv eine „Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage“ bedeutet, die aber von ihr bewusst in Kauf genommen wird, werden die Gerichte sich über diese einwilligende Haltung der Prostituierten nicht mehr hinwegsetzen können (vgl. v. Galen, Rn. 368)

 

Das Merkmal der „Ausbeutung“ kann entfallen, weil die negative Zielrichtung auf der Täterseite entfällt, wenn die wirtschaftliche Beziehung einvernehmlich ist. Ebenso kann man zu dem Ergebnis kommen, dass die Rechtswidrigkeit entfällt, weil die negative Zielrichtung auf der „Täterseite“ entfällt, weil die Einwilligung der Prostituierten rechtfertigenden Charakter hat (vgl v. Galen, Rn 368).

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Laut § 181 a I Nr. 2 StGB macht man sich bei Bestimmung Ort, Zeit, Ausmaß oder andere Umstände der Prostitutionsausübung der Zuhälterei schuldig.

Mein Verständnis: Es darf niemand der Dame vorschreiben, wann (Zeit) was (Ausmass) wo (Ort) wie lange (Zeit&Ausmass) mit wem (andere Umstände) sie in sexueller Hinsicht (Prostitutionsausübung) macht.

 

Allerdings darf man ihr im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses vorschreiben, dass sie von 15-22 Uhr anwesend zu sein hat, dass sie in manchen Räumlichkeiten nicht privat telefonieren darf, dass sie die Kleiderordnung einzuhalten hat. Wie in anderen Berufen eben auch.

 

Weil die Weisungsbefugnis dem Arbeitgeber keinerlei Rechte hinsichtlich des eigentlichen Grundes der Anstellung einräumt hat eben auch keiner Interesse dran, Arbeitsverträge anzubieten.

 

Das ist mein laienhaftes Verständnis der Intention des Gesetzes. Abschliessend kann ichs natürlich nicht sagen. Aber mich beruhigt das Wissen ungemein, dass das auch kein Anwalt kann (können die überhaupt jemals was abschliessend beantworten???). Wer es genau wissen will wird es probieren und im Streitfall ein Gericht bemühen müssen.

Bearbeitet von Anubis
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Für den Spruch von mir hat mal ein RA sein Mandat für mich/uns Niedergelegt:traurig:

 

Na, dann sei froh. Diese Erkenntnis müsste der Anwalt aufgrund seiner Erfahrung eigentlich haben.

 

In der ersten Instanz kommt meist irgendein Zufallsergebnis raus, in der zweiten beschäftigt man sich wirklich mit der Aktenlage, ist jedoch der "Willkür" des Richters ausgesetzt, in der dritten fängt es an die Medien zu interessieren und es wird meist nach Gesetzeslage entschieden.

 

Ich hatte allerdings nie das Geld dies mal auszuprobieren....

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