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Das neue Prostitutionsgesetz & Scheinselbständigkeit


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Ich habe mir gerade mal bei http://www.donacarmen.de aktuelles Infomaterial zum neuen Gesetz durchgelesen. Da wird einem ja ganz anders...

Gehe ich richtig in der Annahme, dass nach Inkrafttreten des Gesetzes alles Escorts mindestens bei 2 Agenturen gelistet sein müssen, damit Agenturen nicht wegen Scheinselbständigkeit belangt oder ihnen gar (auch rückwirkend) die Konzession entzogen werden kann?

Bislang war das ja kein Problem; die Damen,die bei mir exklusiv gelistet sind haben ein Gewerbe als Model oder Hostess angemeldet und nehmen auch tatsächlich ein paar Jobs in diesen Bereichen wahr. Wenn jetzt aber das Gewerbe künftig nur noch auf Prostitution ausgerichtet ist, heißt das ja auch, dass mehrere Auftraggeber nur aus diesem Bereich vorhanden sein müssen. Heißt dann im Umkehrschluss, dass man sich Partneragenturen mit dem gleichen Preisgefüge suchen sollte und kontrollieren muss, dass dort auch die eigenen Damen gelistet und aktiv sind, richtig? Das kann ja lustig werden (wobei das ja noch das kleinste Übel des Gesetzes sein wird)...:ankotz:

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Geh' mal davon aus - und nur bei zwei Agenturen gelistet zu sein wird bestimmt auch nicht ausreichen (Betriebsprüfung läßt grüßen - eine solche macht den Mädels bestimmt Spaß)

 

Ich habe das Thema ja schon einmal angedeutet...

 

Ich bin davon überzeugt, dass einer der Hauptnutznießer des neuen Gesetzes die DRV sein wird.

Andere Freiberufler wie ich sind denen ja auch schon in die Fänge gekommen.

 

 

Deswegen verbünden im VGSD !

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Das Listing bei mindestens zwei Agenturen dürfte weder notwendig noch hinreichend sein, um das Thema der Scheinselbständigkeit zu vermeiden. Es kann trotzdem sinnvoll sein, um gegebenenfalls ein zusätzliches Indiz zu haben für Selbständigkeit.

 

Die Agenturen werden unter dem neuen Gesetz voraussichtlich ebenfalls lizenzpflichtig sein. Dazu müssen sie ihr "Betriebskonzept" und Musterverträge vorlegen. Mit diesen Unterlagen müsste dann die Selbständigkeit der Escorts zu belegen sein.

 

Kriterien müssten erfüllt sein wie

- Freiheit der Escorts, ein Date anzunehmen oder nicht;

- Bestimmung des Leistungsumfangs durch die Escorts (und nur diese);

- keine festen Arbeits- und Verfügbarkeitszeiten ...

 

Natürlich wird das Prozedere sehr bürokratisch und unangenehm. Noch etwas wacklig: die überregionale Gültigkeit der Anmeldung und des Hurenpasses ....

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Ob Scheinselbständigkeit vorliegt oder nicht bestimmt allein der Betriebsprüfer der DRV bzw. das zuständige Sozialgericht, falls es zum Prozess kommt.

 

Ja, ich weiß wovon ich rede....bei einem einzigen Arbeitgeber wird es immer etwas heikel, vor allen Dingen, wenn diese Exclusivität auch noch schriftlich festgehalten ist oder auch nur mündlich vereinbart worden ist.

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Hmmm.... Arbeitgeber ???

 

Was macht denn eine Agentur, wenn sie sauber agiert ? Sie vermittelt Dates, durch die ein gewisses zu versteuerndes einkommen entsteht und beansprucht für diese Dienstleistung eine Provision.

 

Mir will nicht in den Kopf, wo denn vom grundlegenden system der Unterschied ist, wenn ich einen Immobilienmakler mit angeschlossener hausverwaltung beauftrage, meine Immobilien zu verkaufen, zu vermieten und / oder zu verwalten. ich habe ein Einkommen, die verwaltung bekommt eine Provision.

 

Ich glaube, wenn das Gesetz angewendet wird in der beschriebenen Form, wäre es an der zeit, das mal juristisch aufbereiten zu lassen.

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Hmmm.... Arbeitgeber ???

 

Was macht denn eine Agentur, wenn sie sauber agiert? Sie vermittelt Dates, durch die ein gewisses zu versteuerndes einkommen entsteht und beansprucht für diese Dienstleistung eine Provision.

 

Einige Agenturen sind aber mittlerweile so bauernschlau sich die Provision vom Bucher vorab überweisen zu lassen. Das haben schon Wohnungsmakler schmerzhaft erfahren müssen, dass wer bestellt bezahlt. Und es funktioniert!

 

Wenn dann noch die ganze Summe per Western Union vorab überwiesen wird und erst nach dem Date an die Dame abzgl. Provision weiter geleitet wird, ist man schon heelstief im scheinselbständigen Niemandsland. Es gilt nämlich die gelebte Praxis, nicht das Papier. Rente mit 63, Mütterente etc. wollen finanziert werden, der Staat hat unbegrenztes juristisches Budget, der Kleinunternehmer nicht. Besser wäre es der gesamte Geldfluß ist: Bucher -> Escort-Dame -> Agentur.

 

Mir will nicht in den Kopf, wo denn vom grundlegenden system der Unterschied ist, wenn ich einen Immobilienmakler mit angeschlossener hausverwaltung beauftrage, meine Immobilien zu verkaufen, zu vermieten und / oder zu verwalten. ich habe ein Einkommen, die verwaltung bekommt eine Provision.

 

Ich glaube, wenn das Gesetz angewendet wird in der beschriebenen Form, wäre es an der zeit, das mal juristisch aufbereiten zu lassen.

 

Das wäre in der Tat mal wirklich Zeit, im Moment agieren viele Agenturen im selbst geschaffenen rechtsfreien Raum, ganz wie das gepuderte Schnäbelchen gewachsen ist. Dass der Bucher neuerdings für die Agenturprovision zuständig ist, ist da nur ein Punkt. Sollte sich das mal ändern, hätte es sich schon gelohnt.

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Ob Scheinselbständigkeit vorliegt oder nicht bestimmt allein der Betriebsprüfer der DRV bzw. das zuständige Sozialgericht, falls es zum Prozess kommt.

Da sind noch einige andere Interessenten, siehe den Fall des Berliner ARTEMIS: der Staatsanwalt, das Strafgericht, das Finanzamt mit Lohnsteuer und Umsatzsteuer, ...

 

Der Begriff der "Scheinselbständigkeit" betrifft das Steuer- und Sozialrecht, allerdings unterschiedlich. Die Frage ist, ob ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis besteht, und das heißt zunächst einmal die faktische Eingliederung in die Organisation des "Auftraggebers", der letztlich das Produkt an den Kunden bereitstellt. Gerade im Verhältnis Escort - Agentur müsste man aber diese arbeitnehmerähnliche Beziehung zugunsten des Agenturverhältnisses belegen können.

 

Allerdings sind bei vielen Agenturen liebgewordene Bräuche riskant, wie etwa das Vorabinkasso, ebenso die detaillierten Verhaltensregeln, Dress Codes usw.

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Da sind noch einige andere Interessenten, siehe den Fall des Berliner ARTEMIS: der Staatsanwalt, das Strafgericht, das Finanzamt mit Lohnsteuer und Umsatzsteuer, ...

 

Nun, das Strafgericht war sicher nicht vor Ort, höchtens als Kundschaft :-)

 

Der Staatsanwalt interessierte sich lediglich für das Thema "Zwangsprostitution".

 

Der Begriff der "Scheinselbständigkeit" betrifft das Steuer- und Sozialrecht, allerdings unterschiedlich. Die Frage ist, ob ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis besteht, und das heißt zunächst einmal die faktische Eingliederung in die Organisation des "Auftraggebers", der letztlich das Produkt an den Kunden bereitstellt. Gerade im Verhältnis Escort - Agentur müsste man aber diese arbeitnehmerähnliche Beziehung zugunsten des Agenturverhältnisses belegen können.

 

Richtig. Die DRV ist aber gefährlicher, mit dem Finanzamt kann man handeln und Nachzahlungen strecken, mit der DRV nicht.

 

Allerdings sind bei vielen Agenturen liebgewordene Bräuche riskant, wie etwa das Vorabinkasso, ebenso die detaillierten Verhaltensregeln, Dress Codes usw.

 

Nun, mir ist mal vor ein paar Jahren ein interne Mail zugespielt worden, die wohl die monatliche Rundmail an die Agenturdamen darstellte. Minutiös wurden da Dresscodes, Einkaufsmöglichkeiten für Schmuck und Dessous etc. pp. aufgelistet und das nicht nur in Nebensätzen, sondern absatzweise und zwar im invektiven Befehlston. Sollte diese Mail dem Betriebsprüfer in die Hände fallen war's das für die Agenturleiterin, kürzen wir sie mal JvB ab.

 

Wie wird gerechnet? Ganz einfach: 40h-Woche, 6 Wochen Urlaub, rückwirkend vom Einstieg in die Agentur ab. Die Stundensätze stehen ja auf der HP. Unrealistisch? Interessiert nicht. Man ist ab da nicht mehr Herrin des Verfahrens. Der Staat rechnet dann für sich, und wer die 6stelligen Beträge nicht zahlen kann, wandert in den Knast. Ende der Durchsage.

 

Ich würde mir solche liebgewonnen Bräuche schenken und zwar eher jetzt als später.

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Nun, mir ist mal vor ein paar Jahren ein interne Mail zugespielt worden, die wohl die monatliche Rundmail an die Agenturdamen darstellte. Minutiös wurden da Dresscodes, Einkaufsmöglichkeiten für Schmuck und Dessous etc. pp. aufgelistet und das nicht nur in Nebensätzen, sondern absatzweise und zwar im invektiven Befehlston. Sollte diese Mail dem Betriebsprüfer in die Hände fallen war's das für die Agenturleiterin, kürzen wir sie mal JvB ab.

 

 

http://www.mc-escort.de/forum/showthread.php?t=21870

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Nun, das Strafgericht war sicher nicht vor Ort, höchtens als Kundschaft :-)

Du hast ja vom Sozialgericht gesprochen - aber da ist eben unerfreulicherweise auch das Strafgericht, das ins Spiel kommt.

 

Der Staatsanwalt interessierte sich lediglich für das Thema "Zwangsprostitution".

Im Fall ARTEMIS eben nicht nur. Dort ermittelt die Staatsanwaltschaft auch wegen Steuerhinterziehung und wegen der Hinterziehung der Sozialbeiträge. Die hinterzogenen Beträge werden auf einen zweistelligen Millionenbetrag hochgerechnet. Die Absicht ist, die Betreiber schon im Vorfeld der gerichtlichen Klärung zu ruinieren.

 

Skandalöserweise hat der ermittelnde publicity-geile Staatsanwalt vor der Presse noch einen Vergleich mit dem Fall Al Capone vorgetragen, den man mangels Beweisen für die eigentlichen Taten schließlich wegen Steuerhinterziehung ins Kittchen bringen konnte. Dieser Vergleich war nun überhaupt nicht angebracht. Und solche Bestrafungen "über Bande" sind nicht die Sache eines ordentlichen deutschen Staatsanwalts.

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Im Fall ARTEMIS eben nicht nur. Dort ermittelt die Staatsanwaltschaft auch wegen Steuerhinterziehung und wegen der Hinterziehung der Sozialbeiträge. Die hinterzogenen Beträge werden auf einen zweistelligen Millionenbetrag hochgerechnet. Die Absicht ist, die Betreiber schon im Vorfeld der gerichtlichen Klärung zu ruinieren.

 

Die Hinterziehung muss ja erst mal festgestellt werden. Und das macht das Bundessozialgericht, genauer: Der Betriebsprüfer der DRV, der für das ARTEMIS zuständig ist. Zum Gericht geht es erst bei Einspruch. Der Staatsanwalt von einem Strafgericht hat gar nicht die Expertise und gar nicht die den Befug, das selber festzustellen. Glaub's mir einfach, ich habe die Expertise in meiner eigenen Familie, der macht seit 25 Jahren nichts anderes als bauernschlaue Klein- und Groß- und Sehrgroßunternehmer sozialversicherungstechnisch aufzuklären. :-)

 

Zum beispiel BMW und ihre Dienstwagen -> geldwerter Vorteil, bitte 480 Millionen für 10 Jahre nachzahlen. Danke schön.

 

Skandalöserweise hat der ermittelnde publicity-geile Staatsanwalt vor der Presse noch einen Vergleich mit dem Fall Al Capone vorgetragen, den man mangels Beweisen für die eigentlichen Taten schließlich wegen Steuerhinterziehung ins Kittchen bringen konnte. Dieser Vergleich war nun überhaupt nicht angebracht. Und solche Bestrafungen "über Bande" sind nicht die Sache eines ordentlichen deutschen Staatsanwalts.

 

Sicher, das war ein PR-Aktion, kommt eh nix bei raus, aber man hat mal ein paar unsichere AfD-Wähler - hjoffentlich denkt man - wieder zurück ins bürgerliche Lager geholt.

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Lieber Chigurh,

 

die Struktur unserer Gerichte, Behörden und Anstalten ist eine andere als die, die Du Dir vorstellst, aber das führt hier zuweit und ist für unsere Diskussion auch nicht ausschlaggebend.

 

Der Fall ARTEMIS zeigt jedenfalls, wie eine Staatsanwaltschaft rechtsmissbräuchlich einen Steuerhinterziehungsvorwurf konstruiert und versucht, missliebige Bürger "außergerichtlich" fertigzumachen. Die sitzen nach wie vor in Untersuchungshaft, nur mal so.

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Ich stelle mir gar nichts vor. Aber es gibt nun mal 5 unabhängige Gerichtsbarkeiten in Deutschland.

 

1. ordentliche Gerichtsbarkeit (Zivilgerichtsbarkeit + Strafgerichtsbarkeit)

2. Arbeitsgerichtsbarkeit

3. Finanzgerichtsbarkeit

4. Sozialgerichtsbarkeit

5. Verwaltungsgerichtsbarkeit

 

Verfassungsgerichtsbarkeit als Sonderfall.

 

Der Staatsanwalt kommt von der Strafgerichtsbarkeit und der hat nicht die geringste Befugnis in die Sozialgerichtsbarkeit einzugreifen. Andere Baustelle.

 

Schönen Sonntag noch.

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Meiner Ansicht nach habt ihr beide recht.

Friederike spricht von der Ermittlung. Die leitet natürlich der Staatsanwalt. Dabei wird er auch die DRV einbeziehen, da der Vorwurf der Unterdrückung von Sozialleistungen im Raum steht. Im Fall des ARTEMIS steht ja ein ganzer Komplex an strafbaren Handlungen im Raum.

Sollten diese verhandelt werden, dann werden sie sicher aufgespalten und vor den jeweils zuständigen Gerichten verhandelt. Im Fall der Sozialversicherung ist es wie Chigurh sagt. Die Beschuldigten bekommen einen Bescheid aber vor den Richter kommt es mit Sicherheit auch, weil auch hier eine Straftat vorliegen wird.

Dass mediengeile Staatsanwälte vor laufenden Kameras Statements abgeben, hält ich auch für ein Unding und ich hoffe, dass dies gewürdigt wird, wenn eine Richterstelle zu besetzen ist.

 

Wenn sich die Vorwürfe vor Gericht bestätigen, dann kann man schlecht davon reden, dass hier der Rechststaat missbraucht wird um irgend jemanden zu vernichten.

 

Bestätigen sich die Vorwürfe nicht, dann ist das Geschäft trotzdem ruiniert. Das ist bitter, aber trotzdem unternehmerisches Risiko.

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Ist schon ok, und wir sollten diese Diskussion nicht so vertiefen, weil sie halt zum eigentlichen Thema nicht weiterführt.

 

Die grundlegende Unterscheidung ist eben zwischen der "fachlichen" Frage (z. B. Finanzgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit) und der strafrechtlichen Seite. Letztere ist Sache der Staatsanwaltschaft, die in dieser Hinsicht tatsächlich unabhängig von der Fachgerichtsbarkeit ist. Deswegen geht im Fall ARTEMIS der Staatsanwalt vor, mit Durchsuchungs- und Haftbefehlen, die das ordentliche Gericht erlassen hat. Weder Finanzgericht noch Sozialgericht sind bislang befasst, auch nicht die Anstalten (DRV). Die Finanz- und Sozialgerichte können auch keine Untersuchungshaft anordnen (die besonderen Fälle von Ordnungs- und Erzwingungshaft usw. sind in unserem Zusammenhang nicht relevant).

 

Diese getrennte Vorgehensweise kann zu schwer verständlichen Situationen führen. Es gibt Fälle, wo das Strafgericht bereits wegen Steuerhinterziehung verurteilt hat, das (wesentlich langsamere) Finanzgericht aber Jahre später feststellt, dass kein Steuervergehen vorlag. In meiner Zeit am Kammergericht in Berlin habe ich einen solchen Fall gesehen.

 

Im Fall ARTEMIS glaube ich aber nicht, dass es soweit überhaupt kommt. Die Staatsanwaltschaft wird schon vor dem ordentlichen Gericht scheitern.

Bearbeitet von friederike
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Einige Agenturen sind aber mittlerweile so bauernschlau sich die Provision vom Bucher vorab überweisen zu lassen. Das haben schon Wohnungsmakler schmerzhaft erfahren müssen, dass wer bestellt bezahlt. Und es funktioniert!

 

Wenn dann noch die ganze Summe per Western Union vorab überwiesen wird und erst nach dem Date an die Dame abzgl. Provision weiter geleitet wird, ist man schon heelstief im scheinselbständigen Niemandsland. Es gilt nämlich die gelebte Praxis, nicht das Papier. Rente mit 63, Mütterente etc. wollen finanziert werden, der Staat hat unbegrenztes juristisches Budget, der Kleinunternehmer nicht. Besser wäre es der gesamte Geldfluß ist: Bucher -> Escort-Dame -> Agentur.

 

 

 

 

 

Das wäre in der Tat mal wirklich Zeit, im Moment agieren viele Agenturen im selbst geschaffenen rechtsfreien Raum, ganz wie das gepuderte Schnäbelchen gewachsen ist. Dass der Bucher neuerdings für die Agenturprovision zuständig ist, ist da nur ein Punkt. Sollte sich das mal ändern, hätte es sich schon gelohnt.

Manche Damen!! möchten bei Anreise zb Köln nach Zürich eine Anzahlung. Denn leider gibt es immer wieder Typen - die es urkomisch finden...Damen zu verarschen. Sprich sagen kurzfristig ab - Dame aber fast da - oder sind gar nicht da.

 

Da aber Agentur Damen in der Regel ihre Kontodaten nicht rausgeben wollen und auch für solche Dinge bewusst eine Agentur gewählt haben, bitten sie die Agentur dies im Auftrag zu übernehmen und dass 30 Prozent gängig sind stimmt.

 

Die meisten Damen sagen dann - dass man das dann bitte direkt behalten soll und verrechnen. Sprich die Damen möchten die Anzahlung - nicht die Agentur. Klar ist das für die Agentur auch ärgerlich - wenn es ein Fake ist, aber das könnte man viel besser verkraften, als die Dame, die deutlich mehr Geld verliert - als die Agentur und die schon im Flieger/Zug etc sitzt....

 

Es ist also Blödsinn - dass die Agentur das so unbedingt will. Davon sollten manche mal wegkommen. Denn wie es hier richtig steht - kann das auch zu Problemen führen für die Agenturen. Von daher wäre uns das auch ohne Anzahlung recht - sogar lieber. Aber ich verstehe auch die Damen (seite).

 

Auch entscheidet jede Behörde da anders. Bei einer befreundeten Agentur aus Hamburg (gibts mittlerweile nicht mehr) war es für die Prüfer ok, es aufs normale Konto zu bekommen und wenn die Damen geschrieben haben: bitte das verrechnen...durfte das so gemacht werden.

 

Mir widerum sagte die Prüferin (in Köln) - dass ich ein Konto dafür nehmen muss, was nicht dieselbe Kontonummer hat, wie das Hauptgeschäftskonto.

 

Und in München hörte ich von einer befreundeten Agentur, dass sie gar keine Anzahlungen im Auftrag annehmen durfte.

 

Ich sehe hier (wenn es schon bei dem Thema so verschiedene Aussagen gibt) und auch beim neuen Gesetz folgendes Problem:

 

Man will alles richtig machen - zumindest kann ich das für meine Agentur so ehrlich sagen, aber man bekommt teils völlig verschiedene Informationen.

 

So zb auch beim neuen Gesetz. Natürlich wollte ich mich nun rechtzeitig informieren - wo in Köln / NRW ich dann die Erlaubnispflicht beantragen muss und auf was ich alles achten sollte und was vorbereiten. Was die Damen tun müssen usw.

 

Denn ich möchte natürlich nicht kurz vor knapp alles vorbereiten. Ich sage mal so....der Tenor war: wir wissen das auch noch nicht so genau und bei manchen kam auch ehrlich durch, dass sie da eh null Bock drauf haben.

 

Hilft mir nur wenig, denn es geht da um (m)eine Existenz. Manche sagten auch nach Sichtung der Homepage und Vertrag: wird Sie doch eh nicht betreffen, Sie arbeiten doch im Auftrag.

 

Ja tue ich, halte mich auch dran...hab auch keine Exklusivklauseln, Straf und Druckklauseln - aber so wie ich das Gesetz lese, betrifft es jedes Unternehmen - egal in welcher Form - im Pay6.

 

So....sprich ich muss jetzt immer wieder versuchen Infos zu bekommen und wenn ich Pech hab - bekomme ich die erst Juli 2017 und muss aber dann sofort alles erfüllen und wissen und parat haben.....wenn nicht, gehe ich mal von langen Wartelisten aus...bis man die Erlaubnis erhält - sprich, Existenz im Eimer....und da frage ich mich natürlich schon: ist das nicht eher der eigentliche Sinn dahinter. Unternehmen müde machen bis sie aufgeben - um dann stolz irgendwann zu verkünden: es gibt durch das neue Gesetz weniger Pay6....

 

Dass da teils eben keine Banden hinter stecken - sondern so wie Kolleginnen und ich kleine Unternehmen - denen es an die Existenz geht, die Jahre lang Geld, Zeit etc investiert haben - um im Jahr X irgendwann auch mal etwas davon rauszubekommen (keine Millionen, lol) - das wird völlig übersehen. Dass wir wie jeder andere fleissige Selbständige auch hart arbeiten und Steuern zahlen.....klar sind wir nur ein kleiner Teil im Pay6 - werden aber pauschal mit reingezogen.

 

Am Ende hat man evtl alles riskiert, investiert etc - um dann zumachen zu müssen - weil die Auflagen gerade in dem Bereich kaum zu erfüllen sind.

 

Quasi alles umsonst....noch nix wirklich eingenommen da investiert und investiert und am Ende muss man schließen. Klar hatte man viel Freude mut Damen, Kunden etc - aber man will natürlich auch irgendwann etwas raus bekommen finanziell - für sich.

 

Ich weiss in Deutschland kommt es besser an - so zu tun - als sei alles super; aber ich bin ehrlich - ich gebe offen zu: ich habe Angst alles / die Agentur verlieren. Neben dem finanziellen Aspekt würde es mich auch sehr traurig machen - da ich das alles gerne mache. Die Damen sind wie Freundinnen geworden und auch zu vielen Kunden der Damen hat man grosse Sympathien.

 

Klar hab ich Plan B und werde nicht unter der Brücke landen. Aber jeder, der schon mal über Jahre X mit viel Fleiss ein Unternehmen aufgebaut hat - weiss sicher, wie ich (und viele Kolleginnen) sich gerade fühlen. Agentur Bashing ist ja beliebt - aber die Herren - die gern bei Agenturen buchen - werden es vielleicht verstehen.

 

Und wenn wirklich auch Agenturen dafür strafbar gemacht werden - wenn Damen Dokumente nicht bei sich führen - obwohl sie im Auftrag der Damen arbeiten - dann sehe ich spätestens Anfang 2018 viele Agenturen schließen. Das mag die reinen Independent Bucher nicht stören - aber mich macht es sehr traurig. Denn ich kann nicht jeder Dame zum Date in die Handtasche gucken; sie zum Flieger bringen etc lol. Womöglich noch bei 4 Damen im Date an einem Tag. Ich will auch nicht zum Kontrolleur der Damen werden!!

 

Und habt ihr Kunden nicht auch etwas Angst vor dem neuen Gesetz? Schließlich herrscht Kondompflicht und Damen können Herren anzeigen, die Sex ohne Kondom wollen. Was, wenn eine Dame einen Hals auf Euch hat und das glaubhaft so anzeigt? Klar Aussage gegen Aussage - aber ich halte auch dies für sehr bedenklich. Ebenso wird man nun keine Service Infos mehr bekommen...vorab, offen...wie bisher. Auch das will man nämlich ändern.

 

Aber Melanie hat es ja richtig vorhergesagt - die meisten dachten doch eh: uns betrifft das doch nicht und auch jetzt, wo alles recht sicher ist - kenne ich nur wenige Kolleginnen - die sich damit intensiv beschäftigen. Wird alles recht locker gesehen, wenn man mal nachhört. Themen dazu werden eher gemieden.....Vogel Strauß oder wie? Klar hab ich auch Plan B - aber ich will zumindest nicht Plan A mit nem Schulterzucken beenden. Und wenn es so kommt - werde ich sehr traurig sein.

 

Wenn das jetzt zu offen und gefühlsduselig war, bitte ich dies zu entschuldigen - aber ich sehe das neue Gesetz mit grosser Sorge.

 

 

PS: Tipps zu Etiquette und Dresscode erwarten Damen von ihrer Agentur - natürlich darf es nicht zur Pflicht werden - aber Tipps zu Mode, Etiquette und auch Pflege sind ja noch kein Indiz für eine Weisung. Natürlich kommt es darauf an - wie es gemeint und formuliert wird.

Bearbeitet von Alina
 

Alle sinnlichen Genüsse regen bei edlen Naturen den Geist an. Bei unedlen Naturen jagen sie ihn davon.

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Hier mal ein Beitrag der DRV zum Thema, da ich selbst auf mit Subunternehmen arbeite, hatte ich auch schon gewisse Probleme mit der DRV, lässt sich aber umgehen, wenn die Subunternehmen, nicht nur für mich sondern auch für andere (befreundete) Unternehmen tätig sind! Also z.B. für mehrere Agenturen!

 

Scheinselbstständigkeit lt. DRV (Zitat)

Personen mit einem Auftraggeber

Merkmale für eine Scheinselbstständigkeit

Werden Sie zwar vertraglich als selbstständig bezeichnet, müssen aber wie ein Arbeitnehmer im Beschäftigungsverhältnis handeln, dann gelten Sie als scheinselbstständig. Denn tatsächlich sind Sie abhängig beschäftigt und damit versicherungspflichtig.

Merkmale für eine Scheinselbstständigkeit

Dass Sie kein echter Selbstständiger, sondern nur scheinbar selbstständig sind, dafür sprechen folgende Kriterien:

die uneingeschränkte Verpflichtung, allen Weisungen des Auftraggebers Folge zu leisten

die Verpflichtung, bestimmte Arbeitszeiten einzuhalten

die Verpflichtung, dem Auftraggeber regelmäßig in kurzen Abständen detaillierte Berichte zukommen zu lassen

die Verpflichtung, in den Räumen des Auftraggebers oder an von ihm bestimmten Orten zu arbeiten

die Verpflichtung, bestimmte Hard- und Software zu benutzen, sofern damit insbesondere Kontrollmöglichkeiten des Auftraggebers verbunden sind

Derartige Verpflichtungen eröffnen dem Auftraggeber Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten, denen sich ein echter Selbstständiger nicht unterwerfen muss.

Wer dagegen tatsächlich selbstständig ist, trägt das unternehmerische Risiko in vollem Umfang selbst und kann seine Arbeitszeit frei gestalten. Der Erfolg des finanziellen und persönlichen Einsatzes ist dabei ungewiss und hängt nicht von dritter Seite ab.

Wichtig für die Beurteilung, ob Sie selbstständig sind, ist vor allem die Ausgestaltung von Verträgen mit Ihren Geschäftspartnern. Aber nicht immer sind die Worte auf dem Papier deckungsgleich mit der Realität. Es kommt auf die tatsächlichen Verhältnisse im beruflichen Alltag an. (Zitat Ende) :blinken:

Wir wissen, daß alles, was wir Menschen von der dinglichen Welt wahrnehmen, niemals wirklich so ist, wie wir es sehen oder verstehen.

 

Giorgio Morandi

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So....sprich ich muss jetzt immer wieder versuchen Infos zu bekommen und wenn ich Pech hab - bekomme ich die erst Juli 2017 und muss aber dann sofort alles erfüllen und wissen und parat haben.....

Die Infos bekommst Du eben nicht im Juli 2017. Die bekommst Du gar nicht in dieser Form, denn die Ausgestaltung des Gesetzes wird den Gerichten überlassen. Erst im Lauf der Jahre wird sich rausstellen, wie die Gerichte urteilen und erst daraus lassen sich dann Regeln ableiten. Du kannst nur nach bestem Wissen und Gewissen agieren und drauf hoffen, dass ein Gericht das im Fall des Falles dann so akzeptiert. Garantien gibt es nicht.

 

Und wenn dann unterschiedliche Ämter das unterschiedlich handhaben musst Du halt dafür sorgen, dass das für Dich zuständige Amt mit Deiner Praxis einverstanden ist. Sollte Dein Amt restriktiver sein als andere Ämter steht Dir natürlich der Rechtsweg offen. Viel Spass. Für Normalbürger ist das weder Erfolg versprechend noch finanzierbar.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 14:14 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 14:06 Uhr ----------

 

Und wenn wirklich auch Agenturen dafür strafbar gemacht werden - wenn Damen Dokumente nicht bei sich führen - obwohl sie im Auftrag der Damen arbeiten - dann sehe ich spätestens Anfang 2018 viele Agenturen schließen.

Das halt ich für die Perversion schlechthin. Da wird mit Scheinselbständigtkeit operiert und man quasi gezwungen, peinlich genau alles zu vermeiden was irgendwie in der Richtung ausgelegt werden könnte, und gleichzeitig wird einem Betreiber von Staats wegen vorgeschrieben, die Damen zu kontrollieren.

 

Seh nur ich da einen Widerspruch?

Bearbeitet von Anubis
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Steuerhinterziehung ebenso wie das Hinterziehen von Sozialbeiträgen sind strafbar. Und schon wird die Staatsanwaltschaft zuständig. Siehe eben der Fall ARTEMIS. Oder der Fall Hoeness.

 

Damit der Paragraph §266a wirksam wird, müßte erstmal Vorsatz vorliegen. Das ist nämlich eine juristische Grundvoraussetzung für Betrug. Wie zum Beispiel beim Schüttelschorsch, der 23 Jahre seine eigene Ehefrau mittels Werkverträgen als Sekretärin beschäftigt hat. Es war ihm klar, dass er damit die Sozialbeiträge umgehen wollte, dass nennt der Jurist eben Betrug. Hoeneß hat keine Sozialbeiträge hinterzogen.

 

Seit wann werden Prostituierte in FKK-Club sozialversicherungspflichtig angestellt? Eben, bisher gar nicht. Wo soll da der Betrug herkommen? Aber den Urnenpöbel kann man mit solchen Vorwürfen beeindrucken, jeder Feld-, Wald- und Wiesenanwalt wird den Teil der Anklage in Sekunden in der Luft zerreißen.

 

Dass ein Staatsanwalt, wenn es um vermeintliche Publicity geht, nicht zum ersten mal im juristischen Vakuum agiert ist nichts Neues, und wer wie ich in der Studienzeit "Juristenpartys" besucht hat, wundert sich da auch nicht. Die Creme de la Creme des Gymnasiums studiert nun mal nicht Jura, sondern Physik o.ä.

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Man will alles richtig machen - zumindest kann ich das für meine Agentur so ehrlich sagen, aber man bekommt teils völlig verschiedene Informationen.

 

So zb auch beim neuen Gesetz. Natürlich wollte ich mich nun rechtzeitig informieren - wo in Köln / NRW ich dann die Erlaubnispflicht beantragen muss und auf was ich alles achten sollte und was vorbereiten. Was die Damen tun müssen usw.

 

Denn ich möchte natürlich nicht kurz vor knapp alles vorbereiten. Ich sage mal so....der Tenor war: wir wissen das auch noch nicht so genau und bei manchen kam auch ehrlich durch, dass sie da eh null Bock drauf haben.

 

Hilft mir nur wenig, denn es geht da um (m)eine Existenz. Manche sagten auch nach Sichtung der Homepage und Vertrag: wird Sie doch eh nicht betreffen, Sie arbeiten doch im Auftrag.

 

So ist es gewünscht. Es wird ein Prostverhinderungsgesetz. Trotz besserem Wissen sind die schlimmsten Auswüchse, welche von den Ausschüssen zur Bundersratsvorlage vorlagen, abgelehnt worden (federführend Bayern). Ob jetzt ein Vorstoß aus NRW noch Erfolg hat, darf bezweifelt werden. Das Gesetz hat auch ausdrücklich den kommunalen Wildwuchs festgeschrieben.

 

Gruß Jupiter

"Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein."

 

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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Manche Damen!! möchten bei Anreise zb Köln nach Zürich eine Anzahlung. Denn leider gibt es immer wieder Typen - die es urkomisch finden...Damen zu verarschen. Sprich sagen kurzfristig ab - Dame aber fast da - oder sind gar nicht da.

 

Da aber Agentur Damen in der Regel ihre Kontodaten nicht rausgeben wollen und auch für solche Dinge bewusst eine Agentur gewählt haben, bitten sie die Agentur dies im Auftrag zu übernehmen und dass 30 Prozent gängig sind stimmt.

 

Die meisten Damen sagen dann - dass man das dann bitte direkt behalten soll und verrechnen. Sprich die Damen möchten die Anzahlung - nicht die Agentur. Klar ist das für die Agentur auch ärgerlich - wenn es ein Fake ist, aber das könnte man viel besser verkraften, als die Dame, die deutlich mehr Geld verliert - als die Agentur und die schon im Flieger/Zug etc sitzt....

 

Es ist also Blödsinn - dass die Agentur das so unbedingt will. Davon sollten manche mal wegkommen. Denn wie es hier richtig steht - kann das auch zu Problemen führen für die Agenturen. Von daher wäre uns das auch ohne Anzahlung recht - sogar lieber. Aber ich verstehe auch die Damen (seite).

 

Ich weiss zwar nicht wie du es handhabst, aber das ist Bloedsinn, wenn du behauptest, dass die Agenturen keine Anzahlungen wollen! Auch ohne gesetzlchen Aenderungen habe ich immer dagegen angelaufen... weil es einfach der Absicherung der AG gedient hat. Ist es nicht gar zufaellig, dass die Hoehe der Anzahlung der Provision gleicht?

Im Grunde genommen haben es viele Agentur eher als Absicherung ihres Einkommens betrachtet, denn des der Dame. Die wollten schlicht und ergriffen ihre Provision im Trockenen haben, weil doch eine erklaegliche Anzahl von Damen nicht gewillt sind ihren Obolus, den sie brav kassiert haben an die Vermittler abzufuehren. :zwinker:

"Sex ist sehr unkompliziert, wenn man von keinem Komplex, sondern von einem Bedürfnis geleitet wird."

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Da muss ich Alina verteidigen :nono:

Ich wage mal zu behaupten, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Agentur und Damen von beiden Seiten so groß sein sollte, dass das Abführen der Provision außer Frage steht. Warum sollte man auch eine Dame vermitteln, von der man befürchtet, nicht die Provision zu erhalten? Leider lassen manche Spaßvögel einem kein anderes Mittel als eine Anzahlung zur Absicherung übrig. Oder gibt es eine andere kreative Idee auf die ich vielleicht noch nicht gekommen bin? Ich hatte erst neulich den Fall, dass ein sehr sympathisch wirkender Herr am gleichen Tag seines Anrufs eine Dame buchen wollte. Anstandslos gab er mir seinen Klarnamen und die Hotelzimmernummer. Ich hab also im Hotel angerufen, mich auf sein Zimmer verbinden lassen und die Details abgeklärt. Als dann abends die Dame nach einer mehrstündigen Anreise im Hotel ankam, ist der Kunde bereits ausgecheckt und hat sein Handy ausgemacht. Laut Aussage der Dame sind parallel noch 3 weitere Escorts von anderen Agenturen angereist, die nach dem gleichen Kunden Ausschau gehalten haben...

(ich vermute mal er saß in der Lobby und hat sich genüsslich das Spektakel angeschaut)

Was soll man also machen, wenn man sich nicht einmal mehr auf seine Menschenkenntnis und einen Hotelcheck verlassen kann? Psychopathen können auch verdammt sympathisch und niveauvoll sein :-P Als Agentur ist so etwas nur ärgerlich, aber die Dame hat dadurch Stunden verloren und ist durch dieses Erlebnis so gebrandmarkt, dass sie jetzt nur noch Dates mit vorab getätigter Anzahlung annimmt.

Dass die Höhe der Anzahlung meist der Provision entspricht, ist einfach nur praktisch und für die Buchführung übersichtlicher, weil die Dame dann nicht noch eine extra Überweisung tätigen muss.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 00:45 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 00:12 Uhr ----------

 

Manche Damen!! möchten bei Anreise zb Köln nach Zürich eine Anzahlung. Denn leider gibt es immer wieder Typen - die es urkomisch finden...Damen zu verarschen. Sprich sagen kurzfristig ab - Dame aber fast da - oder sind gar nicht da.

 

Da aber Agentur Damen in der Regel ihre Kontodaten nicht rausgeben wollen und auch für solche Dinge bewusst eine Agentur gewählt haben, bitten sie die Agentur dies im Auftrag zu übernehmen und dass 30 Prozent gängig sind stimmt.

 

Die meisten Damen sagen dann - dass man das dann bitte direkt behalten soll und verrechnen. Sprich die Damen möchten die Anzahlung - nicht die Agentur. Klar ist das für die Agentur auch ärgerlich - wenn es ein Fake ist, aber das könnte man viel besser verkraften, als die Dame, die deutlich mehr Geld verliert - als die Agentur und die schon im Flieger/Zug etc sitzt....

 

Es ist also Blödsinn - dass die Agentur das so unbedingt will. Davon sollten manche mal wegkommen. Denn wie es hier richtig steht - kann das auch zu Problemen führen für die Agenturen. Von daher wäre uns das auch ohne Anzahlung recht - sogar lieber. Aber ich verstehe auch die Damen (seite).

 

Auch entscheidet jede Behörde da anders. Bei einer befreundeten Agentur aus Hamburg (gibts mittlerweile nicht mehr) war es für die Prüfer ok, es aufs normale Konto zu bekommen und wenn die Damen geschrieben haben: bitte das verrechnen...durfte das so gemacht werden.

 

Mir widerum sagte die Prüferin (in Köln) - dass ich ein Konto dafür nehmen muss, was nicht dieselbe Kontonummer hat, wie das Hauptgeschäftskonto.

 

Und in München hörte ich von einer befreundeten Agentur, dass sie gar keine Anzahlungen im Auftrag annehmen durfte.

 

Ich sehe hier (wenn es schon bei dem Thema so verschiedene Aussagen gibt) und auch beim neuen Gesetz folgendes Problem:

 

Man will alles richtig machen - zumindest kann ich das für meine Agentur so ehrlich sagen, aber man bekommt teils völlig verschiedene Informationen.

 

So zb auch beim neuen Gesetz. Natürlich wollte ich mich nun rechtzeitig informieren - wo in Köln / NRW ich dann die Erlaubnispflicht beantragen muss und auf was ich alles achten sollte und was vorbereiten. Was die Damen tun müssen usw.

 

Denn ich möchte natürlich nicht kurz vor knapp alles vorbereiten. Ich sage mal so....der Tenor war: wir wissen das auch noch nicht so genau und bei manchen kam auch ehrlich durch, dass sie da eh null Bock drauf haben.

 

Hilft mir nur wenig, denn es geht da um (m)eine Existenz. Manche sagten auch nach Sichtung der Homepage und Vertrag: wird Sie doch eh nicht betreffen, Sie arbeiten doch im Auftrag.

 

Ja tue ich, halte mich auch dran...hab auch keine Exklusivklauseln, Straf und Druckklauseln - aber so wie ich das Gesetz lese, betrifft es jedes Unternehmen - egal in welcher Form - im Pay6.

 

So....sprich ich muss jetzt immer wieder versuchen Infos zu bekommen und wenn ich Pech hab - bekomme ich die erst Juli 2017 und muss aber dann sofort alles erfüllen und wissen und parat haben.....wenn nicht, gehe ich mal von langen Wartelisten aus...bis man die Erlaubnis erhält - sprich, Existenz im Eimer....und da frage ich mich natürlich schon: ist das nicht eher der eigentliche Sinn dahinter. Unternehmen müde machen bis sie aufgeben - um dann stolz irgendwann zu verkünden: es gibt durch das neue Gesetz weniger Pay6....

 

Dass da teils eben keine Banden hinter stecken - sondern so wie Kolleginnen und ich kleine Unternehmen - denen es an die Existenz geht, die Jahre lang Geld, Zeit etc investiert haben - um im Jahr X irgendwann auch mal etwas davon rauszubekommen (keine Millionen, lol) - das wird völlig übersehen. Dass wir wie jeder andere fleissige Selbständige auch hart arbeiten und Steuern zahlen.....klar sind wir nur ein kleiner Teil im Pay6 - werden aber pauschal mit reingezogen.

 

Am Ende hat man evtl alles riskiert, investiert etc - um dann zumachen zu müssen - weil die Auflagen gerade in dem Bereich kaum zu erfüllen sind.

 

Quasi alles umsonst....noch nix wirklich eingenommen da investiert und investiert und am Ende muss man schließen. Klar hatte man viel Freude mut Damen, Kunden etc - aber man will natürlich auch irgendwann etwas raus bekommen finanziell - für sich.

 

Ich weiss in Deutschland kommt es besser an - so zu tun - als sei alles super; aber ich bin ehrlich - ich gebe offen zu: ich habe Angst alles / die Agentur verlieren. Neben dem finanziellen Aspekt würde es mich auch sehr traurig machen - da ich das alles gerne mache. Die Damen sind wie Freundinnen geworden und auch zu vielen Kunden der Damen hat man grosse Sympathien.

 

Klar hab ich Plan B und werde nicht unter der Brücke landen. Aber jeder, der schon mal über Jahre X mit viel Fleiss ein Unternehmen aufgebaut hat - weiss sicher, wie ich (und viele Kolleginnen) sich gerade fühlen. Agentur Bashing ist ja beliebt - aber die Herren - die gern bei Agenturen buchen - werden es vielleicht verstehen.

 

Und wenn wirklich auch Agenturen dafür strafbar gemacht werden - wenn Damen Dokumente nicht bei sich führen - obwohl sie im Auftrag der Damen arbeiten - dann sehe ich spätestens Anfang 2018 viele Agenturen schließen. Das mag die reinen Independent Bucher nicht stören - aber mich macht es sehr traurig. Denn ich kann nicht jeder Dame zum Date in die Handtasche gucken; sie zum Flieger bringen etc lol. Womöglich noch bei 4 Damen im Date an einem Tag. Ich will auch nicht zum Kontrolleur der Damen werden!!

 

Und habt ihr Kunden nicht auch etwas Angst vor dem neuen Gesetz? Schließlich herrscht Kondompflicht und Damen können Herren anzeigen, die Sex ohne Kondom wollen. Was, wenn eine Dame einen Hals auf Euch hat und das glaubhaft so anzeigt? Klar Aussage gegen Aussage - aber ich halte auch dies für sehr bedenklich. Ebenso wird man nun keine Service Infos mehr bekommen...vorab, offen...wie bisher. Auch das will man nämlich ändern.

 

Aber Melanie hat es ja richtig vorhergesagt - die meisten dachten doch eh: uns betrifft das doch nicht und auch jetzt, wo alles recht sicher ist - kenne ich nur wenige Kolleginnen - die sich damit intensiv beschäftigen. Wird alles recht locker gesehen, wenn man mal nachhört. Themen dazu werden eher gemieden.....Vogel Strauß oder wie? Klar hab ich auch Plan B - aber ich will zumindest nicht Plan A mit nem Schulterzucken beenden. Und wenn es so kommt - werde ich sehr traurig sein.

 

Wenn das jetzt zu offen und gefühlsduselig war, bitte ich dies zu entschuldigen - aber ich sehe das neue Gesetz mit grosser Sorge.

 

 

PS: Tipps zu Etiquette und Dresscode erwarten Damen von ihrer Agentur - natürlich darf es nicht zur Pflicht werden - aber Tipps zu Mode, Etiquette und auch Pflege sind ja noch kein Indiz für eine Weisung. Natürlich kommt es darauf an - wie es gemeint und formuliert wird.

 

Du sprichst mir aus der Seele...ich finde auch, dass sich bei den meisten Betroffenen im Bezug auf das Gesetz eine "Abwarten und Tee trinken- Verdrängungsstimmung" breit gemacht hat und es äußerst schwierig ist, an aktuelle Informationen zu gelangen und sich vorzubereiten. Vor einiger Zeit habe ich mit einem Fachanwalt für Prostitutionsrecht deswegen telefoniert. Fakt ist, dass Escortagenturen als Prostitutionsvermittlung angesehen werden, auch wenn nur die eventuelle Option auf Sex besteht (müsste dann nicht jede Vermittlungsagentur ein Prostitutionsgewerbe anmelden, weil man ja nie weiß ob die vermittelten Personen evtl. Sex haben könnten?! :-P)

Laut Anwalt gibt es also nicht die Möglichkeit, durch Formulierungen á la "man vermittelt nur die gemeinsame Zeit, alles andere ist von der Sympathie zweier Menschen füreinander abhängig" dem Gesetz zu entkommen. Ich weiß allerdings nicht, ob das Gesetz greift bzw. man den Frauen die Zwangsregistrierung ersparen könnte, wenn man die Agentur ins Ausland verlegt, aber trotzdem Frauen in Deutschland vermittelt. Das wäre für mich aber keine Option, da man dann ja denke ich einen Wohnsitz im Ausland braucht.

Es ist einfach schlimm, dass man noch ein Jahr in der Schwebe gelassen wird, ob Plan A funktioniert und man nicht abschätzen kann, wieviel Herzblut, Geld und Zeit man weiter investieren soll. Der Anwalt meinte aber: "Machen Sie sich keine Sorgen, es wird schon nicht so heiß gegessen wie gekocht wird."

PS: Darf ich fragen, wo du gelesen hast, dass Agenturen belangt werden können, falls die Damen nicht die Papiere mitführen? Hier wird das zumindest nicht aufgeführt: http://www.donacarmen.de/wp-content/uploads/2016/05/Pflichten-von-SexarbeiterInnen-und-BordellbetreiberInnen.pdf

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Da muss ich Alina verteidigen :nono:

Ich wage mal zu behaupten, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Agentur und Damen von beiden Seiten so groß sein sollte, dass das Abführen der Provision außer Frage steht. Warum sollte man auch eine Dame vermitteln, von der man befürchtet, nicht die Provision zu erhalten? Leider lassen manche Spaßvögel einem kein anderes Mittel als eine Anzahlung zur Absicherung übrig. Oder gibt es eine andere kreative Idee auf die ich vielleicht noch nicht gekommen bin? Ich hatte erst neulich den Fall, dass ein sehr sympathisch wirkender Herr am gleichen Tag seines Anrufs eine Dame buchen wollte. Anstandslos gab er mir seinen Klarnamen und die Hotelzimmernummer. Ich hab also im Hotel angerufen, mich auf sein Zimmer verbinden lassen und die Details abgeklärt. Als dann abends die Dame nach einer mehrstündigen Anreise im Hotel ankam, ist der Kunde bereits ausgecheckt und hat sein Handy ausgemacht. Laut Aussage der Dame sind parallel noch 3 weitere Escorts von anderen Agenturen angereist, die nach dem gleichen Kunden Ausschau gehalten haben...

 

Was nur wieder belegt wie unsinnig solche todsicheren Fakechecks sind. Die ehrlichen Bucher werden drangsaliert, die Faker finden einen Weg.

 

(ich vermute mal er saß in der Lobby und hat sich genüsslich das Spektakel angeschaut)

Was soll man also machen, wenn man sich nicht einmal mehr auf seine Menschenkenntnis und einen Hotelcheck verlassen kann? Psychopathen können auch verdammt sympathisch und niveauvoll sein :-P Als Agentur ist so etwas nur ärgerlich, aber die Dame hat dadurch Stunden verloren und ist durch dieses Erlebnis so gebrandmarkt, dass sie jetzt nur noch Dates mit vorab getätigter Anzahlung annimmt.

Dass die Höhe der Anzahlung meist der Provision entspricht, ist einfach nur praktisch und für die Buchführung übersichtlicher, weil die Dame dann nicht noch eine extra Überweisung tätigen muss.

 

Und ich werde mal so eine Agentur übernehmen und die nicht gezahlten Provisionen der letzten 3 Jahre einklagen. Sollen die Mädels mal nachweisen, daß sie die vertraglich vereinbarten Provisionen tatsächlich gezahlt haben. Intelligent geht anders.

 

Solche Denkart hat schon manchen in die Grütze geritten....bis zum G-String.

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