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Verfassungsbeschwerde – Dona Carmen – 21.6. – Briefkasten und Steinmeier?


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Die Frankfurter Aktivistinnen mit Juanita Henning an der Spitze, werden am kommenden Mittwoch, dem 21. Juni 2017, die von Rechtsanwalt Meinhard Starostik (Berlin) gefertigte Verfassungsbeschwerde persönlich beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen und dabei (laut Ankündigung) auch ein „Statement für die Rechte von Sexarbeiter/innen“ abgeben.

 

Ob dies symbolträchtig direkt vor dem Hauptgebäude des Verfassungsgerichts erfolgen kann ist fraglich, da es ein „befriedeter Bezirk“ ist, in dem Demonstrationen und ähnliches nur ausnahmsweise möglich sind.

 

Außerdem findet just am 21. Juni 2017 „zufällig“ der Antrittsbesuch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier beim Bundesverfassungsgericht statt, was sicher zu umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen führt, um den ersten Mann im Staat zu schützen. Ob der Einreichungstermin wegen der Steinmeier-Visite bewußt gewählt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis, ist aber „taktisch“ durchaus denkbar!

 

Wie auch immer, die Schar der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, die Betreiberinnen und Betreiber sowie die Aktivisten, trifft sich

 

am Mittwoch, dem 21. Juni 2017 um 11.30 Uhr am Briefkasten vor dem Hauptportal des Bundesverfassungsgerichts, Schloßbezirk 3, in 76131 Karlsruhe,

 

um die Unterlagen dann gemeinsam in den Briefkasten zu werfen? Alternativ könnte man den Umschlag wohl auch bei der Geschäftsstelle abgeben. Dass der Präsident des Gerichts, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, den Akt mit seiner Anwesenheit krönt, und dass Frank-Walter Steinmeier ein Grußwort spricht, gilt derzeit als sehr unwahrscheinlich! Aber der Briefkasten ist ja für die ordnungsgemäße Zustellung auch völlig ausreichend!

 

Kompletter Artikel:

 

http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/06/15/briefkasten-steinmeier/

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  • 2 Wochen später...

 

Mal ein erstes Statement:

 

Es würde mich schon sehr verwundern, wenn die „hilfsweise Beantragung zur Vorlage beim Europäischen Gerichtshof“ zum Erfolg führt. Schliesslich hat das EU Parlament in 2014 den Ländern empfohlen, Prostitution ganz zu verbieten. Einige Länder sind dem gefolgt, andere wie auch Deutschland eben nicht. Dass dann vom EuGH die Reglementierung der Prostitution abgelehnt wird halte ich für sehr unwahrscheinlich.

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Herr Starostik, als erfahrener und erfolgreicher Verfassungsrechtler wird schon wissen was er tut.

Zum Glück haben wir die Gewaltentrennung und Richter halten sich an Fakten und nicht an Vorschläge des Parlaments. Dass bei der Beschwerde auch Menschen aus dem europäischen Ausland dabei sind, die in Deutschland arbeiten, gibt der Beschwerde schon auch ein ausserordentliches Gewicht!

Leider lohnt sich eine Diskussion darüber nicht, weil bis zur Entscheidung, die Jahre dauern kann, schon Fakten geschaffen wurden. Den bis dahin zerstörten Existenzen hilft das auch nichts mehr.

 

P.S.:

Über die Folgen können wir gerne im Januar 2018 diskutieren ...

Bearbeitet von Spring

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Naja...also die Gefahr von "zerstörten Existenzen" sehe ich beim besten Willen nicht...oder meinst du, dass unser werter Freund K.Fricke und Partnerin Haus 9 schliessen muss...?:denke:

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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  • 7 Monate später...

Über die Verfassungsbeschwerde, initiiert von Dona Carmen soll der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts noch dieses Jahr entscheiden ...

 

Quelle:http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=155743#155743

 

Punkt 28

http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2018/vorausschau_2018_node.html

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Ich entnehme der Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts lediglich, dass die Beschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz bzw. gegen Teile davon auf der "Agenda" des Gerichtes steht.

 

Dies bedeutet aber nicht, dass noch in 2018 darüber "entschieden" wird, aber wir haben damit einen Anhaltspunkt, dass die "Beschwerde" angenommen und bearbeitet wird ... immerhin ein Teilerfolg!

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 11:59 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 10:31 Uhr ----------

 

Mein ausführlicher Kommentar dazu unter:

 

http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/02/24/prostitution-2018-verfassungsbeschwerde-prostschgesetz-auf-gerichts-agenda/

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  • 2 Wochen später...

Die Beschwerde wurde noch nicht angenommen. Es wird lediglich ein Gutschten erstellt, anschließend trifft die zuständige Kammer ( nicht der Senat) eine Entscheidung über die Annahme der Verfassungsbeschwerde.

 

Die meisten Entscheidungen, wenn auch oft mit der Entscheidung der Nichtannahme, fallen in den Kammern .

 

Eine Entscheidung im Senat ist ein Ausnahmefall.

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