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Rosenheim - Rotlicht-Kontrolle


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Rotlicht-Kontrolle

 

Rosenheim.

 

Die Polizei führte am Donnerstag in Rosenheim Kontrollen im Rotlichtmilieu durch.

 

Dabei wurde insbesondere auf die Einhaltung der Hygieneverordnung geachtet. In mehreren Betriebe mussten die Beamten feststellen, dass die Prostituierten sexuelle Handlungen ohne den erforderlichen Kondomschutz anboten. Die Beteiligten müssen nun mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.

 

Zudem wurde kontrolliert, ob Prostituierte nur innerhalb der Stadt Rosenheim Haus- und Hotelbesuche durchführen. Außerhalb ist dies nämlich nicht gestattet und erfüllt den Tatbestand der verbotenen Ausübung der Prostitution. Die Kripo ermittelte mehrere Damen, die ihre Dienste verbotenerweise auch außerhalb der Stadt angeboten hatten. Diese Prostituierten müssen nun mit einer strafrechtlichen Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft Traunstein rechnen.

 

Quelle: Chiemgau Online

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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Also - man kann sicherlich staatliche Gesetze und Regelungen kritisieren. Die Kontrolle der Einhaltung staatlicher Regelungen durch die Polizei und die Verfolgung von Gesetzesverstössen durch die Staatsanwaltschaft zu kritisieren ist jedoch ein Aufruf zur Anarchie. In einer funktionierenden Gesellschaft kann man sich eben die Regelungen, die man beachtet, nicht aussuchen.

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Zudem wurde kontrolliert, ob Prostituierte nur innerhalb der Stadt Rosenheim Haus- und Hotelbesuche durchführen. Außerhalb ist dies nämlich nicht gestattet und erfüllt den Tatbestand der verbotenen Ausübung der Prostitution.

 

Von einer solchen Vorschrift habe ich noch nie gehört. Kennt jemand den rechtlichen Hintergrund? Trifft das auch auf Escorts zu, die in Rosenheim beheimatet sind?

Oversexed and underfucked.

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Gast Unregistriert

@Philebos

 

In Gemeinden unter 30000 Einwohnern ist in Bayern (und auch anderen Bundesländern - das ist nicht ganz einheitlich) die Prostitution an sich verboten. Daher dort dann auch keine Haus- und Hotelbesuche gestattet. Die Frage ist immer nur ob sich jemand dran stört und ob das dann kontrolliert wird.

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ich nehme einmal an Philebos hier wird sich auf die Sperrbezirksverordnung berufen, welche besagt das Prostitution nur an Orte mit mehr als X-Einwohnerzahl ausgeübt werden darf und nur in den hierfür ausgewiesenen Bereichen.

 

Nicht nur in München gilt die Sperrbezirksverordnung, jede Stadt oder "Gegend mit 2 Bauernhof, einer Kapelle und Bierstube" hat ihre eigene.

Es galt hier mal die Mindesteinwohnerzahl von 10.000, ob die jedoch noch aktuell ist kann ich nicht sagen, ich vermittle aus solchen Gründen keine Date in "Dörfer" bzw. nicht an mir unbekannte Herren.

 

Freundliche Grüße

Sina

Bearbeitet von Sina

 

 

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Grundsätzlich ist die Prostitution in Deutschland erlaubt. Die Behörden eines Bundeslandes können jedoch die Ausübung der Prostitution in bestimmten Gebieten durch Rechtsverordnung verbieten. Die Ermächtigungsgrundlage dafür ist Art. 297 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB). Danach darf zum Schutz der Jugend oder des öffentlichen Anstandes verboten werden, der Prostitution nachzugehen:

grundsätzlich (d. h. sowohl öffentlich als auch in Gebäuden)

in Gemeinden bis 20.000 Einwohnern im gesamten Gemeindegebiet (Art. 297 (1) 2.),

zwischen 20.000 und 50.000 Einwohnern ganz oder teilweise (Satz (1) 1.-2.),

bei mehr als 50.000 Einwohnern nur für einen bestimmten Teil der Gemeinde (Satz (1) 1.);

auf öffentlichen Straßen usw.

unabhängig von der Größe der Gemeinde ganz oder teilweise (Satz (1) 3.),

in diesem Fall kann das Verbot auf bestimmte Tageszeiten beschränkt sein.

Der Begriff "nachgehen" umfasst dabei die Prostitution selbst und auch Kontakt mit Kunden aufzunehmen. Verstöße können verfolgt werden als Ordnungswidrigkeit nach § 120 Abs. 1 Nr. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) oder - sofern es sich um eine beharrliche Zuwiderhandlung handelt - als Straftat nach § 184e Strafgesetzbuch (StGB).

Freier sind von den obigen Verboten nach Art. 297 EGStGB eigentlich nicht betroffen. Viele Kommunen untersagen jedoch in örtlichen Polizeiverordnungen, Prostituierte in Sperrbezirken anzusprechen. Eine typische Formulierung lautet:

Im Sperrbezirk ist es untersagt, zu Prostituierten Kontakt aufzunehmen, um sexuelle Handlungen gegen Entgelt zu vereinbaren.

Verstöße gegen diese Regelungen können ebenfalls als Ordnungswidrigkeit mit einem Verwarnungsgeld oder einer Geldbuße geahndet werden.

 

Die Überwachung ist unterschiedlich gehandhabt. Ober der Schutz der Jugend und der Öffentliche Anstand von Escortdates berührt wird? hmm

 

Zunächst ist eine Ordnungswidrigkeit und kann erst bei nicht genau definierten Wiederholungen als Straftat beurteilt werden.

 

§ 184e

Ausübung der verbotenen Prostitution

Wer einem durch Rechtsverordnung erlassenen Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen, beharrlich zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.

 

Und wer schützt die Jugend und uns vor dem öffentllichen Anstand?

Bearbeitet von alfder
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Also - man kann sicherlich staatliche Gesetze und Regelungen kritisieren. Die Kontrolle der Einhaltung staatlicher Regelungen durch die Polizei und die Verfolgung von Gesetzesverstössen durch die Staatsanwaltschaft zu kritisieren ist jedoch ein Aufruf zur Anarchie. In einer funktionierenden Gesellschaft kann man sich eben die Regelungen, die man beachtet, nicht aussuchen.

 

Jutta hat doch keine Kritik geübet, sondern nur darauf hingewiesen, oder nicht?:streicheln1:

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Wer also in Bayern auf dem Lande lebt, darf nicht zu Hause von einer Escort-Lady besucht werden - was man bei der Wahl seines Wohnortes alles bedenken muss :lach:

 

Dann musst Du die Dame in München abholen, oder ein Appartment in der Stadt haben.Wobei ich zutiefst überzeugt bin, dass Münchem keine Stadt zum Leben ist. Ein paar Tage sind okay, dann bloss wieder weg.

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Also - man kann sicherlich staatliche Gesetze und Regelungen kritisieren. Die Kontrolle der Einhaltung staatlicher Regelungen durch die Polizei und die Verfolgung von Gesetzesverstössen durch die Staatsanwaltschaft zu kritisieren ist jedoch ein Aufruf zur Anarchie. In einer funktionierenden Gesellschaft kann man sich eben die Regelungen, die man beachtet, nicht aussuchen.

 

 

Lieber Tex,

da haste wohl was missverstenden.

 

Ich hab nur einen Zeitungsartikel der Chiemgauer zitiert und die Passagen, die ich als wichtig erachtet habe markiert, damit sie nicht im Drüberlesen überlesen werden.

 

Denn das gilt natürlich auch für Escorts die außerhalb von Rosenheim Hausbesuche machen.

 

Rund um Rosenheim ist keine größere Gemeinde und damit greift die Sperrbezirksverordnung, die hier angewandt wird.

 

Beim ersten Verstoß dagegen ist es im Ermessen der Beamten und es gibt meist nur eine Belehrung. Der Verstoß wird dann als Ordnungswidrigkeit geahndet und die Geldstrafe ist meist so zwischen 300€ und 500€.

Wird man ein zweites mal "erwischt" ist es ein Straftatbestand, da man die Belehrung ignoriert hat.

 

LG Tanja

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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Das ist wie du richtig siehst eine kann-Regel, aber fast alle noch so kleinen Gemeinden haben diese Regel höchstvorsorglich in Kraft gesetzt.

 

Ich persönlich hätte noch nicht mal was dagegen wenn diese Verordnungen bei Belästigung und auf Anzeige bei Belästigungen durchgesetzt würden.

 

Was mich stört ist die "Präventive" Verfolgung ohne konkreten Anlass und in einer Weltstadt mit Herz, der Einsatz von Scheinfreiern.

 

Hier werden Dinge verfolgt oder sogar erst provoziert und dann verfolgt, die eigentlich niemanden stören und belästigen, geschweige denn die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gefährden.

 

Beispiel: Wenn ich, in einer Kleinstadt (Südwestbayern) wohnend, in meiner eigenen Wohnung das Vergnügen mit einer bezahlten Dame leisten möchte, dann geht das, verdammt noch mal, weder meine Nachbarn noch die Obrigkeit was an. Und das, ob die Dame aus der Schweiz, aus Österreich oder Honolulu kommt.

 

Auf die Reisekosten wäre ich hier sehr gespannt... :clown:

 

Auf dem Land läuft es häufig nach dem Motto: Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen (viele tun es aber nur heimlich....).

 

Das wäre schon ein Grund für mich nie aufs Land zu ziehen....

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Auf die Reisekosten wäre ich hier sehr gespannt... :clown:

 

Auf dem Land läuft es häufig nach dem Motto: Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen (viele tun es aber nur heimlich....).

 

Das wäre schon ein Grund für mich nie aufs Land zu ziehen....

 

Dann musst du nach München ziehen... fast ganz München ist Sperrbezirk... oder Stuttgart .... oder

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"Die Bayern" ist relativ

 

bisher weiß ich nur von verschärften Kontrollen in München, Rosenheim, Landshut und Passau. was Sperrbezirke und Kondomverordnung betrifft.

In Nürnberg wird auch eher Steueranmeldung geprüft wie Kondomverordnung.

 

In Regensburg und Umgebung wird darauf nur reagiert, wenn direkte Anzeigen kommen, dann aber sehr schnell.

 

Ansonsten gelten die Verordnungen zwar überall, aber Verstöße werden meist nur auf direkte Anzeige verfolgt.

 

Liegt scheinbar im Ermessen von Ordnungsamt und Polizei, ob sie, und wie streng sie dem nachgehen.

 

Mit dem Artikel wollt ich nur zur vorsicht mahnen in diesem Gebiet.

 

weitere Artikel... nur als Info gedacht

 

Prostituierte fahren zu weit

 

Reinemachen im Rotlichtmilieu

 

Da kann man ganz klar die Haltung der Stadtverantwortlichen erkennen und der Exekutive

 

LG Jutta

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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Irgendwie haben sie in Bayern wohl zuviele Polizisten oder zu wenig Kriminalität, dass ihnen so ein Blödsinn einfällt. Die Staatskasse wirds ja wohl nicht signifikant auffüllen.

 

Möglicherweise gibt es ja einen Zusammenhang...

 

In meiner Stundentenzeit kam es durchaus mal vor, dass die Öffnungszeiten des TÜV nicht mit meinem Ausschlafverhalten kompatibel waren und ich ein paar Wochen mit einer Möhre mit abgelaufenem TÜV durch die Gegend gefahren bin. Nach meinem Ortswechsel nach München hat mich die erste Streife mit einem drei Tage abgelaufenen TÜV aufgehalten und kurzfristig eine Wiedervorführung gefordert.

 

Mir ist grundsätzlich eine erhöhte Kontrolldichte lieber - weil wirksamer - als ein ständiges Gerufe nach schärferen Gesetzen - weil ohne Kontrolle wirkungslos - nachdem mal wieder irgendwas passiert ist.

 

Ob die Kontrollschwerpunkte in jedem Fall mit der richtigen Priorität an der richtigen Stelle ansetzen, ist allerdings eine andere Frage.

Bearbeitet von Tyler Durden

F CK

all I need is U

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Ich frage mich nur, wie die Polizei erkennen will, ob ich mit mit einer Freundin oder einer Escortdame treffe.

 

Da ich gerne immer alles bargeldlos abwickele, hat weder sie noch ich den verdächtigen Umschlag dabei.

 

Oder stimmt es doch, dass jedes Escort einen eingebauten Chip, an dem man sie erkennt?:verstecken:

---------------------------------------------------------------------------------------

Schreibe kurz - und sie werden es lesen. Schreibe klar - und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft - und sie werden es im Gedächtnis behalten.

 

Joseph Pulitzer

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Hauptgrund war. Dabei wurde insbesondere auf die Einhaltung der Hygieneverordnung geachtet.

Und erst zum zweiten. Zudem wurde kontrolliert, ob Prostituierte nur innerhalb der Stadt Rosenheim Haus- und Hotelbesuche durchführen. Außerhalb ist dies nämlich nicht gestattet und erfüllt den Tatbestand der verbotenen Ausübung der Prostitution.

 

Die Agenturen sollten WISSEN in welchen Städten es Verbote gibt.

Auch eine Independen Escort sollte sich Informieren wo es Verbote gibt.

Jeder der sich selbst verkauft, war ein Mal Jungfrau.

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ach und eine Escortdame die durch eine Agentur vertreten wird nicht?

Soviel ich weiß ist jeder für sich selbst verantwortlich.

ICH würde mich niemals in solchen und anderen Dingen auf eine Dritte Person verlassen, denn nicht diese wird zur Rechenschaft gezogen sondern ganz alleine ich - da selbstverantwortlich handeln.

 

FL Office ich glaube wir hatten schon mal vor längerer Zeit das Vergnügen, damals bist Du unter einem anderen Nick in einem anderen Forum aufgetreten.

Ich verstehe bis heute noch nicht, warum Agenturdamen andere Pflichten haben sollen wie Independents NUR weil sie die Vermittlung etc in andere Hände abgeben. Diese Escorts sind ebenso selbstständig wie Independents und auch wenn es Agenturen gibt die auf Sperrbezirke etc. Rücksicht nehmen, nehmen Agenturen doch den Escortdamen nicht die Haftung ab, dürfen Sie nämlich auch nicht.

 

Gut das Stöckchen musste ich jetzt aufnehmen - sorry @ all ich kann nur diese ausgelutschte Leier einfach nimmer lesen.

 

Sina

 

 

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Wenn Du mit einer ortsfremden Dame zu einem ON anreist oder sie Dich zu Hause besucht, wirds wohl niemand unterscheiden können. Etwas anders wird es aber durch einschlägige inserate der Dame oder der Präsenz auf Angebotsportalen sein.

 

Auch der Polizei ist Google nichts unbekanntes mehr.

 

Genau genommen ist eine Escortlady auf Grund ihres Berufs auch in ihrem Privatleben gefährdet. Sie müsste theoretisch, wenn sie mit ihrem Freund zusammen ist, nachweisen, dass kein Geld fliesst.

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