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Künstlername für Escort Damen


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Prostitution ist keine Kunst

 

Ihr Job sei so etwas wie Kunst, sagt die Betreiberin eines Escortservices, und will sich ihren Künstlernamen als Pseudonym in den Ausweis eintragen lassen. Aber das Verwaltungsgericht Berlin hat eine andere Definition von künstlerischem Schaffen.

 

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/prostituierte-duerfen-kuenstlernamen-nicht-in-ausweis-eintragen-13391040.html

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Das hat die Dame aber auch mangelhaft vorgetragen...

 

Hätte sie nicht nur mit ihrem Körper argumentiert, sondern umfassend mit erotischem, kulturellem und sozialem Kapital, das sie einsetzt und dann noch abgehoben auf die kulturschaffenden Hetären und Kurtisanen in der Geschichte, dann hätte der Richter ganz sicher seine Probleme mit der Ablehnung bekommen (wenn auch der Bekanntheitsgrad gegeben war).

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Besonders interessant in dem Zusammenhang ist doch, dass die Dame wohl Sexworkerin Aktivistin ist, die sich gegen die Anmeldepflicht wehrt und auf der anderen Seite den Eintrag des Künstlernamens in ihren Personalausweis begehrt....

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Besonders interessant in dem Zusammenhang ist doch, dass die Dame wohl Sexworkerin Aktivistin ist, die sich gegen die Anmeldepflicht wehrt und auf der anderen Seite den Eintrag des Künstlernamens in ihren Personalausweis begehrt....

 

Naja, vielleicht damit es beim Einchecken ins Hotel (Meldepflicht auch für die Begleitung!) nicht zu peinlichen Situationen kommt.

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Das hat die Dame aber auch mangelhaft vorgetragen...

 

Hätte sie nicht nur mit ihrem Körper argumentiert, sondern umfassend mit erotischem, kulturellem und sozialem Kapital, das sie einsetzt und dann noch abgehoben auf die kulturschaffenden Hetären und Kurtisanen in der Geschichte, dann hätte der Richter ganz sicher seine Probleme mit der Ablehnung bekommen (wenn auch der Bekanntheitsgrad gegeben war).

 

Also das sehe ich ganz anders. Mit Prostitution verbinde ich keine Kunst, sondern Handwerk bzw. solides Kunsthandwerk. Gemeinsamer Kunstgenuss mag mit manchen Escorts möglich sein, aber selbst bei meinem ganzheitlichen Verständnis von Prostitution als Arbeit, ist das Pseudonym berufsbedingt zum Schutz der Identität in der Anonymität sowie vor Diskriminierung sinnvoll. Damit hätte ich argumentiert.

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Wenn es um Anonymität geht, ist es wohl das dümmste was man machen kann, ein Pseudonym in den Personalausweis eintragen zulassen. Den Namen kann dann jeder Depp beim Einwohnermeldeamt nachfragen und in spätestens 4 Wochen gibt es einen Wikipediaeintrag. Den Personalausweis zeigt frau ja alle naselang irgendwo vor, z.B. bei Hotelrezeptionen - "Ach, so heißt die wirklich? Interessant..."

 

Oder was meinst Du, warum Atze Schröder Himmel und Hölle in Bewegung setzt, wenn jemand seinen Realnamen veröffentlicht? Der hat sicher sein Pseudonym NICHT im Perso stehen.

 

Da wird das Pseudonym nämlich NEBEN/UNTER dem Realnamen eingetragen, nicht ANSTATT!

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Also, ich würde jederzeit bestätigen, dass zumindest einige Damen absolut das Prädikat "Künstlerin" verdient haben.

 

 

Waere aber auch merkwuerdig, wenn jede 3. SW "Miss Fuck & Blow" in ihrem Pass stehen haette...

 

Ich, der grundsaetzlich ein groesses Herz fuer die Anliegen von Prostituierten hat, muss sagen, dass ich die richterliche Entscheidung fuer in Ordnung erachte. Was um Himmels Willen sollte ernsthaft der Vorteil davon sein?

 

Da ich ja nicht davon ausgehe, dass die Profession "Prostitute" in den Ausweispapieren angefuehrt ist, spielt der Name doch keine wirkliche Rolle.

Viel mehr wird eher verwundern, wenn z.b. eine aufgedonnerte Blondine bei der Flughafensecurity einen Reispass vorlegt, lautend auf den Namen "Betty Lemare" aus Katzenelnbogen. Und wenn der Scan des Handgepaecks auch noch verdaechtige Utensilien abbildet... und der eine Sicherheitsbeamte zum ander fluestert: " Hey, hast gesehen? Die Alte ist ne Nutte!" wird auch keine gluecklich sein.

 

Oder was meinst Du, warum Atze Schröder Himmel und Hölle in Bewegung setzt, wenn jemand seinen Realnamen veröffentlicht? Der hat sicher sein Pseudonym NICHT im Perso stehen.

Also mir ist das so was von piep schnurz egal, wie der Atze im Realnamen heisst... wuerde dem auch zutrauen, dass das sein richtiger Name ist. Viel mehr bewegt die Menschheit: "Ist die Matte echt?" :lach::clown: Und wenn nicht, stellt sich die Frage: "Wer fertigt Sturzhelme mit Haardekoration an?" Kannte er die geheime Quelle vom Rudolph? Nein, nicht der Bademeister, der Moosi! :grins:etc. etc.

Bearbeitet von Benno

"Sex ist sehr unkompliziert, wenn man von keinem Komplex, sondern von einem Bedürfnis geleitet wird."

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Mal Hand aufs Herz, wie viele Damen würden so etwas wirklich wollen? Wenn mehr als 5 würde es mich wundern.

 

Nun, für eine war es so wichtig, dass sie sogar eine gerichtliche Klärung initiierte. :blinken:

 

Unabhängig davon denke ich, dass die Information über ein Gerichtsurteil in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Escorttätigkeit immer sinnvoll ist und gut in dieses Forum passt. :fingers:

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...ich die richterliche Entscheidung fuer in Ordnung erachte.

Formal ja:

"Tatsächlich wolle die sie [sic!] einen Berufsnamen bzw. ein Pseudonym führen, dessen Eintragung nach dem Gesetz nicht vorgesehen ist, urteilte das Gericht."

http://www.n-tv.de/ratgeber/Kuenstlername-fuer-Prostituierte-article14391981.html

 

Was um Himmels Willen sollte ernsthaft der Vorteil davon sein?

Das ist die politische Frage. Soll es möglich sein, dass diese Personengruppe mit rechtlichem Status unter Pseudonym in Erscheinung treten kann ohne Nennung des Realnamens? Ich kann mir solche Situationen vage vorstellen.

Chigurh sagt, dass das Pseudonym im Ausweis immer zusammen mit dem Realnamen auftaucht. Das heißt, die Künstleranonymität ist auch nur relativ. Aber immerhin...

Es wird gesagt, dass gegen das Urteil Berufung zugelassen ist. Das Thema ist noch nicht durch...

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Nein, das sagt nicht Chigurh, sondern das Gesetz und der gesunde Menschenverstand.

 

http://www.personalausweisportal.de/DE/Buergerinnen-und-Buerger/Der-Personalausweis/Steckbrief/DatenAusweis/datenAusweis_node.html

 

http://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/Bilder/DE/Ausweisansicht.jpg?__blob=poster&v=7

 

Wie man eindeutig erkennen kann, ist der "Ordens/Kuenstlername" nur eine Zusatzinformation... woruber sich meiner Meinung noch immer streiten laesst.. Leute, die unter ihrem Kuenstlernamen echt bekannt sind, sollten so was in ihrem Ausweis nicht wirklich brauchen und die, die trotz Kuenstlernamen im PA niemand kennt, was nuetzt er ihnen? :denke:

Bearbeitet von Benno

"Sex ist sehr unkompliziert, wenn man von keinem Komplex, sondern von einem Bedürfnis geleitet wird."

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Mal Hand aufs Herz, wie viele Damen würden so etwas wirklich wollen? Wenn mehr als 5 würde es mich wundern.

 

Ein eingetragener Künstlername hat die Vorteile:

 

Mit dem Künstlernamen können rechtsgültig Verträge unterschrieben werden

Kann im Impressum angegeben werden

Kann eine Kreditkarte (z.B. Prepaid) zum Bezahlen Hotel/Flug genommen werden

Inserate bezahlen und vieles mehr.

 

Sodass die Dame sich zumindest beim Kunden / Gast / Freier / Portal / Hotel nicht mit bürgerlichem Namen outen muss oder geoutet wird.

 

P.S.: In Deutschland gibt es zwar eine Ausweispflicht, aber keine Mitführpflicht. Hotels sind NICHT berechtigt, den Ausweis zu verlangen, der Anmeldeschein muss aber ausgefüllt werden. Falsche Angaben in der Anmeldung sind Urkundenfälschung. Da immer mehr Hotels auch die Daten der Begleitung erheben, wäre auch hier der Künstlername von Vorteil.

P.P.S.: Man darf die Damen nicht für so blöd halten, dass sie in ihrem Perso "Miss Fuck & Blow" oder "Schantalle Sex" eintragen lassen.

Bearbeitet von alfder
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P.P.S.: Man darf die Damen nicht für so blöd halten, dass sie in ihrem Perso "Miss Fuck & Blow" oder "Schantalle Sex" eintragen lassen.

 

also "Greta Brentano" ginge, oder?

 

Kann man dann als Bucher auch mit seinem Künstlernamen buchen, weil Escortbuchung ist ja eigentlich auch eine Kunst.

 

Dann steht nicht der Realname auf irgendwelchen Fernsehschirmen im Hotelzimmer, sondern z. B. "Herzlich willkommen, Herr Lasse Samström"...:zeig:

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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also "Greta Brentano" ginge, oder?

 

Kann man dann als Bucher auch mit seinem Künstlernamen buchen, weil Escortbuchung ist ja eigentlich auch eine Kunst.

 

Dann steht nicht der Realname auf irgendwelchen Fernsehschirmen im Hotelzimmer, sondern z. B. "Herzlich willkommen, Herr Lasse Samström"...:zeig:

 

Klar, oder Julia van *****

 

Wenn du ein Liebeskünstler bist und mit deiner Kunst die Damen unterhalten oder weiterbilden kannst und unter dem Künstlernamen bekannt bist (ohne Wertung) kannst du natürlich auch als "Bayernbulle" buchen. Dann steht an dem Bildschirm: Herzlich willkommen Bayernbulle, gib dein Bestes. :clown:

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Ok, der gute jakob hat mal wieder einen Prozess versiebt, und Nu?

 

:wink:

 

:oha::denk:

 

Ich hätte aus den von Dir genannten Gründen davon als Schnapsidee abgeraten. Und zwar nicht nur wegen mangelnder Erfolgsaussichten :denk:

 

:buttkick::grins:

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 10:04 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 09:10 Uhr ----------

 

Hotels sind NICHT berechtigt, den Ausweis zu verlangen.

 

Sie sind aber auch nicht verpflichtet, Dir ein Zimmer zu geben, wenn Du Deine Identität (zwecks Zahlungssicherung) nicht belegen willst. Daher wird gerne (ersatzweise zum Ausweis) auch die Kreditkarte zur Sicherung verwendet.

 

Meines Wissens kann auf einer Kreditkarte ein anderer Namen, als der "bürgerliche" Namen verwendet werden, wenn Bank bzw. deren Vertrag mit Kreditkartenunternehmen das hergeben. DAS wäre dann möglicherweise ein sinnvoller Ansatz. Denn der "bürgerliche" Namen tritt dann auf der Kreditkarte gar nicht in Erscheinung.

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