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ProstSchG §§ 7 - 10 Information/Beratung


Sind die §§ 7 - 10 deiner Meinung nach hilfreich oder nicht hilfreich?  

6 Benutzer abgestimmt

  1. 1. Sind die §§ 7 - 10 deiner Meinung nach hilfreich oder nicht hilfreich?

    • Escort: hilfreich
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    • Escort: nicht hilfreich
      2
    • Bucher: hilfreich
      3
    • Bucher: nicht hilfreich
      1


Empfohlene Beiträge

Wenn hier über das neue ProstSchG diskutiert wurde, dann wurden oftmals nur Pauschalurteile abgegeben. Da macht es meiner Meinung nach Sinn, einmal einzelne Themenkomplexe, die für Escort zutreffen, zur Diskussion zu stellen. Getrennt nach Bucher und Escort kann mit hilfreich und nicht hilfreich anonym abgestimmt werden. Beginnen möchte ich mit dem Themenkomplex

 

§§ 7 - 10 Informations- und Beratungsgespräch sowie Gesundheitliche Beratung

 

Und hier die wesentlichen Inhalte:

 

Informationen zur Rechtslage und weitere Vorschriften

Informationen zur Absicherung im Krankheitsfall und soziale Absicherung

Informationen zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten

Informationen zur Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen

Informationen über die bestehende Steuerpflicht

Diese Informationen werden in geeigneter Form und in verschiedenen Sprachen zur Verfügung gestellt.

 

Hinweis auf weitere Angebote von Beratungsstellen mit Kontaktvermittlung

Veranlassung von Massnahmen zum Schutz der Person bei tatsächlichen Anhaltspunkten von Zwangslagen, Hilflosigkeit und Ausbeutung

 

Vertrauliche gesundheitliche Beratung angepasst an persönliche Lebenssituation über Krankheitsverhütung, Empfängnisregelung, Schwangerschaft, Risiken Alkohol- und Drogenmissbrauch. Gelegenheit eine Zwangs- oder Notlage zu offenbaren.

Wenn jünger als 21 Jahre Wahrnehmung alle 6 Monate; ab 21 Jahre alle 12 Monate.

 

Es handelt sich nur um ein Gespräch und nicht um irgendwelche Untersuchungen an/bei der Person. Ab dem 2. Gespräch kann ein Alias verwendet werden.

 

Der gesamte Text der §§ 7 - 10 kann natürlich auch hier nachgelesen werden:

 

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/085/1808556.pdf

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Warum ist das denn Quatsch, Jupiter?

 

Dies ist der Entwurf, der weitestgehend auch am 21. Oktober erlassen wurde. Für die §§ 7 - 10 gilt das in so weit, dass ein Wort geändert wurde und zwar in § 9 (2) 2 anstelle "...zur Prostitution gebracht wird..." steht jetzt "...zur Prostitution veranlasst wird..." das ist auch schon alles. Und da wir keine Jursten sind und wir alle den Unterschied nicht für erheblich betrachten, können wir wohl damit umgehen. Ich habe diesen Text gewählt, da auch zu jedem Punkt im hinteren Teil umfangreiche Erläuterungen gegeben werden, zum Nutzen aller Interessierter.

Bearbeitet von Wulf
Klarstellung

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Ja alfder....da kannst du deine profunden Kenntnisse zum neuen Gesetz mal so richtig gezielt zur Geltung bringen....:smile:

 

Ich fühle mich geehrt, Clerkenwell, dass du deinen 4. Beitrag in diesem Jahr meiner Umfrage widmest....Dein Beitrag ist zwar nur Provokation, aber immerhin ein Lebenszeichen...:smile:

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Gast
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