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Prostitution2017 - Warum der deutsche Freier demnächst "unfreier" wird!


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Mir kommt beim Durchlesen so der Gedanke, dass das demnächst auch im Swingerclub oder bei sonstigen Gruppenevents wie Nacht der Masken sehr interessant wird.. Oralverkehr ohne unter Zeugen... da muss nur ruchbar werden, dass die Dame auch mal gegen Geld unterwegs ist, dann wirds spannend.

 

Oder sehe ich das als "Zuschauer-Allergiker" zu schwarz ?

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In meiner Eigenschaft als Gastautor der Huffington Post, habe ich in den vergangenen Tagen einen neuen Artikel veröffentlicht, der sich mit der veränderten Freier-Situation ab Juli 2017 beschäftigt. Jetzt geht noch viel, demnächst?

 

http://www.huffingtonpost.de/howard-chance-/prostitution-deutschland-gesetz-freier_b_14739460.html

 

Grüsse von Howard

:verstecken:

 

Dann spare ich mir demnächst viel Geld .

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Wenn Freiheit bedeutet, dass man machen kann was man will - sogar auf Kosten anderer, dann bin ich gerne ein Unfreier.

 

Ansonsten finde ich es ein bisschen zu schwarzgemalt. Falsch Parken wird auch mit Ordungswidrigeitsstrafen von bis zu 50.000€ bestraft. Musste ich aber nie bezahlen, obwohl ich ein fleißiger Knöllchensammler bin.

 

Und ein Delikt ist es auch nicht.

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Wenn man den 1.7. als Termin ansieht, dann müsste bis dahin die Buchungsfrequenz stark ansteigen... Dann ein kurzes einknicken der Kurve im Sommer und wenn sich alle an die veränderten Bedingungen gewöhnt haben, ab Herbst wieder steigende Zahlen bei den Buchungen!!! Nur eine kleine unbewiesene Vorhersage eines Kunden! :blinken:

 

In meiner Eigenschaft als Gastautor der Huffington Post, habe ich in den vergangenen Tagen einen neuen Artikel veröffentlicht, der sich mit der veränderten Freier-Situation ab Juli 2017 beschäftigt. Jetzt geht noch viel, demnächst?

 

http://www.huffingtonpost.de/howard-chance-/prostitution-deutschland-gesetz-freier_b_14739460.html

 

Grüsse von Howard

:verstecken:

Wir wissen, daß alles, was wir Menschen von der dinglichen Welt wahrnehmen, niemals wirklich so ist, wie wir es sehen oder verstehen.

 

Giorgio Morandi

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Dazu kann ich nichts sagen, ich kenne persönlich keine "Mitfreier" für mich selbst wird das neue Gesetz und auch meine "Vorhersage" zu ansteigenden Buchungen bis 1.7. keine Auswirkungen haben, auch nicht nach dem 1.7. Ich buche ganz "normal" weiter wie es mir zeitlich möglich ist!:smile:

Wir wissen, daß alles, was wir Menschen von der dinglichen Welt wahrnehmen, niemals wirklich so ist, wie wir es sehen oder verstehen.

 

Giorgio Morandi

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.

 

Ansonsten finde ich es ein bisschen zu schwarzgemalt. Falsch Parken wird auch mit Ordungswidrigeitsstrafen von bis zu 50.000€ bestraft. Musste ich aber nie bezahlen, obwohl ich ein fleißiger Knöllchensammler bin.

 

Und ein Delikt ist es auch nicht.

 

Zeigst Du uns noch die Quelle für das o.g. auf ? Ich lerne immer gern dazu, kann aber diese Summe nirgendwo finden

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Du kannst diese Summe deshalb nicht finden, weil du im Verkehrsbußgeldkatalog nachgesehen hast.

 

Aber du kannst das im OWiG nachlesen. Bei beharrlichem Verstoß und Wiederholung kann die Festsetzung des Bußgeldes, welches im Gesetz als Höchstwert vorgesehen ist, auch erheblich höher festgesetzt werden.

 

Mach doch einfach mal nen Selbstversuch und park' dein Auto beharrlich an der Bushaltestelle

Bearbeitet von Achim
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Ah so......und wenn ich dann noch eine Bank überfalle, während ich parke, wirds noch höher, nehme ich an...

 

Musst du nicht annehmen; kannst du auch im OWiG nachlesen: §21

 

Ich finde es ja schön, dass du gerne dazu lernst, findest es jedoch bedauerlich, dass du nichts draus machst.

Bearbeitet von Achim
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Musst du nicht annehmen; kannst du auch im OWiG nachlesen: §21

 

Ich finde es ja schön, dass du gerne dazu lernst, findest es jedoch bedauerlich, dass du nichts draus machst.

 

Nun, das liegt daran, dass ich mit Deinen Widersprüchen nicht so ganz einverstanden bin.

Auf der einen Seite begrüsst Du mit Euphorie das neue Gesetz, hältst die Strafandrohungen für gerechtfertigt, weil so viel schindluder getrieben würde und das alles jetzt in Schach gehalten wird...auf der anderen Seite wiegelst Du aber wieder ab und sagst, eine Strafandrohung lässt sich doch ohne weiteres ignorieren, Du hattest ja auch nichts zu befürchten mit dem Falschparken.

 

Ich weiss, das ist gerade in Mode, man kann sogar in ein Präsidentenamt gelangen mit der Taktik. Aber zu eigen werde ich sie mir nicht machen...

 

Regeln (Gesetze und Verordnungen) sind dazu da, um übertreten zu werden

 

Ja, das hat so mancher auch gedacht, dessen Daten dann auf einer CD aus einem Steuerparadies zu finden waren. Ich würde da nicht so stark darauf bauen.

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Musst du nicht annehmen; kannst du auch im OWiG nachlesen: §21

 

Ich finde es ja schön, dass du gerne dazu lernst, findest es jedoch bedauerlich, dass du nichts draus machst.

 

Diese leidliche Erfahrung musste ich mit Asfaloth in einem anderen Thread auch machen. Er führt gerne das OWiG an und argumentiert vollmundig damit, hat aber keine Ahnung was drin steht....

 

Übrigens gibt es im BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) auch Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern sogar bis 300.000 € - die tatsächlich erhobenen Bußgelder bewegen sich aber meistens nur im 3-stelligen Bereich. Die 50.000 € bei der Kondompflicht wird gerne zur Angstmacherei benutzt.

Bearbeitet von Wulf

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Guter Hinweis....

Der Gesetzgeber spricht allgemein von Geschlechtsverkehr und wenn Oralverkehr dazu zählt, dann müsste auch Cunnilingus damit gemeint sein. Schwierig wird es nur dahin gehend, dass der Gesetzgeber das Kondom vorsieht und das ist beim Cunnilingus dann etwas schwierig....Obwohl - man könnte das Kondom ja aufreißen und als Lecktuch verwenden....:lach:

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Nee, das Kondom ziehst über die Zunge. Das passt von der Form her dann auch wieder halbwegs. Eigentlich ist Küssen ja auch eine Form von Geschlechtsverkehr. Dass das nicht auch verboten wird ist sicher nur der Tatsache zu verdanken, dass "Küsse im P6" dem Volksmund nach sowieso "tabu" sind, wie man immer wieder in Interviews mit Fachleuten nachlesen kann.

Bearbeitet von Anubis
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Meiner persönlichen Meinung nach wird sich zunächst mal am 1. Juli 2017 gar nichts ändern....

Die Bundesländer und die Kommunen sind gerade erst dabei darüber zu streiten, wer denn welche Aufgaben übernehmen muss.

 

Ordnungsämter sind nach wie vor nicht begeistert ( in Berührung mit Rotlicht und Mileu zu kommen), müssen sich aber zwangsweise jetzt mit der Umsetzung der neuen ProstSchG beschäftigen. Gesundheitsämter/ Aidsberatungsstellen müssen den Spagat meistern zwischen Infektionsschutzgesetz §19 kostenlos und anonyme Beratung und Gesundheitsberatung ( vorraussichtlich in den meisten Bundesländern eben nicht kostenlos und schon gar nicht anonym).

 

Das wird wohl einige Zeit in Anspruch nehmen bis da alle Lösungen gefunden haben, natürlich auch je nach "Vorgabe", ob die Verantwortlichen eher sachlich oder eher moralisch geprägt an die Umsetzung gehen müssen.

 

Die Polizei hat gar nicht die Kräfte, um sofort überall zu kontrollieren und zu überwachen.

 

Was allerdings nach kurzer Zeit passieren wird

 

Es werden Exempel statuiert, Schwerpunktkontrollen und Razzien, Scheinfreier und sonstige Kontrollen werden dort stattfinden, wo man Prostitution lokal massiv eindämmen und stören möchte... Dort wo man Kunden einschüchtern möchte und Druck auf Betreiber und/oder Anbieterinnen ausüben will ( beugst du dich nicht, dann werden wir hier/dich so oft und solange kontrollieren, bis keine Kunden mehr kommen)

 

Es reicht schon, wenn ein paar wenige an den "Pranger" gestellt werden, um die Angst bei der größeren Menge zu schüren und sie einzuschüchtern.

 

Es wird sich einspielen und nach einiger Zeit werden sich auch Wege finden, wie man sowohl als Kunde, wie als Sexdienstleisterin mit der neuen Situation umgeht....

 

Die werde ich ganz sicher nicht hier beschreiben, denn es lesen hier nicht nur Kunden und Anbieterinnen mit... :brust-zeigen:

 

Von daher teile ich die Meinung von Herrn Chance in seinem Artikel nicht vollumfänglich.

 

Ja, man darf vor der "Gefahr" nicht die Augen verschließen, aber man muss auch keine Panik verbreiten.

 

Ja, Einzelne wird es erwischen, aber diese Fälle werden dann öffentlichkeitswirksam dazu "missbraucht" die größere Menge der Beteiligten einzuschüchtern.

 

Jeder muss die Gefahr für sich selbst einschätzen und danach handeln....

unfreier wird dadurch niemand.. nur kreativer ;-)

 

Liebe Grüße

 

Tanja

 

PS

Quelle der Zitate

 

Der Begriff "Freier" ist im allgemeinen Sprachgebrauch recht unfreundlich besetzt:

 

genauso wie die Begriffe Hure, Nutte, Schlampe , die leider auch gerne als beleidigende Schimpfwörter im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet werden, erweitert auch Hurensohn usw.

 

Er wird von Sexworkerinnen als eher gering schätzender Begriff für einen Herrn verwendet, der gegen Geld eine sexuelle Dienstleistung erwirbt, also eine Prostituierte für ihre Dienste bezahlt.

 

Das ist eine Unterstellung, gegen die ich mich aus vielfältiger persönlicher Erfahrung verwehre, da ich das von keiner Kollegin jemals so erfahren habe, egal in welchem Bereich der Sexarbeit.

 

 

Die meisten Kolleginnen sprechen wertneutral von Kunden, Gästen, und dem Begriff Freier.

 

Wenn eine Abwertung so gemeint ist, dann wird das auch klar zum Ausdruck gebracht ... " heut waren nur Wichser, Arschlöcher, Idioten, Deppen, Trottel" usw da.

 

Sexdienstleisterinnen sind da untereinander sehr direkt ;-)

Bearbeitet von Tanja

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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Gibt es eigentlich einen Fall in Bayern, bei dem das Weglassen des Kondoms bei Oralverkehr zu einem Bussgeld geführt hat? Diese Hygieneverordnung gibt es ja schon einige Jahre in Bayern….

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Ja, es gab sowohl Bußgelder, wie auch Verurteilungen wegen beharrlichem Verstoß gegen §6 der Hygieneverordnung.

 

Leider finde ich die Links nicht mehr....

 

Aber es gibt Spiegelartikel und auch eine Reportage, in der die Sitte in München bereitwillig Auskunft gibt, wie sie die "Kondomverordnung" direkt überprüfen.

 

 

Beim ersten Verstoß liegt es zwar im Ermessen der Beamten, ob nur verwarnt oder ob kostenpflichtig verwarnt wird. Allerdings hab ich noch nie von einer kostenlosen Verwarnung gehört. Wird die Anbieterin erneut "erwischt", dann gilt das als beharrlicher Verstoß und wird von der Ordnungswidrigkeit zum Straftatbestand. Folge hohe Geldstrafe oder Freiheitsstrafestrafe ( 6 Monate, kann sowohl zur Bewährung ausgesetzt werden, oder aber man muss die Strafe antreten und absitzen)

 

Zu zweit stehen die Polizisten vor einem der Zimmer. Sie sind in Zivil, wie immer beim Einsatz im Rotlichtmilieu. Sie klopfen und stoßen gleichzeitig die Tür auf, eine Hand an der Waffe, in der anderen eine Taschenlampe. Die Prostituierte und ihr Freier erstarren, versuchen noch, ihre Genitalien zu bedecken. Ein scharfes "Polizei, bitte etwas überziehen und heraustreten" folgt, dabei ein geübter Blick ins Zimmer. Ein, zwei Sekunden suchen die Augen, dann ist alles klar. Klar, ob der Freier ein Kondom trägt oder nicht. Und ob beiden eine Strafe droht.

So berichtet es einer, der seit fünf Jahren bei der Münchner Milieustreife arbeitet. "Kein schöner Anblick, ehrlich." Die Prostituierten hassen die Unterbrechung, die Freier seien erst geschockt, dann meist aggressiv. Das könne er verstehen, sagt der 40-jährige Polizist und seufzt: "Es ist für alle unangenehm. Wir wollen ja die Privatsphäre eigentlich wahren."

 

Doch wenn die Kondompflicht erst einmal bundesweit Gesetz ist, beginnen die Probleme. Die ganz praktischen und die grundsätzlichen. In den zwei Bundesländern, in denen die Pflicht schon gilt, gibt es nämlich zwei unterschiedliche Modelle: Im Saarland wird nicht kontrolliert. Die Betreiber sind lediglich verpflichtet, dass sie in ihrem Bordell Hinweisschilder aushängen.

 

In Bayern dagegen wird kontrolliert. Die Polizei des Freistaats durchforstet Internetforen und Websites nach eindeutigen Angeboten wie "Französisch ohne" und setzt außer ihren "in flagranti"-Kontrollen sogar Scheinfreier ein. Verabredet eine Prostituierte mit einem verdeckt arbeitenden Polizisten Sex ohne Kondom, kann sie belangt werden.

 

Werden Prostituierte und Kunden erwischt, bekommen in Bayern zwar beide einen Warnbrief vom Gesundheitsamt zugeschickt, und beim nächsten Verstoß gibt es ein sogenanntes Zwangsgeld. Das trifft in der Praxis jedoch nur die Frauen: zunächst 300 Euro plus Bearbeitungsgebühr. Bei weiteren Verstößen wird jeweils verdoppelt, auf 600, 1200 Euro und so weiter. Gegen Freier wurde ein solches Zwangsgeld von der Münchner Polizei noch nie verhängt.

 

Ich persönlich kenne keine Kollegin, die beim ersten mal kostenlos verwarnt wurde, alle mussten 300€ und mehr löhnen, je nach Stadt ....

 

Das Problem wäre jedoch lösbar, auch für Ministerin Schwesig. Statt den Kondomzwang per Hygieneverordnung und mit einfachen Zwangsgeldern durchsetzen zu wollen, könnte man Verstöße als Ordnungswidrigkeit einstufen. Die Geldbuße würde dann sofort erfolgen, ohne vorherigen Mahnbrief. Das würde die Freier viel mehr schrecken, sie hätten es dann mit der Polizei zu tun, nicht mit dem Gesundheitsamt.

 

Deshalb auch der Kondomzwang per Verordnung...

Da reicht es doch wenn immer wieder mal ein paar wenige erwischt werden und das dann medienwirksam öffentlich ausgeschlachtet wird....

 

Quelle der Zitate

 

Man verbreite Panik und verunsichere, damit lässt sich Prostitution in jedem Segment eindämmen...

Ziel erreicht, denn Schutz war ja nie das Ziel... lässt sich nur besser verkaufen.

 

Liebe Grüße

 

Tanja

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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Im Hinblick auf den Kondomzwang kann wenigstens der "Scheinfreier" mit dem neuen ProstSchG nun endgültig ad acta gelegt werden....macht ja keinen Sinn mehr:smile:

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Wie kommst Du darauf, dass Scheinfreier keinen Sinn mehr hätten ??

 

Im Bezug auf die Kondombenutzung hat Wulf, außer in Bayern, wohl Recht.

Dort wird die Hygieneverordnung, nicht verändert in Bezug auf §6.

 

In anderen Bundesländern wird das bisher nicht kontrolliert und wenn es künftig Verstöße gibt, dann ist in erster Linie der Kunde im Fokus.

 

Eventuell durch Fakeangebote/profile/anzeigen.... Ist also schon mit einigem Risiko verbunden danach zu fragen. Egal ob schriftlich oder mündlich (Telefonat, Treffen vor dem Zimmergang, Angebot von mehr Geld usw)

Ich sag lieber nicht was ich befürchte, und was mir dabei Angst macht auf Anbieterseite..

 

Anbieterinnen ist die Werbung für das Angebot künftig bundesweit untersagt, auch als Umschreibung oder mit anderen Hinweisen.

 

Scheinfreier werden aber trotzdem nicht arbeitslos... also keine Mitleid

Es gibt doch noch die Sperrgebiete und Verbotszonen und natürlich die Internetrecherchen .....

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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