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und was heisst das für mich? (ProstGesetz 2017)


Gast Gastxx

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

vor einigen Tagen habe ich diesen Bericht per Mail bekommen, weiß aber nicht in weit und wie mich das als Independent Escort betriff und was da auf mich zu kommt.. Kann mir das jemand "übersetzen"?

Danke sehr.

Kimi

**

SonderMeldung - Neues Gesetz ab Juli 2017

 

 

Der Deutsche Bundestag hat in seiner gestrigen Sitzung am 07.07.2016 im Schatten der Fußball-EM, kurz vor der Sommerpause das umstrittene neue ProstituiertenSchutzgesetz verabschiedet.

 

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Das Inkrafttreten ist für Juli 2017 geplant.

 

Die Zuständigkeiten der neuen Regelungen sind noch nicht bekannt.

 

Das neue Gesetz sieht zahlreiche Änderungen vor, u.a.:

 

1. Erlaubnispflicht

 

Der Erlaubnispflicht unterliegen alle bekannten Erscheinungsformen gewerblicher Prostitution, wie z.B.

 

- Bordelle,

- Escortservice

- Wohnungsprostitution

- Straßenprostitution.

 

Betreiber(innen) unterliegen im Rahmen eines Erlaubnisverfahrens einer persönlichen Zuverlässigkeitsprüfung welche bis zu 5 Jahren in die Vergangenheit blickt.

 

Künftig muss ein Betriebskonzept erstellen werden,(??? auch ich???))) in dem Vorkehrungen für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb darlegen werden,

Gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen an Ausstattung der Betriebsräume sind einzuhalten.

 

Verbindlicher Mindeststandards für Prostitutionsstätten im Bezug auf Arbeitsbedingungen werden eingeführt.

???Betreibende werden stärker in die Verantwortung genommen und müssen bei Gesetzesverstößen mit empfindlichen Sanktionen und Strafen bis zu 50.000.- € rechnen??? (WANN??)

 

Betriebskonzepte wie z.B. Flatrate-Bordelle, erhalten keine Erlaubnis.

 

 

 

2. Anmeldepflicht

 

Eine Pflicht zur regelmäßigen Anmeldung und gesundheitlichen Beratung wird eingeführt. (????? )

 

Für Prostituierte zwischen 18 und 21 Jahren, gelten verkürzten Anmelde- und Beratungsintervalle.

 

Werbeverbote für entgeltlichen Geschlechtsverkehr mit S chwangeren und grundsätzlicher ungeschützten Geschlechtsverkehr und für rechtsgutsgefährdende Formen der Prostitution sind vorgesehen..

 

 

3. Sanktionen

 

Mit dem neuen Gesetz werden Auflagen eingeführt, welche emkpfindlichen Sanktionen und Strafen unterliegen für z.B:

 

für Prostituierte u.a. 1.000.- €

für Betreiber u.a. 50.000.- €

für Freier u.a. Haftstrafen

 

 

Was ist nun bis Juli 2017 zu tun?

 

Das neue Gesetz sieht 49 Vorgaben und 27 Informationspflichten vor.

Der gesamte Gestzesentwurf so wie der Verlauf stehen in Deinem Kundencenter unter 6profis.de zur Verfügung.

 

Informationen findest Du ebenfalls unter prostituiertenschutzgesetz.de

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Künftig muss ein Betriebskonzept erstellen werden,

 

Vielleicht reicht ja ein Verkehrskonzept auch... :blinken: dann wende man sich ganz beruhigt an Hr. Prof. Knoflacher Hermann :lach:

 

Werbeverbote für entgeltlichen Geschlechtsverkehr mit Schwangeren und grundsätzlicher ungeschützten Geschlechtsverkehr und für rechtsgutsgefährdende Formen der Prostitution sind vorgesehen..

 

Also das Werbeverbot versteht der Bergbauernbub nur zum Teil... kann mir bitte jemand verdeutschen was "rechtsgutsgefährdende Formen der Prostitution" sind? :denke:

"Sex ist sehr unkompliziert, wenn man von keinem Komplex, sondern von einem Bedürfnis geleitet wird."

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@Kimi

 

Die jetzt endgültig vorgeschrieben Anmeldepflicht mit Prüfung deiner Einsichtfähigkeit wird auch dich betreffen. Vorgesehen ist die Kommune, welche dazu auch eine Datenbank füttern wird.

 

Wer dazu was und wann machen wird, da lässt der Gesetzgeber den Ländern und Komunen Handlungsfreiheit (darauf hatte besonders Bayern bestanden).

 

Im Kern handelt es sich ein Prost-Verhinderungsgesetz. Den Umfang erkennt man im Augenblick nur, wenn man den Gesetzesentwurf und die jeweils vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen nebeneinander legt. Im Augenblick wird die endgültige Fassung geschrieben, geprüft, dem Bundespräsident zur Unterschrift vorgelegt. Dann erfolgt die Veröffentlichung im Gesetzesblatt und erlangt Rechtskraft.

 

Gruß Jupiter

"Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein."

 

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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Vielleicht reicht ja ein Verkehrskonzept auch... :blinken: dann wende man sich ganz beruhigt an Hr. Prof. Knoflacher Hermann :lach:

 

 

 

Also das Werbeverbot versteht der Bergbauernbub nur zum Teil... kann mir bitte jemand verdeutschen was "rechtsgutsgefährdende Formen der Prostitution" sind? :denke:

 

Nach einer kleinen Recherche denke ich dass man es auch so übersetzen könnte:

 

Formen der Prostitution die das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die Freiheit gefährden.

MC Escort | Die Premium Escort Community

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Mal so aus dem Kopf. Evtl. hat der die Fristen nicht exakt präsent....

1. Erlaubnispflicht

Wird Dich als Independent nicht betreffen, es sei denn Du wärst in einer Wohnung besuchbar. Dann womöglich doch. Bin nicht sicher wie das mit Ein-Frau-Etablissements in der eigenen Wohnung aussieht.

2. Anmeldepflicht

 

Eine Pflicht zur regelmäßigen Anmeldung und gesundheitlichen Beratung wird eingeführt. (????? )

Alle 2 Jahre ab aufs Amt, ein nettes Gespräch mit wem auch immer (das müssen die Länder erst noch definieren) führen, der dann entscheidet ob Du wirklich freiwillig und im Vollbesitz deiner geistigen Kräfte bist. Ziemlich sicher ist dieses Gespräch keine kostenlose Leistung des Amtes.

 

Jedes Jahr ist darüberhinaus ein Besuch beim Gesundheitsamt fällig. Früher nannte man das den Bockschein. Ob das Ergebnis dieses Besuchs dokumentiert wird, sich auf die Erlaubnis auswirkt, oder nur für Deine privaten Zwecke bestimmt ist, das weiss ich nicht. Wäre aber interessant von wg. Datenschutz und so...

 

Für Prostituierte zwischen 18 und 21 Jahren, gelten verkürzten Anmelde- und Beratungsintervalle.

Die müssen jedes Jahr aufs Amt und alle halbe Jahre zum Gesundheitsamt.

 

Werbeverbote für entgeltlichen Geschlechtsverkehr mit S chwangeren und grundsätzlicher ungeschützten Geschlechtsverkehr und für rechtsgutsgefährdende Formen der Prostitution sind vorgesehen..

Du darfst auf Deiner Website kein FO mehr anbieten. Aber da Du in Bayern aktiv bist (?) ist das wohl nichts Neues für Dich.

 

Was ist nun bis Juli 2017 zu tun?

Sich weiter informieren. Konsequenzen hat das alles bis dahin noch nicht. Aber bis dahin sollte man wissen wie/ob man die Sache weiterführt.

Bearbeitet von Anubis
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Danke für den Beitrag, da hab ich mir auch schon Gedanken drüber gemacht.

 

... und was passiert, wenn man als Independent keine "Service-Auflistung" vornimmt und nichts von sexuellen Handlungen erwähnt?

 

Ist denn eine auf Begleitservice ausgerichtete Website auch Prostitution?

 

Ich bin ja immer noch der Meinung, dass ich für meine Zeit und nicht für sexuelle Handlungen bezahlt werde ...

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Wenn sie es nicht akzeptieren, müssten sie dann nicht fast jede Dienstleistung in Frage stellen?

 

Wenn jetzt jemand eine Homepage betreibt, in der er private Gartenarbeit oder eine Dienstleistung als Poolboy bewirbt, wer versichert den Behörden denn da, dass er nicht noch einen Bonus oben drauf setzt?

 

Ich bin da (noch) positiv optimistisch ... :smile:

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Danke für den Beitrag, da hab ich mir auch schon Gedanken drüber gemacht.

 

... und was passiert, wenn man als Independent keine "Service-Auflistung" vornimmt und nichts von sexuellen Handlungen erwähnt?

 

Ist denn eine auf Begleitservice ausgerichtete Website auch Prostitution?

 

Ich bin ja immer noch der Meinung, dass ich für meine Zeit und nicht für sexuelle Handlungen bezahlt werde ...

 

In Bayern z. B. und ganz besonders in München gibt es Scheinfreier.

 

Gruß Jupiter

"Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein."

 

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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Werbeverbote für entgeltlichen Geschlechtsverkehr mit S chwangeren und grundsätzlicher ungeschützten Geschlechtsverkehr und für rechtsgutsgefährdende Formen der Prostitution sind vorgesehen..

 

... und was passiert, wenn man als Independent keine "Service-Auflistung" vornimmt und nichts von sexuellen Handlungen erwähnt?

 

Ist denn eine auf Begleitservice ausgerichtete Website auch Prostitution?

 

Livia, fragst Du generell, ob Escort-Damen in die Kategorie "Prostituierte" fallen oder geht es Dir um den Werbeeffekt einer Homepage?

 

Wenn das Gesetz so kommen wird, wie es in Kimi's Eingangspost geschrieben steht, worin liegt dann das Problem einer ganz normalen Escort-Webseite, solange zum Beispiel nicht mit FO geworben wird?

 

Ich erkenne in dem Absatz kein generelles Werbeverbot. Oder wo soll in einer "normalen" Webseite " rechtsgutgefährdende Form der Prostitution gefunden werden?

 

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Gehen wir mal davon aus, dass so gut wie bei allen Websides von Independent Escorts ein Impressum vorhanden ist, dass keinerlei Rückschluss auf die Realdaten der darin werbendenden Dame zulässt....

 

Ist es vorstellbar, dass die Behörden jetzt Massnahmen ergreifen (müssen), um an diese Realdaten zu kommen, um sicherzustellen, dass sie ihrer Meldepflicht nachgekommen ist ?

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Danke für den Beitrag, da hab ich mir auch schon Gedanken drüber gemacht.

 

... und was passiert, wenn man als Independent keine "Service-Auflistung" vornimmt und nichts von sexuellen Handlungen erwähnt?

 

Ist denn eine auf Begleitservice ausgerichtete Website auch Prostitution?

 

Ich bin ja immer noch der Meinung, dass ich für meine Zeit und nicht für sexuelle Handlungen bezahlt werde ...

Das kannst Du natürlich so machen. Solange die Behörden nicht drüber stolpern passiert nichts. Falls sie drüber stolpern und es monieren kannst Du Dich gerichtlich wehren. Dann kommts drauf an wie ein Gericht das sieht. Meine Vermutung ist, dass es den Behörden folgen wird, wenn Du nicht wenigstens ein paar glaubhafte Zeugen bringen kannst, die bestätigen dass es im Rahmen Deiner Dienstleistung nicht zum Sex kommt.

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Liebe Jasmina,

 

mir ist bewusst, dass Escorts in die Kategorie einer Prostituierten fallen. So war es nicht gemeint ;-)

 

Aber wenn es vielleicht ein gescheites Synonym für "Escort" gibt, das man künftig auf seiner Website verwendet und eben keine Service Angaben macht, um nicht direkt als "sexworker" enttarnt zu werden, usw., dann könnte man vielleicht die Meldepflicht umgehen. Aber meine Pläne hierzu sind noch nicht ausgereift ;-)

 

Mir geht es einzig darum, dass ich mich als normal Berufstätige natürlich nicht als Prostituierte melden lassen werde, da mache ich mir lieber noch ein schönes letztes Jahr - außer es gibt bis dahin eine schöne Lösung zur Umgehung des Problems ... :smile:

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Offizielle Stellen lesen doch jetzt schon in diversen Foren mit.

Wenn dann auch nur ein Bericht erscheint, wie gut die "reine Begleitung" blasen kann, fällt die Fassade der nicht-Sexworkerin in sich zusammen...

 

Aber mal eine andere Frage - die Gesetzesdiskussion - und Arbeit dagegen! - ist ja nicht erst seit gestern aktuell, genauer ist es jetzt zu spät zum handeln, habt ihr euch da noch gar nicht mit beschäftigt gehabt?

Bearbeitet von Alice_

Alice macht 'ne Pause.

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Um ehrlich zu sein, ich habe mich damit wenig beschäftigt, weil es für mich keine riesige Einschränkung oder Umorientierung in meinem Leben darstellt.

Die schlimmste Folge wäre, dass ich keinen Escort mehr anbiete.

 

Da hängt nun aber aus meiner Sicht nicht so viel dran, ich lebe trotzdem normal weiter.

Es wäre einzig und allein sehr schade und weitaus langweiliger.

 

Ich empfand das Problem bei der Leitung einer Agentur als schwerwiegender.

Bearbeitet von Livia
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Um ehrlich zu sein, ich habe mich damit wenig beschäftigt, weil es für mich keine riesige Einschränkung oder Umorientierung in meinem Leben darstellt.

Die schlimmste Folge wäre, dass ich keinen Escort mehr anbiete.

 

Ja dann ist doch alles in Ordnung. Wenn das Gesetz in Kraft ist, schließe deine HP, lösche hier dein Profil mit den Verweis auf Escort und treff nur noch privat deine Stammis.

 

Gruß Jupiter

"Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein."

 

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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Ja dann ist doch alles in Ordnung. Wenn das Gesetz in Kraft ist, schließe deine HP, lösche hier dein Profil mit den Verweis auf Escort und treff nur noch privat deine Stammis.

 

Gruß Jupiter

 

Vielen Dank für Deinen Hinweis, aber das möchte ich dann doch gerne noch allein entscheiden und wenn es eine andere Möglichkeit gibt, dann würde ich sie nutzen und verfolge deswegen gerne weiterhin die Diskussion/en hier ...

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...und hoffst, dass keiner auf die lustige Idee kommt, dich aus deiner Illegalität heraus zu erpressen.

 

Tja, schade, dass die Folgen erst bemerkt werden, wo das Gesetz durch ist.

Und ich frage mich ehrlich, wie man davon ausgehen konnte, dass man selber davonkommt, wenn in jeder Information seit Jahren drinstand, was sich ändern wird (Gesundheitskontrolle, Beratung, Meldepflicht,...).

 

Liebe Alice,

 

es tut mir sehr leid, dass ich das Thema für mich noch nicht mit aller Ernsthaftigkeit verfolgen konnte, weil es auch andere lebensnotwendigere Dinge in meinem Leben gibt.

Immerhin geht es bei dem Thema letztlich nur um mich selbst und ich stehe nicht in der Pflicht mich um andere / Angestellte / Frauen einer Agentur zu kümmern. Wenn ich mir dann ein anderes Hobby suchen muss, dann ist es eben so ...

 

Mit keiner Silbe habe ich etwas von Illegalität oder dergleichen geschrieben, es waren nur Gedanken, die mir im Kopf herumgeschwirrt sind. Da braucht nicht jedes Wort auf die Goldwaage gelegt zu werden, was ich hier im Vorbeigehen dahin geschrieben habe ... Das war für mich keine wissenschaftliche Diskussion, die ausgereifte Argumente verlangte ;-)

 

Mich dafür jetzt zu rechtfertigen, finde ich eigentlich albern und einen Streit darüber wollte ich auch nicht beginnen. Du hast die Frage gestellt, ob man sich damit nicht schon vorher hätte befassen können und ich habe ehrlich geantwortet. Darüber kannst Du Dich jetzt echauffieren, es bleiben lassen oder mir sagen wie es künftig als Independent weitergeht oder eben auch nicht.

Bearbeitet von Livia
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