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Wir haben eine Nutte hier...


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so ein verhalten, also das "denunziantentum", zeigt doch nur das es noch geistig verblendete menschen gibt, die meinen, das alles was nicht ihrer "norm" entspricht vermeintlich getilgt werden muss....

 

das muss nicht mal Verblendung sein, kann auch sehr gut von der Konkurrenz der Dame kommen.

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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meinst es gibt gleich 2 im escortgewerbe tätige damen in dem dorf im tiefsten niederbayern :denke:

 

Die Konkurrenz muss ja nicht nebenan wohnen..:zwinker:

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Da gibts noch mehr Möglichkeiten ....

 

EX-FreundInnen, eifersüchtige Leute, abgewiesene Kunden, wenn die Dame noch einen Hauptjob hat auch KollegInnen usw...

 

Aber kein Problem, man kann ja Anzeige wegen Beleidigung stellen... wobei sich mir nicht erschließt, was hier beleidigend ist... Für mich ist das ein Eingriff in Persönlichkeitsrechte mit möglichen und wahrscheinlich realen Folgen, die nicht mit eine Anzeige wegen Beleidigung abgetan sind.

 

Nein, wir sind keine Opfer, trotzdem sollte man das, sofern man den feigen Denunzianten schon etwas mehr belangen können, sofern man seiner/ihrer überhaupt habhaft wird.

 

 

LG Tanja

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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Aber kein Problem, man kann ja Anzeige wegen Beleidigung stellen... wobei sich mir nicht erschließt, was hier beleidigend ist... Für mich ist das ein Eingriff in Persönlichkeitsrechte mit möglichen und wahrscheinlich realen Folgen, die nicht mit eine Anzeige wegen Beleidigung abgetan sind.

 

 

"Nutte" fällt sicher unter den Beleidigungs-Paragraphen.

 

Welche Strafe schiene Dir für den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte angemessen?

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Bei der Bezeichnung "Nutte" wäre ich eher großzügig und würde das noch nichtmal anzeigen, zeigt es doch, auf welchem Gossenniveau sich Der/Diejenige befindet, die meint sich so ausdrücken zu müssen.

 

Bei den (beabsichtigten) Folgen wäre ich aber nicht mehr so freundlich.

 

Der/Die Verusacherin sollte zumindest für die materiellen Folgen aufkommen müssen!

 

z.B. Umzugskosten - Maklergebühren für die neue Wohnung, Umzugsfirma und sonstige Kosten die entstehen, weil man sich ummelden muss ( Gebühren bei Ämtern, eventuell neue Kennzeichen, Nachsendeauftrag Post usw)

 

Zudem, wenn die Geschädigte ihren bürgerlichen Job verliert, oder auf Grund des Outings wechseln muss.... Verdienstausfall für die Zeit bis sie einen adäquaten Job gefunden hat ( zeitlich begrenzt für 1 Jahr.)

 

 

Denn das war ja mit dem "Schreiben" beabsichtigt.

 

Strafverfolgung würde ich gar nicht wollen, denn Rachegedanken liegen zumidest mir fern....

Es würde mir reichen, wenn die Person für den nachweisbaren Schaden aufkommen muss.

 

LG Tanja

Bearbeitet von Tanja

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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z.B. Umzugskosten - Maklergebühren für die neue Wohnung, Umzugsfirma und sonstige Kosten die entstehen, weil man sich ummelden muss ( Gebühren bei Ämtern, eventuell neue Kennzeichen, Nachsendeauftrag Post usw)

 

Zudem, wenn die Geschädigte ihren bürgerlichen Job verliert, oder auf Grund des Outings wechseln muss.... Verdienstausfall für die Zeit bis sie einen adäquaten Job gefunden hat ( zeitlich begrenzt für 1 Jahr.)

 

 

 

okay, das ist der Geschädigten ja auf zivilrechtlichem Wege unbenommen.

 

Soweit ich weiß, muss dann halt die Kausalität bewiesen werden, dass ihr deswegen die Wohnung bzw. der Arbeitsplatz gekündigt wurde. Wird möglicherweise nicht ganz leicht sein, aber auch nicht unmöglich.

 

Es sei denn ich bin da juristisch auf dem Holzweg, dann bitte ich um Ergänzung durch die Experten.

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Vielleicht geht die Sache ja auch ganz anders aus.

Offensichtlich weckt dieser Aufruf mehr Sympathie für - als Empörung gegen - die Dame.

Ich jedenfalls würde mich über eine nette, attraktive Dame in meinem Kaff freuen.

 

Wenn das Pamphlet nun umsatzsteigernd wirkt, hat dann der Schreiber einen Honoraranspruch?

 

(Wieder so ein Thema, bei dem Jakob schmerzlich fehlt)

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Also das Wort " Nutte " ist glaube ich meines wissen keine Beleidigung. Weiterhin wird es bei einer versuchten Klage, auf Schadenersatzes oder dergleichen, schlecht für die Junge Dame aussehen. Die Flugblatt Aktion mag zwar moralisch verwerflich sein. Allerdings so lange in diesem Schreiben nur das beschrieben wird, was den tatsachen entspricht ist es erlaubt.

Wenn ich zb wüsste meine Nachbarin geht der Prostitution nach, und bewirbt sich dann auch noch im Internet, und ich gehe damit in der Nachbarschaft hausieren und erzähle es jemanden. Sogar vielleicht deren Arbeitgeber wenn ich das weis, dann ist das eine reine tatsachen Behauptung, da die dargelegten Informationen der Warheit entsprechen.

 

Ich möchte hier bitte betonen, das ich diese Aktion keinesfalls gut heisse.

 

Lg

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Also das Wort " Nutte " ist glaube ich meines wissen keine Beleidigung. Weiterhin wird es bei einer versuchten Klage, auf Schadenersatzes oder dergleichen, schlecht für die Junge Dame aussehen. Die Flugblatt Aktion mag zwar moralisch verwerflich sein. Allerdings so lange in diesem Schreiben nur das beschrieben wird, was den tatsachen entspricht ist es erlaubt.

Wenn ich zb wüsste meine Nachbarin geht der Prostitution nach, und bewirbt sich dann auch noch im Internet, und ich gehe damit in der Nachbarschaft hausieren und erzähle es jemanden. Sogar vielleicht deren Arbeitgeber wenn ich das weis, dann ist das eine reine tatsachen Behauptung, da die dargelegten Informationen der Warheit entsprechen.

 

Ich möchte hier bitte betonen, das ich diese Aktion keinesfalls gut heisse.

 

Lg

 

 

Ich denke, wenn eine Anbieterin sich im Internet präsentiert, wird sie das nur im allerseltensten Fall mit Klarnamen und Privatadresse öffentlich machen. In aller Regel gibt es ein Pseudonym und eine nicht einfach zuordenbare Rufnummer.

 

Insofern sehe ich hier schon einen ahndungswürdige / böswillige Tat, wenn diesen schutz der Privatsphäre jemand aufreisst.

 

Ob es dazu einen Paragraphen gibt, entzieht sich meiner kenntnis, aber ich würde nicht einfach davon ausgehen, dass das seitens der betroffenen so ohne weiteres hingenommen werden muss.

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Eine Beleidigung hat straf- und zivilrechtliche Folgen wenn sie angezeigt wird.

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Boeblingen_3-C-189906_Vulgaere-und-ordinaere-Beleidigungen-einer-Polizistin-als-HureNutteSchlampe-ua-rechtfertigen-Schmerzensgeld-von-300-Euro.news12334.htm

 

Was ich viel bedenklicher finde ist dass in solchen Gerichtsurteilen und in der Öffentlichkeit z.B. Hure, Nutte etc. als Schimpfworte angesehen werden, da es im weitestgehenden Sinne eine Berufsbezeichnung ist und somit dieser Beruf missbraucht wird. Ähnliches ist nur noch beim Bauernstand zu verzeichnen.

 

Hier http://www.beobachter.ch/justiz-behoerde/gesetze-recht/artikel/ehrverletzung_wir-sehen-uns-vor-gericht/ wird klar auch der Tatbestand der Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung beschrieben. Bei der Beleidigung kann man sich auch nicht darauf berufen, dass die Bezeichnung der Wahrheit entspräche.

 

Sorry, der zweite Link ist aus der Schweiz ich such mal weiter...

 

OK wie im StGB

 

§ 192 StGB: Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die Bestrafung nach § 185 nicht aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.

 

Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein besonders herabwürdigender Ton oder eine besonders gehässige Einkleidung gewählt wird.

Bearbeitet von alfder
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Als Betroffene sieht Frau das vermutlich etwas humorbefreiter... (Anspielung auf den :clown: )

 

Wieso die Frau?

 

Asfa, Alf, Carmen..... was denkt Ihr wohl, wieviele Mädels aus dem P6 FREIWILLIG mit ihrem Zuhälter/Freund zusammen sind?

 

Auch und gerade wegen der (vermeintlich) starken Schulter zum Anlehnen.

 

Das könnt Ihr doch mit Euerem Juristenkram überhaupt nicht bieten.

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Wieso die Frau?

 

Asfa, Alf, Carmen..... was denkt Ihr wohl, wieviele Mädels aus dem P6 FREIWILLIG mit ihrem Zuhälter/Freund zusammen sind?

 

Auch und gerade wegen der (vermeintlich) starken Schulter zum Anlehnen.

 

Das könnt Ihr doch mit Euerem Juristenkram überhaupt nicht bieten.

 

Du kuckst eindeutig zu viel schlechte Krimis! Zuhälter/ Freund gleichzustellen ist schon reichlich unverschämt. Nennst Du den Freund einer Frau, die nicht Sexarbeiterin ist auch Zuhälter?

 

Nein, ich deute das Häkchen von Lolo nicht :lach:

Bearbeitet von alfder
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Du kuckst eindeutig zu viel schlechte Krimis! Zuhälter/ Freund gleichzustellen ist schon reichlich unverschämt. Nennst Du den Freund einer Frau, die nicht Sexarbeiterin ist auch Zuhälter?

 

Nein, ich deute das Häkchen von Lolo nicht :lach:

 

Alf, erstens ist das eine Frage der Definition und zweitens musst Du die Reihenfolge beachten.

 

Zuerst steht da Zuhälter, dann Freund.

 

Heißt: Der Zuhälter kann auch der Freund sein. Der Freund ist deshalb aber noch lange nicht gleichzeitig Zuhälter.

 

Das verstehen ja sogar die Mädels. :au:

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Alf, erstens ist das eine Frage der Definition und zweitens musst Du die Reihenfolge beachten.

 

Zuerst steht da Zuhälter, dann Freund.

 

Heißt: Der Zuhälter kann auch der Freund sein. Der Freund ist deshalb aber noch lange nicht gleichzeitig Zuhälter.

 

Das verstehen ja sogar die Mädels. :au:

 

http://www.mc-escort.de/forum/showpost.php?p=388084&postcount=36

 

Die Definition würde mich interessieren???

 

Aber ich lasse es jetzt. Irgendwann mal lerne ich es auch, über deine vermeintlichen Witze zu lachen.

 

Nachtrag zu #25

Ich habs befürchtet, dass Du das meinst was du sagst :lach:

In den 12 Jahren meiner Tätigkeit hab´ ich mehr Damen kennengelernt und gesprochen, als du jemals vögeln kannst...

Warum kennzeichnest du dann deinen Beitrag mit einem :clown:?

Bearbeitet von alfder
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http://www.mc-escort.de/forum/showpost.php?p=388084&postcount=36

 

Die Definition würde mich interessieren???

 

Aber ich lasse es jetzt. Irgendwann mal lerne ich es auch, über deine vermeintlichen Witze zu lachen.

 

Siehste Alf, das haste mal wieder nicht richtig verstanden. Du ergehst Dich in einer bloßen Überlagerung, von Fachleuten auch Halo-Effekt genannt.

 

Ich habe weder eine humoristische noch eine witzige Bemerkung gemacht. Satire als Stilmittel scheint unbekannt. Aber macht nix. Ich erkläre das gerne. :prost:

 

Und dann brauchste auch nicht zu lernen über Witze zu lachen die gar keine sind.

 

Aber ich hab' auch irgendwie den Eindruck, meine Statements zum Zuhälter im Zusammenhang mit der Hetzkampagne passen halt nicht in Dein P6 Bild.

 

Macht nix. Gehste mit raus und fragst die Mädels. :streicheln1:

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