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Frage zum ProstSchG


Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

ich habe ein paar Fragen zu dem Gesetz und dachte vielleicht kann jemand von euch diese beantworten.

Falls das schon mal hier besprochen wurde, wäre ich dankbar für den Link dazu. Ich habe dazu allerdings nichts gefunden, deswegen stell ich die Frage einfach mal in den Raum.

 

Neben Agenturen und selbsständigen Frauen enstanden im Internet mit der Zeit noch weitere Geschäftsmodelle wie Kauf mich oder sogenannte Sugardaddy Seiten.

Das Gesetz wirft allgemein schon viele Fragen auf, die hier in dem Forum aber wirklich sehr gut geklärt wurden. Besonders Alina von PLE ist wirklich gut informiert und hat mir mit ihren Beiträgen sehr geholfen. Danke dafür;)

Nun habe ich mich aber gefragt, was das Gesetz für die genannten Internetseiten bedeutet.

Wenn eine Dame nur Begleitung anbietet, um die Registrierung zu umgehen und dann aber sexuelle Handlungen nach der bezahlten Zeit in Aussicht stellt oder diese einfach erbringt, macht sie sich ja strafbar. Auf den Sugardaddy Seiten wird aber im Grunde, wenn auch oft etwas durch die Blume, Geld oder Geschenke gegen Sex getauscht. Hinzu kommt noch, dass wohl kaum jemand diese Einnahmen versteuert. Müsste das mit dem neuen Gesetz nicht Probleme geben? Ansonsten könnten ja auch alle Agenturen und Damen auf diesen Zug aufspringen und nur noch Sugardaddys treffen bzw. Sugarbabes vermitteln.

Bei Kauf mich ist das Prinzip natürlich ein anderes, aber wenn Agenturen von dem Gesetz betroffen sind, müsste diese Plattform es doch auch sein oder?

Vielleicht weiß einer von euch da ja mehr.

Liebe Grüße

Miss M.

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Ich denke mal Werbeplattformen und Foren, die nicht aktiv vermitteln sind direkt und indirekt nur von verschiedenen Werbeverboten wie FO etc. betroffen.

Evtl. gibt es vermehrt IP Anfragen von den ermittelnden Behörden. Bei über 20.000 auf Kaufmich werbenden Damen eine grosse Aufgabe ;-)

Dass sich der Grau- und Schwarzbereich vermehren wird dürfte klar sein.

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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kaufmich:

 

kaufmich vermittelt nicht aktiv so wie eine Agentur, sondern stellt nur die Werbeplattform passiv zur Verfügung und ist damit nicht als Prostitutionsgewerbe im Sinne des ProstSchG erfasst. Gleichwohl sind natürlich alle Frauen, die dort gelistet sind und sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt anbieten vom Gesetz erfasst und müssen sich anmelden.

 

Da ist dann die Frage was passiert, wenn eine Frau sich nicht anmeldet und aufgegriffen wird? Die Behörden sind angehalten, in diesem Fall als ersten Schritt eine Verwarnung auszusprechen und ggfs. ein Verwarnungsgeld in Höhe von 5 - 55 € zu erheben mit der Aufforderung innerhalb einer Frist die Anmeldung vorzunehmen. Im Wiederholungsfall wird dann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 € fällig.

 

Davon betroffen sind in Praxis aufgrund der Kontrollmöglichkeiten zunächst einmal die Frauen, die besuchbar sind und eine Adresse bei kaufmich angegeben haben. Bei den anderen Frauen, die über Tel Nr oder PN kontaktiert werden können gestaltet sich die Kontrolle schon sehr viel schwieriger. Da müsste seitens der Behörden Kontakt aufgenommen und ggfs. ein Date vereinbart werden (Scheinfreier). Bei den kostenpflichtigen kaufmich +plus Mitgliedschaften wäre eine Kontrolle ggfs. über die kaufmich-Organisation möglich.

 

Sugardaddy:

 

Soweit mir bekannt ist, gibt es hierzu bei uns noch keine Fälle, die gerichtlich/steuerlich geprüft wurden. In den USA wo Prostitution ja verboten ist, laufen diese Portale und Aktivitäten wohl ohne grosse Probleme. Deshalb gehe ich davon aus, dass das auch bei uns nicht nachhaltig kontrolliert wird. Sugardaddy ist sicher in Bezug auf das ProstSchG ein Graubereich und wird es vorerst wohl auch bleiben, da von der Quantität her gesehen nicht interessant für die Behörden.

 

Nur Begleitung:

 

Hier ist wohl maßgebend wie das Angebot beworben wird. Wird hierbei jegliche sexuelle Handlung definitiv ausgeschlossen im Angebot, dann zählt eine solche Agentur oder Independent nicht zum Prostitutionsgewerbe/Prostitution gemäss ProstSchG. Und was die Frau dann nach ihrem Date macht, geht niemanden etwas an.

 

Auch hier stellt sich die Frage was kontrollierbar ist und da werden die Behörden vor allem die Werbung unter die Lupe nehmen. Wenn die eindeutig nichts mit sexuellen Dienstleistungen zu tun hat, dann wird wohl auch nicht weitergehend im Sinne des ProstSchG kontrolliert.

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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