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Prostitutionsgesetz: Mehr Schutz oder mehr Strafe?


Gast Marlene11

Empfohlene Beiträge

 

 

Da ist dieser Bericht wesentlich besser und benennt die entscheidenden Punkte.

http://www.mc-escort.de/forum/showpost.php?p=400131&postcount=13

 

Gruß Jupiter

"Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein."

 

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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  • 5 Monate später...

Eine bemerkenswert klar positionierte und entschiedene Wortmeldung von einem Bündnis aus Deutschem Juristinnenbund, Deutscher Frauenrat, Deutsche Aids-Hilfe, Diakonie u.a. zum geplanten Prostitutionsgesetz:

 

Offener Brief an die Bundesregierung (27.1.15):

http://www.djb.de/static/common/download.php/save/1761/150127_Offener_Brief-ProstSchG.pdf

 

Pressemeldung dazu:

http://www.djb.de/Kom/K4/pm15-02/

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Nach dem Durchlesen des offenen Briefes und nur am Rande als ein Teilaspekt.

 

Ich halte jegliche Argumentation, wonach jemand "in die Illegalität gezwungen" werde, für geradezu abwegig. Es wird bei uns niemand von niemandem "gezwungen" gegen geltendes Recht zu verstoßen. Hier von einem Zwang zu sprechen, wenn es eigentlich meint, dass Menschen, denen eine gesetzliche Regelung nicht in den Kram paßt, diese dann einfach ignorieren, geht fehl. Mir passen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der Autobahn auch nicht. Kann ich jetzt eine Aufhebung fordern mit der Begründung Geschwindigkeitsbegrenzungen zwängen mich zum Verstoß gegen selbige? :au:

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Nach dem Durchlesen des offenen Briefes und nur am Rande als ein Teilaspekt.

 

Ich halte jegliche Argumentation, wonach jemand "in die Illegalität gezwungen" werde, für geradezu abwegig. Es wird bei uns niemand von niemandem "gezwungen" gegen geltendes Recht zu verstoßen. Hier von einem Zwang zu sprechen, wenn es eigentlich meint, dass Menschen, denen eine gesetzliche Regelung nicht in den Kram paßt, diese dann einfach ignorieren, geht fehl. Mir passen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der Autobahn auch nicht. Kann ich jetzt eine Aufhebung fordern mit der Begründung Geschwindigkeitsbegrenzungen zwängen mich zum Verstoß gegen selbige? :au:

 

Sehr richtig...nur in Bezug auf die 21 Jahre müsste man eine 3-jährige Übergangsfrist einräumen...mal unabhängig davon, ob man dafür oder dagegen ist.

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Nach dem Durchlesen des offenen Briefes und nur am Rande als ein Teilaspekt.

 

Ich halte jegliche Argumentation, wonach jemand "in die Illegalität gezwungen" werde, für geradezu abwegig. Es wird bei uns niemand von niemandem "gezwungen" gegen geltendes Recht zu verstoßen. Hier von einem Zwang zu sprechen, wenn es eigentlich meint, dass Menschen, denen eine gesetzliche Regelung nicht in den Kram paßt, diese dann einfach ignorieren, geht fehl. Mir passen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der Autobahn auch nicht. Kann ich jetzt eine Aufhebung fordern mit der Begründung Geschwindigkeitsbegrenzungen zwängen mich zum Verstoß gegen selbige? :au:

 

Kann man so nicht ganz sagen. Untersuchungen zeigen, dass eine Verschärfung der Prostitutionsgesetze dazu führt, dass mehr im illegalen geschieht. Eine 18 würde dann von jetzt auf gleich ihres Beoterwerbess beraubt.

 

Schau nach Schweden. Dort blüht gerade der Menschenhandel im Rotlichgewerbe und die Polizei weiß nicht was da los ist.

 

Außerdem man kann Leute mit 18 in andere Laänder schicken um Leute zu töten, auch Krieg genannt, aber sexuelle Dienstleistungen sollen sie nicht anbieten dürfen.

eat my shorts

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Nach dem Durchlesen des offenen Briefes und nur am Rande als ein Teilaspekt.

 

Ich halte jegliche Argumentation, wonach jemand "in die Illegalität gezwungen" werde, für geradezu abwegig. Es wird bei uns niemand von niemandem "gezwungen" gegen geltendes Recht zu verstoßen. Hier von einem Zwang zu sprechen, wenn es eigentlich meint, dass Menschen, denen eine gesetzliche Regelung nicht in den Kram paßt, diese dann einfach ignorieren, geht fehl. Mir passen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der Autobahn auch nicht. Kann ich jetzt eine Aufhebung fordern mit der Begründung Geschwindigkeitsbegrenzungen zwängen mich zum Verstoß gegen selbige? :au:

Betrachtet man das Ganze nur theoretisch und streng nach gesetzlichen Richtlinien hast du wohl recht. In der realen Welt sind die aufgeführten Argumente jedoch zutreffend.

Diese von den Unterzeichnern aufgeführten zu erwartbaren Auswirkungen werden aller Wahrscheinlichkeit nach eintreten was sich bei vergleichbaren gesetzlichen Änderungen bspw. in Schweden gezeigt hat.

Somit ist die Argumentationsführung der Unterzeichnenden meiner Meinung nach legitim und auch praxisrelevant.

Der Vergleich mit Geschwindigkeitsverstößen auf der Autobahn dient zwar der Polemik aber nicht der eigentlichen Sache.

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Betrachtet man das Ganze nur theoretisch und streng nach gesetzlichen Richtlinien hast du wohl recht. In der realen Welt sind die aufgeführten Argumente jedoch zutreffend.

Diese von den Unterzeichnern aufgeführten zu erwartbaren Auswirkungen werden aller Wahrscheinlichkeit nach eintreten was sich bei vergleichbaren gesetzlichen Änderungen bspw. in Schweden gezeigt hat.

Somit ist die Argumentationsführung der Unterzeichnenden meiner Meinung nach legitim und auch praxisrelevant.

Der Vergleich mit Geschwindigkeitsverstößen auf der Autobahn dient zwar der Polemik aber nicht der eigentlichen Sache.

 

Das schwedische Modell steht doch hier gar nicht zur Diskussion und dient somit zwar der Polemik aber nicht der eigentlichen Sache.

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@MC

Möglicherweise/vermutlich wird es "in der realen Welt" so sein.

 

Aber mal ganz nüchtern betrachtet, das heißt dann doch nichts anderes, als dass man sich in der Branche sowieso einen feuchten Kehricht um Gesetze kümmert (sofern und sobald sie einem nicht passen). Sozusagen, romantisiert ausgedrückt, outlaw Tradition.

 

Entweder ist das ein manifestes Vorurteil, oder es trifft zu. Mag jeder für sich beurteilen.

 

Wenn es allerdings zutrifft, dann würde ein Dialog im Rahmen von Gesetzbegungsverfahren kaum Sinn machen. Auch aus Sicht der Politik. Wenn gesagt wird "Wenn Ihr etwas beschließt, was uns nicht paßt, dann kümmern wir uns einfach nicht um solche Vorschriften". Wie da wohl die Wahrnehmung der Angesprochenen ist? Konsequent wäre dann aus deren Sicht lediglich zu sagen "Dann verstärken wir halt massiv den Druck zur Compliance mit Vorschriften". Auch das ist dann reale Welt.

 

Und bitte, als ob es bei uns keinerlei Alternativen zu illegalem Broterwerb gäbe. Dieser Quatsch im Sinne von "Lebensgrundlage entziehen" mit einem Brustton, als ob die betreffenden Personen dann ohne Illegalität zum Hungertod verurteilt wären, mag ich einfach nicht mehr hören. Zumal ja alle in anderem Zusammenhang behaupten, dass es ja meist sowieso nur nebenher, zeitweise, etc. betrieben werde (als nachvollziehbarer Grund gegen eine Registrierungspflicht).

 

Diese Argumente konterkarieren m.E. alle völlig berechtigten Forderungen, nicht "kriminalisiert" zu werden. Oder nach Entstigmatisierung. Sie helfen m.E. nur den P6 Gegnern.

Bearbeitet von nolensvolens
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Wer Mord verbietet, zwingt Mörder in die Illegalität :schiel:

Wer Steuern erhebt zwingt Menschen mit hohen Einkommen in die Steuerillegalität? :schiel:

 

Bart, die Frauen sind keine Opfer, haben wir oft genug gelesen. In der Tat kann sich jede Frau entscheiden, ob und inwieweit sie sich drangsalieren läßt oder nicht, selbst in der Illegalität. Oder hast Du ein anderes Bild vom Gewerbe?

 

Vor allem kann sich jede Frau auch entscheiden, sich an bestehende Gesetzen zu halten, und zwar ohne deshalb verhungern zu müssen.

 

Wer von Muslimen verlangt, keine Parallelgesellschaften zu bilden, müßte das im Grunde auch für alle Protagonisten im P6 fordern?

Bearbeitet von nolensvolens
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Der Vergleich mit Geschwindigkeitsverstößen auf der Autobahn dient zwar der Polemik aber nicht der eigentlichen Sache.

 

Woher willst Du wissen, dass ich mich durch selbige in meinen Persönlichkeitsrechten und Persönlichkeitsentfaltung nicht ebenso geschädigt fühle, wie beispielsweise eine 19-jährige, die ihre einzige Erfüllung in der Prostitution findet? Es ist klar eine drastische Freiheitseinschränkung, zumal jedenfalls in meiner Person unbegründet nach gut 35 Jahren unfallfreier Fahrt (auf öffentlichen Strassen). Die Geschwindigkeitsbeschränkung dient also weder meinem Schutz, noch dem Schutz Dritter. Wenn Geschwindigkeitsbegrenzung gewünscht wird, sollte der Staat den Verkauf von Autos verbieten, welche zu mehr als 130 km/h in der Lage sind, anstatt mich in die Illegalität zu zwingen (alternativ in Depressionen, wenn ich versuche mich daran zu halten).

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Ok dann erkläre mir doch mal welche Vorteile die geforderten Regeln bringen würden?

 

Es ging mir darum, dass das Totschlagargument "dann tun die es halt illegal" nicht weiterführend ist.

 

Genaugenommen ist dieses sinngemäße Statement in dem offenen Brief auch ziemlich diskriminierend, oder? Jedenfalls gegenüber all jenen Prostituierten, die sich bisher an Gesetze gehalten haben und das auch in Zukunft beabsichtigen zu tun?

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 13:33 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 13:27 Uhr ----------

 

Dass ein gesetzliches Verbot der Prostitution für U21 die Einstiegsschwelle für diese Gruppe deutlich anheben würde, ist vermutlich unzweifelhaft?

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Nur ein Beispiel aus dem Positionspapier.

 

Polizeiliche Meldepflicht an jedem Ort an dem die legale Tätigkeit aufgenommen wird.

 

Gleichheitsgrundsatz?

 

Anwalt hat einen Termin in München, Stuttgart und anschliessend in Hamburg und muss sich dort jeweils vorher bei der Polizei anmelden. Das Gefährdungspotential eines Anwalts für seine Kunden ist sicher nicht niedriger, als das einer Prostituierten für ihre Freier.

 

Den Aufschrei möchte ich hören.

 

Aber wenn wir schon bei dummer Polemik sind.

 

Es ist in Deutchland leichter, eine Anwaltskanzlei zu eröffnen als eine Pommesbude.

 

Anwaltskanzleien in Wohngebieten

Sperrbezirke für Anwälte

Gesundheituntersuchungen (geistig) für Anwälte

Kondompflicht für Anwälte

Düsseldorfer Modell für Anwälte

Vergnügungssteuer pro m2 der Anwaltskanzlei

Eintrag der Berufsbezeichnung im Personalausweis

Mindestalter 60 für Anwälte

etc

Bearbeitet von alfder
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Woher willst Du wissen, dass ich mich durch selbige in meinen Persönlichkeitsrechten und Persönlichkeitsentfaltung nicht ebenso geschädigt fühle, wie beispielsweise eine 19-jährige, die ihre einzige Erfüllung in der Prostitution findet? Es ist klar eine drastische Freiheitseinschränkung, zumal jedenfalls in meiner Person unbegründet nach gut 35 Jahren unfallfreier Fahrt (auf öffentlichen Strassen). Die Geschwindigkeitsbeschränkung dient also weder meinem Schutz, noch dem Schutz Dritter. Wenn Geschwindigkeitsbegrenzung gewünscht wird, sollte der Staat den Verkauf von Autos verbieten, welche zu mehr als 130 km/h in der Lage sind, anstatt mich in die Illegalität zu zwingen (alternativ in Depressionen, wenn ich versuche mich daran zu halten).

 

Tja...du fährst auf öffentlichen Strassen unfallfrei, weil es Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt. Untermauert wird das durch deinen eigenen Vortrag, da du wohl auf nichtöffentlichen Strassen sehr wohl Unfälle hattest (geh ich mal von aus, da du besonders auf "öffentlich" abhebst)...eben weil dort keine Geschwindigkeitsbegrenzung gegeben ist.:grins:

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Sollte das nicht auch für die Gesetzgebung gelten ? Das Ziel "Eindämmung des menschenhandels" auf einem Weg zu erreichen, der allen Beteiligten UND dem Ziel gerecht wird ?

 

Meines Erachtens ist das der Punkt der Kritik und der Verweigerungshaltung. Der Eindruck ist erfolgreich entstanden, dass sich hinter dem Ziel auch noch andere Ziele verbergen und dass zu aktionistischen Mitteln gegriffen wird, um das eigentliche Problem zu kaschieren: Die Sparwut der Politiker, die die Ermittlungs- und Vollzugsbehörden so dünn rationalisiert hat, dass nun als einfachste Lösung die Gesetze wieder mal angepackt werden.

 

Nehmen wir mal wieder ein beispiel aus dem ach so belieben Autometier:

 

Der Griff zum Mobiltelephon während der Fahrt ist wieder strafseitig verschärft worden.... zu viele Unfälle werden dadurch verursacht, weil der Autofahrer dadurch abgelenkt wird. So weit, so schlecht !

 

Weshalb werden aber in Neuwagen vielfältigste Entertainmentsysteme mit Internetanbindung verbaut ?? Wo bleibt hier eine vernünftige Regelung, die sowohl die Fahrzeughersteller, als auch die Fahrer berücksichtigt.

 

Weil man damit Geld verdienen kann ?

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Nur ein Beispiel au dem Positionspapier.

 

Polizeiliche Meldepflicht an jedem Ort an dem die legale Tätigkeit aufgenommen wird.

 

Gleichheitsgrundsatz?

 

Anwalt hat einen Termin in München, Stuttgart und anschliessend in Hamburg und muss sich dort jeweils vorher bei der Polizei anmelden. Das Gefährdungspotential eines Anwalts für seine Kunden ist sicher nicht niedriger, als das einer Prostituierten für ihre Freier.

 

Den Aufschrei mchte ich hören.

 

Aber wenn wir schon bei dummer Polemik sind.

 

Es ist in Deutchland leichter, eine Anwaltskanzlei zu eröffnen als eine Pommesbude.

 

Das haben wir doch schon bis zum Erbrechen diskutiert....

 

Niemand wird sich anmelden müssen, wenn ein kurzfristiger Termin (z.B. Escort) in einer Stadt wahrgenommen wird, sondern nur bei längeren Aufenthalten. Was "kurz" und was "lang" ist, wird der Gesetzgeber schon definieren.

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Asfa,

 

das kann, nein sollte, dann aber auch klar so gesagt werden, von den betreffenden Verbänden. Nur dann entsteht wirksamer politischer Druck. Aber da hat man/frau vermutlich Angst vor der eigenen Courage, nämlich zu sagen, dass repressionsfreie (!) Prostitution zu Deutschland gehören sollte, wegen unserer Einstellung zur persönlichen Freiheit ...

Bearbeitet von nolensvolens
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