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Anmeldebescheinigung - Pflichten


Empfohlene Beiträge

Hallo ihr Lieben,

 

ich hätte ein paar Fragen....

 

 

1. Als Agentur:

 

* Müssen mir die Damen nur einen Scan der Anmeldebescheinigungen schicken oder auch der erfolgten Gesundheitsberatung ?

 

* Ist es ausreichend wenn die Damen der Agentur nur die Aliasbescheinigung anstatt der Anmeldebescheinigung mit Klarnamen zukommen lassen ?

 

* Bin ich als Agentur dazu verpflichtet, mir die Anmeldebescheinigungen im Original vorlegen zu lassen oder genügt ein Scan/ Foto ?

 

--> Ich frage deswegen, weil man ein Foto/Scan der Bescheinigungen, gerade der Aliasbescheinigungen ja recht schnell und einfach mit Photoshop fälschen könnte. Man muss nur Foto und Geburtsdatum austauschen und schon hat man den Schein :-P

Angenommen mir würde eine gefälschte Bescheinigung untergejubelt, bin ich dann dafür haftbar ?

 

2. Als Escortdame

 

* Muss ich beim Date nur die Anmeldebescheinigung oder Anmeldebescheinigung + Beleg über Gesundheitsberatung mitführen ?

 

* Muss es das Original sein oder reicht beispielsweise ein Foto davon auf dem Handy

 

* Ich habe von einem Ordnungsamt die Aussage erhalten, dass bei einer Kontrolle die Dame verpflichtet ist, die Anmeldebescheinigung mit Klarnamen und Daten vorzuzeigen. Wenn das denn stimmt, welchen Sinn hat dann überhaupt der Aliasschein ?

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Ich stelle auch fest, dass man da doch sehr unterschiedliche Meinungen erfährt und eine zu 100% übereinstimmende habe ich auch noch nicht bundesweit erhalten.

 

Wenn Du magst, können wir morgen mal dazu telefonieren, was ich bisher als aktuellen Stand von den Behörden als Info habe. :blume3:

 

Mittlerweile sehe ich davon ab, hier öffentlich alle Arbeit/Mühen zu posten, die ich mir selbst täglich mache und umgekehrt beteiligen sich nur wenige/die gleichen Kollegen an solchen Infos/ist sich oft jeder selbst der Nächste.:blume2:

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Das ist aber ja das Problem, dass einige Ordnungsämter Infos geben, die überhaupt nicht im Gesetz stehen. Wo sogar Dinge angemerkt werden, die bewusst vom Gesetz ausgeschlossen werden sollten zum Schutz (auch Datenschutz) der Damen. Es wird einfach immer wieder klar, dass das Gesetz viel zu schnell durchgeboxt wurde. Das sagen die Ämter selbst ja auch. So bekommt man teils grobe Fehlinfos.

 

Man sollte also auch immer prüfen, ob die Info der Stadt auch wirklich konform geht, mit dem Gesetz. Gerade im Escort kommen die Damen aus vielen Städten, darum telefoniert man auch als Agentur mit vielen Städten und die meisten informieren korrekt, aber immer wieder sind da auch echte Klöpse dabei....

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Wenn ich von vergleichbaren Regelungen mit personenbezogenen amtlichen Bescheinigungen in anderen Bereichen ausgehe, kann ich nur empfehlen, sich das Orginal der Anmeldebescheinigung vorlegen zu lassen. Da es sich um ein persönliches Dokument der Dame handelt, ist das Anfertigen einer Kopie durch die Agentur eigentlich nicht statthaft. Die Agentur sollte aber zur eigenen Kontrolle eine Liste führen, in der u. a. Vorlagedatum, Austellungsdatum, ausstellende Behörde, Ablaufdatum geführt werden. Es muss ja der Gültigkeitszeitraum durch die Agentur überwacht werden.

Gruß Jupiter

"Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein."

 

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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@ Planet :

 

Genau das habe ich gemacht, und es hat eigentlich nur noch zu mehr Verwirrung bei mir geführt :denk:

 

Vom Ordnungsamt Frankfurt habe ich folgende Aussagen erhalten (die meiner Meinung nicht alle so stimmen):

 

* Bei einer Kontrolle genügt es nicht, nur den Aliasschein vorzuzeigen, sondern es muss das Original sein. Daraufhin habe ich gefragt, was dann der Aliasschein für einen Sinn macht. Der Beamte meinte, dass er nur dazu gedacht sei, um ihn Kunden vorzuzeigen.

 

* Auch als Agentur muss man sich das Original vorzeigen lassen und zwar live, damit man das Wasserzeichen / Echtheit überprüfen kann.

 

* Bei einem Job müssen die Damen sowohl die Bescheinigung über die Gesundheitsberatung und den Ausweis mitführen.

 

* Als Agentur muss man ebenfalls eine Kopie über die erfolgte Gesundheitsberatung aufbewahren ( verstehe ich nicht, weil ohne Gesundheitsberatung könnten die Frauen ja gar keinen Ausweis haben).

 

 

So ein Chaos...

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Die Ämter können anhand der eindeutigen Nummer der Anmeldebescheinigung (ob nun Original oder Alias) spätestens in der Amtsstube prüfen, ob diese "echt" ist! Bei einer Kontrolle in einem Club oder Hotel besteht ja keine "Gefahr im Verzug" und die Person ist eindeutig indentifiziert, wenn zusätzlich der Personalausweis verlangt wird.

 

Ich habe jetzt gehört, dass einzelne Behörden in NRW ohne Gesundheitsberatung und ohne Informationsgespräch auf dem Amt "einfach so" Anmeldescheinigungen an Sexworkerinnen ausgestellt haben, die "ausreisepflichtig" sind, also keinen gültigen "Aufenthaltstitel" haben!

 

Wie geht so etwas? Sind die Beamtinnen und Beamten nicht geschult?

 

So ist es ja nicht verwunderlich, dass einerseits völlig unsinnige Dinge gefordert werden und andererseits rechtwidrig "Registrierungen" vorgenommen werden! Hurra ... Schilda!

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Das halte ich im Gegenteil für sehr schlau. Wem ist denn damit geholfen, wenn sie die Anmeldung nicht durchführen würden? Damit würden sie ein Hauptziel der Anmeldung verfehlen.

 

Bisher war sie illegal in Deutschland am Werkeln. Mit dem amtlichen Papier kann sie jetzt völlig unbehelligt in jedem Puff anheuern. Find ich prima! Da wird sie richtig geschützt ... auch vor der Abschiebung.

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Wahrscheinlich ist, dass sie legal in Deutschland ist und illegal arbeitet. Daran ändert auch die Anmeldung nichts, sie darf damit immer noch nicht arbeiten. Das Beispiel zeigt aber, dass das ProstSchGes nicht als Instrument missbraucht wird und sein ursprünglicher Gedanke richtig umgesetzt wird.

 

Warum das ausgerechnet von Kritikern der ProstSchGes nicht verstanden und kritisiert wird, verstehe ich wirklich nicht.

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Wahrscheinlich ist, dass sie legal in Deutschland ist und illegal arbeitet. Daran ändert auch die Anmeldung nichts, sie darf damit immer noch nicht arbeiten. Das Beispiel zeigt aber, dass das ProstSchGes nicht als Instrument missbraucht wird und sein ursprünglicher Gedanke richtig umgesetzt wird.

 

Warum das ausgerechnet von Kritikern der ProstSchGes nicht verstanden und kritisiert wird, verstehe ich wirklich nicht.

 

Die Ämter können anhand der eindeutigen Nummer der Anmeldebescheinigung (ob nun Original oder Alias) spätestens in der Amtsstube prüfen, ob diese "echt" ist! Bei einer Kontrolle in einem Club oder Hotel besteht ja keine "Gefahr im Verzug" und die Person ist eindeutig indentifiziert, wenn zusätzlich der Personalausweis verlangt wird.

 

Ich habe jetzt gehört, dass einzelne Behörden in NRW ohne Gesundheitsberatung und ohne Informationsgespräch auf dem Amt "einfach so" Anmeldescheinigungen an Sexworkerinnen ausgestellt haben, die "ausreisepflichtig" sind, also keinen gültigen "Aufenthaltstitel" haben!

 

Wie geht so etwas? Sind die Beamtinnen und Beamten nicht geschult?

 

So ist es ja nicht verwunderlich, dass einerseits völlig unsinnige Dinge gefordert werden und andererseits rechtwidrig "Registrierungen" vorgenommen werden! Hurra ... Schilda!

 

Noch Fragen?

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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  • 1 Monat später...
Gast EscortJobs

Ich wurde damals auch hingewiesen, dass die Anmeldebescheinigung bei Ausführung der Tätigkeit im Original mitzuführen ist.

 

Tipp: holt euch diese Auskünfte bei euren jeweiligen städtischen Ansprechpartnern schriftlich.

 

Grüße

Bearbeitet von EscortJobs
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