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  1. inaktiv20

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Inhalte mit der höchsten Zu­stim­mungs­ra­te am 03.01.2018 in allen Bereichen

  1. Ein Verstoß gegen dieses Gesetz kann erhebliche Folgen haben. Es können Geldbußen bis zu 1000 Euro festgesetzt werden, wenn du dich nicht anmeldest und dabei erwischt wirst. Im schlimmsten Fall kann deine weitere Ausübung der Tätigkeit als Prostituierte verboten werden. aus: https://www.prostituiertenschutzgesetz.info/infos-fuer-sexarbeiterinnen/ zur Frage: Was passiert, wenn ich mich nicht anmelde? **** Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Scheinfreier bucht, ist gering im Escort, wenn auch nicht ausgeschlossen. Aufdeckung wird wohl eher durch Menschen kommen, die einem nichts Gutes wollen. Zum Beispiel weniger nette Kollegen/Kolleginnen - die einen melden, einem nicht (mehr) wohlgesonnene Herren/ehem. Freundinnen usw. Das fehlende Impressum auf einer Homepage würde ich schleunigst ändern, sonst drohen immer schon Abmahnungen. Unabhängig vom neuen Gesetz.
    5 Punkte
  2. Und ich dachte immer, Dinge richtig zu stellen sei Dein Lebensinhalt
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  3. Egal ob Agentur, Independent - ab und zu Escort auf kaufmich oder wie es alles heißt, alle müssen diesen Schein haben. Und wenn ein Portal besonders oft von Behörden auf Infoveranstaltungen als Name gefallen ist, dann war es kaufmich. Du darfst nicht vergessen, dass man mit dem neuen Gesetz neben dem Schutzgedanken etc. auch mehr Steuergelder erhofft. Auch von den Damen. Ob nun genau Deine Bekannte erwischt wird bezüglich Alias Schein, ist natürlich fraglich, aber das Risiko besteht. Wie sie damit umgeht, ist ihre Sache. 1x 1000 Euro und weitermachen wäre für Escorts sicher wirklich zu verkraften, aber es sind 1000 und danach kann es zum Verbot führen = sie dürfte nicht weiter escorten. Das wäre dann sicher schlechter zu verkraften. Aber so gesehen muss sie das selbst wissen und mich wundert immer wieder, dass manche Fragen (ich meine nicht von Dir, sondern von Anbieterinnen) bis heute noch auftauchen, obwohl das neue Gesetz seit Ewigkeiten offen nachzulesen ist. Warum informiert man sich da nicht selbst frühzeitig - also ich kann wirklich nur empfehlen ihr diese Homepage zu nennen: https://www.prostituiertenschutzgesetz.info/
    3 Punkte
  4. Nein und dürft ihr auch nicht nach fragen. Habe heute erst darüber mit dem Ordnungsamt telefoniert. Die Dame muss den Alias Schein nur beim Date dabei haben. Sollte warum auch immer eine Kontrolle vor Ort sein, oder die Polizei, muss sie den Schein den Beamten vorzeigen.
    3 Punkte
  5. Ich habe hier mal was aus Wikipedia kopiert: "Der 1. Strafsenat des BGH nahm in seinem Urteil vom 23. Mai 1984 kein Verfahrenshindernis durch den unzulässigen Lockspitzeleinsatz an,[4] sondern löste den Fall auf der Seite der Schuld des Angeklagten durch Strafmilderung. Wird eine unverdächtige und zunächst nicht tatgeneigte Person durch die von einem Amtsträger geführte Vertrauensperson in einer dem Staat zuzurechnenden Weise zu einer Straftat verleitet und führt dies zu einem Strafverfahren, liegt darin ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK. Dieser Verstoß ist in den Urteilsgründen festzustellen. Er ist nach der älteren Rechtsprechung bei der Festsetzung der Rechtsfolgen zu kompensieren. Das Maß der Kompensation für das konventionswidrige Handeln ist gesondert zum Ausdruck zu bringen.[5] Anders entschied in der neueren Rechtsprechung der 2. Strafsenat des BGH: Die rechtsstaatswidrige Provokation einer Straftat durch Angehörige von Strafverfolgungsbehörden oder von ihnen gelenkte Dritte hat regelmäßig ein Verfahrenshindernis zur Folge.[6] Vorangegangen war diesem neueren Urteil des 2. Strafsenats des BGH insbesondere das Urteil des Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in der Sache Furcht gegen Deutschland vom 23. Oktober 2014.[7][8] Das Bundesverfassungsgericht sagte zu dieser Problematik: „Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EGMR werden die Strafgerichte gleichwohl zukünftig zu erwägen haben, in vergleichbaren Fällen ausdrücklich ein Verwertungsverbot bezüglich der unmittelbar durch die rechtsstaatswidrige Tatprovokation gewonnenen Beweise, also insbesondere bezüglich der unmittelbar in die rechtsstaatswidrige Tatprovokation verstrickten Tatzeugen, auszusprechen.“[9] Der EGMR in Straßburg stellt in seiner Entscheidung in der Sache Furcht gegen Deutschland folgende sieben Leitsätze auf, an denen sich der Einsatz eines Agent Provocateur zu orientieren hat: Es kann zulässig sein, verdeckte Ermittler einzusetzen, sofern der Einsatz klar abgegrenzt und abgesichert ist. Die Ausbreitung des organisierten Verbrechens verlangt wirksame Maßnahmen, doch nimmt das Recht auf eine geordnete Rechtspflege eine so herausragende Stellung ein, dass es nicht der Zweckmäßigkeit geopfert werden darf. Das öffentliche Interesse an der Bekämpfung der Kriminalität kann die Verwendung von Beweisen, die durch polizeiliche Anstiftung gewonnen werden, nicht rechtfertigen, denn das würde den Angeklagten der Gefahr aussetzen, dass ihm das Recht auf ein faires Verfahren von Beginn an und endgültig genommen wird. Anstiftung liegt vor, wenn sich die Polizisten nicht darauf beschränken, strafbares Verhalten zu ermitteln, sondern den Betroffenen verleiten, eine Straftat zu begehen, die er sonst nicht begangen hätte. Grund für das Verbot der Anstiftung durch die Polizei ist, dass sie die Aufgabe hat, Straftaten zu verhüten und aufzuklären, aber nicht, ihre Begehung herbeizuführen. Die Strafverfolgungsbehörden müssen beweisen, dass es keine Anstiftung gegeben hat, vorausgesetzt, dass die Behauptungen des Angeklagten nicht völlig unwahrscheinlich sind. In der Praxis kann es schwierig sein, dieser Beweislast zu genügen, wenn die verdeckten Maßnahmen nicht förmlich genehmigt und überwacht wurden. Deswegen ist ein verständliches und vorhersehbares Verfahren für die Genehmigung von Ermittlungsmaßnahmen sowie deren ordnungsgemäße Überwachung notwendig. Bei verdeckten Maßnahmen ist die gerichtliche Überwachung das am besten geeignete Mittel. Wenn Behörden oder Gerichte eine Entscheidung oder Maßnahme zu Gunsten des Beschwerdeführers treffen, genügt das grundsätzlich nicht, um ihm die Opfereigenschaft im Sinne von Art. 34 EMRK zu nehmen, es sei denn, sie haben die Konventionsverletzung ausdrücklich oder der Sache nach anerkannt und Wiedergutmachung geleistet. Damit ein Verfahren im Sinne von Art. 6 I EMRK fair ist, müssen alle durch polizeiliche Anstiftung gewonnenen Beweismittel ausgeschlossen werden oder es müssen auf andere Weise vergleichbare Ergebnisse herbeigeführt werden. Im vorliegenden Fall sind die durch die polizeiliche Anstiftung erlangten Beweismittel in dem Verfahren gegen den Beschwerdeführer verwertet und seine Verurteilung ist auf diese Beweise gestützt worden. Eine erhebliche Milderung der Strafe ist kein Verfahren mit vergleichbaren Ergebnissen wie der Ausschluss der Beweismittel. Folglich wurde dem Beschwerdeführer keine ausreichende Wiedergutmachung für die Verletzung von Art. 6 I EMRK gewährt und er kann weiter behaupten, Opfer einer Verletzung von Art. 6 I EMRK zu sein.[10]". Das heißt für mich "Scheinbucher" sind für Papa Staat tabu. Es müsste jemand aus dem privaten Umfeld petzen.
    3 Punkte
  6. Also an sich wolltest du ja von uns wissen, was passieren kann. Das steht alles auf der Info Seite, was sie daraus macht ist nun ihre Sache Wahrscheinlich dann besser so: https://www.prostituiertenschutzgesetz.info/en/ Wünsche ihr auf jeden Fall ein tolles verlängertes Jahr in Deutschland :)
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  7. Mussen Kunden nach den alias schein fragen? Ich sehe das nicht als ein priorität ausser in München ;-) Und wie soll dann diesen geärgerte Kunde das melden? Musste er nicht selbst anzeige erstatten? Wen er anonym zu polizei geht, und sagt auf kaufmich ist eine hannelore in darmstadt, sie schafft an ohne registriert zu sein... Wie soll das die polizei verfolgen, ohne scheinbuchung und dann am hotelzimmer anzufragen. 1000€ ist nicht wirklich eine erschreckend hohe summe. Ich verstehe die besonderheiten bei eine agentur, und denke wenn die polizei was im visier nimmt, wird es eher eine agentur mit 12-50 frauen als einzeldamen die 25j+ sind auf ein platform wie kaufmich. Eine frau die ich kenne hat lustigerweise versucht sich in ihren niederrheinischen kaff von 6t leute anzumelden...war fast versteckte kamera. Das mit impressum verstehe ich...aber ein ltd in england braucht sowas nicht, wenn nur ein email und kein handy angegeben ist. Impressum ist eine deutsche eigenart. ---------- Beiträge zusammengefügt um 15:58 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 15:57 Uhr ---------- Und der Wulf und Spring show ist immer lustig!
    2 Punkte
  8. Ja, kommt öfters vor, dass ich verliebte Dolls sogar schon nach recht kurzer Zeit wieder in das Privatleben "verliere". Das ist der Preis, wenn die Dolls Escort wirklich nur nebenbei und aus Leidenschaft betreiben. Ein FairytaleDoll ist eben immer eine gute Partie. So oder so.
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  9. Die Waffen der Frau? P.S.: Jetzt ist Dschordschii endgültig Waffenscheinpflichtig
    2 Punkte
  10. Wer sich halbwegs auskennt weiß halt, dass Nordamerika nicht sofort und nur aus USA besteht. Du hast das ja so geschrieben. Man muss das bloß richtig lesen und nicht gleich wieder draufhauen. Danköööööööö ---------- Beiträge zusammengefügt um 20:21 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 20:19 Uhr ---------- Wenn du sie nicht persönlich kennst, dann täte ich ihr auch erstmal den Link von Alina schicken. Dann kann sie sich erst einmal ausgiebig informieren wie die Lage hier ist. Dann kann sie immer noch entscheiden und du hast nichts falsches und nichts verbotenes beraten.
    1 Punkt
  11. Nordamaerica besteht aus mehrere länder. Mann kann dort auch mehrerere pässe haben, inklusiv ein aus der EU. Das was Annemarie sagt macht sinn. Studentin leben normalerweise von ersparten oder geld von eltern...da wurde nichts auffallen für eine weile. Umzüge ins ausland sind auch immer eine tolle möglichkeit geld ins system zu schaffen. Ich kenne diese frau nicht persönlich, eine gemeinsame freundin hatte mir nur nach rate gefragt.
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  12. Ich verstehe auch nicht, warum sie sich nicht anmelden tut, wenn sie so lange in D ist. Eine Steuernummer braucht sie sowieso. Wenn sie dann auf kaufmich ist, escortet und nichts versteuert, dann kann Steuerhinterziehung viel schlimmer sein als ohne Alias Schein. Wenn sie nach Amerika zurückgeht, dann meldet sie sich rechtzeitig wieder ab. Zumindest hat man mir gesagt, die Daten werden dann sofort gelöscht, also auf Antrag. Sonst 3 Monate später automatisch. Braucht doch bloß einer fragen von was sie hier gelebt hat. Steuerhinterziehungen kommen öfter raus als man so denken tut. Selbst wenn sowas erst sehr viel später kommt. Mit Schätzungen und so. Ich täte das anmelden. Dann ist Ruhe. Oder du machst nur exklusiv Sugatdaddy alleine mit ihr. Dann muss aber als Schenkung auch was bezahlt werden. Außer wenn du ihr weniger als 25.000 gibst. Dann geht das so, glaube ich. Aber wegen der Zahl bin ich nicht ganz sicher.
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  13. Hallo Huber, danke Alina, ich nehme auch an, dass es unsere Chai aus Aachen war. Leider ist es wie so oft, wer zu spät kommt ........ Chai war ein wirklich dazu berufenes FairytaleDoll, aber wie das Leben so spielt hat sie inzwischen ihren Traummann gefunden und hat sich folgerichtig ins Privatleben zurückgezogen.
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  14. http://www.mc-escort.de/forum/showthread.php?t=30619&highlight=aachen ?
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  15. War sie leider nicht ..... sie hatte eine sehr kleine Oberweite (was mir sehr gefällt) Danke aber für die Links
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  16. So ist die korrekte Rechtslage! Aber u.a. München, Stuttgart und Rosenheim halten sich nicht daran. Alleine in München sind über 800 Fälle bekannt ...
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  17. Dann viel Spass beim neuen Hobby Schießsport. Die HP von dem Verein macht auf den ersten Blick einen guten Eindruck. Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge sind allerdings auch schon recht sportlich. Hast Du schon Vorstellungen von einer eigenen Waffe (Pistole oder Revolver ?)
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  18. Lieber Jordi Erst einmal ein frohes neues Jahr! Ich würde dir Felicia, Adriana, Anna und Wanda empfehlen. Alle drei sind versaut, jung und sehr empfehlenswert. Sie sind nicht direkt aus Frankfurt, aber reisen gerne für 3 Stunden an, was trotzdem noch im Budget liegen dürfte. Herzlichst, Hannah
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