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  1. Maxine

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  1. http://vm.tiktok.com/yw1p2k/ guten Morgen
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  2. @Wulf Du kannst über "Motivationen" so viel spekulieren, wie Du willst, es bleiben nur (zudem unfundierte) Spekulationen. Auch nutzt es nichts ehrabschneidende Spekulationen ad personam im Folgesatz als "natürlich" unzutreffend zu bezeichnen, denn bei objektiver Auslegung könnte ein Gericht (so ein solches bemüht würde) das auch durchaus sogar als den vorhergehenden Satz verstärkenden Sarkasmus auffassen. Dir ist also ein wenig mehr Vorsicht anzuraten bei Deinen Posts ad personam. Und im übrigen ist es mir recht wurscht, ob Du Posts meiner Wenigkeit zur Sache für Unfug hältst oder nicht, denn für eine solche Bewertung bist Du leider oder gottseidank nicht maßgeblich. Ansonsten, ich selbst habe nichts dagegen, wenn eine Agentur auf der Hauptseite deutlich macht konzessioniert zu sein, Dein Argument der besseren Sichtbarkeit verstehe ich durchaus. Es ist aber die Entscheidung jeder Agentur, ob sie es machen will oder nicht, warum auch immer. Wenn es auf der Hauptseite hervorgehoben dargestellt wird, empfehle ich allerdings (und ob jemand dem folgt oder nicht ist wiederum jedem überlassen) dies nicht in einer Form zu machen, welche als besonders hervorhebende Werbung in Bezug auf besonders hohe Qualität (wobei auch immer) zu verstehen ist. Denn die Qualität einer Agentur, bei welcher der Hinweis "nur" im Impressum steht, ist nunmal dadurch nicht schlechter als bei einer Agentur, welche die Konzessionierung als Qualitätswerbung besonders hervorgehoben verwendet. Und Erstere kann solche Werbung der zweitgenannten Agentur durchaus als unlautere Werbung auffassen. Natürlich kommt es auf die Form und somit den Einzelfall an. Deshalb schrieb ich ja auch extra "marktschreierisch", was übrigens im Rechtsverkehr ein üblicher Ausdruck ist. Deswegen sollte eine Agentur, welche damit werben will, sich wettbewerbsrechtlich beraten lassen, und zwar in Bezug genau auf die konkret beabsichtigte Verwendung.
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  3. Das ist ganz schlechter Stil, daß mildern auch die Smileys und der Nachsatz nicht ab. Der Vorwurf bleibt bestehen, du solltest dich entschuldigen.
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  4. Selbst wenn sie einen Andreaskreuz-Fetisch haben sollte, würde ich Werbung hierzu (Dornenkranz) von der "Konzessioniert"-Kennzeichnung trennen. Gruß an die Freundin, sie möge von mir Abstand halten, ich bin so ein langweiliger stino Vanilla-Typ.
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  5. Wäre Dornenkrone statt Lorbeerkranz angemessen? Ich frage für eine Freundin ...
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  6. Ich selbst begrüße natürlich alle legal arbeitenden Agenturen. Kein Frage. Mit meinem Beitrag, wollte ich auch nur verdeutlichen, dass die gesetzliche Erlaubnispflicht als Gütesiegel nicht - jedenfalls noch nicht - geeignet ist. Der Blick in die Behördenrealität sieht nämlich (noch) nicht so rosig aus. Die Betreiberin einer Münchener Location hat mir mal erzählt, dass Inhalt und Qualität der Aussagen und Entscheidungen, die sie mit „ihren“ Mädels bei der Anmeldung bekommt, davon abhängig ist, ob ab sie in den Buchstabenbereich A-D oder E-K etc. fällt. Die entsprechenden Bereiche in den Behörden wurden oftmals lieblos und auf die Schnelle eingerichtet. Zugeteilte Mitarbeiter werden sich nicht immer um diese Abteilung innerhalb der Behörde gerissen haben. Noch schnell eine Schulung, damit sie selbst einen ungefähren Plan von dem haben, was sie dort tagtäglich eigentlich machen müssen. Personaldecke - wie überall - meist dünn. Von engagierten Sachbearbeitern über völlige Gleichgültig bis hin zu Willkür scheint einem dem Bekunden nach dort alles zu begegnen. Direkt nach Einführung des ProstSchG erfuhr der Begriff der „Wanderhure“ auch eine neue Bedeutung. Da reiste manches Mädel für eine Anmeldung gerne auch mal in eine andere Stadt/anderes Bundesland, weil die eigene Behörde dahoam es entweder nicht auf die Kette bekommen hat oder anderswo mit dem Anmeldeprocedere lockerer umgegangen wurde. Für die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen fehlt vielerorts das notwendige Personal. Um auf Deinen Anruf in der Behörde zurückzukommen (bei dieser Gelegenheit allen Ehren deinen Bemühungen und Gratulationen zur offensichtlich ausreichend vorhandenen Tagesfreizeit): Eine Sachbearbeiterin in einer schlecht organisierten Behörde, mit überforderter Personaldecke hätte Dir vermutlich geantwortet: „Sie können mir den Schuh aufblasen. Wir wissen eh schon nicht mehr, wo vorne und hinten ist.“ Lange Rede, kurzer Sinn: Die erteilte Erlaubnis mag kennzeichnen, dass die gesetzlichen (Mindest)Anforderungen erfüllt sind. Nicht mehr und nicht weniger. Das mag ein Anfang sein, ist von der Qualität eines Gütesiegels aber noch weit entfernt.
    1 Punkt
  7. Interessanterweise interessierst du dich gar nicht mehr für ein Gütesiegel. Das war früher ganz anders. Aber das liegt wohl auch daran, dass du dich früher hier konstruktiv eingebracht hast und jetzt nur noch destruktiven Müll absonderst.
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  8. Interessanterweise interessiert sich derzeit außer 2 Buchern niemand für das Siegel. Das sollte man respektieren. Interessant ist nur der Hinweis von Jakob dass ein Hinweis auf die Konzession und die ausstellende Behörde bei konzessionspflichtigen Gewerben ins Impressum gehört um Abmahnungen zu vermeiden.
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  9. Hier geht wieder wirklich alles durcheinander. Es gibt normale Marken und Verbandsmarken. Für Letztere bedarf es eines Verbandes mit Satzung als Anmelder, bei einer normalen Marke kann jeder anmelden, beispielsweise auch Wulf. Aus Marken kann der Inhaber der Marke gegen unerlaubte Nutzung (also vom Inhaber der Marke nicht gestattete Benutzung) der Marke durch Dritte vorgehen. Sonst niemand (wenn wir mal exklusive Lizenznehmer außen vor lassen). Wenn ein Siegel, das lediglich eine Konformität mit dem Gesetz als Grundlage hat, "marktschreierisch" eingesetzt wird und den Eindruck besonderer Qualität hervorruft, so kann jeder Wettbewerber dagegen wegen Verbrauchertäuschung wettbewerbsrechtlich vorgehen. Denn der Verbraucher geht davon aus, dass jeder Anbieter (Siegel hin oder her) legal arbeitet, denn das ist eine Selbstverständlichkeit und kein Qualitätsmerkmal.
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  10. Wir wollen jetzt aber besser nicht die Analogiediskussion auf die Frage der Vorteile und Nachteile beim Neuwagenkauf versus Gebrauchtwagenkauf ausdehnen ....
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  11. Ein paar Seiten weiter vorn war von denen, die es wissen müssen, zu lesen, dass bei der Erteilung der erforderlichen Erlaubnis offensichtlich unterschiedliche Maßstäbe angesetzt werden. Das ProstSchG gibt insoweit ja auch „nur“ den Rahmen vor und wird auf Länderebene durch diverse Ausführungs- und Verwaltungsvorschriften „komplettiert“. Während den einen die Erlaubnis „hinterhergeworfen“ wird (vereinfacht formuliert), scheinen andere regelrecht darum kämpfen zu müssen. Die unterschiedliche Handhabung der Erlaubnispflicht in der Realität scheint offensichtlich weit davon entfernt zu sein, zum gegenwärtigen Stand von einem überregionalen Gütesiegel nach gleichen Standards auszugehen zu können. Bevor man die Erteilung der Betreibererlaubnis einem (staatlichem) Gütesiegel gleichsetzt und sich über die farbliche Gestaltung das Hirn zerbricht, sollte man vielleicht erst einmal danach fragen, was mit dieser erteilten Erlaubnis denn konkret bescheinigt wird. Davon hab ich hier noch nichts gelesen. Unabhängig davon ist mir nicht ganz klar, wie die erteilte Erlaubnis ein in Stein gemeißeltes Qualitätssiegel sein soll. Mit der Erlaubnis wird doch „nur“ bescheinigt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen ZUM ZEITPUNKT DER ERTEILUNG der Erlaubnis erfüllt sind. Natürlich werden die seriösen Agenturen Wert darauf legen, dass dieser Standart beibehalten wird. Aber das ist dann doch nicht Ergebnis der irgendwann mal erteilten Erlaubnis (die hier mit einem Gütesiegel gleichgesetzt werden soll), sondern Ergebnis ihres engagierten Einsatzes. Weiter vorn wurde es für meine Berufgsgruppe der Anwälte treffend beschrieben: Die Erteilung der Zulassung sagt doch überhaupt nichts über die Seriösität/Qualität der tatsächlichen Berufsausübung aus. Ich habe deshalb meine Zweifel, ob die erteilte Erlaubnis der richtige Gradmesser ist, um die Guten von den Bösen zu unterscheiden. Gilt übrigens für alle Berufsgruppen. Den einzigen Vorteil eines (wie auch immer gearteten) Gütesiegels sehe ich darin, dass es vielleicht (?) dazu beitragen kann, sexuellen Dienstleistungen das Stigma des Milieus zu nehmen und hierdurch all denen das Wasser abzugraben, die in ihrer „Argumentation“ das aus ihrer Sicht unumstößliche Bild zeichnen, all das würde nur auf der „dunklen Seite der Macht“ stattfinden.
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  12. Hoffentlich findet der Herr jemanden ....
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  13. Liebe Gentlemen, ich freue mich Euch unser neues Girl Next Door Louvi aus Hamburg vorzustellen. Louvi ist ganz neu als Escort tätig und freut sich vor allem auf dominante aber herzliche Herren. Lea Mehr Bilder auf unserer Webseite
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