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  1. Asfaloth

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  1. Hier oder anderswo jemanden zu belehren oder gar herabzuwürdigen, liegt mir fern. Sollte das so rübergekommen sein, sorry for that! Das von Dir erwähnte Urteil des BGH kannte ich nicht. Insofern Danke für den Verweis. Ich mag jetzt nicht die o.a. Entscheidung des BGH kritisieren. Aber seine Auffassung, dass die Einführung des ProstG an der grundsätzlichen Sittenwidrigkeit nichts geändert habe, teilen (Gott sei Dank) nicht alle Gerichte in diesem Land. Exemplarisch hier das Urteil des BVerwG vom 17.14.2014, Az. 6 C 28/13: Der Gesetzgeber hat sich mit dem Prostitutionsgesetz darauf beschränkt, zum einen die Rechtswirksamkeit des Anspruchs der Prostituierten auf das vereinbarte Entgelt (§ 1 ProstG), die fehlende Abtretbarkeit des Anspruchs und den weitgehenden Ausschluss von Einwendungen gegen diesen (§ 2 ProstG) und den Zugang zur Sozialversicherung trotz des nur eingeschränkten Weisungsrechts gegenüber abhängig beschäftigten Prostituierten (§ 3 ProstG) zu regeln sowie zum anderen die Strafbarkeit der Förderung der Prostitution und der Zuhälterei einzuschränken (Art. 2 ProstG). Dabei ging er ausweislich der Gesetzesbegründung davon aus, dass die Vereinbarung über ein Entgelt für sexuelle Leistungen und auch die Tätigkeit selbst nicht gegen die guten Sitten verstoßen (vgl. BT-Drs. 14/5958 S. 4, 6). Der Leitsatz des VG Stuttgart (Az. 10 K 3330/04) gefällt mir auch sehr gut: Dem Prostitutionsgesetz liegt die Intention des Gesetzgebers zugrunde, der Tätigkeit der Prostituierten als erwerbswirtschaftliche, erlaubte Tätigkeit den Makel der Unsittlichkeit zu nehmen. Diese Wertung entspricht auch der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, wonach die selbständig ausgeübte Prostitutionstätigkeit als eine gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung sowie als selbständige Erwerbstätigkeit im Sinne des Art 43 EWGVtr angesehen werden kann (vgl. EuGH, Urteil vom 20.11.2001 – C-268/99 – DVBl 2002, 231). Wesentlich interessanter ist aber der Umstand, dass es schon vor der Einführung des ProstG Gerichte gab, die das Stigma der Sittenwidrigkeit für falsch hielten. Die berühmteste Entscheidung ist wohl die des VG Berlin vom 01.12.2000, Az. 35 A 570.99, dem sogar nachgesagt wird, zur Schaffung des ProstG mit beigetragen zu haben. Die Entscheidung enthält für mich auch 19 Jahre später noch immer die treffendsten Leitsätze, die von der Rechtsprechung bislang insgesamt zu diesem heiklen Thema aufgestellt worden sind. Schade, dass es sich die obersten Gerichte bislang nicht getraut haben, mal Kante zu zeigen. Insbesondere Leitsatz 4 ist im Rahmen der Diskussion um das Nordische Modell nicht ganz uninteressant: 2. Prostitution, die von Erwachsenen freiwillig und ohne kriminelle Begleiterscheinungen ausgeübt wird, ist nach den heute anerkannten sozialethischen Wertvorstellungen in unserer Gesellschaft - unabhängig von der moralischen Beurteilung - im Sinne des Ordnungsrechts nicht (mehr) als sittenwidrig anzusehen. 3. Für die Feststellung der heute anerkannten sozialethischen Wertvorstellungen in unserer Gesellschaft darf der Richter nicht auf sein persönliches sittliches Gefühl abstellen, sondern muß auf empirische Weise objektive Indizien ermitteln; dazu kann es geboten sein, neben Rechtsprechung, Behördenpraxis, Medienecho und (mit Einschränkungen) demoskopischen Erhebungen auch Äußerungen von Fachleuten und demokratisch legitimierten Trägern öffentlicher Belange einzuholen, um den Inhalt von "öffentlicher Ordnung" bzw "Unsittlichkeit" weiter zu konkretisieren. 4. Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zementiert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung.
    11 Punkte
  2. Ich kann nur sagen, dass ich Michael als eine Bereicherung auf Grund sehr fundierter Aussagen und dem unaufdringlichen Einfließen einer persönlichen Meinung ansehe. Ich empfinde ihn weder als belehrend noch als herabwürdigend, im Gegenteil. Deinen Anwurf hat er keinesfalls verdient.
    8 Punkte
  3. Sag mal, ist es Dir tatsächlich unmöglich Sachaussagen, hier zutreffend, zu machen ohne belehrende und herabwürdigende Diktion? Man hätte auch formulieren können: "In beispielsweise dieser BGH Entscheidung aus 2015, also lange nach Inkrafttreten des ProstG, wird aber der Vertrag über die Erbringung einer sexuellen Dienstleistung nach wie vor als sittenwidrig angesehen. Das ProstG hat insofern nur einen Rechtsanspruch auf Zahlung des "Hurenlohn" begründet, welcher zuvor nicht bestand. Das wäre eine richtig stellende Aussage ohne persönliche Angriffselemente.
    7 Punkte
  4. Naja wenn das so ist, dann https://www.actrice-escort.de/escort-dame/janine.html (uebrigens eine kleine Empfehlung) Ich finde den kommentar von @wendelin40 auch voellig daneben, was soll an 30+ Damen falsch sein?
    5 Punkte
  5. Hallo an alle (Neu)Gierigen... ich werde am Abend des 25. 10. auf das MC Treffen gehen und freue mich, falls mir jemand von euch den darauf folgenden Samstag versüßen möchte, denn ich werde bis zum Abend des 26. in Köln sein :) Küsschen! Eure Luisa
    4 Punkte
  6. Wirklich sehr sympathisch .
    4 Punkte
  7. https://www.bento.de/future/nebenjob-als-escort-stella-arbeitet-neben-der-uni-als-escort-dame-a-406134a0-154b-43de-9c68-37172ded6de4
    3 Punkte
  8. Ja leider. Da trägt vermutlich auch die nicht ganz eindeutige und verschiedenen Auslegungen zugängliche Gesetzesbegründung einen nicht unwesentlichen Anteil bei. Eigene Erfahrungen zeigen, das so mancher Richter in seinen (zwischenzeitlich hin und wieder überholten) Wertvorstellungen verhaftet ist. Das macht sie einerseits zwar menschlich, kann aber prekär sein, wenn dann ein vielleicht nicht mehr ganz zeitgemäßer Richterspruch bis zur nächsten Eiszeit als in Stein gemeißelt gilt.
    3 Punkte
  9. Leider ist die Auffassung des BGH jedenfalls derzeit die vorherrschende Lehrmeinung.
    3 Punkte
  10. Eines der wenigen Male, bei dem ich Dir uneingeschränkt zustimme. Respektvoller Austausch derselben ist dann das Sahnehäubchen drauf.
    3 Punkte
  11. Ich habe als Nicht-Jurist gelernt, dass man bei solchen Fragen einfach mal schaut, ob es neuere Urteile dazu gibt, vielleicht sogar vom BGH....? Und da solltest du doch mal hier gucken lieber Jurist: BGH 3 StR 104/15 - Beschluss vom 21. Juli 2015 (LG Lüneburg) Leitsätze des Bearbeiters 1. Die bereicherungsrechtliche Rückforderung des einer Prostituierten mit Blick auf die Vornahme - letztlich nicht erbrachter - sexueller Handlungen gezahlten Entgelts ist nicht per se gem. § 814 BGB bzw. § 817 BGB ausgeschlossen. Es handelt sich vielmehr angesichts der Sittenwidrigkeit der Vereinbarung (§ 138 BGB) um eine rechtsgrundlose Leistung, da § 1 ProstG nur bei tatsächlich vorgenommenen sexuellen Handlungen ausnahmsweise einen Anspruch der Prostituierten begründet. Da möchte ich dir gerne wie folgt mit einem Zitat von dir antworten:
    2 Punkte
  12. Anbei einige interessante Videos zum Thema
    2 Punkte
  13. Ist doch schön, dass es unterschiedliche Meinungen gibt....Meinungsvielfalt belebt ein Forum....
    1 Punkt
  14. Meiner Ansicht nach besteht das Problem, dass der Leser dieser Artikel und themenfremde politische Entscheider durch die nicht vorhandenen statistischen relationen sehr leicht verführt wird, immer das gerade proklamierte für glaubhaft zu halten. Obwohl reale Fakten derzeit sehr wenig Rückhalt haben und blanke Lügen als "alternative Fakten" verkauft werden können, erschwert die Tatsache, dass sehr unterschiedliche Zahlenwerte und Statistiken erstellt und veröffentlicht werden, die Argumentation dagegen schwer. Welche Zahlenwerte nun mehr oder weniger zutreffen, können dan teilweise noch nicht mal die Ersteller glaubhaft belegen. Hier erweist sich der Nachteil, dass die Betroffenen selbst wohl über die Intransparenz des Ganzen bisher nicht ganz unglücklich waren, aus unterschiedlichen Motiven,auf die ich jetzt nicht eingehen möchte. Wenn wir uns hier über freie und selbstbestimmte SDL unterhalten und gleichzeitig zugeben, dass es andere gibt, die den Job unter einem gewissen Druck - und sei es der eigene wirtschaftliche - ausüben und wieder andere, die in der Tat einen erheblichen Schutzbedarf haben, dann wäre es schon sehr interessant, da einie gewisse statistische Orientierung über die Relationen zu haben. Mir selbst ist schon klar, dass mein persönliches Bernsteinzimmerchen des Paysex nicht das Ganze abbildet.
    1 Punkt
  15. Am Rande, die Frage der "Schutzbedürftigkeit" wird im Arbeitsrecht nicht kritisch beäugt. Arbeitnehmer sind als "schutzbedürftig" gegen Ausbeutung akzeptiert . Dass ein analoger "Schutzbedarf" auch für in der Prostitution tätige Frauen besteht, dürfte wohl unstreitig sein. Die Frage geht wohl eher um das "wie". Insbesondere die Vermengung mit "Moral", "Sitte", Diskriminierung und Stigmatisierung. Es ist die Frage nach der zu Grunde liegenden Motivation. Nämlich ob diese sich in dem Schutzgedanken tatsächlich erschöpft, was in Bezug auf Prostitution wohl bei vielen Protagonisten verneint werden kann.
    1 Punkt
  16. Faktencheck ist gut. Was mir bei der ganzen Debatte oftmals zu kurz kommt. Das schwedische/nordische Modell geht generell von einer Schutzbedürftigkeit der SDL aus und die Befürworter beziehen sich ausschließlich auf die dunklen (verwerflichen) Auswüchse der Prostitution. Die sonnige Seite der Prostitution (wegen der die Mehrheit der Leute hier Forum anwesend sein dürfte) kommt mir oftmals zu kurz. Punkt 3 darf deshalb m.E. (noch) mehr in den Fokus der Debatte gerückt werden. Also das Bild der selbstbestimmten SDL (noch) mehr stärken. Ich hätte vielleicht sogar mit Punkt 3 angefangen. Das nordische Modell ist schon deshalb ungeeignet, weil es unterschiedliche Ausprägungen der Prostitution (selbstbestimmt <—> nicht selbstbestimmt) über einen Kamm schert. Das Klischee - Prostitution = Gewalt gegen Frauen und Zwang - wird an jeder Stelle befeuert - sogar indirekt. Hier mal ein schönes Bespiel aus der Welt von heute: https://www.welt.de/politik/deutschland/article202000418/Prostitution-Vorstoss-fuer-Nordisches-Modell-ist-umstritten.html Bezeichnend für die (aktuelle) Debatte, wie nach jedem Absatz im Text auf einen andere Artikel verlinkt/hingewiesen wird, die sich ausnahmslos mit der dunklen Ausprägungen und Zwangsprostitution beschäftigt. Da bekommt der Artikel, der (zutreffend) darauf hinweist, dass die Forderung nach dem nordischen Modell nicht unumstritten ist, gleich wieder die „Korrektur“, um die vorgefertigten Klischees zu bedienen. Sch**ss Journalie... dem Moment, wo ich aufzeige, dass das schwedische Modell versagt hat, räume ich gleichzeitig ein, dass Handlungsbedarf besteht. Der besteht sicherlich. Aber man
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  17. Feministisch sind die schwedischen Damen, wie man diesem Beitrag über Dating Regeln in Schweden entnehmen kann.
    1 Punkt
  18. Lieber Unbekannter& Anwesende ein kleiner und anschaulicher Leitfaden (Fundort:Twitter) Also folge dem Burger.....
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  19. Man müsste Annegret Krampf Knarrenbauer klarmachen, dass ihr Kriegsetat um Milliarden gekürzt werden muss, wenn die Steuereinnahmen der P6 Branche wegbrechen. Oder wir kleben alle eine grüne Euro-Sex Plakette an die Windschutzscheibe um Solidarität zu zeigen.
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  20. So in der Art hatte ich das befürchtet ......
    1 Punkt
  21. Wenns nicht so schlimm und so einfach wäre, würden wir alle uns (aktiv dagegen Vorgehenden) kaum so aufregen. Habe gestern sehr lange mit einer Frau/Escortlady aus Schweden geschrieben, über twitter. Sie hat seit dem Gesetz fast alle guten Stammkunden verloren. Da sie meist verheiratet sind / in guten Positionen etc. und Angst haben, dass sie erwischt werden. Denn das bedeutet mitunter auch von der Polizei abgeführt zu werden etc. - ebenso haben sich ihre Dates verändert. Dates mit Anreisen kommen kaum noch vor, denn bei weiten Anreisen bräuchte sie eine Anzahlung/Absicherung, wer leistet die, wenn es da ein Verbot gibt? Genau.....von der Escortdame zur Dame, die sich mit den Herren zufrieden geben muss, die sich noch trauen und davon sind leider viele eben auch selbst nicht gerade ganz koscher, um es vorsichtig auszudrücken. Sie hat deutlich mehr Dateabbrüche, als zuvor. Von ihr aus. Dann droht man ihr gerne, sie anonym zu melden....denn auch wenn angeblich die Sexworker selbst nicht kriminalisiert werden, so ist es am Ende doch so, dass man als alleinerziehende Mutter usw. Probleme bekommt, wenn es auffliegt / bei Verhandlungen werden Frauen dann oft die Kinder abgesprochen/dem Mann zugeteilt. Ebenso steigt natürlich die Anzahl der unseriösen Anbieterinnen, die dem Mann Fallen stellen/ihn erpressen: Geld auch ohne Dienstleistung her, sonst zeige ich der Polizei deine Anfrage etc. - Hotels in Schweden sind sehr darauf erpicht, dass sie keine Sexworkerin dort mit Kundschaft unterbringen. Gibt auch Tests an Bars etc. Zum Thema kann man ja dann als reine Begleitung deklarieren. Das hat schon bei einigen jetzt nicht funktioniert, als das ProstSchG kam....haben ja auch manche so versucht zu umgehen. Haben die Behörden natürlich kapiert und sind da nicht blöd. Ich gelte zb. trotz Vermittlung auch als "Betrieb" jetzt. Klar ich habe auch offen angegeben mit Erotik, aber ich will damit sagen, dass die da nicht differenzieren werden. Dass man keine Körper oder den reinen Sex kauft, das wissen wir, die Ahnung davon haben, aber glaubt mal nicht, dass diese Befürworter etc. das so sehen ;). Man kann es drehen und wenden wie man will, wenn das Gesetz/Modell kommt, macht es für mich keinerlei Sinn mehr weiter zu arbeiten. Und genau das wird ja auch bezweckt, so sieht es nach außen so aus: ahhhh weniger Prostitutions "Betriebe" = ein Erfolg. Und die wirklich Kriminellen reiben sich die Hände, dass sie die "priviligierte" Konkurrenz los sind. Die Befürworter wiederholen polemisch Zahlen, die nirgendwo zu finden sind in echten Statistiken wie 9 von 10 Frauen sind Opfer von Menschenhandel in dem Business oder auch: jeder Kunde ist ein Vergewaltiger, da es gegen den Willen der Frau geschieht und glaubt mal nicht, dass da alle Leute merken: ok das kann ja so jetzt auch nicht sein/klingt etwas seltsam....mit solchen Parolen versucht man natürlich in der Bevölkerung zu sagen: schaut wir wollen gegen Vergewaltiger vorgehen und gegen Zwang = wir sind die Guten....alle die dagegen wettern: Zuhälter/Zuhälter Lobby, Frauen die nur noch nicht wissen, dass sie das auch gar nicht wollen etc. etc. Und diese Parolen werden in Dauerschleife wiederholt und das nervt in Diskussionen, trotzdem werde ich (und einige andere) nicht müde, weiterhin unter solche Postings nachzuhaken (woher solche Zahlen etc.) und die eigene Meinung kundzutun und das hat teils auch schon geholfen, dass Politiker mal nachgefragt haben oder auch andere Positionen angenommen haben. Nicht wegen mir als Einzelperson versteht sich, aber wegen vielen von uns, die sich trauen den Mund aufzumachen, trotz Bashing. Darum zählt für mich das Argument nicht: nee als Kunde will ich da nix sagen, bin doch eh der böse Typ für die, na und? Will man sich vor solchen Menschen ducken oder will man zeigen: es geht auch anders? Und ebenso Agenturen, viel zu wenige sind da aktiv / sagen was Sache ist. Teils schaue ich dann und sehe: ah ok den Sitz mittlerweile ins Ausland verlegt. Warum kämpft man nicht für sein Unternehmen in seinem Land? Klar, wenns gar nicht anders geht, würde ich das evtl. auch tun, aber es hilft durchaus, laut seine Position zu vertreten auf Social Media aber auch in Live Gesprächen, per Email usw. usw. Etwas positives hat die Diskussion dazu aber auch. Ich lerne wahnsinnig spannende und tolle (insbesondere auch junge) Menschen kennen. Sei es aus Parteien/politisch, aber auch Menschen, die ich sonst vielleicht nie kennengelernt hätte, weil sich unsere Alltage nicht verbunden hätten etc. - es schlaucht und kostet viel Zeit, die mir woanders teils (privat) fehlt, aber kampflos alles hinnehmen/oder immer nur andere machen lassen/vorschicken war noch nie meine Art.
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  22. Ja das „Wulfsche Siegel“ (scnr) wäre bei Einführung des nordischen Models in der Tat schon wieder Geschichte. Ein generelles „Sexkaufverbot“ würde nämlich auch die Inanspruchnahme von entsprechenden Dienstleistungen einer legal und vorbildlich arbeitenden Agentur sanktionieren. Das ist ja das wirklich Dumme an dem starren nordischen Modell - da wird nicht zwischen Gut und Böse unterschieden. So eine Art abstraktes Gefährdungsdelikt... hm?! Mal angenommen, eine Freierbestrafung würde tatsächlich kommen. Wie muss ich mir den Vollzug dann im Escortbereich vorstellen? Agentur A - nennen wir sie mal e.V. zur Verhinderung einsamer Abendessen - vermittelt (offiziell) „nur“ reine gesellschaftliche Begleitung für die solvente Dame und den solventen Herren. Bezahlt wird (offiziell) für den „gesellschaftlichen Part“. Die Vermittlung bzw. Inanspruchnahme solch rein begleitender Geselligkeiten dürfte wohl kaum zu verbieten oder gar zu bestrafen sein - schon gar nicht mit einem Sexkaufverbot. Rein zufällig finden sich Männlein und Weiblein oder Weiblein und Weiblein oder Männlein und Männlein oder ... nach (offizieller) Beendigung dieses rein „gesellschaftlichen Parts“ gegenseitig extrem yummie und die Biologie mit all ihren schönen Facetten schlägt zu. Dann bin ich in dieser Variante (offiziell) doch weit entfernt, von dem dann verbotenen Kauf sexueller Dienstleistungen. Eine Bestrafung dürfte sich wohl kaum mit reinen Mutmaßungen nach dem Motto, die Bezahlung habe sicherlich auch die (spätere) Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen erfasst, rechtfertigen lassen. Die Ratio des nordischen Models ist es doch (so man den Verlautbarungen Glauben schenken möchte) der dreckigen nicht selbstbestimmten Prostitution den Hahn abzudrehen (für mich übrigens ein unterstützenswertes Ansinnen). Aber dafür werden dann alle über einen Kamm geschert und auch die (in Deutschland inzwischen ja sogar legale und erlaubnispflichtige) saubere Prostitution mittelbar verboten?! Keine Ahnung, wie die Wikinger solche rechtspolitischen und rechtsdogmatischen Themen bei sich ausgeklammert haben/ausklammern konnten. Und wo wir gerade bei Rechtsdogmatik sind: Das nordische Modell zielt auf ein Sexkaufverbot ab. Kauf = ich bekomme etwas und zahle dafür den vereinbarten Preis. In diesem Zusammenhang lohnt ein Blick in die §§ 1 bis 3 des ProsG. Eine der großen Errungenschaften dieser Regelungen besteht darin, dass ich mit der Bezahlung gerade keinen Anspruch auf eine bestimmte sexuelle Handlung erwerbe (das würde der sexuellen Selbstbestimmung nämlich gehörig zuwider laufen). Es handelt sich also rechtsdogmatisch gerade nicht um einen Kauf im klassischen Sinne mit Leistung und Gegenleistung. Wie will man denn den Sexkauf bestrafen, wenn es sich rechtsdogmatisch gar nicht um einen Kauf handelt? Das mag jetzt auf den ersten Blick ziemlich schemenhaft klingen. Mir kommt es in diesem Zusammenhang aber auf den Aspekt der Freiwilligkeit an, der im ProstG verankert sind. Vergleichbare liberale Regelungen fehlen nach meinem bescheidenen Kenntnisstand in Ländern, die das nordische Modell eingeführt haben. Da dürften also noch einige juristische Hürden zu umschiffen sein. Ich hoffe deshalb, dass die deutschen Verfechter des nordischen Modells gehörig in (juristische) Sehnot geraten.
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  23. Lieber Tornado.... so kann man es natürlich auch formulieren .... eventuell liest (!) Du nochmal die mail Alternativ Hättest du auch auf den *für Alle zugänglichen* Kalender schauen können , denn auch dort steht : Ich bin in Frankfurt !!!!!! an jenem Wochenende Maxine PS : Augen auf , beim Eierlauf !!!!
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  24. Lieber Preiselbär, egal was ich versuche, egal wie ich es wende, dagegen komme ich nicht an. Sie sind der Meinung und es ist nach wie vor komplett egal, wie etwas vor Ort läuft, wer daran beteiligt ist, oder nicht. Ich darf nur korrigieren, dass wir eine Werbeplattform sind und die Damen einen Bürsoservice beauftragen. Es tut mir sehr leid, dass Sie eine so schlechte Erfahrung mit mir als Person, oder als Ansprechpartnerin und natürlich auch mit der Dame ihrer Wahl gehabt haben, nur kenn ich ja leider nicht den Bezug, da ich nicht weiß wer Sie sind, wen Sie getroffen haben und wie wir miteinander kommuniziert haben, was überhaupt Grundlage für dieses Feedback ist... Ich mache es jetzt wie viele der Mitbewerber und werde auf MC keine Stellung mehr beziehen. Jeder Versuch auch andere Themen anzusprechen, verläuft hier leider für mich immer nur negativ und vieles auch eben hinter vorgehaltener Hand. Es ist vollkommen unwichtig, wie reflektiert ich bin, wie fair, wie klar ausgerichtet, ich werde es nicht jedem Recht machen können und das ist auch nicht MEINE Aufgabe. Und wer mir unterstellt, ich würde mich nicht kümmern und nicht parteilos zwischen Dame und Kunde kommunizieren, nur weil der Ausgang des Geschehens nicht gefällt, hat entweder nie mit mir gesprochen, oder hat die vertragliche Grundlage missachtet. Wünsche einen angenehmen Sonntag.
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