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Andy-Tech

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  1. Folgende Domains stehen zum Verkauf. Angebote gerne per PN. Auch gerne als Komplettpaket abzugeben. Alle Domains haben Alter und wurden/werden als Brückenseiten benutzt. abenteuer-escort.com begleitagentur-escort.com begleitung-escort.com deutschland-escort.com erotik-escort.com escort-abenteuer.com escort-begleit-agentur.com escort-confidential.com escort-confidential.de escort-confidential.info escort-confidential.net escort-confidential.org escort-erotika.com escort-forum-deutschland.com escort-in-bremen.com escort-in-deutschland.de escort-in-dortmund.com escort-in-dresden.com escort-in-duesseldorf.com escort-in-duisburg.com escort-in-essen.com escort-in-frankfurt.com escort-in-freiburg.com escort-in-hamburg.com escort-in-hannover.com escort-in-kiel.com escort-in-koeln.com escort-in-leipzig.com escort-in-mainz.com escort-in-mannheim.com escort-in-muenchen.com escort-in-nuernberg.com escort-in-rostock.com escort-in-salzburg.com escort-in-stuttgart.com escort-in-zuerich.com escort-oesterreich.com escort-schweiz.com escorts-in-berlin.com escortagentur-begleitung.com escorts-in-deutschland.com oesterreich-escort.com schweiz-escort.com
  2. Sina hat den Nagel auf den Kopf getroffen ... In Köln gibt es mindestens 2 sogenannte Agenturen die genauso verfahren. Allerdings ist das für mich kein Escort. Es geht hier um Agenturen die hauptsächlich im lokalen Boulevard auf den letzten Seiten inserieren. Meist im Bereich € 100 - €150 die Stunde. Ich habe mal eine Telfonistin gekannt, die für so eine Agentur das Telefon bedient hat. Da ging jede 5 Minuten das Handy und mit der anderen Hand wurden die Damen per SMS 'verschickt'. Da gab es kein 'Nein' die Damen saßen auf der Stange und wurden abgeholt und gefahren und das bis zu 5 Mal die Nacht ... Ich habe mal einen Kunden gesprochen, der das erste und einzige Mal bei so einer Agentur gebucht hat. Der sagte mir, er war das dritte Date der Dame und er hat sie erstmal in die Wanne gesetzt, damit sie mal runter kommt. Er hat ihr dann eine 1h bezahlt ohne etwas zu machen, denn das wäre ihm nicht möglich gewesen ....
  3. Ähm ich glaube Du hast es nicht ganz verstanden. Das ist eine Strafandrohung für Leute die es ermöglichen, nicht für die Dame selbst
  4. Eine Dame die z.B. in einem einschlägigen Portal sich selbst schon mal für ein treffen angeboten hat ist ok. Eine Dame in der Disko anzusprechen und sie auf die Idee zu bringen ist es nicht. Faktisch ist der § damals bei der Reform übersehen worden, bei der die Volljährigkeit eingearbeitet wurde. Ob aus Zufall oder Absicht lässt sich natürlich niemals wissen
  5. In Kanada hat das oberste Gericht einstimmig 3 Gesetze gekippt, die Prostitution verbieten. http://globalnews.ca/news/1042861/supreme-court-strikes-down-canadas-anti-prostitution-laws/
  6. http://conlegi.de/?p=3663 Das ist eine Anwältin, die mal Tacheles redet. Das ist wirklich selten. Nie war das Zitat von Friedrich Wilhelm I. aktueller ....
  7. Das das ganze schlichtweg Betrug ist, dürfte mit den neuen Infos mal klar sein. http://blog.kowabit.de/porno-sein/ Die Schweizer abmahnende Firma liegt zufällig auf dem gleichen Server wie die Firma aus den USA die die IPs ermittelt hat und die eidesstattliche Versicherung über die Wirksamkeit 1 Tag nach Gründung abgegeben hat (März 2013). Zufällig sind beide Domains zur gleichen Zeit registriert worden .... Case closed
  8. jakob Du siehst nur den Einzelfall hier. Die Firma in der Schweiz interessiert doch kein Schwein. Es geht darum den Fall so zu benutzen, dass die Politik sich einmischt oder den Anwälten heftig auf die Finger gekloppt wird. Der Fall hier ist geradezu prädestiniert für sowas. Genug Opfer und die Presse ist auf dem Zug. Da geht was.
  9. jakob Du gehst hier von ganz falschen Voraussetzungen aus, und zwar, dass es hier um ein Rechtsgut geht. Das ist nicht der Fall. Hier geht es darum, mittels Drohkulisse, möglichst von vielen die sich schämen, einen Betrag von €250 einzusacken. Das ist schlichtweg Betrug und die Anwälte werden sich noch wundern, wie gut andere Anwälte sind, die es nicht nötig haben, zu solchen Mitteln zu greifen. Hier hat schlichtweg die Gier Hirn gefressen, denn durch die große Anzahl und das dadurch entstandene große Medieninteresse, sehen jetzt ganz Andere ziemlich blöd aus z.B. das LG Köln. Die Abmahnabzocker haben sich gerade selbst ganz mächtig ins Knie geschossen, denn durch das Medieninteresse haben jetzt z.B. die Staatsanwälte Motivation da mal tiefer zu bohren um z.B. die Eidesstattliche Versicherung des Softwarebetreibers mal genau zu durchleuchten. Wenn es da was zu belangen gibt, werden die das auch tun. Eine bereits getätigte Unterlassungserklärung sollte man unter der Maßgabe der §§119, 123 BGB anfechten, denn sie ist hier definitiv unter Täuschung und Drohung gemacht worden. Hier unbedingt sofort einen Anwalt aufsuchen, denn die abgegebene UE ist auf jeden Fall ein größeres Risiko, wie das Abmahnschreiben, denn hier wird in keinem Fall geklagt werden, denn das ist ja nicht das Geschäftsmodel ...
  10. Rofl, das hätte mal Gutenberg bei seiner Doktorarbeit anbringen sollen ....
  11. Na klar kann man sich die machen, aber Kundendaten sind faktisch nur begrenzt von Wert. Anders als in nicht P6 Gewerben, werden Anrufe oder EMails die unverlangt verschickt werden, eher ungern gesehen. Heißt im Umkehrschluss, ich kann die Kunden vergraulen oder einfach warten, dass der Kunde sich erinnert. Faktisch sind die Kundendaten, sofern sie legal überhaupt existieren dürfen, kein großer Teil der Bewertung. Kundendaten sind sogar eine Verkaufshinderung, denn niemand kann sicher sein, dass Kundendaten nicht in Kopie verbleiben. Wenn nun die alte Agenturleitung unter neuem Mantel firmiert und eine Rundmail startet, sind die schönen Bestandskunden zum Großteil gleich mal woanders, denn in diesem Geschäft funktioniert Kundenbindung durch Personen, Leitung und Damen und die werden gleich nach dem Verkauf gleich mal mit in die neue Agentur gezogen ... Fazit: Wer also viel Geld für eine Escort-Agentur bezahlt ist wahrscheinlich direkt zum Scheitern verurteilt.
  12. Beide Argumente sind richtig, aber gehen an dem Punkt vorbei. Der Makler möchte verhindern, dass der Verkäufer direkt an den Käufer verkauft und die Provision einspart. Deshalb ist das vertraglich geregelt. Es ist kein Verbot, sondern ein Schadenersatz .... solange der Vertrag gültig ist, schuldet der Käufer oder Verkäufer je nachdem was vereinbart wurde die Provision, ob die sich privat einigen oder nicht.
  13. empfinden muss? Wenn ich klar auf der Homepage schreibe, das wir Dienstleister sind, lässt das keinen Raum für empfinden, nur weil es anderweitig Foren oder Anbieter gibt, die das Ganze anders darstellen. Wir haben z.B. keine AGB auf der Seite, weil wir keinen Vertrag mit dem Kunden eingehen. Was ist ein Kontaktverbot? Eine Vertragsstrafe stellt für mich eben kein Verbot dar, sondern ist ein Schadensersatz. Die Agentur geht häufig in Vorleistung (Profilerstellung, Werbung, Fotoshooting etc.) und möchte natürlich eine gewisse Sicherheit haben, dass sich die Investition auch auszahlt. Das dies auch zum Schutz der Damen dient ist ein Nebenprodukt. Hier bräuchte ich nur mal die Negativbeispiele anzuführen von Stalking bis hin zu Vermögensschäden von Damen, die den allzu blumigen Versprechen einiger Herren gefolgt sind, bevor wir diesen Passus im Vertrag hatten. Aus diesem Grund stellen wir durch unser Forum und den privaten Nachrichten dort eine Kontaktmöglichkeit her, anonymisiert wie von den Damen gewünscht. Bemessung? Bei den Agenturverkäufen die ich bisher beobachtet habe, hat eine Agentur eine Zahl aus dem Umsatz gebildet oder einfach aus den Fingern gesaugt und entweder einen Blöden gefunden oder auch nicht. Das Datenschutzrecht ist hier eigentlich recht eindeutig, es dürfen nur die Daten erhoben werden, die für ein Geschäft notwendig sind. Daten dürfen auch nur solange gespeichert werden, wie sie zur Abwicklung benötigt werden. Wer beim Agenturverkauf mehr Daten weitergibt als es die offenen Posten benötigen, macht sich also unter Umständen strafbar. Bleiben also nur Betriebsvermögen wie Software, Computer, Server und Damendaten und letztere sind mehr als flüchtig. Sobald ein neuer Betreiber den Kontakt sucht, sind die meisten Damen weg, weil es sich einfach auch um ein Vertrauensverhältnis handelt und das verdient man sich und kann es nicht kaufen ... Ich dürfte fast alle Gründe kennen, warum einige Agenturen das anders behandeln. Geltungssucht, Gier, Handling der Damen, Faulheit und Dummheit dürften ein paar sein, aber der häufigste ist einfach der fehlende Widerspruch wenn in Foren und anderen Medien ein anderes Bild dargestellt wird. Denn wer ein anderes Bild darstellt hat gegen die Vorurteile der Menschen zu kämpfen und das war schon immer ein Weg der steinig war.
  14. Das ist natürlich absolut in Ordnung. Wenn es vom Kunden ausgeht, wäre es nett von ihm, ihr ihre Auslagen zu ersetzen, aber eine Pflicht ist das nicht. Das ist übrigens aus meiner Sicht ein wichtiger Teil der Agenturarbeit, im Vorfeld schon mal herauszufinden, ob dass Ganze überhaupt passen kann und nicht einfach zwei Menschen aufeinander 'los zu lassen' die nicht zusammen passen.
  15. Manche Agentur macht es aber so auch nicht. Bei uns z.B. wird von einer Vorauszahlung allenfalls ein schon gekauftes Ticket oder andere angefallene Reisekosten abgezogen. Ein neues Date wäre zwar nett, aber ich kann doch keinem Kunden vorschreiben, dass er das zu tun hat. Es wird immer Absagen geben, mehr auf Seiten der Kunden aber auch auf Seiten der Dame. Ein entspannter Umgang damit, zeichnet eine gute Agentur aus. Sex ist die schönste Nebensache der Welt, was aber auch heißt, es gibt durchaus eine Menge Dinge die sehr viel wichtiger sein können und auf beiden Seite ungeplant auftreten können. Klar hat eine Agentur mehr Möglichkeiten, z.B. Ersatz zu schicken, als das ein Indy hat, aber hier geht es um Menschen und wenn z.B. eine Dame kurz vorher einen Magen-Darm Infekt hat, würde für mich definitiv mehr Schaden eintreten wenn die Dame das Date durchzieht und neben dem Kunden vielleicht auch noch dessen Frau oder Kinder ansteckt ... Es gibt immer ein Risiko, wenn man eine längere Anreise in Kauf nimmt, aber rechtfertigt das immer gleich einen Schadenersatzanspruch? Ich meine nein, denn ein gewisses Lebensrisiko besteht halt immer und ich denke kaum, dass es in diesem Gewerbe künftig Haftungsausschlüsse geben wird, denn solche Gefahren sind meines Erachtens durch logisches Denken klar vorhanden. Die Frage ist übrigens auch, wann ein Angebot zu einem Vertrag wird. Ich denke jeder geht konform damit, dass eine Terminabsprache im Escort keine verbindlicher Vertrag sein kann, wenn schon das Gesetz vorschreibt, dass diese Dienstleistung jeder Zeit von der Dame abgebrochen werden kann. Wenn eine Terminabsprache eine Erfüllung voraussetzen würde, wären diese Verträge aufgrund aktueller Gesetzeslage illegal und nicht existent. Beispiel: Kunde nimmt ein Taxi ins Bordell und die Dame die er will, möchte ihn nicht. Er will jetzt die Taxikosten von der Dame? Oder dem Bordell? Netter Versuch ... oder: Ich rufe beim Elektronikhändler an und frage ob sie Produkt XY auf Lager haben und es wird bejaht. Ich fahre hin und XY ist nicht da. Versucht man da auch die Fahrtkosten einzuklagen? Anders sieht es bei Vorsatz aus. Ein Fakebucher z.B. ist etwas ganz anderes als ein Escort, dass aus einer guten Begründung ein Date absagt.

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