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Fraences

Escort Modell
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Über Fraences

Persönliche Informationen

  • Wohnort
    Frankfurt am Main
  • Interessen
    Musicals, Politik
  • Beruf
    Sexworkerin/Aktivistin
  • Geschlecht
    weiblich

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Fraences's Errungenschaften

Special Playboy

Special Playboy (6/13)

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Reputation in der Community

  1. Berichtigte Neufassung : https://www.donacarmen.de/wp-content/uploads/Corona-und-Prostitution-15.06.2020-aktualiaiert.pdf
  2. Berichtigung: Es werden beim Gesundheitsamt Frankfurt keine Gebühren für das Beratungsgespräch erhoben. Erstmals nicht. Bei der Registrierung beim Ordnungeamt (Gefahrenabwehrabteiung) 50 Euro, plus 10 Euro für den Alliaspass.
  3. Laut Auskunft des Ordnungsamtes Frankfurt 50 Euro für den Hurenpass , plus 10Euro für den Aliaspass, dazu die 28 Euro für die Bescheinigung für die Zwangsgesundheitsberatung. Ob noch eine aktuelle Meldebescheinigung erfordelich ist, die auch zwischen 7 und 11 Euro beim EMA verlangt wird, ist noch nicht klar.
  4. Es geht voran! – Kampagne „Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz“ gut angelaufen! http://www.donacarmen.de/es-geht-voran-kampagne-verfassungsbeschwerde-gegen-das-prostituiertenschutzgesetz-gut-angelaufen/
  5. Weihnachts-Spende für Verfassungsbeschwerde! Publiziert am Dezember 20, 2016 - ‚Nein‘ zum Prostituiertenschutzgesetz! - In sechs Monaten, am 1. Juli 2017, tritt das so genannte „Prostituiertenschutzgesetz“ in Kraft. Wer dieses Gesetz gelesen hat, weiß, dass es die betroffenen Sexarbeiter/innen – entgegen den üblichen offiziellen Verlautbarungen – nicht schützt, sondern sie entmündigt, entrechtet und zu Menschen zweiter Klasse degradiert. Mit dem neuen Gesetz wird das Prostitutionsgewerbe einer sowohl strafrechtlichen als auch gewerberechtlichen Reglementierung unterworfen. Eine derart diskriminierende Sonderbehandlung wird keinem anderen Wirtschaftszweig hierzulande zuteil. Sie steht im Widerspruch zum Gebot der weltanschaulichen Neutralität des Grundgesetzes. Es ist dieser Kontext, in dem auch die Grundrechte von Sexarbeiter/innen mit Füßen getreten werden. Zur Disposition gestellt werden Art. 12 Grundgesetz („Freiheit der Berufswahl“) Art. 13 Grundgesetz („Unverletzlichkeit der Wohnung“) Art. 2 Grundgesetz („Allgemeines Persönlichkeitsrecht“) und Art. 3 Grundgesetz („Gleichheit vor dem Gesetz“). Zahlreiche Verbände und Vereinigungen haben während der parlamentarischen Beratung ihre grundlegenden Bedenken gegen dieses Gesetz öffentlich zum Ausdruck gebracht. Darunter die Deutsche Aidshilfe, der Deutsche Juristinnen-Bund, Amnesty International, die Deutsche STI Gesellschaft, die Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, die Fachberatungsstellen für Sexarbeiter/innen sowie die Organisationen der Betroffenen selbst. Mit der Arroganz der Macht hat die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD jedoch wider alle Vernunft das umstrittene Gesetz beschlossen. Berechtigte Kritik wurde ignoriert und sämtlicher Rat in den Wind geschlagen. Das lassen wir uns nicht bieten! Doña Carmen e.V. wird dafür Sorge tragen, dass gegen dieses Gesetz eine Verfassungsbeschwerde eingelegt wird. Zusammen mit den Betroffenen wollen wir eine entsprechende Klage auf den Weg bringen. Für diese Verfassungsbeschwerde und die notwendigen Aktivitäten einer breiten gesellschaftlichen Unterstützung dieses Vorhabens sammeln wir Spenden. Wir bitten Sie / Dich um die finanzielle Unterstützung unserer Kampagne für eine Verfassungsbeschwerde! Jede einzelne Spende zählt! Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, ist mit der Ausarbeitung der Klageschrift beauftragt. Ein ehrenamtlich tätiger Beirat begleitet diesen Prozess und achtet auf die sachgemäße Verwendung der gesammelten Gelder. Ihm gehören neben Sexarbeitern und Betreiber/innen von Prostitutions-Etablissements u.a. an: Prof. Dr. Ellen Bareiss von der Universität Mannheim, Prof. Dr. Margarete Tjaden-Steinhauer, emeritierte Professorin der Universität Kassel, padeluun, einer der Vorsitzenden des Datenschutzvereins Digitalcourage, sowie Percy McLean, Rechtsanwalt und seinerzeit Leitender Richter am Verwaltungsgericht Berlin. Sorgen auch Sie dafür, dass hierzulande nicht – wie zuletzt 1939 – Sexarbeiter/innen wieder registriert und zentral überwacht werden! Helfen Sie mit, dass soziale Ausgrenzung, Entmündigung und Denunziation nicht wieder – wie in den 50er Jahren – maßgeblich werden für den Umgang mit Sexualität und Prostitution! Allen Menschen, die bisher schon für die geplante Verfassungsbeschwerde gespendet haben, gilt unser herzlicher Dank. Weiterhin gilt unser Appell: Lassen Sie die betroffenen Sexarbeiter/innen nicht im Regen stehen! Unterstützen Sie unsere Verfassungsbeschwerde: Spendenkonto für Verfassungsklage gegen das ‚Prostituiertenschutzgesetz‘: Doña Carmen e.V. IBAN DE44 5005 0201 1245 8863 61 BIC HELADEF1822 Frankfurter Sparkasse Ihr Team von Doña Carmen e.V.
  6. Aufruf zur Teilnahme am 2. Koordinierungstreffen „Verfassungsklage gegen das Prostituiertenschutzgesetz“ – Freitag, 16. Dez. 2016, um 12.00 Uhr Elbestraße 41 Frankfurt/Main An Sexarbeiterinnen, Bordellbetreiber/innen und interessierte Aktivisten, In 8 Monaten tritt das „Prostituiertenschutzgesetz“ in Kraft! Unter Bruch verfassungsmäßig gewährter Rechte erfolgt ein massiver Angriff auf die bestehende Infrastruktur von Prostitution sowie auf das Anbieten sexueller Dienstleistungen schlechthin. Es geht um eine grundsätzliche Erschwernis des Eintritts in die Prostitution; um eine Abschreckung vor Prostitution durch Zwangsouting sowie Zwangsmaßnahmen, Anordnungen und Sanktionen; um eine fundamentale Einschränkung der Mobilität von Sexarbeiter/innen; um die Gefährdung der Existenz von Prostitutionsstätten. Dagegen richtet sich unser Widerstand! Rechtsanwalt Meinhard Starostik, Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, erarbeitet im Auftrag des Frankfurter Koordinierungstreffens „Verfassungsklage gegen das Prostituiertenschutzgesetz“ eine entsprechende Klageschrift. Doña Carmen e.V. hat nach dem ersten Koordinierungstreffen im September 2016 ein Spendenkonto für die Verfassungsklage eingerichtet und bekannt gemacht. Binnen kurzer Zeit haben wir bereits ein Viertel der notwendigen Kosten der Verfassungsklage gesammelt. Das ist gut, reicht aber noch nicht. Wir danken allen, die bisher gespendet haben! Aber wir müssen weiter sammeln und bitten um Deine / Ihre finanzielle Unterstützung: Spendenkonto für die Verfassungsklage: Dona Carmen e.V. IBAN DE44 5005 0201 1245 8863 61 BIC HELADEF1822 Frankfurter Sparkasse Der erste Entwurf der Verfassungsklage ist fertig! – Kommt am 16. Dezember 2016 um 12.00 nach Frankfurt! Wir werden weiter Druck machen. Wir haben keine Zeit zu verlieren. Deswegen laden wir ein zum zweiten Koordinierungstreffen Verfassungsklage ProstSchG: WANN? ► Freitag, 16. Dezember 2016, 12:00 Uhr WO? ► Doña Carmen e.V., Elbestraße 41, 60329 Frankfurt Themen des Treffens: ► Bericht zum Stand der Dinge (NN, Doña Carmen e.V.) ► Vorstellung des Entwurfs der Verfassungsklage zum Prostituiertenschutzgesetz (RA Starostik, Berlin) ► anschließend Fragen, Diskussion und Austausch ► Vorschlag zur Bildung eines ‚Beirats Verfassungsklage‘ ► nächste Schritte Mobilisierung / Finanzierung Aus organisatorischen Gründen ist eine Voranmeldung bei Doña Carmen e.V. erforderlich! Um frühzeitige Anmeldung und zahlreiches Erscheinen wird gebeten. Kontakt: Doña Carmen e.V., Telefon 069 / 7675 2880 (AB) Email: donacarmen@t-online.de Packen wir es an: Lasst uns gemeinsam an einem Strang ziehen! Das Team Doña Carmen e.V. Frankfurt, 24. Nov. 2016 -- DONA CARMEN E.V. Elbestr. 41 60329 Frankfurt/Main Tel: 069-76752880 Fax: 069-76750882 http://www.donacarmen.de
  7. Spendenkonto für Verfassungsklage gegen das ‚Prostituiertenschutzgesetz‘ eingerichtet! Publiziert am November 14, 2016 Doña Carmen e.V. IBAN DE44 5005 0201 1245 8863 61 BIC HELADEF1822 Frankfurter Sparkasse Die Zeit läuft: In 8 Monaten tritt das ‚Prostituiertenschutzgesetz‘ in Kraft! Das Gesetz ist nicht nur repressiv, es ist verfassungswidrig: Grundrechte von Sexarbeiter/innen und Betreiber/innen von Prostitutions-Etablissements werden systematisch aushebelt. Deswegen werden wir eine Verfassungsklage dagegen auf den Weg bringen. Ein erster Entwurf soll bis zum Jahresende vorliegen. Damit beauftragt ist Rechtsanwalt Meinhard Starostik, Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin. Wichtig ist: Die Verfassungsklage muss finanziert werden! Die anfallenden Kosten müssen auf möglichst viele Schultern verteilt werden. Damit das alles reibungslos läuft, hat Doña Carmen e.V. ein „Solidaritätskonto Verfassungsklage“ eingerichtet. Wir bitten alle, die eine Verfassungsklage unterstützen, diese nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten finanziell zu unterstützen. Wir bitten um Einzahlung auf folgendes Konto: Solidaritätskonto Verfassungsklage gegen das ‚Prostituiertenschutzgesetz‘ Doña Carmen e.V. IBAN DE44 5005 0201 1245 8863 61 BIC HELADEF1822 Frankfurter Sparkasse Wir bitten um Spenden! Wir bitten um Bekanntmachen unseres Anliegens und des Spendenkontos! Wir bitten – falls möglich und gewünscht – um Angabe von Kontaktdaten, damit wir Sie/ Dich über den weiteren Gang der Dinge auf dem Laufenden halten können. Wir bedanken uns über viele positive und ermutigende Reaktionen auf unsere Initiative und über bereits eingegangene Spenden! Wir haben keine Zeit zu verlieren. Jede/r Einzelne zählt! Packen wir es an: Lasst uns gemeinsam an einem Strang ziehen! http://www.donacarmen.de/spendenkonto-fuer-verfassungsklage-gegen-das-prostituiertenschutzgesetz-eingerichtet/
  8. Verfassungsklage in Vorbereitung – Appell zur Unterstützung der Verfassungsklage – Publiziert am Oktober 25, 2016 Das „Prostituiertenschutzgesetz“ ist beschlossene Sache. Am 7. Juli 2016 hat der Bundestag mit der Mehrheit der Großen Koalition eine massive Entrechtung von Sexarbeiter/innen und Betreiber/innen im Prostitutionsgewerbe beschlossen. Der Bundesrat hat diesem Gesetz am 23. Sept 2016 den Weg geebnet. Alles Weitere sind Formalien, das Gesetz ist beschlossene Sache. Ein lupenreines Repressions-Gesetz – unsere Grundrechte werden ausgehebelt! Hier weiterlesen:: http://www.donacarmen.de/verfassungsklage-in-vorbereitung-appell-zur-unterstuetzung-der-verfassungsklage/
  9. @Alfder Der von Dir genannte "Experte" , den du runterspielst, ist zufälligerweise genau jener Anwalt des Verfahrens (Verfassungsklage Datenschutz, Vorratsdatenspeicherung), welches du eben als Beispiel angebracht hast. Ich gehe stark davon aus, das dieser fachkundiger Jurist, weiß wo von er spricht.
  10. Das hat Melanie bereits im nachfolgenden Satz, den du nicht mitkopiert hast, beantwortet. Um ein Gesetz vor Inkrafttreten zu stoppen bzw eine Art einstweilige Verfügung zu erreichen, muss eine sehr schwere Verletzung des Grundrechts vorliegen. Die ist beim ProstSchG aber nicht gegeben. (So haben es zumindest richtige Experten eingeschätzt)
  11. Falls du damit das auf das "Düsseldorfer Verfahren" meinst, in München wird das Düsseldorfer Verfahren nicht praktiziert. Im Gegegenteil, Bayern lehnt es total ab. Die gehen eher auf "Scheinselbstständigkeit." das "Düsseldorfer Verfahren" wird nur in 7 Bundesländer praktiziert.
  12. Irgendwann singen wir: Sag mir, wo sind die Bordelle geblieben?
  13. Auch wenn es ein zustimmungspflichtige Gesetz wird, sehe ich nicht das es im Bundesrat gestoppt wird. Die Kosten für den ersten Referntenentwurf betrug einmalig 9,6 Mio und jährlich 17,1 MIo Beim 2. Referententwurf von Nov 2015,( wo die kommunale Registrierungspflicht gestrichen wurde) einmalig 9,2 Mio , jährlich ca, 7,1 Mio
  14. PRESSEMITTEILUNG – Große Koalition einig: Totalüberwachung und Entmündigung von Sexarbeiter/innen http://www.donacarmen.de/pressemitteilung-grosse-koalition-einig-totalueberwachung-und-entmuendigung-von-sexarbeiterinnen/
  15. Wie absurd die Fragestellung ist, stellt man fest wenn man Prostituierte mit TaxifahrerIn und Prostitution mit Taxigewerbe austauscht!

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