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michaelDO

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  1. Sollte das nicht unter Werbung stehen? Außerdem wäre es vertrauenerweckender, wenn es jemand geschrieben hätte, der der deutschen Sprache mächtig ist und nicht eine Computerübersetzung
  2. Ich hoffe, sie taucht in den nächsten Tagen dort wieder auf: ich bin dann nämlich da auf einem Meeting :))
  3. Könnte dann nicht die USt auf Dessous, Sextoys, Loubis etc. wieder abgezogen werden? Im Prinzip müsste die Agentur ja der vermittelten Dame auch Umsatzsteuer in Rechnung stellen, die wäre auf jeden Fall abziehbar.
  4. Wenn Du das Honorar für eine Highclass-Dame ausgeben möchtest, solltest Du auch ein wenig extra für ein *adäquates* Hotelzimmer anlegen!
  5. Ich habe über dayuse schon öfter hier gebucht: https://www.stays-design.de/ Soweit ich mich erinnere, haben die nie meinen Ausweis sehen wollen und ich habe immer das Zimmer bar bezahlt. Manchmal wollen sie den Namen der Begleiterin wissen, einmal haben sie sich mit "Angehörige" zufrieden gegeben, ansonsten ist es vielleicht gut, spontan was anderes als "Daisy Duck" parat zu haben. Eine Email-Adresse und eine Mobilnummer braucht man zum Buchen, deshalb bin ich froh über Zweit-Email und -Handy. Ach ja, eine Anschrift von Dir wollen die auch haben, ich habe aber noch nie Post von denen bekommen. Ins Radisson gehe ich deshalb nicht, weil ich da öfter dienstliche Meetings organisiere
  6. Ich finde schon, dass alles, was man in den Mund nimmt, vorher gewaschen werden sollte
  7. Meinst Du vielleicht Dina? Diana ist ja anscheinend (leider) nicht mehr aktiv.
  8. Heute Abend um 22:10 Uhr im WDR-Fernsehen: Unterwegs im Bordell: "Kein Nischenphänomen"
  9. Das kriege ich da zu sehen: Ja, wo ist sie denn nun? Die begeisterten Kommentare haben mich neugierig gemacht.
  10. Ich kann die Zurückhaltung ja gut verstehen, aber für den unbedarften Bucher bleibt dann immer ein blödes Gefühl , ob man nicht mit seiner Buchung auch einen Motorradclub ungewollt unterstützt.
  11. Wie ist denn definitiv die neue Gesetzeslage für Wohnungsbordelle? Mal angenommen, da werkeln zwei, drei Freundinnen/Kolleginnen, wo dürfen die schlafen?
  12. Prostituiertenschutzgesetz droht in Nordrhein-Westfalen seine Wirkung zu verfehlen Anmeldepflicht für Sexarbeit: Kritik aus NRW an neuem Gesetz Wer in NRW als Prostituierte arbeitet, muss sich beim Ordnungsamt anmelden und beim Gesundheitsamt beraten lassen. Das sieht ein neues Bundesgesetz vor, das im Juli 2017 in Kraft getreten ist. Seit Juli 2017 gilt eine Anmeldepflicht für Prostituierte. Bisher sind dem nur rund 2000 Sexarbeiter nachgekommen. Zwangs-Outing wird befürchtet. Das seit einem halben Jahr geltende Prostituiertenschutzgesetz droht in Nordrhein-Westfalen seine Wirkung zu verfehlen. Bis zum Jahresende 2017 sollten sich Prostituierte bei den Ordnungsämtern anmelden und von den Gesundheitsämtern beraten lassen. Nach Angaben des NRW-Gleichstellungsministeriums haben bis Mitte Dezember aber nur rund 2000 Frauen und Männer ihre Tätigkeit im Rotlichtmilieu angezeigt – das ist ein Bruchteil aller Sexarbeiter in NRW, deren Anzahl auf bis zu 42 000 geschätzt wird. Das Prostituiertenschutzgesetz wurde im Oktober 2016 verabschiedet, es trat im Juli 2017 in Kraft. Kernpunkt ist die neue Anmeldepflicht für Sexarbeiter. Mit ihr soll auch eine verbindliche Beratung über Steuerpflicht, Krankenversicherung und Gesundheitsfragen einhergehen. Bisher haben Beratungsstellen solche Angebote auf freiwilliger Basis gemacht. Mit dem neuen Gesetz erhalten Prostituierte von den Städten eine Bescheinigung mit Bild und Namen, den sogenannten „Hurenpass“. Eine Übergangsfrist endete am 31. Dezember. Halbjährige Übergangsfrist beendet Auch aus großen Revier-Städten wird nur eine geringe Resonanz gemeldet. In Essen lagen Mitte Dezember 60 Anmeldungen bei schätzungsweise 1000 Sexarbeitern vor. In Dortmund waren es 159 von rund 750. Das Land vermutet dahinter die Sorge der Betroffenen, dass ihre Tätigkeit öffentlich würde. Prostituierte hielten ihre Sexarbeit oft vor Familie und Freunden geheim. In Ländern wie Rumänien ist sie zudem verboten. Bei der Anmeldung in den Städten würden aber Bescheinigungen ausgestellt, die erpressbar machten, „wenn sie in die falschen Hände fallen“, heißt es vom Gleichstellungsministerium. Grund für eine Reform ist das offenbar nicht: „Es müssen erst einmal hinreichend Erfahrungen gesammelt werden.“ Das Gesetz sieht eine Evaluation ab 2022 vor. Beratungsstellen fordern seine sofortige Abschaffung. „Dieses unüberlegte Gesetz sorgt für mehr Verunsicherung bei den Betroffenen, als dass es sie schützt“, kritisiert Astrid Gabb, Leiterin des Bochumer Vereins Madonna. Sie berichtet von überforderten Behörden, die mit der für sie neuen Beratung von oft fremdsprachigen Prostituierten alleingelassen würden. Auch gebe es erste Fälle, in denen Familien etwa in Rumänien durch deutsche Behördenschreiben von der geheimgehaltenen Sexarbeit eines Angehörigen erfuhren. „Die Folge ist ein Vertrauensverlust auch gegenüber den Beratungsstellen. Solche Umwälzungen habe ich noch nicht erlebt“, sagt Gabb, seit 2001 bei Madonna tätig. Das Dilemma: Bordellbetreiber forderten die Vorlage des Hurenpasses – wer ihn nicht habe, drohe in „die Grauzone des Gewerbes“ abzurutschen, so Gabb. Prostituierten ohne Pass drohe zudem ein Bußgeld – laut Gesetz bis zu 1000 Euro. Revierstädte mussten infolge des Gesetzes ihr Personal aufstocken. Essen hat vier neue Stellen eingerichtet, in Dortmund sind es zwei, in Duisburg ebenfalls vier. Dort wird auch der hohe Verwaltungsaufwand durch eine weitere neue Regel beklagt: Wer ein Bordell oder einen Escort-Service betreiben will, braucht eine Betriebserlaubnis. Städte müssen Betriebskonzepte und Betreiber überprüfen. Zehn neue Anträge lagen dazu in Duisburg zuletzt vor. NRW hat den Städten zum 31. März Hilfen in Höhe von 6,4 Millionen Euro rückwirkend für 2017 zugesagt. >> KONDOMPFLICHT FÜR FREIER Mit dem neuen Prostituiertenschutzgesetz gilt auch eine Kondompflicht: Wer als Freier dagegen verstößt, muss bis zu 50 000 Euro Strafe zahlen. Prostituierten entstehen bei der Anmeldung in NRW keine Gebühren. Die Erlaubnis für Prostitutionsbetriebe ist indes gebührenpflichtig.
  13. Laut Berichten in der belgischen Presse: https://www.rtbf.be/info/societe/detail_une-mutuelle-belge-va-rembourser-les-consultations-sexuelles-pour-les-seniors-et-handicapes?id=9799897 http://www.gva.be/cnt/dmf20171228_03271689/ziekenfonds-stimuleert-seksuele-gezondheid (konnte leider keinen deutschsprachigen Bericht finden) wird in Flandern demnächst eine Kasse die Kosten von Sexualberatung für Senioren und Behinderte übernehmen. Ergebnis dieser Beratung könnte die Empfehlung sein, regelmäßig die Dienste eines/einer Sexdienstleisters/in in Anspruch zu nehmen. Die Kosten für diese Dienste werden aber von der Kasse nicht übernommen :(
  14. Also ich hatte in Berlin mit zwei Damen von NFE sehr schöne Dates, dazu noch eines mit einer Dame aus Bremen, die aber leider sehr bald wieder aufgehört hat. Ich kann die Agentur nur empfehlen.
  15. Also ich hatte in Berlin mit zwei Damen von NFE sehr schöne Dates, dazu noch eines mit einer Dame aus Bremen, die aber leider sehr bald wieder aufgehört hat. Ich kann die Agentur nur empfehlen.

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