Interessenverbände sind grundsätzlich nicht schlecht, stellt sich jedoch immer die Frage, wer verfolgt welches Interesse und wie können diese gebündelt werden.
Mir sind einige Sachen aufgefallen, die es gilt zu bedenken:
1. Mindestens zwei der geforderten Zertifizierungs-Punkte (Ziffer 2 und 3) könnten gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen.
2. Genau betrachtet gibt es einen Unterschied zwischen "Callgirls" und "Escorts", wobei die Grenzen zum Teil fließend sind. Callgirls lassen sich ihre Leistung honorieren und Escorts ihre Zeit. "Echte" Escorts unterfallen zudem nicht dem Prostitutionsgesetz, so dass die gewünschte Lobbyarbeit schwierig wird zu definieren.
3. Nicht die Höhe der Provision einer Agentur ist entscheidend, sondern die Höhe des der Dame verbleibende Honorar. Wenn eine Agentur beispielsweise in der Lage ist, 1000 Euro Honorar beim Kunden zu generieren, so spricht nichts dagegen, dass die Agentur 500 Euro für sich behält, die Dame 500 Euro erhält - damit hat diese Dame ein wesentlich höheres Honorar für ihre Zeit, als wenn die Agentur 300 Euro verlangt, 30 % für sich behält und sie ein Honorar von 210 Euro hat. Vielleicht sollte über einen "Mindestlohn" nachgedacht werden, wenn man diesen Gedanken weiterverfolgen möchte.
4. Alle Anfängerinnen, Damen usw. sind über 18 Jahre alt und hoffentlich in Besitz einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Der Gesetzgeber geht damit davon aus, dass man mit 18 Jahren mündig ist. Die Dame sollte damit in der Lage sein, selbst zu entscheiden, was gut und was schlecht für sie ist. Ihr steht es frei für eine Agentur zu arbeiten, die sie zum Minimalhonorar beschäftigt, ständig Fakebucher am Start hat usw. - so wie es ihr frei steht auch für eine Agentur zu arbeiten, bei der es nicht so ist. Geht die Dame mit einem halbwegs offenen Auge und hellem Verstand an die Agentursuche, so dürfte ihr an bestimmten Parametern wie Aufmachung, Impressum, Akquiseform, Honorarhöhe, Ansprache usw. auffallen, ob sie bei der für sie richtigen Agentur gelandet ist. Es spricht nichts dagegen, dass sie zuerst auch "unangenehme" Erfahrung in Bezug auf die Agenturhandlungsweise gemacht hat, so weiß sie, worauf sie das nächste Mal zu achten hat. Die Damen, die sich entschließen, einer solchen Tätigkeit nachzugehen, sollte zugestanden werden, mündig genug zu sein, zu entscheiden, was für sie gut ist und was nicht. Beispielsweise schließen sich die Supermarktketten für Zertifizierungszwecke auch nicht zusammen - und es ist vielen bekannt, wie Arbeitnehmerinnen bei manchen Ketten behandelt werden, wobei es sich hier sogar um sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter handelt und nicht um freie Auftragnehmerinnen, die die Tätigkeit hoffentlich größtenteils als Nebenbeschäftigung ausüben und nicht, wie Arbeitnehmerinnen, weisungsgebunden sind.
Es grüßt Euch Moltomio