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Liebe MC-ler, wie wir gerade feststellen mussten, hat google ein neues Spam-System eingeführt. So wurden wir gerade informiert, dass jegliche Emails all unserer Server-IP's geblockt werden, da mit dieser IP Bulkmails verschickt wurden. Dies geschah nicht durch uns, doch das neue System von google ist angeblich ein selbstständig lernendes. So ist es unmöglich von dieser Liste entfernt zu werden und google entscheidet wann eine IP wieder freigeschalten wird. So müssen wir alle Googlemail-Nutzer bitten, bei einer Anfrage auf keinen Fall eine Google-Email zu nutzen, unsere Antworten werden nicht an den Empfänger weitergeleitet Diese Infos ist vielleicht auch für andere - Escorts, Unternehmer und Domaininhaber etc. - interessant, google unterscheidet nämlich nicht ob es Firmenemails sind oder eben nicht, einmal auf dieser Liste, kann auch durch "böse" Servernachbarn welche die gleiche IP nutzen passieren, kommt man dort nicht mehr so schnell runter. Erst wenn dieser böse Nachbar seine Aktivitäten einstellt, schaltet google die Email-IP nach einer Weile wieder frei. Mehr Informationen findet ihr hier https://support.google.com/mail/bin/answer.py?hl=de&answer=81126 Beste Grüße Sina mächtig angenervt wegen google P.S. solltet ihr also einmal keine Antwort erhalten, entschuldige ich mich jetzt schon an dieser Stelle. Bitte versucht dann über eine andere Emailadresse mit uns in Kontakt zu treten oder ruft uns unter den bekannten Handynummern an. Danke!
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Guten Tag, in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Universal Pictures International Germany GmbH an. Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt. Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht. Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden. Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie erstellt. Aktenzeichen: 333 Js 881/58 Sta Stuttgart Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 152.213.108.76 Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 50 Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 929 Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt. Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot: Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen und Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten aussergerichtlich zu lösen. Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 1808.2011 sicher und unkompliziert mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.ukash.com/de <http://www.ukash.com/de/de/where-to-get.aspx> Nachdem Sie den Ukash oder Paysafecard* Voucher gekauft haben, schicken Sie die 16 oder 19 stellige Voucher Nummer an unsere email Adresse mit der eingabe ihrer Aktenzeichen. Email: info@apw-anwaelte.info * alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlen Link: http://www.paysafecard.com/de <http://www.paysafecard.com/de/> Geben Sie bei Ihrer Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an! Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben(oder gleichwertiges Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg. Hochachtungsvoll, Rechtsanwaltskanzlei Auffenberg, Petzold & Witte ______________________________________________________________ Das hat uns "wieder mal" erreicht heute. So was kommt ca. 2x pro Vierteljahr. Vielleicht ärgern sich ja andere Websitebetreiber auch über derartige Spam-Mails? Und hier mal ein paar Tips, wie Ihr "unechte" Abmahnungen erkennen könnt: http://rheinrecht.wordpress.com/2011/08/15/fake-abmahnung-per-e-mail/ Man beachte auch die Jahreszahl "58" im Aktenzeichen... :blinken: Im Übrigen: Eine Abmahnung kommt nie per Email!!!
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