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Veröffentlichungsrechte?


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Hi

 

Vielleicht kennt sich ja jemand aus...

 

Nehmen wir an Miss X dreht ein Pornovideo und tritt die Vermarktungsrechte an Firma Y ganz normal ab. Firma Y jedoch vermarktet an Firma Z weiter, welche das Video online als VDO verkauft.

 

Frage :

 

Muss Firma Z nun die Rechte daran haben oder reicht es wenn sie sich auf rechtsgültigen Vertrag mit Firma Y bezieht und somit keine Veröffentlichungsrechte benötigt?

 

Danke und schönes WE

 

Sandra

Feel the difference...

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Hi

 

Vielleicht kennt sich ja jemand aus...

 

Nehmen wir an Miss X dreht ein Pornovideo und tritt die Vermarktungsrechte an Firma Y ganz normal ab. Firma Y jedoch vermarktet an Firma Z weiter, welche das Video online als VDO verkauft.

 

Frage :

 

Muss Firma Z nun die Rechte daran haben oder reicht es wenn sie sich auf rechtsgültigen Vertrag mit Firma Y bezieht und somit keine Veröffentlichungsrechte benötigt?

 

Danke und schönes WE

 

Sandra

 

Die Antwort liegt m. E. in den Vermarktungsrechten, die von MIss X an Firma Y abgetreten wurden.

Die Bedeutung eines Menschen liegt nicht in dem, was er erreicht,

sondern in dem, was er sich zu erreichen sehnt.

(Khalil Gibran)

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wenn die pornodarsteller unterschrieben haben das sie auf alle rechte verzichten, d.h. das alle rechte bzgl einer jetzigen wie auch späteren vermarktung des filmes oder einzelner teile daraus an den prodzenten abgetreten werden . . . . was i.d der fall sein dürfte dann hat der/die darsteller keine anspruch auf spätere leistungen. mit dem für den film erhalteten obulusa - der gage sind alle ansprüche abgegolten.

Jenseits von Gut und Böse . . .

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Also, grundsätzlich sind die Verträge so aufgebaut, daß eine Miss X Ihre Rechte komplett abtritt, das heißt, bei einer Weitervermarktung von Y nach Z oder auch einer Lizenz für das Ausland die an Z abgetreten wird hat Miss X keinerlei Ansprüche mehr. So werden die Verträge zumindest aufgebaut, wenn der Anwalt/Notar Ahnung vom Thema hatte und im Interesse der Firma Y arbeitet.

 

In jedem Fall muss man aber den Vertrag / die Abtretungserklärung sehen. Ich gehe aber nicht davon aus, dass der Vertrag anders lautet.

:blumenkuss::blumenkuss::blumenkuss:

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