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Gewerbefrage ...


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Hi

 

Mal ne Frage an die wirklich Wissenden :lach:

 

Sagen wir mal Speedy Gonzales hat mehrere gewerbliche Domains in Holland und wohnt selbst in Panama.

 

Speedy beschäftigt nun den Webdesigner Dau als Angestellten seiner Firma und zahlt ihn in Bar persönlich oder per Scheck aus. Webdesigner Dau wohnt in Deutschland und arbeitet nur am PC.

 

Frage : Muss Dau hier sein Einkommen versteuern bzw. muss Speedy Ihn hier beim Finanzamt/Arbeitsamt melden oder wie ist die rechtliche Situation?

 

Danke und LG

Sandra

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Lohnsteuerpflicht entsteht immer im Lande der Ausübung,

 

Die Frage ist halt was interesssiert es Speedy ob Dau in Deutschland Steuern zahlt.

 

Bzw. wenn Dau hier Lohnsteuer zahlt, muss Speedy Dau in Deutschland als Arbeitnehmer anmelden und Abgaben zahlen wie Arbeitlosenversicherung usw. oder fällt dann gar nix an? Ich denke nicht, oder?

 

LG

Sandra

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Wenn Speedy Dau in Deutschland anstellt, dann zahlt Speedy Steuern und Sozialversicherun für Dau.
Lol, warum sollte Speedy aus Panama für Dau in Deutschland zahlen? Kann ihm doch wurscht sein...

 

Ich denke eher Speedy zahlt dies alles in Panama, da er dort ja sein Gewerbe angemeldet hat und seine Angestellten angeben muss.

 

Bleibt halt die Frage, was Dau in Deutschland machen muss...

 

Sandra

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Du schreibst: Speedy beschäftigt nun den Webdesigner Dau als Angestellten seiner Firma

 

Als Angestellter der Firma, wird das Einkommen des Angestellten am Betriebsort versteuert.

Der Angestellte stellt ja keine Rechnung an seine Firma. Als Freiberufler müsste Er die Rechnung an Speedy in Deutschland dem Tätigkeitsstandort versteuern.

 

In der Beschreibung kann ich keine Filiale, oder freiberuflichen Status erkennen.

 

 

Die Beschreibung regt jedoch den Verdacht, dass Dau gar nicht bei Speedy angestellt ist, sondern von diesem schwarz bezahlt wird. Aber das ist wieder eine andere Geschichte.

 

 

Nun zur letzten Frage: "Bleibt halt die Frage, was Dau in Deutschland machen muss..."

Antwort: Als Angestellter muss Er arbeiten und darf hierfür seinen abgerechneten Netto-Lohn in Empfang nehmen.

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Lol, warum sollte Speedy aus Panama für Dau in Deutschland zahlen? Kann ihm doch wurscht sein...

 

Ich denke eher Speedy zahlt dies alles in Panama, da er dort ja sein Gewerbe angemeldet hat und seine Angestellten angeben muss.

 

Bleibt halt die Frage, was Dau in Deutschland machen muss...

 

Sandra

 

Da Panama mit keinem Land ein Doppelbesteuerungsabkommen hat ist Dau (was ein Name) in Deutschland für die Besteuerung seiner Einkünfte selbst verantwortlich. Sonst arbeitet er schwarz.

 

Der Nachweis ist bei Verdacht leicht zu erbringen, wenn die Server in Holland stehen, denn mit Holland gibt es auch ein Rechtshilfeabkommen. Der Traffic (uploads) ist auf dem Server protokolliert.

 

http://www.firma-ausland.de/panama.htm

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Da Panama mit keinem Land ein Doppelbesteuerungsabkommen hat ist Dau (was ein Name) in Deutschland für die Besteuerung seiner Einkünfte selbst verantwortlich. Sonst arbeitet er schwarz.

 

Der Nachweis ist bei Verdacht leicht zu erbringen, wenn die Server in Holland stehen, denn mit Holland gibt es auch ein Rechtshilfeabkommen. Der Traffic (uploads) ist auf dem Server protokolliert.

 

http://www.firma-ausland.de/panama.htm

 

Also ich meine das dies schlecht geht. Die Mitarbeiter eines Unternehmens führen doch in einem anderen Land nicht auf einmal Ihre Steuern selbst ab. In der Firma welcher ich mitarbeite, erhalten die Angestellten den Nettolohn vom Arbeitgeber unabhängig davon, wo Er arbeitet.

Ich habe in der direkten Bekanntschaft noch einen Industriemonteur, der "weltweit" unterwegs ist und die Lohnversteuerung auch seinem Arbeitgeber überlässt.

 

Aber was soll die Rätselraterei. ich frag mal meinen Steuerberater.

 

Ich habe das ganze so verstanden:

Der Unternehmer hat seinen Firmensitz in Panama.

Dieses Unternehmen beschäftigt einen Angestellten, der in Deutschland für ausländische Server programmierarbeiten durchführt.

 

- Wo wird die Einkommensversteuerung gemacht?

- Ist die Arbeit des Angestellten hier in Deutschland steuerlich relevant?

 

@Traumgirl:

Nach Deiner Freigabe habe die Frage so an den Steuerberater weitergegeben. Mal sehen wie lange Er für die Antwort braucht.

Bearbeitet von Rene D.
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@rene

 

Richtig ! :-)

 

Das Dau in Deutschland evtl. Lohnsteuer zahlen muss ist mir viell. klar, nur wie macht er das? Meldet er sich selbständig oder meldet er sich wo als Arbeitnehmer/Angestellter, wer führt dann sämtliche Abgaben für Ihn ab? Monatlich, vierteljährlich, nur Jahresausgleich usw.?

 

Den Fall muss es doch zigfach geben, dass beispielsweise hier jemand für ein Unternehmen in Afrika tätig ist oder so...

 

Danke.

 

Sandra

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So ich habe die Antwort vom Steuerberater erhalten:

 

Es ist erst einmal so, wenn der Angestellte seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland hat (mehr als 180 Tage im Jahr) ist er in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

 

Sollte er weniger als 180 Tage in Deutschland sein wäre er beschränkt einkommensteuerpflichtig, d.h. dieses Einkommen was er in dieser Zeit in Deutschland verdient unterliegt der deutschen Einkommensteuer.

 

Da sich die Betriebsstätte in Deutschland befindet ist die Betriebsstätte verpflichtet für den Angestellten Lohnsteuer an das zuständige Finanzamt, sowie gesetzliche soziale Aufwendungen abzuführen.

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Die Betriebsstätte in Deutschland?

 

Ich habe heute auch vom SB die Auskunft erhalten, steuerpflichtig in Deutschland ja aber nur wenn Dau nicht nachweisen kann das Speedy bereits in Panama Steuern etc. abführt.

 

LG

 

Ja, so heisst das im Fachjargon.

Na prima, dann haben wir es ja. Wichtig ist, dass dies ein Steuerberater im Prüfungsfall vertritt ;-)

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Die Betriebsstätte in Deutschland?

 

Ich habe heute auch vom SB die Auskunft erhalten, steuerpflichtig in Deutschland ja aber nur wenn Dau nicht nachweisen kann das Speedy bereits in Panama Steuern etc. abführt.

 

LG

 

Aus konkremtem Falle weiss ich dass Panama zu den ********* Staaten gezählt wird und keine in Panama gezahlte Steuer vom deutschen FA anerkannt wird. Auch Rechnungen aus Panama können nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden, ausser die panamesische Firma hat eine Niederlassung in einem Land, das nicht als Steueroase bekannt ist.

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