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Escortagenturen und ihre Wortmarken


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Ich bin sicherlich nicht "indiskret", wenn ich sage, dass der vorliegende Fall auch nicht im entferntesten mit Vanessa zu tun hat (es sei denn sie hat Beteiligungen an einer der Agenturen oder MC, was mir nicht bekannt ist :lach:). MC hat ein fiktives Beispiel mit fiktiven Kennzeichen aufgestellt, das analog dem konkreten Fall ist (teilweise auch das nicht, siehe Ziffer 2 meiner Darstellung).

 

Anstelle des Begriffs "Kurtisane" hätte er (markenrechtlich gesehen) genausogut "Hure" in seinem fiktiven Beispiel verwenden können.

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Ich bin sicherlich nicht "indiskret", wenn ich sage, dass der vorliegende Fall auch nicht im entferntesten mit Vanessa zu tun hat (es sei denn sie hat Beteiligungen an einer der Agenturen oder MC, was mir nicht bekannt ist :lach:). MC hat ein fiktives Beispiel mit fiktiven Kennzeichen aufgestellt, das analog dem konkreten Fall ist (teilweise auch das nicht, siehe Ziffer 2 meiner Darstellung).

 

Anstelle des Begriffs "Kurtisane" hätte er (markenrechtlich gesehen) genausogut "Hure" in seinem fiktiven Beispiel verwenden können.

 

Wer hat denn nun Vanessa mit ins Spiel gebracht?

 

Bedeutet in diesem Forum Kurtisane = Vanessa E.?

 

@MC

Auch mir ist das, wie von lolo und jakob bereits erwähnt, so bekannt und eigentlich ist es auch selbstredend. Man kann sich doch nicht einen gesamten Slogan schützen lassen und anschließen für nur ein Wort aus diesem Slogan sämtliche Leute abmahnen!!! Wo würde das denn hinführen? Ist weder logisch noch schlau.

Bearbeitet von Vanessa

Warum Männer 2000 € für eine Nacht bezahlen. Der Escort Coach von Vanessa Eden. Egoistin Verlag, 352 Seiten, 14,99 €

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Huren-Escort ... kannst du schon mal die Wortmarke für mich reservieren Jakob?! :clown:

 

Passt nicht für Dich :lach:, wenn überhaupt, dann wäre ich ja vielleicht ein Huren Escort (Begleiter einer Hure), manchmal :lach:. Wobei, wenn Du mal mit einer Kollegin ausgehst, passts ja doch :lach:

 

Grad eingefallen, willst Du es womöglich für Autos der Marke mit der Pflaume geschützt haben? Wäre noch ein anderer Ansatz :lach:

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Neile einer Wortmarke abzumahnen wird wohl schwierig. Denn die gleichen Worte können ja auch in einer andern geschützen Bezeichnung auftauchen.

Und dann ????

Lass Dich nicht ärgern MC.

Vielleicht helfen ja "Forumsferien" bei der Rückkehr zur Vernunft.

Die Abmahnmode ist ohnehin eine Unsitte geworden.

Das führt nur zu unsinnigen Spannungen.

Ich liebe die Frauen. Da kann Mann nix machen. :smile:

 

Statt die Ehe zu versuchen, sollst Du lieber Escorts buchen. :zwinker:

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einzig und allein sind die Rechtsanwälte die Gewinner aus dieser Aktion

Stolz und Demut sind Gegensätze, die einander benötigen. Wer keinen Stolz kennt, kennt auch die Demut kaum. (Erhard Blanck)

Less is more. (Robert Browning)




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Nein, einige kümmern sich um solche einfachere Angelegenheiten auch pro bono. Und mögen es gar nicht, deswegen auch noch pauschal in eine Geldschneidereiecke gestellt zu werden.

 

Sicherlich kennt sie die Hintergründe nicht, sonst hätte sie das Wort "einige" bestimmt mit angegeben und es nicht pauschal geäußert.

Das Abmahnungen im großen Stil eine Cashcow sein können, zeigt ja der Bericht von Heise.

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Bei aller Anwaltsschelte möge bitte auch bedacht werden, dass hinter jedem Anwalt auch der entsprechende Auftrag- (und Geldgeber) stehen muss... Und wenn ich in diversen Foren - hier zum Glück recht selten - lese, wie oft und aus welchen Nichtigkeiten mit dem eigenen (Spitzen-)Anwalt gedroht wird, dürften die Anwälte häufig die falschen Ansprechpartner hinsichtlich der Schuldfrage sein.

 

Im von MC benannten Fall scheint sich allerdings jemand mit dem Begriff "geistiges Eigentum" etwas verritten zu haben, denn die Verwendung althergebrachter Bezeichnungen und deren Sicherung in Slogans, um sie dem allgemeinen Wortschatz zu entziehen, dürfte einer gerichtlichen Überprüfung wahrscheinlich nicht standhalten.

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Hallo Zusammen,

 

also wir sind auch Geschützt (Empro* als Wort / Bildmarke ) in den Klassen 35, 36, 41 aber zusammenhängende Wörter kann man nur dann Schützen wenn sie als Fantasie Wortspiele benutzt werden.

 

zb. ( wadde hadde du de da ) von Stefan Raab ginge. lolol

 

Ein Markenschutz für alle Klassen hier in Deutschland würde den Geldbeutel sprengen, ca. 50.000 Euro ansonsten bis zu 3 Klassen auf 10 Jahre nur 500 Euro, Verlängerung auf 25 Jahre ca. 1800 Euro, genaue Preise müsste ich nachschauen.

 

Aber es ist alles ganz einfach… alles was im Duden steht ist nicht Schützbar, außer die die eine Marke oder Wörter angemeldet haben die vor der Zeit als sie noch nicht im Duden ( auch Duden- Auslandsbücher der jeweiligen Sprache) aufgenommen oder zu finden waren.

 

Gruß Wilfried

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 18:53 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 18:19 Uhr ----------

 

die Kurtisanen des Morgenlandes

 

Ps: habe mal nachgeschaut dieser Satz hat sie bestimmt aus einem Roman und wenn man weiter gräbt, taucht dieser Satz bestimmt mehrmals auf.

 

Glanz Und Elend Der Kurtisanen (Bücher) Die Kurtisane Esther ... Nizami - Leila Und Madschnun - Der Berühmte Liebesroman Des Morgenlandes ...

 

Das werden sie vor Gericht nicht halten können vor allem weil das Wort ( Kurtisane ) auf deutschen Seiten Ungefähr 69.400 Ergebnisse bei google hat und es mehrere Webseiten gibt.

 

http://xxx.xxx-kurtisane.de.vu/

 

Gruß Wilfried

Bearbeitet von Empro*tv
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Der Duden ist insoweit unmaßgeblich, als die Wörter nicht aus dem Wörterbuch kommen, sondern umgekehrt ein Wörterbuch mehr oder weniger zutreffend den vorhandenen Wortschatz verzeichnet. Das hat die Duden-Redaktion auch zu ihren besten Zeiten nicht erschöpfend hinbekommen, und in den Ausgaben seit 1996 wimmelt es von Fehlern und Fehlstellen. Wörter wie Gemse oder Behendigkeit werden nicht dadurch markenschutzfähig, daß der Duden sie nicht mehr aufführt. Allerdings, da hat Wilfried recht, düfte das Vorkommen eines Wortes in einem Wörterbuch, das vor Inanspruchnahme eines betreffenden Markenschutzes erschienen ist, ein ziemlich brauchbarer Beweis dafür sein, daß dieser Anspruch unberechtigt ist. Um so richtiger ist, daß sich Belegstellen auch anderweitig beibringen lassen.

 

Die eigentliche Bummsköpfigkeit liegt freilich in der Vorstellung, man könne ein Wort für sich allein reservieren, ohne es unbrauchbar zu machen. Eine bestimmte Gruppe von Frauen als ***** zu bezeichnen, hat nur solange Sinn, wie es z.B. auch "O singe mir, ****, vom Zorn des göttlichen Peliden ..." heißen darf, ohne daß der Urheber des Verses (er ist zu seinem Glück nun schon ein Weilchen tot) oder diejenigen, die ihn zitieren, Ärger bekommen.

 

Nachtrag: In der "Vorschau" habe ich gerade festgestellt, daß MC das von mir vermutete betreffende Wort tatsächlich vorläufig auf den Index gesetzt hat, so daß ich nur noch Sternchen sehe. Meine Bitte: Nicht unterkriegen lassen; mit diesem Blödsinn wird Greta nicht durchkommen.

Bearbeitet von Bloßeinbesucher
,
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Die eigentliche Bummsköpfigkeit liegt freilich in der Vorstellung, man könne ein Wort für sich allein reservieren, ohne es unbrauchbar zu machen.

 

Darf ich Bummsköpfigkeit haben?!?! :blume3: ... mein Papi nannte meine Musik immer Bummsmusik ... richtig umgesetzt ein geiles Wort..... :grins:

 

Ich find mich da einfach wieder... :lach:

Bearbeitet von Thea

Geist ist geil!

 

Das Dasein ist köstlich, man muss nur den Mut haben, sein eigenes Leben zu führen

Casanova

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Darf ich Bummsköpfigkeit haben?!?! :blume3: ... mein Papi nannte meine Musik immer Bummsmusik ... richtig umgesetzt ein geiles Wort..... :grins:

 

Einverstanden, aber ich bin mir noch nicht ganz sicher, ob es nicht besser Bumsköpfigkeit (mit nur einem m) heißen sollte. Aber Du kannst für das Wort ja sicherheitshalber in beiden Schreibweisen Titelschutz beanspruchen, jeweils in allen Schriftarten und Schriftgrößen.

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Nur die Wortfolge ist geschützt. Wenn ein einzelner Bergriff verwendet wird und dieser in zufällig ähnlicher Wortkombination auftaucht, könnte man eine beabsichtigte Markenrechtsverletzung daraus konstruieren.

 

Mal angenommen ich heisse Johnny Walker und werbe mit dem Text "Johnny Walker, ich komme jeden Abend"

 

dann würde ich den Markenslogan "Der Abend geht, J.W. kommt" verletzen.

Bearbeitet von Bernd666
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