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in so einem Fall muss man aber die arglistige Täuschung erst mal beweisen. In dem Moment wo sie noch nicht mal auf den beispielsweise zu hohen Zinssatz aufmerksam gemacht worden ist kann sie sich auch rausreden. Erst wenn du beweist, dass die Agentur weiß das sie einen zu hohen Zinssatz berechnet und dies vorsätzlich tut kann es als arglistige Täuschung ausgelegt werden.

 

Ich gebe Dir aber recht, Recht haben und Recht bekommen war noch nie das selbe

 

 

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wenn ein Irrtun vorliegt oder arglistige Täuschung. Dann stellt sich wieder die Frage ob solche Klauseln als arglistige Täuschung überhaupt gelten. Und das weiß ich auch nicht.

 

Wobei mein persönliches Gefühl mich durchaus glauben lässt, dass Klausen mit überhöhten Zinsen, welche auf den "bösen Glauben" der Agentur gemünzt sind, durchaus einen Hauch von Täuschung haben.

Aber persönliches Gefühl ist ja in Rechtsfällen noch nie so wirklich en vogue gewesen.

 

Die von mir zitierte Klausel ist klar, eindeutig und verständlich, wenn man sie sich durchliest, ein normales Sprachverständnis hat. Sie ist also keineswegs täuschend, sondern sogar "ehrlich", weil es doch da sogar ausdrücklich steht, dass man "Wucherzinsen" haben will.

 

Und wenn jemand gar nicht erst gründlich liest, dann ist das auch kein "Irrtum" des Betreffenden.

 

Du hast aber recht, dass eine solche Agentur darauf spekuliert, dass die Damen sich das ganze "Vertragsgedöns" nicht durchlesen. Und damit auch (meist) recht hat. Das ist eine gefühlte Schweinerei, ganz klar auch für mich, aber per se nichts "Unrechtes", solange die Damen im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte und geschäftsfähig sind und nicht zur Unterschrift genötigt oder gedrängt werden.

 

Deswegen ist es wichtig, hier überhaupt erstmal bei Damen eine Sensibilität dafür zu erzeugen, dass solche Verträge nicht "das Übliche Kleingedruckte, das man ohnehin nicht umgehen kann" enthalten, sondern Pflichten auferlegen, die jede Dame kennen und verstehen muss. Darauf aufbauend kann dann eine Dame sich damit beschäftigen, was das ganze Geschreibsel überhaupt bedeutet und ob das fair ist oder nicht.

 

Sich damit zu beschäftigen ist mühsam und man bekommt davon Kopfschmerzen, verstehe ich. Aber sowas zu verstehen und damit umgehen zu können (bzw. sich das anzueignen), ist ein ganz wesentliches Element der Selbstbestimmung einer Frau, also auch solche Dinge selbst in Hand zu nehmen und selbst zu entscheiden, was man will, aber auch klar, was man nicht will.

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Die von mir zitierte Klausel ist klar, eindeutig und verständlich, wenn man sie sich durchliest, ein normales Sprachverständnis hat. Sie ist also keineswegs täuschend, sondern sogar "ehrlich", weil es doch da sogar ausdrücklich steht, dass man "Wucherzinsen" haben will.

 

Und wenn jemand gar nicht erst gründlich liest, dann ist das auch kein "Irrtum" des Betreffenden.

 

Du hast aber recht, dass eine solche Agentur darauf spekuliert, dass die Damen sich das ganze "Vertragsgedöns" nicht durchlesen. Und damit auch (meist) recht hat. Das ist eine gefühlte Schweinerei, ganz klar auch für mich, aber per se nichts "Unrechtes", solange die Damen im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte und geschäftsfähig sind und nicht zur Unterschrift genötigt oder gedrängt werden.

 

Deswegen ist es wichtig, hier überhaupt erstmal bei Damen eine Sensibilität dafür zu erzeugen, dass solche Verträge nicht "das Übliche Kleingedruckte, das man ohnehin nicht umgehen kann" enthalten, sondern Pflichten auferlegen, die jede Dame kennen und verstehen muss. Darauf aufbauend kann dann eine Dame sich damit beschäftigen, was das ganze Geschreibsel überhaupt bedeutet und ob das fair ist oder nicht.

 

Sich damit zu beschäftigen ist mühsam und man bekommt davon Kopfschmerzen, verstehe ich. Aber sowas zu verstehen und damit umgehen zu können (bzw. sich das anzueignen), ist ein ganz wesentliches Element der Selbstbestimmung einer Frau, also auch solche Dinge selbst in Hand zu nehmen und selbst zu entscheiden, was man will, aber auch klar, was man nicht will.

 

Ich will ja hier keine persönliche Lehrstunde einfordern,

aaaaaber wie steht es denn mit Wucherzinsen? Sofern ich weiß, gibt es doch auch ein Gesetz gegen Wucher? Wenn das Geschäft mit Wucherzinsen doch rechtlich nicht in Ordnung ist, daaaaann dürfte das doch wiederum argliste Täuschung sein, weil ich davon ausgehe dass der Vertragspartner es nicht besser weiß?

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Ich will ja hier keine persönliche Lehrstunde einfordern,

aaaaaber wie steht es denn mit Wucherzinsen? Sofern ich weiß, gibt es doch auch ein Gesetz gegen Wucher? Wenn das Geschäft mit Wucherzinsen doch rechtlich nicht in Ordnung ist, daaaaann dürfte das doch wiederum argliste Täuschung sein, weil ich davon ausgehe dass der Vertragspartner es nicht besser weiß?

 

Also ....

 

Grundsätzlich steht es insbesondere gewerblichen Vertragsparteien frei, beliebige Zinssätze zu vereinbaren. Es gibt kein Gesetz, welches Zinssätze begrenzt. Die Rechtsprechung hat aber ab einer gewissen Höhe überzogene Zinssätze als sittenwidrig und folglich nichtig erkannt. In diesem Fall dürfte das zutreffen.

 

"Wucher" setzt zusätzlich (neben anderem) "Unerfahrenheit" der einen Seite voraus (oder alternativ mangelndes Urteilsvermögen, Willensschwäche oder Zwangslage). Ob man einer Escortdame stets unterstellen würde, so naiv zu sein, dass sie sich noch nicht einmal Gedanken über (eigene) Kohle macht .....?

 

Eine arglistige Täuschung wäre es beispielsweise, wenn die Escortdame blind wäre, die Agenturleitung (w/m) diese Klausel absichtlich (also nicht nur ein Versprecher) falsch vorliest (z.B. 1% pro Jahr statt 1% pro Tag) und dadurch die Dame zur Unterschrift unter den Vertrag bringt.

Bearbeitet von nolensvolens
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Also ....

 

Grundsätzlich steht es insbesondere gewerblichen Vertragsparteien frei, beliebige Zinssätze zu vereinbaren. Es gibt kein Gesetz, welches Zinssätze begrenzt. Die Rechtsprechung hat aber ab einer gewissen Höhe überzogene Zinssätze als sittenwidrig und folglich nichtig erkannt. In diesem Fall dürfte das zutreffen.

 

"Wucher" setzt zusätzlich (neben anderem) "Unerfahrenheit" der einen Seite voraus (oder alternativ mangelndes Urteilsvermögen, Willensschwäche oder Zwangslage). Ob man einer Escortdame stets unterstellen würde, so naiv zu sein, dass sie sich noch nicht einmal Gedanken über (eigene) Kohle macht .....?

 

Eine arglistige Täuschung wäre es beispielsweise, wenn die Escortdame blind wäre, die Agenturleitung (w/m) diese Klausel absichtlich (also nicht nur ein Versprecher) falsch vorliest (z.B. 1% pro Jahr statt 1% pro Tag) und dadurch die Dame zur Unterschrift unter den Vertrag bringt.

 

ach....wie aussichtslos.

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ach....wie aussichtslos.

 

Nö, die Aussicht heißt Selbstverantwortung und Selbstbestimmung ergreifen. Hier halt bewusstes Lesen, vorher. Und nicht gehorchen, wenn irgendeine Pissnelke sagt "hier, unterschreiben, da steht sowieso nur das Übliche drin und Du versteht es ansonsten ja sowieso nicht".

 

Wenn der Brunnen zugeschüttet ist, kann das Kind gar nicht erst reinfallen.

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mir brauchste das nicht zu erzählen. ich lasse verträge sogar gerne für mich entsprechend ändern, wenn mir was nicht gefällt. :oh:

 

ne extrawurst muss schon sein, in diesem speziellen Geschäft. letzlich muss man als Frau immer bedenken, dass die Agenturen ja genauso sehr für die Frauen arbeiten, wie die Frauen für die Agenturen... Dementsprechend ist man gar nicht gezwungen da irgendwelche unausgeglichenen Verträge einzugehen, oder sonst wie in irgendetwas einzuwilligen was nur im Interesse der Gegenpartei ist.

Bearbeitet von Gast
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Es soll sogar von Juristen verfasste Agenturverträge geben die noch nicht mal die Agenturleiterin / Agenturleiter (Gleichstellungsgesetz) verstehen.

 

Also sicherheitshalber immer die Unterschrift der Oma fälschen :lach: oder mit der linken Hand unterschreiben, die kommt von Herzen.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 18:17 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 18:15 Uhr ----------

 

 

Wenn der Brunnen zugeschüttet ist, kann das Kind gar nicht erst reinfallen.

 

Und woher nimmt man dann das Wasser um das Kind zu waschen? Ein Deckel wäre vernünftiger...

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Es ist, auch aus unserer Erfahrung heraus, immer wieder erschreckend wie wenig die Damen eigentlich daran interessiert sind die Verträge durchzulesen. Da muss man schon mit einigem Nachdruck darauf drängen dass sie zur Vertragsunterzeichnung genügend Zeit mitnehmen und auch alles nachfragen was nicht verstanden ist. Zur Sicherheit erkläre ich immer nochmal die wichtigsten Punkte ganz ungefragt. Denn dass die Ladies hinterher schnell mal dabei sind zu sagen, dass wußte ich nicht und die böse Agentur hat mir einen unverständlichen Vertrag vorgelegt, kommt durchaus vor. Vor allem dann wenn aus dem Vertragsverhältnis oder der Tätigkeit an sich Pflichten für die Ladies entstehen (wie z.B. Provisionen pünktlich zahlen, Steuern zahlen oder andere Gesetze beachten). Übrigens völlig unabhängig vom Alter und Bildungsstand der Damen.

Selten wollte mal eine Dame den Vertrag vorab zur Prüfung von uns haben. Wenn, war das aber natürlich kein Problem. Wir wollen ja schließlich mit Damen zusammen arbeiten die wissen was sie tun.

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