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Die Sache mit dem Gewerbeschein.


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Ich weiss nicht Senta, ist es nicht doch im Grunde dem Finanzamt gegenüber das selbe? :denke:

 

Wie Alf und Vanessa schon schrieben, egal ob als Indi oder über eine Agentur vertreten - sie ist steuerrechtlich Selbstständig und somit auch einer Buchführung verpflichtet.

 

Der einzige Unterschied ist, dass auf der Ausgabenseite, die Provisionen für die Agentur dazu kommen, für die eine Rechnung existieren sollte, wie für alle Ausgaben.

 

Auf der Einnahmenseite (auch das war ja eine ihrer Fragen) sollten bei beiden Eigenbelege ausreichen.

 

LG Erazzer

 

Eben genau deshalb, denke ich, bräuchte sie Rat von jemanden der sich gut damit auskennt!

Ich habe ihr Problem dahingehend verstanden, das sie ja keine Rechungen von der Agentur hat....und die Angaben sollten doch von beiden Seiten übereinstimmen, oder?

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Du bist jetzt auch noch Callboy? Du schreckst aber auch vor nix zurück :clown:

 

ja, die Damen rufen mich an, und ich kommmmmmeeeeeee

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 21:19 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 21:14 Uhr ----------

 

Eigentlich müsst ich ja jedesmal eine Rechnung schreiben, um als wirklich selbständig zu gelten und so Scherze mit Steuer etc. veranstalten.

Im Escort ist das natürlich nicht möglich.

 

Im Escort ist das schon möglich. Ich bekomme jedes mal von meiner Escort eine Quittung.

 

Ich setz das genau so ab von der Steuer wie die monatliche Unterhaltszahlung an meine EX(Frau).

 

Oh Mann, das sind Fragen.............................

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Eigentlich sollten alle independent Escort Damen sofort eine passende Antwort liefern können.

 

Die meisten Indis sind in MC nicht permanent online und im Sexworker Forum kann man nachlesen und durch Beratung in Fachberatungsstellen, wie eine Steuererklärung dafür aussehen soll.

 

Antwort:

Die Rechungen musst du auf jeden Fall einfordern. Für deine Einnahmen genügen Eigenbelege. Normalerweise müsste speziell bei Kleinunternehmen eine einfach Einnahmen-Ausgaben Überschussrechnung genügen. Für diese einfach Art der Buchführung brauchst du keinen Steuerberater.

Wichtig für dich wäre eine Erstberatung und unter Umständen Mitwirkung bei der Einkommensteuererklärung.

Einen Überschlag über evtl. Gebühren findest du hier. So riesig sind die nicht, wenn du nicht eine kpl. kaufmännische Buchführung vergeben willst.

 

Bis 17.000 Jahresumsatz kannst du auf Wunsch für die Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuerbefreiung) beantragen. Solltest du im Folgejahr bis 50.000 Umsatz kommen git diese Regelung auch noch für das Folgejahr. Erst danach bist du Umsatzsteuerpflichtig.

 

Siehe auch http://www.steuertipps-sonderausgaben.de/index.php/Steuer-Blog/Uebersicht-zur-Kleinunternehmerregelung.html

 

Der einzige Unterschied ist, dass auf der Ausgabenseite, die Provisionen für die Agentur dazu kommen, für die eine Rechnung existieren sollte, wie für alle Ausgaben.

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Kein Spaß, ich habe wirklich nie so eine Rechnung erhalten.

Im Vertrag steht, dass ich die Provision innerhalb von 3 Werktagen nach einem Date zu zahlen habe inclusive einem Zettel, wieviel Provision abhängig von der Länge der Dates fällig wird..

 

Eine ordentlich arbeitende Agentur schreibt Dir selbstverständlich eine Rechnung über die Provisionen. Nachdem Du ja 'buchgeführt' hast über die Provisionen die Du überwiesen hast, lässt sich das rekonstruieren.

Am anderen Ende muss die Agentur ja auch die Provisionseinnahmen verbuchen.

Zahlt der Kunde mit Kreditkarte direkt an die Agentur musst Du eine Gutschrift bekommen über Dein Honorar.

 

Wird wirklich langsam Zeit, dass der Leitfaden von Laferlein/Jakob fertig wird. Es sind ja doch sehr häufig immer die gleichen Probleme die auftauchen, Fotoshootings, Provisionszahlungen, vorzeitiges Ausscheiden aus der Agentur usw.

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Provisionsrechnung????

Sowas habe ich noch nie erhalten.

Ich habe die Provision immer überwiesen und ein PDF der Überweisung erstellt.

Mir wurde damals beim Vorstellungsgespräch gesagt, dass sich jede Dame selber darum zu kümmern hätte...

Irgendwie rieche ich Ärger....

 

Du bist für deine Steuern und Abgaben ja selbstverantwortlich. Die Agentur versteuert Ihre Provision ja auch, den Nachweis hat das Finsanzamt ja über deine Überweisung der Provision über das Konto der Agentur. Die Rechnung über die erhaltene Provision von Dir muss die Agentur die ausstellen, da diese Rechnung ja ein Beleg ist, der deinen Gewinn ja reduziert. Wichtig ist, das Du zu jeder Überweisung nachträglich eine Provisionsrechnung von der Agentur bekommst und du zu jeder Provisionsrechung von der Agentur eine Rechnung an den Kunden schreibst. Schreib einfach Privat Kunde und dann die Postleitzahl und den Ort des Auftrages. Die Leistung gehört auf die Rechnung sowie die Km die Du gefahren bist. Dann den Betrag als Rechnung aufführen den Du von dem Kunden erhalten hast und diese Rechnung als Einnahme und die Provisionsrechnung als Ausgabe abheften. Wenn Du fragen hast ruf uns einfach an, wir versuchen Dir da zu helfen. Steuerberater sollte man sich immer nehmen, da er nur nach einen Umsatz abrechnet. Hast Du viel Umsatz gemacht, zahlst Du mehr als wenn Du weniger Umsatz gemacht hast. Steuerberater dürfen wie Anwälte mit einem bestimmtem Faktor abrechnen. Gerade wenn Du alles falsch gemacht hast wie jetzt in deinem Fall ist es echt besser die einen Fachmann zu nehmen.

Verstehe aber die Agentur nicht die dich vermittelt, da sie ja keinen Nachteil dadurch hat dir diese Rechnung auszustellen. Naja ist nicht gerade seriös!!

 

Hoffe ich konnte Dir weiterhelfen!!

 

Lg

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Hier ein paar Überlegungen:

 

Du hast einen Vertrag, in dem steht, dass Du die Provisionen zu zahlen hast. Du hast die Belege, dass Du die Provisionen bezahlt hast. Wenn Du Kleinunternehmer bist, können Dir die Rechnungen im Grunde egal sein, denn die brauchst Du im Grunde nur für 2 Dinge: 1. zum Nachweis der Ordnungsmäßigkeit der Zahlung und 2. zum Vorsteuerabzug. 2 fällt als Kleinunternehmer weg und 1 kannst Du mit Vertrag und Belegen nachweisen.

 

Du machst ganz normal Deine Einnahmenüberschussrechnung und gibst das beim Finanzamt an. Das sollte eigentlich für Dich keine Probleme geben, aber die Agentur könnte in arge Erklärungsnot kommen ;) , denn hier liegt der Verdacht nahe, dass sie das Ganze nicht korrekt abrechnen. Wenn sie korrekt abgerechnet haben, ist es kein Problem die Rechnungen an Dich zu schreiben, wenn nicht, sollte denen der Arsch auf Grundeis gehen, denn wenn das Finanzamt davon Wind bekommt, haben die gleich die Steuerfahndung im Haus.

"First they ignore you, then they laugh at you, then they fight you, then you win." - Mahatma Ghandi

 

“Never attribute to malice that which can be adequately explained by stupidity.” - Hanlon’s Razor

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Ich denke Du braucht unbedingt eine Grundberatung beim Reuerberater!

Du brauchst hierfür keinen speziellen Berater, das kann jeder.

Wenn Du keine Rechnung von Deiner Agentur bekommst, dann Dreh es rum

und schicke Ihnen eine Gutschrift. Wenn Du umsatzsteuerpflichtig bist

Ist es sehr wichticht, dass diese überall korrekt ausgewiesen wird,

sonst verlierst du sie.

Du hast Recht, dass riecht nach viel Verdruß. Aber solange du die Termine

nicht verpennst, kannst Du es mit 300Euro für den Stb leicht in den Griff

bekommen. Sei schlau, buche HC-Stb

P.S.: Die Fehler sind vom iPhone :-)

Bearbeitet von Achim
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Kann mich manchem Schreiber nur anschliessen.

War einige Jahre bei einer grossen Agentur und ich habe immer eine Rechnung über den von mir zu zahlenden Betrag erhalten (mit ausgewiesener MwSt. - wie es sich für eine ordentliche Firma gehört).

 

Zu Deinem Grundsatzdenken:

Klar bist Du nicht angestellt, sonst würdest Du ja ein Gehalt beziehen und wärst auch entsprechend überall versichert (Krankenkasse, Arbeitsamt, Rentenkasse etc. pp).

Du bist selbständig - das heisst, Du verdienst Dein Geld im Auftrag von einer anderen Firma. Diese Firma muss Dir eine Rechnung stellen, damit sie überhaupt das Recht hat, das Geld zu bekommen.

Ohne weitere Rechnung würde ich an die nichts mehr bezahlen, denn im Zweifelsfall - solltest Du keine Rechnungen für die vergangenen Dates bekommen, musst Du abführen, was laut Webseite ein Escort bekommt - ohne Rücksicht darauf, ob Du an die Agentur was bezahlt hast oder nicht.

 

Kommst Du an einen humanen Bearbeiter, lässt er vielleicht noch Deine PDF-Dokumente als Beleg gelten (müsste er eigentlich).

Die Agentur kann sich dann aber definitiv warm anziehen :-/ Darüber solltest Du DIR aber keine Sorgen machen!

 

Zum Thema Scheinselbständigkeit. Wenn Du nur bei einer Agentur bist, kann man Dir das trotzdem vorwerfen.

Du bist als Selbständiger verpflichtet, Deine Einkünfte aus verschiedenen Quellen zu beziehen.

Das ist leider Fakt!

 

Daher sind Exklusivitäts-Verträge von manchen Agenturen unzulässig. Eine Agentur MUSS einem Escort die Möglichkeit geben, sich auch von anderen Agenturen vermitteln zu lassen.

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Kann mich manchem Schreiber nur anschliessen.

War einige Jahre bei einer grossen Agentur und ich habe immer eine Rechnung über den von mir zu zahlenden Betrag erhalten (mit ausgewiesener MwSt. - wie es sich für eine ordentliche Firma gehört).

 

Zu Deinem Grundsatzdenken:

Klar bist Du nicht angestellt, sonst würdest Du ja ein Gehalt beziehen und wärst auch entsprechend überall versichert (Krankenkasse, Arbeitsamt, Rentenkasse etc. pp).

Du bist selbständig - das heisst, Du verdienst Dein Geld im Auftrag von einer anderen Firma. Diese Firma muss Dir eine Rechnung stellen, damit sie überhaupt das Recht hat, das Geld zu bekommen.

Ohne weitere Rechnung würde ich an die nichts mehr bezahlen, denn im Zweifelsfall - solltest Du keine Rechnungen für die vergangenen Dates bekommen, musst Du abführen, was laut Webseite ein Escort bekommt - ohne Rücksicht darauf, ob Du an die Agentur was bezahlt hast oder nicht.

 

Kommst Du an einen humanen Bearbeiter, lässt er vielleicht noch Deine PDF-Dokumente als Beleg gelten (müsste er eigentlich).

Die Agentur kann sich dann aber definitiv warm anziehen :-/ Darüber solltest Du DIR aber keine Sorgen machen!

 

Zum Thema Scheinselbständigkeit. Wenn Du nur bei einer Agentur bist, kann man Dir das trotzdem vorwerfen.

Du bist als Selbständiger verpflichtet, Deine Einkünfte aus verschiedenen Quellen zu beziehen.

Das ist leider Fakt!

Nicht ganz richtig: Die Agentur ist nicht Auftraggeber. Ein Vertragsverhältnis für die "Dienstleistung" kommt nur zwischen Dame und Kunde zustande. Im Verhältnis zur Agentur ist die Dame Auftraggeber

Daher sind Exklusivitäts-Verträge von manchen Agenturen unzulässig. Eine Agentur MUSS einem Escort die Möglichkeit geben, sich auch von anderen Agenturen vermitteln zu lassen.

Die Nichtigkeit von Exklusivverträgen hat nichts mit Scheinselbständigkeit zu tun sondern mit u.a. den Prost. Gesetzen

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Zum Thema Scheinselbständigkeit. Wenn Du nur bei einer Agentur bist, kann man Dir das trotzdem vorwerfen

Du bist als Selbständiger verpflichtet, Deine Einkünfte aus verschiedenen Quellen zu beziehen.

Das ist leider Fakt!

 

Das ist so unrichtig!!! Da Die Escortdame Auftraggeberin der Agentur ist und nicht umgekehrt, bezieht Sie sehr wohl von mehreren Quellen ihre Einkünfte, nämlich von jedem einzelnen Gast!!!! Soviel zum Thema Scheinselbständigkeit...

 

Alle anderen Vertragskonstellationen wäre a) unseriös und b) unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten für die Agentur äußerst ungünstig ;-) Zum Thema Exklusivverträge hat sich alfder ja schon geäußert... was volle Zustimmung findet!

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Hier ein paar Überlegungen:

 

Du hast einen Vertrag, in dem steht, dass Du die Provisionen zu zahlen hast. Du hast die Belege, dass Du die Provisionen bezahlt hast. Wenn Du Kleinunternehmer bist, können Dir die Rechnungen im Grunde egal sein, denn die brauchst Du im Grunde nur für 2 Dinge: 1. zum Nachweis der Ordnungsmäßigkeit der Zahlung und 2. zum Vorsteuerabzug. 2 fällt als Kleinunternehmer weg und 1 kannst Du mit Vertrag und Belegen nachweisen.

 

Du machst ganz normal Deine Einnahmenüberschussrechnung und gibst das beim Finanzamt an. Das sollte eigentlich für Dich keine Probleme geben, aber die Agentur könnte in arge Erklärungsnot kommen ;) , denn hier liegt der Verdacht nahe, dass sie das Ganze nicht korrekt abrechnen. Wenn sie korrekt abgerechnet haben, ist es kein Problem die Rechnungen an Dich zu schreiben, wenn nicht, sollte denen der Arsch auf Grundeis gehen, denn wenn das Finanzamt davon Wind bekommt, haben die gleich die Steuerfahndung im Haus.

 

Na ja. So heiss wie er es schreibt wird es nicht gegessen. Die Steuerfahnung rückt auch nicht direkt aus.

 

Man muss auch nicht unbedingt eine Rechnung erstellen. Der Kunde hat einen Anspruch darauf, umm ggf. Vorsteuer zu ziehen. Ansonsten reicht eine zeitnahe Aufzeichnung aller (Bar)Einnahmen in einem Kassenbuch aus.

 

Wenn die Agentur keine Rechnung über die Provision erstellt, kann man auf das UStG verweisen. Hieraus ergibt sich ein Anspruch darauf.

---------------------------------------------------------------------------------------

Schreibe kurz - und sie werden es lesen. Schreibe klar - und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft - und sie werden es im Gedächtnis behalten.

 

Joseph Pulitzer

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Deine Auftraggeber sind Privatpersonen und Du beauftragst die Agentur mit einer Dienstleistung.

Damit hast Du kein Problem mit Scheinselbstständigkeit.

Deine Buchhaltung muss plausibel sein und Du solltest in der Lage sein jede Transaktion zu erklären. Dabei ist es hilfreich, wenn Du alle Zahlungen über ein Konto abwickelst und niemals bar.

Das Geld, dass Du erhälst bar einzahlen und im Verwendungszweck klar ausweisen.

Ebenso alle Überweisungen an die Agentur.

Eine Agenturrechnung brauchst Du dafür nicht! Es reicht, wenn Du einen Rahmenvertrag hast und erkennbar ist, warum Du diese Zahlung leistet. Das ist bei der Miete von Büroräumen auch nicht anders.

Gefährlich sind nur unplausible Zahlungen oder Einnahmen. Ist Deine Buchhaltung unplausibel, läufst Du Gefahr geschätzt zu werden. Das geht erstmal zu Deinen Ungunsten aus.

Also vermeide Barzahlungen ohne Beleg.

Den Steuerberater brauchst Du auf jeden Fall, denn in Deiner Steuererklärung geht es ja um die gesamte finanzielle Betrachtung. Also alle steuerrelevanten Ein- und Ausgaben. Das kann im Einzelfall kompliziert werden.

Aber lass Dich nicht ins Boxhorn jagen. Unser Land lebt u.A. von Existenzgründern und Kleinunternehmen. Auch wenn Du bis jetzt ein paar Fehler gemacht hast, wird Dich das Finanzamt nicht sofort auseinander nehmen. Wichtig ist nur, dass Du nicht ewig ahnungslos bleibst und Du Dich mit dem Thema auseinander setzt.

Also geht einfach zu einem Steuerberater in Deiner Nähe. Das kostet weniger als ein Overnight und danach hat Du Ruhe.

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Na ja. So heiss wie er es schreibt wird es nicht gegessen. Die Steuerfahnung rückt auch nicht direkt aus.

 

Man muss auch nicht unbedingt eine Rechnung erstellen. Der Kunde hat einen Anspruch darauf, umm ggf. Vorsteuer zu ziehen. Ansonsten reicht eine zeitnahe Aufzeichnung aller (Bar)Einnahmen in einem Kassenbuch aus.

 

Wenn die Agentur keine Rechnung über die Provision erstellt, kann man auf das UStG verweisen. Hieraus ergibt sich ein Anspruch darauf.

 

Also meines Wissens nach muss nach §14 UStG zwischen Unternehmen im Sinne des Gesetzes (Das ist auch jeder selbständig Tätige) eine Rechnung binnen 6 Monate nach Leistungsausführung gestellt werden. Dabei ist es unerheblich, ob man Vorsteuerabzugsberechtigt ist oder die Kleingewerberegelung beansprucht. Eine Rechnungstellung kann lediglich bei Privatpersonen als Vertragspartner unterbleiben, hier zieht das BGB (§ weiß ich grad nicht, 389 oder sowas) jedoch ist eine Quittung über den Zahlungsbetrag auszustellen.

 

Kann mich irren, aber das ist mein Stand der Dinge.

 

Bei der Anmnjietung von Büroräumen sieht m.W. das Gesetz eine andere Rechtslage vor, da es sich um einen MIet bzw. Pachtvertrag handelt.

Bearbeitet von Laferlein
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Das ist so unrichtig!!! Da Die Escortdame Auftraggeberin der Agentur ist und nicht umgekehrt, bezieht Sie sehr wohl von mehreren Quellen ihre Einkünfte, nämlich von jedem einzelnen Gast!!!! Soviel zum Thema Scheinselbständigkeit...

 

Alle anderen Vertragskonstellationen wäre a) unseriös und b) unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten für die Agentur äußerst ungünstig ;-) Zum Thema Exklusivverträge hat sich alfder ja schon geäußert... was volle Zustimmung findet!

 

D'accord was Scheinselbstständigkeit betrifft. Was Caroline de Rochat da geschrieben hat ist falsch.

 

Was Exklusivverträge betrifft stimme ich nicht zu:

 

1. Die Escortdame in spe will eine Agentur beauftragen sich vermitteln zu lassen.

2. Die Agentur sagt OK, das kann ich machen, aber ich will nicht dass Du auch noch die Konkurrenz damit beauftragst, Ich will Dich dann exklusv vermitteln.

3. Wenn die Escortdame in spe damit einverstanden ist, kann ein Vertrag im beiderseitigen Einvernehmen so geschlossen werden.

4. So ein Vertrag ist dann gültig und widerspricht nicht geltendem Recht.

 

Zahlreiche namhafte Agenturen handhaben es so.

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hmmm, das stimmt so leider nur zum Teil, denn ich wurde vom Finanzamt dadurch schon belangt (weil ich nur eine Agentur hatte).

 

Was von der Ansichtsweise zwar richtig ist (die Escortdame ist der Auftraggeber), aber sie erhält ihre Aufträge von der Agentur - die dann widerum Auftraggeber ist, für das sie Honorar in Anspruch nimmt.

Bearbeitet von Caroline.de.Rochat
Schreibfehler geändert
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hmmm, das stimmt so leider nur zum Teil, denn ich wurde vom Finanzamt dadurch schon belangt (weil ich nur eine Agentur hatte).

 

Was von der Ansichtsweise zwar richtig ist (die Escortdame ist der Auftraggeber), aber sie erhält ihre Aufträge von der Agentur - die dann widerum Auftraggeber ist, für das sie Honorar in Anspruch nimmt.

 

Man kann Dir nicht Scheinselbstständigkeit vorwerfen wenn Du selbstständig bist.

Du (!) bezahlst nur eine Vermittlungsprovision. Das Einkommen beziehst Du von verschiedenen Kunden.

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Das Finanzamt sah das anders - ich bezog meine Dates von EINER Agentur :-/

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 16:53 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 16:52 Uhr ----------

 

Das Problem dabei ist, dass man von den Kunden keine Belege bekommt - man kann also nichts nachweisen, woher man sein Geld tatsächlich bezogen hat.

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Das Finanzamt sah das anders - ich bezog meine Dates von EINER Agentur :-/

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 16:53 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 16:52 Uhr ----------

 

Das Problem dabei ist, dass man von den Kunden keine Belege bekommt - man kann also nichts nachweisen, woher man sein Geld tatsächlich bezogen hat.

 

Ich hätte das angefochten. Auch ohne Belege von den Kunden sind die Provisionszahlungen von Dir an die Agentur ein klares Indiz (sofern die belegbar sind).

Bearbeitet von moonbather
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Ich hätte das angefochten.

 

Ich auch... ich weiß von mehreren FA's, die entsprechend agieren, also keine Scheinselbständigkeit sehen. Allerdings kommt es dabei auch auif den Vertrag mit der Agentur an... der sollte klipp und klar die Sachlage, wie bereits geschildert, wiedergeben...

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Man kann Dir nicht Scheinselbstständigkeit vorwerfen wenn Du selbstständig bist.

 

Na, ja. Vorwerfen kann man alles, wenn es nur plausibel scheint. Hier ist es wichtig wie die eigene Argumentation aussieht und wie man das darlegen kann.

Eine gut geführte Buchhaltung und Aufzeichnungen helfen da ungemein.

 

"Wer schreibt der bleibt..."

 

Wie ist der Vorwurf denn ausgegangen?

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Ich auch... ich weiß von mehreren FA's, die entsprechend agieren, also keine Scheinselbständigkeit sehen. Allerdings kommt es dabei auch auif den Vertrag mit der Agentur an... der sollte klipp und klar die Sachlage, wie bereits geschildert, wiedergeben...

 

Es sind meistens die 'höherpreisigen' und international agierenden Agenturen die eine Exklusivvermittlung wünschen. Und dort zahlt der Kunde häufiger per Kreditkarte an die vermittelnde Agentur, die dann nur die Provision einbehält und das Honorar an die Escortdame überweist. Daran hängen sich eventuell manche FA auf.

Bearbeitet von moonbather
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Es sind meistens die 'höherpreisigen' und international agierenden Agenturen die eine Exklusivvermittlung wünschen. Und dort zahlt der Kunde häufiger per Kreditkarte an die vermittelnde Agenur, die dann nur die Provision einbehält und das Honorar an die Escortdame überweist. Daran hängen sich eventuell manche FA auf.

 

Dieses Argument kann eine Rolle spielen, richtig. Aber auch das ist eine Sache der Vertragsgestaltung und natürlich Argumentation gegenüber dem FA. Unabhängig hiervon spielt dabei auch noch eine gewichtige Rolle, ob das Escortgewerbe der Agenturdame Nebenerwerb ist oder ob es das Haupteinkommen darstellt. :zwinker:

 

Es wird bei tausenden FA's und deren Sachbearbeitern immer tausende verschiedene Meinungen gebe. Normalerweise gehört mal eine FA-Richtlinie her, die das in der Escortbranche regelt, aber da sind wir wieder bei einem ganz anderen Thema, das an einer anderen Stelle vielleicht mal irgendwann diskutiert werden kann.

 

Und solange keine Agenturdame, die nach Ansicht des zuständigen FA scheinselbständig sein soll, dagegen auf dem Rechtsweg vorgeht, wird es keine verbindlichen Richtlinien in dieser speziellen Branche geben. *schulterzuckt*

 

Bin dann jetzt wech und wünsche allen ein schönes Restwochenende !!

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 17:47 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 17:46 Uhr ----------

 

Man kann Dir nicht Scheinselbstständigkeit vorwerfen wenn Du selbstständig bist.

 

Doch, das geht leider... es gibt für viele Branchen Richtlinien dafür, sogar mit gravierenden sozialversicherungstechnischen Auswirkungen, man glaubt es kaum.

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Verzeiht - ich war beschäftigt (und bin es noch) - schaue gerad nur rein.

 

Ich konnte alles belegen - selbst mit Rechnungen der Agentur - mein Finanzamt blieb stur :-/

 

Laferlein - genau so ist es - es kommt immer darauf an, an wen man gerade gerät :-/ Und mein Sachbearbeiter beim FA sah das eben so, wie er es sehen wollte...

 

Als wirkich selbständig im Escort gilt man nur, wenn man als Independent agiert - also ganz ohne Agentur.

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