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Escort geht nach 1 Stunde trotz ON Buchung


Stallone2010

Empfohlene Beiträge

Folgende Situation. Ich hatte ueber eine Agentur der gehobenen Preisklasse eine Escort Dame fuer ein ON gebucht. Nach einem angenehmen Abendessen noch einen Absacker in der Hotelbar, wo wir mit einer sehr attraktiven Dame ins Gespraech kamen und schnell klar war das sie Ausschau nach einem Kunden haelt. Nach einem 2. und 3. Drink, sowie kurzer Ruecksprache mit meiner Begleiterin, regelte ich das finanzielle und wir verliessen die Bar zu Dritt. In der Suite angekommen entpuppt sich die Dame aus der Bar als sexuelles Hammererlebniss, waehrend die Agentur Lady leider wenig Esprit und Aktivitaet versprueht und sich provoziert fuehlt. Nach einer knappen Stunde verlaesst sie die Suite mit den Worten das sie doch die "Hauptdame" waere und ich mich entsprechen um sie zu kuemmern hatte, und das sie nun gehen wuerde weil ich ja offensichtlich die andere Dame bevorzuge, obwohl diese offensichtlich ordinaer und primitiv sei.

Wer hat hier gegen die Etikette verstossen? Ich oder die Dame?

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Du. Es gibt immer eine Bessere, aber dafür kann die "schlechtere" nichts. Du hast sie quasi betrogen. Eine ganz andere Frage ist es, ob sie nicht die Größe gehabt haben sollte, darüber hinweg zu sehen.

 

Aber dass Du enttäuscht bzw. sauer bist, verstehe ich auch.

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Wenn die gebuchte Escort-Dame dem Dreier zugestimmt hat - und so interpretiere ich die "kurze Rücksprache mit der Begleiterin" -, dann kann sie nicht einfach vor Ablauf der vereinbarten und bezahlten Zeit gehen, nur weil Du die andere attraktiver fandest. Ein klarer Vertragsbruch, ich würde einen Teil des Honorars zurückfordern.

 

Ob Du mehr davon gehabt hättest, wenn sie geblieben wäre, ist eine andere Frage.

Oversexed and underfucked.

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Nein, hat Sie nicht. Das ist ja genau der Punkt. Die Agentur hat sich auf den Standpunkt gestellt das ich das ON von mir aus beendet haette!

 

Ok, das ist echt blòd gelaufen und hört sich nach kompletten Missverständnis an ....

 

Also , entweder als Lehrgeld abschreiben , oder Hörner hoch und angreifen ?

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Ich habe die Dame in der Bar um ihr OK gebeten und es bekommen. Ebenfalls glaube ich sagen zu koennen, dass ich mich hoeflich und respektvoll benommen habe (Soweit das die Umstaende zuliessen).

 

Wenn eine Frau ein Ok gibt, heißt es noch lange nicht, daß es Ok ist.

 

Du scheinst noch viel lernen zu müssen...sie hat das Ok dazu gegeben, daß du eine Nummer zwei dazu buchst, aber nicht das Ok, daß anschließend aus der Nummer zwei die Nummer eins wird. Frauen drücken sich manchmal etwas kryptologisch aus. Ein JA bedeutet in aller Regel NEIN, und umgekehrt. So sind sie halt. Nicht wundern, einfach weitermachen. Ob ein JA ein JA bedeutet kann man an der Betonung erkennen, linguistische Studium vorausgesetzt, ob ein NEIN tatsächlich ein NEIN ist ebenso. Kleines Beispiel:

 

Mann: "Willst Du mit mir schlafen?"

Frau: "Nein."

 

Das bedeutet sie will Sex mit dir. Sofort.

 

Mann: "Willst Du mit mir schlafen?"

Frau: "Nein!"

 

Das bedeutet sie will nachher Sex mit dir, wenn Du Dir vorher noch die Zähne putzt.

 

Mann: "Willst Du mit mir schlafen?"

Frau: "Nein!!!"

 

Das bedeutet sie will etwas später Sex mit dir, wenn Du Dir vorher noch die Zähne putzt und die Socken im Bett ausziehst.

 

Mann: "Willst Du mit mir schlafen?"

Frau: KLATSCH! OHRFEIGE! URBAYERISCH! FÜNFFINGERABDRUCK!

 

Das bedeutet jetzt tatsächlich NEIN.

 

Comprende?

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Was genau bedeutet denn " soweit es die Umstände zuliefen " ???

 

Wie wäre es mal mit Agentur und Dame nennen. , oder gar ein schnuffeliges Review ??

 

Soll heissen das ich mich sehr intensiv mit der anderen Dame beschaeftigt habe und dadurch bedingt keine grosse Lust mehr auf die schmollende und langweiligere Variante hatte.

Bevor ich die Agentur nenne moechte ich den Verantwortlichen noch Gelegenheit geben das diskret mit mir zu regeln. Die Agentur ist eigentlich top und immer zu empfehlen.

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Ich bin der Ansicht, dass die Agentur, sofern der Abbruch nicht aus einem groben Verstoß des Buchers resultiert, in der Pflicht steht, d.h., einen Teil des Honorars zurückzuerstatten hat.

 

Allerdings ist einiges fraglich, was aus dem Eingangsposting nicht hervorgeht. Es bist zwar klar, dass das Hinzuziehen der 2. Dame MIT Einverständnis der ursprünglich gebuchten Escort geschah. Nun erhebt sich die Frage, ob es dann eine Doppelbuchung war und WEM das Honorar dafür zusteht. Wurde evtl. der Erstgebuchten ein Honoraranteil verweigert und so gewissermaßen ein Vertragsbestandteil gebrochen? Dann natürlich besteht eine Rücktrittsmöglichkeit, wobei zu klären wäre, wer nun wirklich ersatzpflichtig ist? Es wurde schon einige Zeit im Vorfeld "verbraucht", Dinner etc, Auch diese Zeit muß zu der verbrauchten Zeit auf dem Zimmer addiert werden.

Konnte die Erstgebuchte evtl. von einem Überrumpelungsversuch ausgehen, d.h., du und die Hotellady kennt euch schon, habt den Zufall vorgeschoben, um das Doppwlbuchungshonorar zu sparen? Auch, wenn es ein Mißverständnis sein sollte, könnte dein Verhalten darauf evtl. schließen lassen!?!?

Irgendwie erscheint mir die Sache sehr zweifelhaft; um eine korrekte Diskussion führen zu können, müssten wir die genaue Lage der Dinge kennen.

Meine Stadt und mein Verein

I'm Hamburg til I die

 

Instagram hsv_nightrider

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Ich empfinde auch Unbehagen bei der Situation, aber aus anderen Gründen...

 

Ich halte sie einfach für wenig realistisch..:grins:

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Ich bin der Ansicht, dass die Agentur, sofern der Abbruch nicht aus einem groben Verstoß des Buchers resultiert, in der Pflicht steht, d.h., einen Teil des Honorars zurückzuerstatten hat.

 

Allerdings ist einiges fraglich, was aus dem Eingangsposting nicht hervorgeht. Es bist zwar klar, dass das Hinzuziehen der 2. Dame MIT Einverständnis der ursprünglich gebuchten Escort geschah. Nun erhebt sich die Frage, ob es dann eine Doppelbuchung war und WEM das Honorar dafür zusteht. Wurde evtl. der Erstgebuchten ein Honoraranteil verweigert und so gewissermaßen ein Vertragsbestandteil gebrochen? Dann natürlich besteht eine Rücktrittsmöglichkeit, wobei zu klären wäre, wer nun wirklich ersatzpflichtig ist? Es wurde schon einige Zeit im Vorfeld "verbraucht", Dinner etc, Auch diese Zeit muß zu der verbrauchten Zeit auf dem Zimmer addiert werden.

Konnte die Erstgebuchte evtl. von einem Überrumpelungsversuch ausgehen, d.h., du und die Hotellady kennt euch schon, habt den Zufall vorgeschoben, um das Doppwlbuchungshonorar zu sparen? Auch, wenn es ein Mißverständnis sein sollte, könnte dein Verhalten darauf evtl. schließen lassen!?!?

Irgendwie erscheint mir die Sache sehr zweifelhaft; um eine korrekte Diskussion führen zu können, müssten wir die genaue Lage der Dinge kennen.

 

Die Agentur Dame hat ganz klar signalisiert das sie die Idee aufregend findet und das Thema Doppelbuchungshonorar zu keinem Zeitpunkt engesprochen. Die 2. Dame ist mehr jetzt sehr bekannt :franzoesisch:ich kannte sie aber nicht vorher. Insgesamt sollte es doch so sein, dass genau diese spontanen Situationen einen grossen Reiz des Paysex ausmachen. Oder nicht?

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Ich empfinde auch Unbehagen bei der Situation, aber aus anderen Gründen...

 

Ich halte sie einfach für wenig realistisch..:grins:

 

Die Agentur Dame ...

 

Jetzt geht mir ein Licht auf! Agentur für Arbeit ...

 

Sag doch gleich, dass Du mit Deiner Sachbearbeiterin bei Tony's Pizza warst und hinterher noch auf einen Absacker in Manni's Pilsbar.

 

:clown:

Bearbeitet von Clark_Kent

Die Bedeutung eines Menschen liegt nicht in dem, was er erreicht,

sondern in dem, was er sich zu erreichen sehnt.

(Khalil Gibran)

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