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Agentur Dame geht wesentlich früher als vereinbart (mit Geld)


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Zitat Lineker: grundsätzlich hätte man schon anspruch auf schadensersatz, da eine versprochene leistung nicht eingehalten wurde,

nur sind die kosten nen anwalt damit zu beauftragen und der mögliche ertrag fast gleichwertig, so dass dieser weg wenig sinn hat....

 

Genau so isses. Recht haste Lineker! :klatsch:

 

Und dann noch die ganzen Kollateralschäden die man hat. Da bohrst Du doch über Tage und Wochen in Deiner eigenen Wunde. Mit mittelmäßigem Erfolg.

 

Wer macht den sowas? :boink:

 

Doch nur, wenn Du für die 260 Euro um dies beim "Streitwert" geht zum Sado-Maso-Bucher werden willst, oder? :gruen::peitsch:

 

 

So. Ich geh´ jetzt mal meine Geldscheine nummerieren. Da bin ich das Wochenende beschäftigt...... :fingers: Was für eine geniale Idee!!!

 

 

Und sag´ jetzt keiner: Aber keinen schwarzen Stift nehmen. Den sieht man auf den Scheinen nämlich nicht...... :verstecken:

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Zitat texasrancher: Noch ein Tipp: nicht mit 5-Euro-Scheinen bezahlen. Auch wenn es Spaß macht, die Escort-Lady beim Nachzählen zu beobachten

 

@texasrancher: na hör mal, als echte HIGH-CLASS_ESCORT-Bucher müssen wir doch jetzt fragen:

 

"Was zum Teufel sind 5-Euro-Scheine? Gibt´s die überhaupt? In Griechenland etwa?" :popowackeln:

 

 

Dann lieber nach dem Motto: Des Mannes bestes Stück: 18 Zentimeter und Violett.

 

Prost Mädels. :prost:

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PS: Ich notiere immer die Nummern der Geldscheine vor der Übergabe an die Escort-Lady. So lässt sich im Zweifel immer beweisen, wie viel Geld ich tatsächlich übergeben habe.

 

Verstehe ich nicht. Wie willst Du mit einer notierten NUMMER, die ÜBERGABE eines Geldscheins beweisen?!? :lolly:

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:denke:

Kennst Du nicht den ähnlichen Trick aus Erich Kästners "Emil und die Detektive" mit der Nadel?

Somit konnte bewiesen werden, dass die Geldscheine vorher im Besitz von Emil waren....

 

Ja, aber dazu muss ja erst mal der Freund von Emil bzw. der Geldempfänger die Geldscheine rausgeben. Wenn der Empfänger sagt, er hat nichts bekommen, kannst Du Dir hundert Nummern notieren und auch Dein ganzes Geld mit Nadeln durchpieksen... bringen wird es nichts... oder?

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:denke:

tex schreibt doch

PS: Ich notiere immer die Nummern der Geldscheine vor der Übergabe an die Escort-Lady. So lässt sich im Zweifel immer beweisen, wie viel Geld ich tatsächlich übergeben habe.

Das Geld ist also beim Escort.

Gesetz dem Fall es gebe Ärger müssen also beide Seiten beweisen, dass ihre jeweilige Aussage der Wahrheit entspricht....

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Vera,

 

Wenn im Streitfall die Polizei die Geldscheine im Besitz der Escortdame beschlagnahmt und ich die passenden Nummern dazu habe, wie würdest Du das anders erklären, als dass ich die Scheine vorher im Besitz gehabt haben musste?

 

Das hast du aber gefickt eingeschädelt.....:huepfen:

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Vera,

 

Wenn im Streitfall die Polizei die Geldscheine im Besitz der Escortdame beschlagnahmt und ich die passenden Nummern dazu habe, wie würdest Du das anders erklären, als dass ich die Scheine vorher im Besitz gehabt haben musste?

 

Das ist aber eine zivilrechtliche Angelegenheit, mit der die Polizei nichts am Hut hat... Das bedeutet, Du musst die Übergabe beweisen, da es im Streitfall keine Beschlagnahme gibt...

Bearbeitet von Vera
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Das ist aber eine zivilrechtliche Angelegenheit, mit der die Polizei nichts am Hut hat...

 

Nee, das ist eine Straftat. Wenn eine Dame behaupten würde, Sie hätte kein Geld bekommen, obwohl sie welches bekommen hat.

 

Es ist ja nunmal nicht üblich, eine Quittung bei der Geldübergabe zu verlangen. Nun könnte eine Dame das Geld nehmen, behaupten sie hätte keins bekommen und wieder abrücken. Dann steht man ganz schön blöd da.

 

Im Zweifel rückt die Polizei an und beschlagnahmt das Geld. Selbst so schon erlebt. :zwinker:

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Nee, das ist eine Straftat. Wenn eine Dame behaupten würde, Sie hätte kein Geld bekommen, obwohl sie welches bekommen hat.

 

Welche Straftat? Lügen zum eigenen Vorteil ist bis heute keine Straftat. Und die Behauptung einer nicht erhaltenen Leistung gibt es tagtäglich, weswegen sich die Zivilgerichte damit beschäftigen müssen. Und beweisen musst Du immer das, was Du zu Deinem eigenen Vorteil behauptest.

 

Wenn Dir jemand Dein Dach decken soll und Du überweist das Geld vorab und das Dach wird nicht eingedeckt, musst Du klagen. Da kommt dann nicht die Polizei, da es sich um nichts Strafrechtliches handelt.

Bearbeitet von Vera
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Welche Straftat? Lügen zum eigenen Vorteil ist bis heute keine Straftat.

 

Es ist Betrug. Wer Geld als Vorausleistung für eine beauftragte Dienstleistung erhält und dies bestreitet, bringt den Vorauszahler rechtswidrig um sein Vermögen.

 

§ 263 StGB

Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Dass es daneben eine zivirechtliche Rechtsfrage gibt, ändert nichts daran. Zivilrechtliche Ansprüche folgen Straftaten fast immer.

Bearbeitet von texasrancher
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Es ist Betrug. Wer Geld als Vorausleistung für eine beauftragte Dienstleistung erhält und dies bestreitet, bringt den Vorauszahler rechtswidrig um sein Vermögen.

 

§ 263 StGB

Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Nein, ist es nicht. Da Du dazu Vorsatz zur Täuschung haben musst und das wird sich schwerlich beweisen lassen, da Du immer noch davon ausgehen kannst, dass der Dame was dazwischen gekommen ist und sie leisten wollte, als sie das Geld entgegennahm.

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Nein, ist es nicht. Da Du dazu Vorsatz zur Täuschung haben musst und das wird sich schwerlich beweisen lassen, da Du immer noch davon ausgehen kannst, dass der Dame was dazwischen gekommen ist und sie leisten wollte, als sie das Geld entgegennahm.

 

Geld zu nehmen und darüber im Irrtum zu sein, ist unmöglich. Die unwahre Behauptung, kein Geld erhalten zu haben ist folglich immer eine vorsätzlich Täuschung, um den Geldgeber um sein Vermögen zu bringen.

 

Es geht nicht um die Nichtleistung einer Dienstleistung. Diese Nichterbringung wird ja gar nicht bestritten. Es geht um die Behauptung, die Leistung nicht erbringen zu müssen, weil kein Geld geflossen ist.

 

PS: bist wohl als Studentin noch im ersten Jura-Semester :zwinker:

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Im vorliegenden Fall ist sie doch zwei Stunden geblieben?

 

Die Sache mit dem Notieren der Geldscheinnummern bezieht sich nicht auf den vorliegenden Fall. Das war ein allgemeiner Tipp von mir, falls es mal zu Streit bei der Geldübergabe kommt. Und da geht es mir darum, beweisen zu können, wie viel Geld die Dame bekommen hat.

 

Soweit hier bekannt ist, wird von der Dame im vorliegenden Fall auch nicht bestritten, das volle Honorar erhalten zu haben.

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Die Sache mit dem Notieren der Geldscheinnummern bezieht sich nicht auf den vorliegenden Fall. Das war ein allgemeiner Tipp von mir, falls es mal zu Streit bei der Geldübergabe kommt. Und da geht es mir darum, beweisen zu können, wie viel Geld die Dame bekommen hat.

 

DU musst aber die Übergabe beweisen (und nicht SIE muss DIR beweisen, dass sie Nichts erhalten hat), wie gesagt. Wenn sie sagt, sie hat nichts bekommen, bist Du machtlos... Eine Durchsuchung wird es nicht geben, da das nur bei Straftaten der Fall ist und wenn sie noch anwesend ist, wird sie nicht Knall auf Fall in betrügerischer Absicht verschwunden sein...

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Du musst aber die Übergabe beweisen, wie gesagt. Wenn sie sagt, sie hat nichts bekommen, bist Du machtlos... Eine Durchsuchung wird es nicht geben, da das nur bei Straftaten der Fall ist und wenn sie noch anwesend ist, wird sie nicht Knall auf Fall in betrügerischer Absicht verschwunden sein...

 

Wenn du meinst ... wirds wohl so sein :streicheln1:

 

Obwohl ich es - wie bereits erwähnt - bereits anders nicht nur als Fiktion erlebt habe.

 

Übrigens funktioniert das auch umgekehrt: wenn der Bucher behauptet, bereits bezahlt zu haben, obwohl das nicht stimmt.

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Ich geb das Buchen jetzt auch bald auf...wenn man da nur noch mit einem Notar hin kann, macht das keinen Spaß..Jeder Immobilienkauf ist da formal unkomplizierter

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Der Notar hilft da nix, musst einen Türsteher mitnehmen, der vor der Haus/Hoteltür draußen wartet, damit die Dame nicht heimlich abhauen kann :clown:

 

Von denen rede ich ja gar nicht, die sind eh selbstverständlich..:grins:

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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