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Sex für 20.000.-€


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2,5 Jahre, also ohne Bewährung, ist schon ein ziemlich bemerkenswertes Signal für Freier, die zahlungsunwillig sind (bei der Entscheidung war mit Sicherheit unerheblich, dass eine unrealistisch hohe Summe versprochen wurde).

 

Vielleicht gibts hier ja jetzt auch mal allgemeinen Applaus für Gesellschaft und Rechtssystem. Das Strafmaß ist m.E. nicht nur keine Diskriminierung von P6, sondern sogar eine besondere Würdigung.

 

Denn bei anderen Dienstleistungen, unter 1 Stunde, würde bei einer Zahlungsverweigerung wohl kaum jemand in den Knast geschickt werden, das Verfahren würde vielmehr eingestellt und auf den Zivilklageweg verwiesen..

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Das Urteil an sich finde ich gut, aber wenn da nicht schon Vorstrafen sind, ist das Strafmaß deutlich zu hoch. Gefängnis für €20000 Schaden?

 

Es soll den Schaden bezahlen und noch was mehr als Geldstrafe und gut ist. Da gibt es aber durchaus schlimmere Fälle. Vor allem ist hier die Revision ja quasi Pflicht, bei Geldstrafe hätte es vorbei sein können.

"First they ignore you, then they laugh at you, then they fight you, then you win." - Mahatma Ghandi

 

“Never attribute to malice that which can be adequately explained by stupidity.” - Hanlon’s Razor

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Das Urteil ist völlig maßlos und überzogen, zu Applaus besteht da kein Anlass, eher zum Kopfschütteln. :au:

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Wenn ich das hier richtig lese, ist die Dame sogar gerade nicht in Gewerbe tätig, sondern nur ein Mädel was die Chance ergreifen wollte.

 

Wäre die Dame im P6 beheimatet, wäre der Schaden an ihren tatsächlichen Honoraren gemessen worden und es wäre höchstwahrscheinlich Wucher.

 

Interessant wäre auch die Frage, ob eine Dame Geld für Sex nehmen darf, die kein Gewerbe hat... in der normalern Welt wäre die Dame jetzt für 60000 Euro Einkommen geschätzt ...

"First they ignore you, then they laugh at you, then they fight you, then you win." - Mahatma Ghandi

 

“Never attribute to malice that which can be adequately explained by stupidity.” - Hanlon’s Razor

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Ich vermute auch, dass es da noch weitere Vorstrafen gab, die aber den Zeitungsbericht unspannend gemacht hätten, zumindest weniger spannend, denn kaum vorstellbar, dass es allein wegen der Nichtzahlung so kam.

 

Das Fakes keine Narrenfreiheit haben/oder Nichtzahler, ist schon länger so, ich habe auch schon jemanden erfolgreich angezeigt, der immer wieder Fakeanfragen unter diversen Emails schickte (kam erst später raus, dass er hinter mehr steckte, als ich dachte+auch andere Damen waren betroffen), feste Termine ausmachte und dies auch so bestätigte, aber nicht erschien. Nur musste er nicht ins Gefängnis und es ging auch nicht um 20 000 Euro Honorar, aber Geldstrafe musste er zahlen. Er war recht erstaunt....

 

Und wie ist das dann mit den fast täglichen Mails, die man bekommt (Spam), wo einem 1 000 000 und mehr versprochen werden, weil angeblich jemand verstorben ist, der es mir vererbt, sollte ich damit also auch mal vor Gericht :denke:

 

@Andy genau das frage ich mich nämlich auch....schon sehr seltsam alles....

Bearbeitet von Alina
 

Alle sinnlichen Genüsse regen bei edlen Naturen den Geist an. Bei unedlen Naturen jagen sie ihn davon.

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War ja klar, dass Kerle das ganz und gar unlustig finden :grins::lach:

 

Bzw. warum eigentlich, wenn immer brav das Vereinbarte gezahlt wird... :schuechtern:

 

Weil die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt ist.

 

Da gibts Väter, die ihre Töchter vergewaltigen, die kommen mit einem ähnlichen Strafmaß davon.

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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@jakob

Kann man dies nicht anzeigen, wenn man mehrfach angemahnt hat und klare Beweise vorliegen, dass ein Auftrag zu Stande kam bzw. dieser sicher bestätigt wurde? So war es bei mir zumindest, wobei ja noch andere aussagten und mehrere betroffen waren. Aber zumindest Dein Honorar müsste doch (und wenn nur anteilig) einzufordern sein, oder?

 

@Babu traurig aber wahr, weil da leider oft die Taten als verjährt gelten, ekelhaft so etwas, da dürfte es kein verjährt geben....

 

Alle sinnlichen Genüsse regen bei edlen Naturen den Geist an. Bei unedlen Naturen jagen sie ihn davon.

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@jakob

Kann man dies nicht anzeigen, wenn man mehrfach angemahnt hat und klare Beweise vorliegen, dass ein Auftrag zu Stande kam bzw. dieser sicher bestätigt wurde? So war es bei mir zumindest, wobei ja noch andere aussagten und mehrere betroffen waren. Aber zumindest Dein Honorar müsste doch (und wenn nur anteilig) einzufordern sein, oder?

 

Im Prinzip ja, aber da wird meist behördlicherseits wenig getan. Habe es unlängst einmal in einem besonders dreisten Fall wegen eines Betrages von gut 40.000,-- gemacht, Verfahren wurde ganz schnell eingestellt, weil angeblich ein Vorsatz zum Betrug nicht nachweisbar sei. Abgesehen davon dass die Staatanwaltschaft es zu mühsam findet (wie mir unter der Hand gesagt wurde), sowas grenzüberschreitend (EU-Nachbarland) zu verfolgen wegen der ganzen Formalien dabei.

 

Der genannte Betrag war übrigens Auslagen, also was ich aus der eigenen Tasche ausgegeben hatte, nicht etwa Honorar. Dass die Gegenseite zur Rückzahlung verpflichtet ist, steht rechtlich außer Zweifel. Das Zivilverfahren läuft, für die Zustellung der Klage im EU-Nachbarstaat hat das hiesige Gericht über ein halbes Jahr gebraucht. Die Prozesskosten für mich (ich muss das ja zunächst auch mal hinlegen) sind dabei auch schon fünfstellig, allein die bei der Internationalen Zustellung der Klage notwendigen Übersetzungskosten (Klage + Anlagen) lag bei rund 4.000,-- Euro. Einen Termin gibts noch nicht, aber ein Vergleichsangebot der Gegenseite, den Betrag zu zahlen, aber nicht die mir bislang entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten :teufel:

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Der Täter war mehrfach vorbestraft und derzeit ohnehin wegen anderer Sachen in Haft. Mit Geld- oder Bewährungsstrafe war da natürlich nichts mehr zu machen.

 

@Babu traurig aber wahr, weil da leider oft die Taten als verjährt gelten, ekelhaft so etwas, da dürfte es kein verjährt geben....

 

Immerhin beginnt die Verjährungsfrist bei Kindesmissbrauch erst mit der Volljährigkeit des Opfers, das ist schon mal was.

You might as well face it, you're addicted to love. - Robert Palmer

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Weil die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt ist.

 

Da gibts Väter, die ihre Töchter vergewaltigen, die kommen mit einem ähnlichen Strafmaß davon.

 

Okay. Die Verhältnismäßigkeit IST nicht gewahrt. Da gebe ich Dir völlig recht.

Aber der Schluss, den man daraus ziehen sollte, ist nicht, dass das Urteil im obigen Fall hätte milder ausfallen müssen, sondern, dass die Urteile bezüglich des M;Missbrauchs (gerade von Kindern) deutlich härter ausfallen müssten.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 13:41 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 13:39 Uhr ----------

 

Ich denke mir auch, die Dame müsste doch gleich mal überprüft werden.

Zumindest würde das zum System in Deutschland passen.

Wenn schon, denn schon!

 

Ich denke da an den Fall mit dem Versicherer der Zigarren, der den Eigentümer wegen Brandstiftung anzeigte. (Auch wenn das in USA war)

 

Konsequenz ist das Zauberwort. ;o)

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