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P6-Vertrag, sittenwidrig trotz ProstG?


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Folgend ein Beitrag in einem anderen Forum. Zur Erläuterung, Palandt ist ein BGB Kommentar. Der Diskussionspunkt ist, ob ein Vertrag, der sexuelle Dienstleistungen umfasst, trotz ProstG sittenwidrig nach §138 BGB sein kann bzw. Implikationen, wenn dies so wäre.

 

Der Gesetzgeber ist in der Begründung zum ProstG davon ausgegangen bzw. hat seine Absicht kundgetan, dass §138(1) BGB nicht anwendbar sei, die Vereinbarung also nicht sittenwidrig ist, und es sich vielmehr um einen einseitig verpflichtenden Vertrag handele. Also dass der Kunde zur Zahlung verpflichtet ist, nicht jedoch die Dame zur Leistung einer vereinbarten sexuellen Dienstleistungen. Sie darf es sich also anders überlegen und sich lediglich auf die "vereinbarte" Zeit beschränken. Einer Forderung einer Dame kann ein Kunde nur damit begegnen, dass die vereinbarte Zeit nicht geleistet worden sei. Nichterfüllung von vereinbarten sexuellen Handlungen ist dagegen KEIN Grund zur Nichtzahlung.

 

Nun zum Zitat:

 

Palandt, 70. Auflage, Anhang zu §138, Randziffer 2.

 

Zunächst, §1 ProstG ist falsch wieder gegeben. Der Satz zum Kreditwesengesetz gehört offensichtlich nicht in diesen §1.

 

Nach Randziffer 2 sei das Geschäft per se nach wie vor sittenwidrig und nichtig, es werde nach Leistung der SW allerdings ex nunc wirksam und deswegen der Vergütungsanspruch der SW gerichtlich durchsetzbar.

 

Interessant die Anmerkung "nicht aber, wie die Gesetzesbegründung und ihr folgend AnwK/Looscheders (Rn11) meinen, um einen einseitg verpfl Vertr". :oha: :oha: (Smily und Fettdruck von mir hinzugefügt)

 

Zunächst, Gesetzeskommentierungen in Kommentaren stellen oft die persönliche Meinung des für den Abschnitt zuständigen Authors dar.

.....

 

Ansonsten, worum gehts? Ganz einfach, wenns ein "normaler" Vertrag wäre, könnte der Kunde auf Erfüllung klagen ("Verträge sind zu erfüllen"). Durchaus zutreffenderweise wird es als gegen die Menschenrechte verstoßend angesehen, wenn ein SW vertraglich zur Erfüllung einer (vereinbarten) sexuellen Dienstleistung gezwungen würde. Dies ist insofern ein Ausnahmefall von der allgemeinen Regel, dass geschlossene Verträge zu erfüllen sind, und zwar von beiden Seiten.

 

In einem Vertrag zwischen SW und Kunde ist folglich nur der Kunde zur Erfüllung (Zahlung) verpflichtet, wenn er die Leistung erhalten hat. Er kann nur einwenden, dass er die Leistung (und zwar lediglich bezogen auf die vereinbarte Zeit!!) nicht erhalten hat. Demgegenüber ist die SW auch wenn ein Vertrag geschlossen wurde (was durch die Vereinbarung eines Dates, auch telefonisch, geschieht), nicht zur Leistung jedenfalls der vereinbarten sexuellen Handlungen verpflichtet (zur Leistung der Zeit aber vermutlich bzw. m.E. schon!).

 

Die Kommentierung geht m.E. in verschiedenen Aspekten fehl.

 

Zunächst ist nicht einzusehen, dass die vereinbarte Zeit als solche sittenwidrig sein könnte. Ein Verstoß gegen die Menschenrechte besteht insofern wohl kaum. Allein schon deswegen kann das Geschäft nicht insgesamt nichtig sein. Das ergibt sich auch aus §2 ProstG, wonach der Kunde einwenden kann, nicht die vereinbarte Zeit bekommen zu haben. Der Vertrag kann also durchaus von Anfang an wirksam sein, das Konstrukt der ex nunc Wirksamkeit des Vertrages ist insofern schon unschlüssig.

 

Auch ist es schon geradezu abwegig, davon auszugehen, dass die Erfüllung einer sittenwidrigen und folglich nichtigen Vereinbarung die Sittenwidrigkeit im Nachhinein aufhebe. Nichts anders folgt aus den Kommentarerwägungen zum Stichwort ex nunc Wirksamkeit, denn ein anderer Nichtigkeitsgrund als die angebliche Sittenwidrigkeit ist in diesem Kontext gar nicht diskutiert.

 

Satz 2 des §1 ProstG würde in dem Kommentarverständnis kaum erklärbar sein. Denn wann würde dann das "für eine bestimmte Zeitdauer bereithalten" (also warten auf den Kunden, mit dem man/frau ein Date vereinbart hat) sittenwidrig sein bzw. ex nunc plötzlich nicht mehr sittenwidrig? Wenn die Zeit des "Bereithaltens" (ereignislos) abgelaufen ist? Bis dahin sittenwidriges Nichtstun?

 

Schließlich gehört schon eine Menge dazu, in einem Kommentar zu einem Gesetz die Gesetzesbegründung zu kritisieren und als falsch zu bezeichnen.

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Wenn es sich dann in der Folge um einen Vertrag handelt, dann ist der Vertragsschluss doch bereits im Vorfeld per Telefon/EMail Kontakt erfolgt - eine nicht-Warnehmung des Dates wäre demnach - Vertragsbruch bzw. könnte man dann theoretisch Schadensersatz (von beiden Seiten - denn die Dame ist ja zur "Begleitung" verpflichtet) verlangen ?

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Kommt darauf an.

 

Variante 1: der Fall, dass ein Kunde bucht, die Dame aber schlichtweg nicht auftaucht.

 

Folgte man Palandt, dann wäre die Vereinbarung per se sittenwidrig und folglich nichtig. Eine Sittenwidrigkeit würde ja erst nach Erfüllung durch die Dame entfallen.

 

Folge: Kunde hätte keinen Anspruch auf irgendwelche Entschädigung.

 

Ist der Vertrag dagegen nicht sittenwidrig (also wie der Gesetzgeber es in der Begründung zum ProstG anführt), und nimmt man zusätzlich an, dass die Dame zumindest zur Ableistung der Zeit verpflichtet wäre (wäre rechtlich zu diskutieren), dann könnte der Kunde beispielsweise seine vergeblichen Kosten (Hotel, Reise, wenn ausschließlich Date-bedingt) als Schadensersatzanspruch geltend machen.

 

Variante 2: der Fall, dass ein Kunde bucht, der Kunde aber schlichtweg nicht auftaucht.

 

 

Folgte man Palandt, dann wäre die Vereinbarung per se sittenwidrig. Die Sittenwidrigkeit würde ja erst nach Erfüllung durch die Dame entfallen (aber der Kunde erscheint ja nicht).

 

 

Folge: Die Dame hätte keinen Anspruch auf irgendwelche Entschädigung (der Vertrag ist ja nichtig). Dies stünde aber in eklatantem Widerspruch zu §1, Satz 2, ProstG (siehe unten), was die Widersinnigkeit der Palandt-Meinung klar macht.

 

 

Ist der Vertrag dagegen nicht sittenwidrig (also wie der Gesetzgeber es in der Begründung zum ProstG anführt), dann dürfte §1, Satz 2, ProstG unmittelbar greifen. Der Kunde würde Ersatz für die Zeit des "Bereithaltens" und eventuelle Nebenaufwendungen (Reise, etc.) leisten müssen.

Bearbeitet von nolensvolens
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Ja, es ist schon erstaunlich, dieses Missverhältnis/Ungleichgewicht von Auftragnehmer und -geber. Es ist wohl der einzige Vertrag mit Festpreischarakter, in dem die Leistung nicht vollumfänglich bestimmt ist, der Auftraggeber aber trotzdem den vollen Preis zahlen muss, auch wenn die Dame nur die Zeit absitzt.

Diese Problematik wird in Diskussionen leider viel zu selten beleuchtet.

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Das trägt halt dem nicht von der Hand zu weisenden Gesichtspunkt Rechnung, dass eine sexuelle Dienstleistung eben nicht mit anderen Dienstleistungen vergleichbar ist. Ein vertraglicher Zwang zu bestimmten sexuellen Handlungen entgegen dem Willen der betroffenen Frau würde ja schon als sehr bedenklich einzustufen sein. Eine doch bemerkenswerte Leistung der so gerne verpönten Juristerei, oder? :zwinker:

 

Abgesehen davon, dass auch kein Kunde zum Abschluss einer solchen Vereinbarung, schon gar nicht zu einer zumindest teilnichtigen Vereinbarung, gezwungen wird. :cool:

 

Finally, genau das ist doch der P6 Himmel für alle Beteiligten, nämlich wenn die Dame freiwillig und ohne vertraglich/gesetzlich dazu verpflichtet zu sein, womöglich sogar gerne, mit dem Kunden toll vögelt, das gibts ....:zwinker:

Bearbeitet von nolensvolens
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Finally, genau das ist doch der P6 Himmel für alle Beteiligten, nämlich wenn die Dame freiwillig und ohne vertraglich/gesetzlich dazu verpflichtet zu sein, womöglich sogar gerne, mit dem Kunden toll vögelt, das gibts ....:zwinker:

 

 

Ja, aber es macht doch auch Spass, virtuell so zu tun, als wärs entsetzlich kompliziert und real unkompliziert zu buchen. :cool:

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Das trägt halt dem nicht von der Hand zu weisenden Gesichtspunkt Rechnung, dass eine sexuelle Dienstleistung eben nicht mit anderen Dienstleistungen vergleichbar ist. Ein vertraglicher Zwang zu bestimmten sexuellen Handlungen entgegen dem Willen der betroffenen Frau würde ja schon als sehr bedenklich einzustufen sein. Eine doch bemerkenswerte Leistung der so gerne verpönten Juristerei, oder? :zwinker:

 

Abgesehen davon, dass auch kein Kunde zum Abschluss einer solchen Vereinbarung, schon gar nicht zu einer zumindest teilnichtigen Vereinbarung, gezwungen wird. :cool:

 

Finally, genau das ist doch der P6 Himmel für alle Beteiligten, nämlich wenn die Dame freiwillig und ohne vertraglich/gesetzlich dazu verpflichtet zu sein, womöglich sogar gerne, mit dem Kunden toll vögelt, das gibts ....:zwinker:

 

Damit zerstörst du jetzt aber das Weltbild von einigen Buchern hier. Für die ist das eher kontraproduktiv...die können anscheinend nur, wenn es heisst: "Ich hab bezahlt und jetzt musst du auch...." :lach:

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 16:37 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 16:31 Uhr ----------

 

Wenn man das hier so liest, verliert 'Escort' rasch seinen Glanz und der poetentielle Kunde bekommt den Eindruck dem Wohlwollen der Dame ausgeliefert zu sein.

Vielleicht ist ja eine Renaissance der einfachen Prostitution gewollt, in der gelegentlich detailliert Leistungen mit Extrapreisen aufgeführt sind.

 

Genau das Gegenteil ist der Fall: Durch diese Selbstbestimmtheit erfährt Escort seinen Glanz :spitzenkl

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Wenn man das hier so liest, verliert 'Escort' rasch seinen Glanz und der poetentielle Kunde bekommt den Eindruck dem Wohlwollen der Dame ausgeliefert zu sein.

 

Tja, scheisse wenn man noch nicht einmal im P6 Date "herrschen" kann/darf ... :grins::schuechtern:

 

Vielleicht ist ja eine Renaissance der einfachen Prostitution gewollt, in der gelegentlich detailliert Leistungen mit Extrapreisen aufgeführt sind.

 

Unfug, solche Zusatzvereinbarungen wären so oder so folgerichtigerweise vollumfänglich nichtig, allein schon, weil der im ProstG hervorgehobene Faktor "Zeit" darin gar nicht mehr vorkommt.

 

P.S.: Seppl, wat denn nu mit Dir los??? :oha: Oder übersehe ich Döspaddel da irgendwo ein Ironiesignal :zwinker:

Bearbeitet von nolensvolens
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Ist doch wieder ein schönes Sandkastenspiel für Rechtsverdreher.

 

Ich habe mittlerweile verinnerlicht, dass Recht haben und Recht bekommen, zweierlei ist; besonders wenn man nicht privilegiert / begütert ist und somit einen Rechtsstreit nicht aus der Portokasse begleichen kann.

 

Gruß Jupiter

"Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein."

 

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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Unfug, solche Zusatzvereinbarungen wären so oder so folgerichtigerweise vollumfänglich nichtig, allein schon, weil der im ProstG hervorgehobene Faktor "Zeit" darin gar nicht mehr vorkommt.

 

P.S.: Seppl, wat denn nu mit Dir los??? :oha: Oder übersehe ich Döspaddel da irgendwo ein Ironiesignal :zwinker:

 

nö, warum denn? Ich denke eher, dass du ein "nicht" oben im Text von Monnbather vergessen hast!

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Ist doch wieder ein schönes Sandkastenspiel für Rechtsverdreher.

 

Ich habe mittlerweile verinnerlicht, dass Recht haben und Recht bekommen, zweierlei ist; besonders wenn man nicht privilegiert / begütert ist und somit einen Rechtsstreit nicht aus der Portokasse begleichen kann.

 

Gruß Jupiter

 

Na ja, da steckt schon eine Strategie dahinter. Dadurch dass potentiellen Buchern in einem Escortforum vor Augen geführt werden soll wie hilf- und rechtlos sie eigentlich sind, werden sich das dann doch einige überlegen wo sie buchen wollen - wenn überhaupt.

Aber in Jakobs 'all inclusive Paket' ist auch für diesen Fall vorgesorgt: Bleiben die Buchungen aus hilft der Unterstützungsverein den notleidenden Escorts.

 

Zeit hin- Zeit her, Sex nach Menü ist wieder im Kommen :grins:

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Ich meine deinen Text "Tja scheisse....

 

Oh ja, Mist, sinnentstellender Fehler meinerseits :au::lach:. Ich kann also wirklich gut vögeln :lach:

 

Habs schnell geändert, falls jemand sucht :lach:

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 16:53 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 16:51 Uhr ----------

 

Na ja, da steckt schon eine Strategie dahinter. Dadurch dass potentiellen Buchern in einem Escortforum vor Augen geführt werden soll wie hilf- und rechtlos sie eigentlich sind, werden sich das dann doch einige überlegen wo sie buchen wollen - wenn überhaupt.

Aber in Jakobs 'all inclusive Paket' ist auch für diesen Fall vorgesorgt: Bleiben die Buchungen aus hilft der Unterstützungsverein den notleidenden Escorts.

 

Zeit hin- Zeit her, Sex nach Menü ist wieder im Kommen :grins:

 

Ach ja, Du schon wieder ... :lach:

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Also seid´s mir mal nicht böse ihr Leut´s......

 

.....wenn ich mich mit meinem Escort-Date schon beim Vertrag nicht einigen kann und dazu nen Anwalt brauche - wie soll´s dann erst beim Sex funktionieren? Nur noch mit´m Gynäkologen zur Seite? :blume2:

 

Also ich weiß nicht, wenn´s mal soweit kommt daß das wirklich relevant wird - ich glaub dann laß ich´s. :heul:

 

Ich versteh´ jetzt schon, warum Jakob "Ex-Bucher" geworden ist. :clown:

 

 

Ich kann nur dem schlauen Mann beipflichten der gesagt hat: "..... ich vögel nach TREU & GLAUBEN."

 

Und ich stell´s extra nicht als Zitat ein. Sucht´s selber nochmal raus. Das isses wert, daß man/frau es öfter liest.

 

Danke an den Autor. :blume3:

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Na ja, da steckt schon eine Strategie dahinter. Dadurch dass potentiellen Buchern in einem Escortforum vor Augen geführt werden soll wie hilf- und rechtlos sie eigentlich sind, werden sich das dann doch einige überlegen wo sie buchen wollen - wenn überhaupt.

Aber in Jakobs 'all inclusive Paket' ist auch für diesen Fall vorgesorgt: Bleiben die Buchungen aus hilft der Unterstützungsverein den notleidenden Escorts.

 

Zeit hin- Zeit her, Sex nach Menü ist wieder im Kommen :grins:

 

Wir können buchen, wo wir wollen, das Gesetzt macht da keinen Unterschied.

Lies noch einmal, was Jakob geschrieben hat, vielleicht verstehst du dann :blinken:

 

Also Sex nach dem Menü ist nicht gut...besser ist vorher.

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