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Urteil kippt die pauschale Bettensteuer


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Bundesverwaltungsgericht in Leipzig - 11.07.2012 –

 

Leipzig. Die Kommunen in Deutschland dürfen keine pauschale Bettensteuer auf Hotelübernachtungen aller Art erheben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilte am Mittwoch, es müsse zwischen privaten und berufsbedingten Übernachtungen unterschieden werden.

Von Touristen dürfe die Abgabe als sogenannte Aufwandsteuer verlangt werden, von Geschäftsreisenden dagegen nicht. (Az.: BVerwG 9 CN 1.11 und 2.11) Ob die Bettensteuer unter diesen Vorzeichen überlebt, ist offen. In der Praxis sei geforderte Trennung kaum zu machen - zu bürokratisch, befürchten die Kommunen.

Jeder der sich selbst verkauft, war ein Mal Jungfrau.

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es fehlt nur noch die Einführung einer Muschi-Maut

 

Och, in Köln gibts doch schon die Sexsteuer. Einmal Reinstecken und 15 Euro pro Tag latzen.

 

Die Stadt dürfte somit der größte Zuhälter sein. :wie-geil:

 

B.

"Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben."

(Goethe)

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Und hätte man seiner Zeit die Einführung der Vergnügungssteuer in Köln gestoppt,dann hätten viele Kommunen nicht ein Beispiel daran genommen, ihren leeren Stadtsäckel mit Sexsteuer zu füllen. Die Messebetreiber, die auch Vergnügungssteuer zahlen sollten, haben der Stadt Köln klipp und klar gesagt, sollten sie das erheben, würden sie mit ihre Veranstaltungen in anderen Städten abwandeln, somit würde der Stadt Köln Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer aus ihren Einnahmen verlieren.Aus diesen Überlegungen heraus aus die Stadt Köln dann ein Rückziehe gemacht.

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Bundesverwaltungsgericht in Leipzig - 11.07.2012 –

 

Leipzig. Die Kommunen in Deutschland dürfen keine pauschale Bettensteuer auf Hotelübernachtungen aller Art erheben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilte am Mittwoch, es müsse zwischen privaten und berufsbedingten Übernachtungen unterschieden werden.

Von Touristen dürfe die Abgabe als sogenannte Aufwandsteuer verlangt werden, von Geschäftsreisenden dagegen nicht. (Az.: BVerwG 9 CN 1.11 und 2.11) Ob die Bettensteuer unter diesen Vorzeichen überlebt, ist offen. In der Praxis sei geforderte Trennung kaum zu machen - zu bürokratisch, befürchten die Kommunen.

 

Das haben sie in Darmstadt sofort 1:1 umgesetzt. Die 2 Euro-Charge stand hier letzte Woche schon nicht mehr auf der Rechnung.

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