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Änderungen beim Schutzalter nötig?


Wie steht Ihr zu den derzeitigen Schutzaltersregelungen?  

30 Benutzer abgestimmt

  1. 1. Wie steht Ihr zu den derzeitigen Schutzaltersregelungen?

    • Die jetzige gesetzliche Regelung ist in Ordnung
    • Ich bin für eine Anhebung des absoluten Schutzalters von 14 auf 16 Jahre
    • Wenn einer 21 oder älter ist, dann 16 Jahre als Schutzalter für anderen
    • Wenn einer 18 oder älter ist, dann 16 Jahre als Schutzalter für anderen


Empfohlene Beiträge

Angeregt durch den Vergewaltigungsprozess-Thread stelle ich diese Frage mal zur Diskussion und Abstimmung. Auch weil dort Sex eines 31-Jährigen mit einer 15-Jährigen, auch bei Einverständnis, als verwerflich erachtet wurde.

 

 

Derzeit sind die gesetzlichen Regelungen für (einvernehmlichen!) Sex wie folgt:

 

 

Ob Sex in einem bestimmten Alter strafbar ist, hängt vom Alter beider Beteiligten ab.

 

 

Ist einer von beiden Partnern unter 14, so ist es völlig unabhängig von Alter des anderen Partners verboten.

 

 

Sind beide unter 18, jedoch 14 oder älter, so ist das Alter beider völlig egal, es ist in keinem Fall strafbar. Also ein 17-Jähriger darf ohne jegliche Bedenken mit einer 14-Jährigen Sex haben.

 

 

Ist einer der Partner von 18 bis 20, so darf der andere Partner nicht unter 14 sein, absolutes Verbot (s.o.). Ist der Partner 14 oder 15, so ist es nur strafbar, wenn Geld gezahlt wurde oder eine Zwangslage ausgenutzt wurde. Ist der Partner 16 oder älter, so ist es generell erlaubt.

 

 

Ist einer der Partner 21 oder älter, so darf der andere Partner nicht unter 14 sein, absolutes Verbot (s.o.). Ist der Partner 14 oder 15, so ist es nur strafbar, wenn Geld gezahlt wurde, eine Zwangslage ausgenutzt wurde, oder die fehlende sexuelle Selbstbestimmung ("Reife") des Jüngeren ausgenutzt wurde. Ist der Partner 16 oder älter, so ist es generell erlaubt.

 

 

Die obigen Auswahlmöglichkeiten schlagen verschiedene Änderungen vor, es sind mehrere Auswahlen möglich. Die Umfrage ist namentlich.

Bearbeitet von nolensvolens
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Ob Sex in einem bestimmten Alter strafbar ist, hängt vom Alter beider Beteiligten ab.

 

Ist einer von beiden Partnern unter 14, so ist es völlig unabhängig von Alter des anderen Partners verboten.

 

Verstehe ich noch nicht ganz - ist Jugendlichen unter 14 der Sex verboten (also auch zwei 13-Jährigen - wahrscheinlich nicht), oder ist er nur verboten, wenn eine® unter 14, der oder die andere 14 oder älter ist?

Oversexed and underfucked.

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Für die Strafmündigkeit muss jemand mindestens 14 sein. Ungeachtet des Schutzalters gibts bei zwei 13-Jährigen niemanden, der strafmündig ist.

 

Ist einer 13, der andere 14, so ist das für den Älteren strafbar, egal unter welchem Umständen (eben wegen des absoluten Schutzalters).

Bearbeitet von nolensvolens
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Ich finde es sehr schwierig, mich hier für eine Regelung zu entscheiden, weil immer Grenzfälle denkbar sind, bei denen man zwei Menschen zu Unrecht eine sexuelle Beziehung verbietet oder, bei einer weniger strengen Regelung, sexuelle Handlungen sanktioniert, die verwerflich erscheinen. Die bestehende Regelung scheint mir auf dem richtigen Gedanken zu beruhen, dass nicht ausschließlich das absolute Alter des jüngeren Beteiligten, sondern auch die Altersdifferenz von Bedeutung ist. Je größer diese ist, desto größer ist der Unterschied in der sexuellen Reife (Ausnahmen immer möglich) und damit die Gefahr einer Ausnutzung der fehlenden Reife des jüngeren durch den älteren Partner. Daher habe ich für die Änderung votiert, das Schutzalter auf 16 Jahre anzuheben, wenn der ältere Partner 21 oder älter ist. Das absolute Schutzalter auf 16 anzuheben, widerspricht m.E. dem sexuellen Entwicklungsstand der 14- bis 15-jährigen.

Oversexed and underfucked.

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Hat ja auch schon Fälle gegeben, wo ein 12-Jähriger eine 8-Jährige vergewaltigt hat...jede Fixierung aufs Alter wird da schwierig...

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Ich kann mich Phils Meinung anschließen.

 

Nicht alleine das Alter sondern auch der Altersunterschied und die damit verbundene geistige Reife, insbesondere bei Minderjährigen, sollte meines Erachtens eine entscheidende Rolle spielen.

 

Die absolute Anhebung des Schutzalters geht an der Realität /gesellschaftlichen Entwicklung vorbei und könnte ggf. eine Welle von Prozessen auslösen (hier von der Systematik ein Fall wie Marco Weiss).

 

Aus den vorhandenen Auswahlmöglichkeiten habe ich für „Wenn einer 21 oder älter ist, dann 16 Jahre als Schutzalter für anderen“ votiert.

 

Ich muss offen gestehen, dass mir die Vorstellung, dass ein erwachsener Mann (wie im besagten Fall von 31 Jahren) mit einem Mädchen von 16 Jahren gesetzlich legitimierten Sex haben darf, trotzdem nicht behagt.

 

Daran sieht man, dass eine gesetzliche Reglementierung nicht immer möglich bzw. zielführend ist.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 17:16 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 17:11 Uhr ----------

 

Hat ja auch schon Fälle gegeben, wo ein 12-Jähriger eine 8-Jährige vergewaltigt hat...jede Fixierung aufs Alter wird da schwierig...

 

Das ist sicher richtig!

 

Gesetze werden nicht immer Verbrechen verhindern können - trotzdem sind sie sinnvoll und absolut notwendig.

 

"Das Gesetz kann niemand zwingen, seinen Nächsten zu lieben, aber es kann es schwieriger für ihn machen, seinem Hass Ausdruck zu geben"

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Ein weiterer Faktor den es noch zu bedenken gibt ist, dass man jugendlichen das Alter oft nicht ansieht. Die können deutlich älter aussehen, als sie sind. Das Problem hier ist, dass man nicht alle jugendlichen über einen Kamm scheren kann. Manche sind in der Entwicklung viel weiter voran als andere (sowohl körperlich als auch geistig). Insofern sollte man es meiner Meinung nach so handhaben, dass es zwar generelle Richtlinien geben sollte (wie z.B. im Eingangspost angegeben), aber jeder Fall individuell betrachtet wird. Sofern das Gericht dann zur Auffassung kommt, dass beide in der Lage waren zu verstehen was sie da tun, dann sollte es straffrei sein.

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Es gibt 18-oder 20-jährige, die die geistige Reife eines Einzellers besitzen (ej, cool, alda, ich schwör, voll phatt). Daher erachte ich den Begriff des Schutzalters nicht unbedingt als das Alleinseligmachende, sondern eher als Anlwhnungsmöglichkeit. In meinen Augen ist, gerade im Hinblick auf strafbares Verhalten eine gewisse geistige Reife anzusetzen. Und genau hier wird es schwierig.

Meine Stadt und mein Verein

I'm Hamburg til I die

 

Instagram hsv_nightrider

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Hat ja auch schon Fälle gegeben, wo ein 12-Jähriger eine 8-Jährige vergewaltigt hat...jede Fixierung aufs Alter wird da schwierig...

 

Abgesehen davon, dass es hier um einvernehmlichen Sex geht, dieser Fall fällt ohnehin aus dem Rahmen, weil der 12-Jährige nicht strafmündig ist. Es sei denn, man wolle die Grenze für Strafmündigkeit herabsetzen.

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Abgesehen davon, dass es hier um einvernehmlichen Sex geht, dieser Fall fällt ohnehin aus dem Rahmen, weil der 12-Jährige nicht strafmündig ist. Es sei denn, man wolle die Grenze für Strafmündigkeit herabsetzen.

 

Wenn ein 12-jähriger eine 8-jährige vergewaltigt, geht es nicht um einvernehmlichen Sex, oder wie meintest Du?

 

In solchen Fällen würde ich für eine Herabsetzung der Strafwürdigkeit plädieren.

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Wenn ein 12-jähriger eine 8-jährige vergewaltigt, geht es nicht um einvernehmlichen Sex, oder wie meintest Du?

 

In solchen Fällen würde ich für eine Herabsetzung der Strafwürdigkeit plädieren.

 

Kinder unter 14 Jahren sind in Deutschland schuldunfähig (§ 19 StGB). Ein 13-jähriger kann also sogar einen anderen Menschen töten, ohne deswegen angeklagt werden zu können. Ich halte dies für dringend reformbedürftig.

Oversexed and underfucked.

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Wenn ein 12-jähriger eine 8-jährige vergewaltigt, geht es nicht um einvernehmlichen Sex, oder wie meintest Du?

 

In solchen Fällen würde ich für eine Herabsetzung der Strafwürdigkeit plädieren.

 

Das Thema bzw. die Fragestellung des Threads setzt einvernehmlichen Sex voraus. Der hiesige Thread war nur angeregt aus einem anderen Thread, weil dort - unabhängig vom Vergewaltigungsthema - Sex eines 31-Jährigen mit einer 15-Jährigen als generell verwerflich bezeichnet wurde (umgekehrt auch? Auch anderes Thema).

 

Wenn Du einen Vergewaltigungsfall ansprichst, hat das insofern nichts mit dem hier diskutierten gesetzlichen Schutzalter zu tun, welches einvernehmlichen Sex und diesbezügliche Altersgrenzen betrifft. Vergewaltigung und deren Straffähigkeit ist ein völlig anderes Thema.

 

Insofern sähe ich allenfalls eine gewisse Verknüpfung mit einem anderen Thread, nämlich wo das Mindestalter für P6 Angebote diskutiert wird. Schaut man sich die im hiesigen Eingangspost gelisteten Kriterien an, so fällt auch auf, dass in manchen Alterskombinationen (einer U18) es für die Strafbarkeit eine Rolle spielt, ob Geld fließt oder nicht.

Bearbeitet von nolensvolens
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das problem, das ich sehe, ist ja folgendes:

 

Gesetze sind immer ein Spiegel der Zeit in der diese entstanden sind.

Wieso soll ein 18jähriger (oder heute 16jähriger) die Erlaubnis zugesprochen bekommen, ein Auto fahren zu dürfen, also als "Erwachsener" behandelt wird,

aber wenn er damit einen schweren Unfall baut, den er zu verantworten hat, noch als Jugendlicher behandelt werden?

Da hört es für mich auf.

Oder den Facebook-Mord in den Niederlanden, wo die Täter 18 Monate Jugendarrest oder so ähnlich erhalten, aber die Eltern des Opfers für immer gestraft sind ihr Kind verloren zu haben.

 

Die Reize, denen die heutige Jugend ausgesetzt ist/wird sind nicht zu vergleichen mit den Reizen denen ich in den 80ern oder frühen 90ern ausgesetzt war,

geschweige den denen vor 40, 50 oder 80 Jahren.

Die Welt dreht sich heute "schneller", die Entwicklung von jugendlichen hat sich dementsprechend beschleunigt

und wenn ein 12jähriger heute weiß, wie er ne 8jährige vergewaltigt, dann muss er die Konsequenzen dieser Tat spüren.

Dies hat natürlich auch zur Folge das die Psychologische Betreuung von Jugendlichen (nicht nur Straftätern) enorm verbessert werden muss.

Von einer stärkeren Verzahnung von Familie und Schule/Bildungseinrichtungen ganz zu schweigen.

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Das Thema bzw. die Fragestellung des Threads setzt einvernehmlichen Sex voraus. Der hiesige Thread war nur angeregt aus einem anderen Thread, weil dort - unabhängig vom Vergewaltigungsthema - Sex eines 31-Jährigen mit einer 15-Jährigen als generell verwerflich bezeichnet wurde (umgekehrt auch? Auch anderes Thema).

 

Wenn Du einen Vergewaltigungsfall ansprichst, hat das insofern nichts mit dem hier diskutierten gesetzlichen Schutzalter zu tun, welches einvernehmlichen Sex und diesbezügliche Altersgrenzen betrifft. Vergewaltigung und deren Straffähigkeit ist ein völlig anderes Thema.

 

Insofern sähe ich allenfalls eine gewisse Verknüpfung mit einem anderen Thread, nämlich wo das Mindestalter für P6 Angebote diskutiert wird. Schaut man sich die im hiesigen Eingangspost gelisteten Kriterien an, so fällt auch auf, dass in manchen Alterskombinationen (ab 14, ab 16 jedoch nicht mehr) es für die Strafbarkeit eine Rolle spielt, ob Geld fließt oder nicht.

 

ah jetzad samma beinand...habs verstanden

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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M.E. keine "Sichtweise", sondern Selbstjustiz, dies auch noch ohne Vorliegen einer tatsächlichen Straftat.

 

*Ironiemodus an* Der Mann hat seiner Tochter offenbar die nötige Reife zur sexuellen Selbstbestimmung nicht zugetraut. Vermutlich gilt das allerdings auch für seine Ehefrau. *Ironiemodus aus*

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Line, das mit "heute" und "früher" und den "Reizen" kann ich nicht nachvollziehen. 1944/45 wurden 14-Jährige an die Ostfront geschickt. Intensivere "Reize" kann es wohl kaum geben.

 

 

Ich will ja net provokativ klingen, aber ist das nicht wieder mal "Godwins`s Law" in Aktion ?

 

Dass während eines barbarischen Krieges, verursacht durch eine Diktatur andere Verhältnisse herrschen, sollte m.E. jetzt nicht dafür herhalten, die heutigen Regeln daran zu messen.

 

Oder hab ich da jetzt wieder was falsch verstanden ?

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das ist richtig, aber eine extremsituation, abweichend von der "normalität".

 

Der Umstand, dass Kinder und Jugendliche in der heutigen Gesellschaft in immer jüngerem Alter immer mehr dürfen (einschließlich wählen) macht sie m.E. keineswegs "reifer". Allenfalls erfahrener (allerdings auch und gerade mit allerlei Unerfreulichem und dessen Anwendung).

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 10:54 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 10:35 Uhr ----------

 

 

Oder hab ich da jetzt wieder was falsch verstanden ?

 

Die These war, ob aufgrund der heutigen vielfältigen "Reize" die Jugend immer früher reif wird (im Vergleich zu früher). Und folglich in immer jüngerem Alter immer mehr tun darf aber auch eher in Haftung genommen werden soll.

 

Dieser These folge ich nicht, jedenfalls kann eine Reifeentwicklung m.E. sicherlich nicht an einer Reizüberflutung festgemacht werden. Dies wollte ich ausdrücken.

 

Ebenso könnte man umgekehrt das sinkende mittlere Niveau in der Bildung Jugendlicher als Indiz für zunehmende Unreife bei immer höherem Alter hernehmen. Wäre auch wohl irreführend.

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Der Umstand, dass Kinder und Jugendliche in der heutigen Gesellschaft in immer jüngerem Alter immer mehr dürfen (einschließlich wählen) macht sie m.E. keineswegs "reifer". Allenfalls erfahrener (allerdings auch und gerade mit allerlei Unerfreulichem und dessen Anwendung).

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 10:54 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 10:35 Uhr ----------

 

 

 

Die These war, ob aufgrund der heutigen vielfältigen "Reize" die Jugend immer früher reif wird (im Vergleich zu früher). Und folglich in immer jüngerem Alter immer mehr tun darf aber auch eher in Haftung genommen werden soll.

 

Dieser These folge ich nicht, jedenfalls kann eine Reifeentwicklung m.E. sicherlich nicht an einer Reizüberflutung festgemacht werden. Dies wollte ich ausdrücken.

 

Ebenso könnte man umgekehrt das sinkende mittlere Niveau in der Bildung Jugendlicher als Indiz für zunehmende Unreife bei immer höherem Alter hernehmen. Wäre auch wohl irreführend.

 

da stimme ich Dir defintiv zu... Ich hatte nur Bauchschmerzen dabei, traumatische Kriegserlebnisse, die teilweise verheerende psychische Folgen haben, irgendwie in Relation zu bringen.

 

Zum Thema: Das Problem ist dabei auch, dass die derzeitige Reizüberflutung ja bereits viele Eltern an den Rand der verabeitungskapazitäten bringt und diese damit als Puffer- und Ausgleichslement so gut wie ausfallen

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Zum Thema: Das Problem ist dabei auch, dass die derzeitige Reizüberflutung ja bereits viele Eltern an den Rand der verabeitungskapazitäten bringt und diese damit als Puffer- und Ausgleichslement so gut wie ausfallen

 

u.a. weil die Eltern selber Reizüberflutungen erliegen und beispielsweise an ihrem Smartphone kleben wie an einem Schnuller...

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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