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Agentur löscht Kundendaten


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Zum Ende des Jahres bekommt ja so einige Emails mit Weihnachtwünschen etc, auch von mehreren Escort Agenturen.

Überraschend fand ich aber das in einer dieser Mail angekündigt wurde, dass man zum Jahresende alle Kundendaten löschen würde. Um dem Kunden wieder (wurde auch im letzten Jahr so gemacht) das Gefühl zu geben, er sei bei keiner Escort Agentur als Kunde registriert. (Als Daten würden sowieso nur Telefonnummer, bevorzugte Sexprakticken und mögliche Buchungslänge erfasst.)

 

Frage 1:

Ist das nun besonderer Service am Kunden oder eine Reaktion auf den auch hier bekannten Escort-Scandal wo Kundendaten bei Twitter durch eine Agentur gepostet wurden. Wünschen Kunden sich eine solche Vorgehensweise.

 

Ich hatte mir bisher keine grossen Sorgen wegen meiner Daten gemacht, finde aber dieses Vorgehen für mich als sehr angenehm vorallem seit ich weis das bei E.... Escort die Damen sich über eine Internetseite einloggen mussten um ausspionierte Kundendaten einzutragen. Da stellt sich doch die Frage, wie sicher ist diese Seite auch vor IT Angriffen. (Zusätzlich zur Gefahr der Cheffin das die wieder Twittert - ist aber nicht das Thema hier)

 

Frage 2:

Oder handelt es sich hierbei um einen Werbegag.

 

Frage 3:

Machen dieses mittlerweile mehrere Agenturen das sie Kundendaten als Service löschen oder ist dieses eine Selbstverpflichtung der Agenturen etc.

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Zum Ende des Jahres bekommt ja so einige Emails mit Weihnachtwünschen etc, auch von mehreren Escort Agenturen.

Überraschend fand ich aber das in einer dieser Mail angekündigt wurde, dass man zum Jahresende alle Kundendaten löschen würde. Um dem Kunden wieder (wurde auch im letzten Jahr so gemacht) das Gefühl zu geben, er sei bei keiner Escort Agentur als Kunde registriert. (Als Daten würden sowieso nur Telefonnummer, bevorzugte Sexprakticken und mögliche Buchungslänge erfasst.)

 

Am Rande gefragt, hast Du denn überhaupt Dein ausdrückliches Einverständnis nach §4a(3) i.V.m. §3(9) BDSG gegeben? Eine Einverständniserklärung zur Datenspeicherung muss sich im Falle von sexuellen Dingen ausdrücklich auch hierauf beziehen. Sonst wäre die Speicherung ohnehin verboten und somit rechtswidrig.

 

Nebenbei bemerkt, der Juristentag hat die Auffassung vertreten, dass auch dynamische IP-Adressen zu den personenbezogenen Daten gehören ...

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Am Rande gefragt, hast Du denn überhaupt Dein ausdrückliches Einverständnis nach §4a(3) i.V.m. §3(9) BDSG gegeben? Eine Einverständniserklärung zur Datenspeicherung muss sich im Falle von sexuellen Dingen ausdrücklich auch hierauf beziehen. Sonst wäre die Speicherung ohnehin verboten und somit rechtswidrig.

 

Nebenbei bemerkt, der Juristentag hat die Auffassung vertreten, dass auch dynamische IP-Adressen zu den personenbezogenen Daten gehören ...

 

Natürlich habe ich mein Einverständnis nicht gegeben, bin aber auch nicht so naiv das ich glaube Agenturen sammeln keine Sexparktcken Daten. Ist ja schließlich für sie wichtig um andere Damen im Vorfeld zu informieren was der Stammkunde wünscht.

In diesem Fall und der Newsletter mit Weinhachtsgruß ist 1,5 Dina 4 Seiten lang steht man möge deshalb Verständnis haben, das man ab Januar alle Wünsche neu der Agentur bei ersten Buchung wieder mitteilen möge.

Bearbeitet von M.Schubi
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Natürlich habe ich mein Einverständnis nicht gegeben, bin aber auch nicht so naiv das ich glaube Agenturen sammeln keine Sexparktcken Daten. Ist ja schließlich für sie wichtig um andere Damen im Vorfeld zu informieren was der Stammkunde wünscht.

 

Also war die Speicherung dieser Daten schon illegal. Warum überlegst Du dann überhaupt, ob Löschung von illegal gespeicherten Daten ein besonders positives Merkmal sein könnte? Ein merkwürdiges Verständnis, dass es hervorgehoben wird, wenn ein illegaler Zustand lediglich wieder in Ordnung gebracht wird ....

 

Es kommt nicht darauf an, was die Agentur für "wichtig" hält, sondern ob der Kunde das auch so sieht und deshalb sein ausdrückliche Zustimmung (auf entsprechende Frage oder von sich aus) gegeben hat, oder eben nicht.

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Es kommt nicht darauf an, was die Agentur für "wichtig" hält, sondern ob der Kunde das auch so sieht und deshalb sein ausdrückliche Zustimmung (auf entsprechende Frage oder von sich aus) gegeben hat, oder eben nicht.

 

Was der Kunde will, interessiert die Agentur im Grunde genommen einen Tinef... nach der Devise, was er nicht weiss, kann er auch nicht verbieten od. ausgeschlossen haben wollen.

 

KEINE AGENTUR SPEICHERT DATEN UEBER KUNDEN! :cool: :cool: BASTA! :clown:

Bearbeitet von Benno

"Sex ist sehr unkompliziert, wenn man von keinem Komplex, sondern von einem Bedürfnis geleitet wird."

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Also war die Speicherung dieser Daten schon illegal. Warum überlegst Du dann überhaupt, ob Löschung von illegal gespeicherten Daten ein besonders positives Merkmal sein könnte? Ein merkwürdiges Verständnis, dass es hervorgehoben wird, wenn ein illegaler Zustand lediglich wieder in Ordnung gebracht wird ....

 

Es kommt nicht darauf an, was die Agentur für "wichtig" hält, sondern ob der Kunde das auch so sieht und deshalb sein ausdrückliche Zustimmung (auf entsprechende Frage oder von sich aus) gegeben hat, oder eben nicht.

 

Aber eines ist dir schon klar man wird schon nach den Vorleiben gefragt. Also gibt man diese freiwillig her. Das diese nun aufgeschrieben werden ist wohl oder sollte jedem klar sein, diese sind ja mir nicht heimlich entlockt worden. Sondern ich habe diese freiwillig der Agentur genauso wie meinen Namen etc der Agentur weitergeben. Damit diese diese an die jeweilige Dame weiterleitet, ob das nun legal ist oder nicht, so machen das alle Agenturen, wie sollten sie sich sonst ihre ganzen Kunden merken. Und auch wenn ich kein Anwalt bin, wenn ich etwas freiwillig preisgeben und mich damit erinverstanden erkläre das diese Daten an die jeweilige Dame weitergegen werden. Kann ich doch nachher nicht sagen die Speicherung war illegal. Wenn sie jedoch an aussenstehende weitergegeben werden dann schon. Das ist aber auch nicht die Frage hier gewesen, sonder warum sie das macht. Ist das nun Service oder ein Werbegag.

Bearbeitet von M.Schubi
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Ganz einfach..mit allen Daten, die man freiwillig oder unfreiwillig weitergibt, kann Schindluder getrieben werden...im übrigen auch mit denen, die man im Gespräch mehr oder weniger bewußt einem Escort weitergibt

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Das ist aber auch nicht die Frage hier gewesen, sonder warum sie das macht. Ist das nun Service oder ein Werbegag.

 

Na gut, meine klare Antwort: Weder noch, vielmehr ist es hochgradig töricht, öffentlich zuzugeben, dass in eklatanter Weise gegen das BDSG verstoßen wird.

 

Von welcher Agentur sprichst Du eigentlich, nenne sie doch mal? :grins:

 

Babu: Es geht hier um gespeicherte Daten, andere Infos sind wiederum ein anderes Thema ...

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 13:28 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 13:25 Uhr ----------

 

nach der Devise, was er nicht weiss, kann er auch nicht verbieten od. ausgeschlossen haben wollen.

 

Es ist genau anders herum, gemäß BDSG ist jede Speicherung grundsätzlich verboten, es sei denn, das Gesetz nennt hierzu eine erlaubte Ausnahme.

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Na gut, meine klare Antwort: Weder noch, vielmehr ist es hochgradig töricht, öffentlich zuzugeben, dass in eklatanter Weise gegen das BDSG verstoßen wird.

 

Von welcher Agentur sprichst Du eigentlich, nenne sie doch mal? :grins:

 

Babu: Es geht hier um gespeicherte Daten, andere Infos sind wiederum ein anderes Thema ...

 

Da ich hier mehrfach von Mitgliederm aufgefordert wurde keine Reklame für eine bestimmte Agenturen zu machen nenne ich nun generell keine Namen mehr.

Aber die besagte Agentur kommt aus Süddeutschland ist ist hier im Forum bekannt.

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Da ich hier mehrfach von Mitgliederm aufgefordert wurde keine Reklame für eine bestimmte Agenturen zu machen nenne ich nun generell keine Namen mehr.

 

Ooch, kannst Du, es wäre ja gar keine Reklame :grins:. Sondern entweder eine üble Nachrede (wenn es gar nicht stimmt, dass diese Agentur illegal Daten speichert) oder eine zulässige Warnung über illegales Verhalten (wenns denn stimmt).

 

P.S.: Mir ists eh wurscht. Mir ist allerdings nicht wirklich klar, ob Du nicht doch Werbung machen wolltest, oder nur besonders "subtil" jemanden anschmieren ....

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Naja, wo kein Kläger, da kein Richter..die meisten Bucher werden im Regelfall gar nicht wissen, was gespeichert wird, es sei denn die Escorts fangen zu plaudern an.

 

Wenn man es von mehreren Damen derselben Agentur hört, erhöht das durchaus den Wahrheitsgehalt.

 

Selbst bei angesehenen Agenturen wie Actrice-Escort werden nach Bekundungen von Agenturdamen von ihnen für die Agenturleitung Date-Berichte verfasst u.a. mit sexuellen Vorlieben der Bucher und Ablauf der Dates, die dann bei neuen Buchungen an andere Damen weitergegeben wurden.

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Ich bin mal gespannt ob sich Agenturen hier an diesem Thema beteiligen.

 

Aber wie ist es denn für den Kunden zu wissen, das seine Sexparkticken irgendwo gespeichert sind?

 

Und was mach ich bei meiner nächsten Buchung, wie soll die Agentur meine Daten weitergeben. Auch Stelle ich mir das ein wenig komisch vor, wenn ich nach einem Date dem Mädchen sage so und nun vergiss mal alles was hier war und was mir spassmacht.

Du darfst das nämlich nicht im Gedächtnis speichern, :popowackeln:

Bearbeitet von M.Schubi
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Naja, wo kein Kläger, da kein Richter..die meisten Bucher werden im Regelfall gar nicht wissen, was gespeichert wird, es sei denn die Escorts fangen zu plaudern an.

 

Wenn man es von mehreren Damen derselben Agentur hört, erhöht das durchaus den Wahrheitsgehalt.

 

Selbst bei angesehenen Agenturen wie Actrice-Escort werden nach Bekundungen von Agenturdamen von ihnen für die Agenturleitung Date-Berichte verfasst u.a. mit sexuellen Vorlieben der Bucher und Ablauf der Dates, die dann bei neuen Buchungen an andere Damen weitergegeben wurden.

 

Gut zu wissen !:denk:

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Ich bin mal gespannt ob sich Agenturen hier an diesem Thema beteiligen.

 

Aber wie ist es denn für den Lünen zu wissen, das seine Sexparkticken irgendwo gespeichert sind?

 

Und was mach ich bei meiner nächsten Buchung, wie soll die Agentur meine Daten weitergeben. Auch Stelle ich mir das ein wenig komisch vor, wenn ich nach einem Date dem Mädchen sage so und nun vergiss mal alles was hier war und was mir spassmacht.

Du darfst das nämlich nicht im Gedächtnis speichern, :popowackeln:

 

Naja, es ist ja was anderes, wenn man mit derselben Frau wieder fickt, als wenn die Daten an andere weitergegeben werden, ohne dass man es weiß

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Du darfst das nämlich nicht im Gedächtnis speichern, :popowackeln:

 

:au: Wenn Du selbiges als "Datenverarbeitungsanlage", womöglich gar automatisiert, ansiehst... :lach:

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 13:53 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 13:44 Uhr ----------

 

Also, eine Agentur darf insbesondere sexuelle Präferenzen ohne ausdrückliche Einwilligung dann speichern, wenn (§28 BDSG):

 

(6) Das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von besonderen Arten personenbezogener Daten (§ 3 Abs. 9) für eigene Geschäftszwecke ist zulässig, soweit nicht der Betroffene nach Maßgabe des § 4a Abs. 3 eingewilligt hat, wenn

1. dies zum Schutz lebenswichtiger Interessen des Betroffenen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern der Betroffene aus physischen oder rechtlichen Gründen außerstande ist, seine Einwilligung zu geben,

2. es sich um Daten handelt, die der Betroffene offenkundig öffentlich gemacht hat,

3. dies zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung überwiegt, oder

4. dies zur Durchführung wissenschaftlicher Forschung erforderlich ist, das wissenschaftliche Interesse an der Durchführung des Forschungsvorhabens das Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung erheblich überwiegt und der Zweck der Forschung auf andere Weise nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erreicht werden kann.

 

 

Also meine besondere Vorliebe für :brust-zeigen: darf ohne meine ausdrückliche Einwilligung gespeichert werden, weil ich mich dazu öffentlich "bekenne" :lach:

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Naja, es ist ja was anderes, wenn man mit derselben Frau wieder fickt, als wenn die Daten an andere weitergegeben werden, ohne dass man es weiß

 

Warum Sex-Datenspeicherung ist nach Jacob Sex-Datenspeicherung und somit auch bei der gleichen Dame Illegal. Vielleicht schreibt sie sch das ja auch auf, weil sie sich sonst nicht erinnern kann um dem Kunden wieder zu gefallen und auch das währe ja schon illegal, wird aber hie sicherlich niemand so sehen. Ich denke dieses Gesätz kann hier so nicht angewandt werden.

Aber wie gesagt wir reden nicht davon das die Daten an Personen weitergegen haben die nichts mit dem Kunden zu tun haben als ihn nicht ficken werden:huepfen:

Ich Frage mic vielmehr warum macht diese Agentur das.

Der Aufwand wieder jeden zu fragen ist doch groß. Und einige werden sicherlich auch nicht erfreut sein alles wieder zu erzâhen. Denn es werden nur ehemalige Kunden erfreut sein, das ihre Daten nun gelöscht sind. Will man diese vielleicht damit zurückgewinnen.

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:au: Wenn Du selbiges als "Datenverarbeitungsanlage", womöglich gar automatisiert, ansiehst... :lach:

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 13:53 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 13:44 Uhr ----------

 

Also, eine Agentur darf insbesondere sexuelle Präferenzen ohne ausdrückliche Einwilligung dann speichern, wenn (§28 BDSG):

 

(6) Das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von besonderen Arten personenbezogener Daten (§ 3 Abs. 9) für eigene Geschäftszwecke ist zulässig, soweit nicht der Betroffene nach Maßgabe des § 4a Abs. 3 eingewilligt hat, wenn

1. dies zum Schutz lebenswichtiger Interessen des Betroffenen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern der Betroffene aus physischen oder rechtlichen Gründen außerstande ist, seine Einwilligung zu geben,

2. es sich um Daten handelt, die der Betroffene offenkundig öffentlich gemacht hat,

3. dies zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung überwiegt, oder

4. dies zur Durchführung wissenschaftlicher Forschung erforderlich ist, das wissenschaftliche Interesse an der Durchführung des Forschungsvorhabens das Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung erheblich überwiegt und der Zweck der Forschung auf andere Weise nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erreicht werden kann.

 

 

Also meine besondere Vorliebe für :brust-zeigen: darf ohne meine ausdrückliche Einwilligung gespeichert werden, weil ich mich dazu öffentlich "bekenne" :lach:

 

Was ist denn "öffentlich" im Sinne des BDSG?..Ist das schon öffentlich, wenn ich die Vorlieben in einer Mail an die Agentur schreibe..

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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:au: Wenn Du selbiges als "Datenverarbeitungsanlage", womöglich gar automatisiert, ansiehst... :lach:

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 13:53 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 13:44 Uhr ----------

 

Also, eine Agentur darf insbesondere sexuelle Präferenzen ohne ausdrückliche Einwilligung dann speichern, wenn (§28 BDSG):

 

(6) Das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von besonderen Arten personenbezogener Daten (§ 3 Abs. 9) für eigene Geschäftszwecke ist zulässig, soweit nicht der Betroffene nach Maßgabe des § 4a Abs. 3 eingewilligt hat, wenn

1. dies zum Schutz lebenswichtiger Interessen des Betroffenen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern der Betroffene aus physischen oder rechtlichen Gründen außerstande ist, seine Einwilligung zu geben,

2. es sich um Daten handelt, die der Betroffene offenkundig öffentlich gemacht hat,

3. dies zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung überwiegt, oder

4. dies zur Durchführung wissenschaftlicher Forschung erforderlich ist, das wissenschaftliche Interesse an der Durchführung des Forschungsvorhabens das Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung erheblich überwiegt und der Zweck der Forschung auf andere Weise nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erreicht werden kann.

 

 

Also meine besondere Vorliebe für :brust-zeigen: darf ohne meine ausdrückliche Einwilligung gespeichert werden, weil ich mich dazu öffentlich "bekenne" :lach:

 

Ok ist diese Datenspeicheung also doch erlaubt.

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Was ist denn "öffentlich" im Sinne des BDSG?..Ist das schon öffentlich, wenn ich die Vorlieben in einer Mail an die Agentur schreibe..

 

Öffentlich ist, wenn beliebige Dritte Kenntnis nehmen könnten. Also beispielsweise ein Post in einem Forum. Zudem muss es "offenkundig" öffentlich sein. Das meint, dass keinerlei Zweifel über die Öffentlichkeit bestehen dürfen.

 

Dein Mitteilung von Vorlieben an die Agentur ist keine Handlung, welche Öffentlichkeit herstellt, es sei denn Du kopierst diese Mail gleich auch noch in den Blog der Agentur, hier im Forum oder sonstwie, dass jeder es lesen kann.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 14:05 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 14:03 Uhr ----------

 

Ok ist diese Datenspeicheung also doch erlaubt.

 

Wenn Du Deine Praktiken generell als für Dich lebenswichtig betrachtest und (zugleich) psychisch nicht zur Abgabe der Einwillung fähig, richtig (in Deinem individuellen Fall) :lach:

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Es kann nicht nur, es muss sogar. Gesetze sind nicht lediglich als freundliche und unverbindliche Empfehlung zu betrachten, wo jeder selbst entscheiden darf, ob es anwendbar ist oder nicht. :au:

 

Schon gut. Das mit dem Gesetz ist so oder so. .aber meine Frage war ich kann nicht verstehen warum eine Agentur ihre Kundendaten löscht. Ich meine irgend einen Grund muss es dafür geben, denn keiner ist ein reiner Menschenfreund und tut so was für lau. Auch das kostet Zeit und Geld alles wieder einzutragen und vorher zu löschen, auch Sekretärinnen im Büro müssen bezahlte werden, es muss also einen wirtschaftlichen nutzen bringen das zu machen. Übrigens ich habe auch schon im letzten Jahr eine fast gleiche Mail bekommen es damals aber nicht gelesen und nun gerade mal meine alten Mails durchgesehen (habe extra wie wohl jeder eine separate Mail Adresse für mein Hobby). Ich erinnere mich aber daran das ich in diesem Jahr dann aber wieder nach allen vorlieben erneut gefragt wurde habe mir dabeI aber nichts gedacht, weil mein Gesprächspartner neu war und mich noch nicht kannte.

Bearbeitet von M.Schubi
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Naja, wo kein Kläger, da kein Richter..die meisten Bucher werden im Regelfall gar nicht wissen, was gespeichert wird, es sei denn die Escorts fangen zu plaudern an.

 

Wenn man es von mehreren Damen derselben Agentur hört, erhöht das durchaus den Wahrheitsgehalt.

 

Selbst bei angesehenen Agenturen wie Actrice-Escort werden nach Bekundungen von Agenturdamen von ihnen für die Agenturleitung Date-Berichte verfasst u.a. mit sexuellen Vorlieben der Bucher und Ablauf der Dates, die dann bei neuen Buchungen an andere Damen weitergegeben wurden.

 

Wobei genau dies von den dort tätigen Damen explizit 'geleugnet' wird.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 14:20 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 14:15 Uhr ----------

 

Erstaunlich finde ich, dass hier plötzlich so eine Aufgeregtheit entsteht; rechtlich ist es so wie von den Experten beschrieben einwandfrei ein Verstoß gegen die Regelungen des BDSG. Aber da sind diemEscort Agneturen und sicher auch die Indies doch in bester Gesellschaft mit vielen anderen Unternehmen etc. Und so naiv kann man doch nicht wirklich sein, davon auszugehen, dass sich die Damen und/ oder deren Agenturen keien Notizen machen ( zumal ich ja sogar davon profitieren kann, wenn man weiss, was ich mag oder nicht mag). Die Kunst (von der ich nicht behaupte, diese persönlich in Perfektion zu beherrschen) besteht doch darin, beim Escortdate nur das und soviel von scih preis zu geben, wie man es persönlich für vertretbar hält.

die pflaumenbäume blühn vielleicht noch immer

und jene frau kriegt jetzt vieleicht das siebte kind

doch jene wolke blühte nur minuten

und als ich aufsah schwand sie schon im wind

 

[b. Brecht - Erinnerung an die Marie A.]

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Wobei genau dies von den dort tätigen Damen explizit 'geleugnet' wird.

 

 

Ich hab da ja auch nicht nachgefragt deswegen..aber wenn nicht nur eine Dame in Champagnerlaune davon anfängt, halte ich es nicht für ganz abwegig.

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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