Zum Inhalt springen
Liebe Mitglieder, wir haben derzeit leider technische Probleme mit dem Kalender welche wohl leider noch einige Zeit anhalten werden . Danke für die Geduld. ×

Männer die für Sex bezahlen müssen,sind in meinen Augen nur arme Würstchen !


Empfohlene Beiträge

ich warte mal ab bis das urteil auf der seite des bgh eingestellt wird. wird noch eine weile dauern, da es erst anonymisiert werden muß (namen, pers daten entfernent etc)

 

ausgehend was in den medien bislang veröffentlicht wurde gehe ich mal davon aus der die ursache in einer persönlichen verletzung des antragsteller i.e. des handwerkmeisters liegen dürfte. es ist imo höchstwahrscheinlich das der prozeß der zu der scheidung letztendlich führte sich in einer zurück - ab weisung des mannes seinen grund haben dürfte. insofern ist dies mehr ein racheakt des mannes.

 

das argument das sich die frau wieder der prostituition zugenwendet hat als begründung für die rückgabe der schenkung ist imho schwachsinn, wenn auch rechtlich wie es aussieht möglich. hat doch der mann die frau im rotlichmilieu kennengelernt, in einem milieu also in das die frau zurückkehrt, ein milieu wo der mann ja auch unterwegs war. insofern ist dies ein typischer fall von "der mann die gekränkte leberwurst rächt sich: ich bin dein retter und du bist mir nicht dankbar, . . . . na warte . . .

 

 

Sehe ich nicht so. Die Schenkung war von Anfang an eine eine konkrete Bedingung geknüpft. Niemand hat die Dame gezwungen die Schenkung unter dieser Bedingung anzunehmen. Tut sie es, ist sie an die Einhaltung der Bedingung gebunden. Insofern ist der Urteilsspruch klar nahvollziehbar und richtig, da der Schenkungsgrund entfallen ist.

Gekränkt war der Mann wohl nicht dadurch, dass die Dame ihre frühere Tätigkeit wieder aufgenommen hat, sondern eher durch den doppelten Betrug; der Bruch der Vereinbarung und die Beziehung zu ihrem Zuhälter. Aber diese Aspekte wurden wohl vom Gericht gar nicht berücksichtigt.

Link zu diesem Kommentar
Sehe ich nicht so. Die Schenkung war von Anfang an eine eine konkrete Bedingung geknüpft. Niemand hat die Dame gezwungen die Schenkung unter dieser Bedingung anzunehmen. Tut sie es, ist sie an die Einhaltung der Bedingung gebunden. Insofern ist der Urteilsspruch klar nahvollziehbar und richtig, da der Schenkungsgrund entfallen ist.

Gekränkt war der Mann wohl nicht dadurch, dass die Dame ihre frühere Tätigkeit wieder aufgenommen hat, sondern eher durch den doppelten Betrug; der Bruch der Vereinbarung und die Beziehung zu ihrem Zuhälter. Aber diese Aspekte wurden wohl vom Gericht gar nicht berücksichtigt.

 

ich behaupte mal das beide die rosarote brille aufhatten und im schwang der hormone davon ausgegangen sind das sie sich bis ans ende der tage lieben würden. natürlich ist es möglich das man sich trennen könnte, aber das machen sowiesowieso nur die anderen . . .

 

die realität - oder anders ausgedrückt . .wie oft kommt es vor das eine beziehung zu ende geht und man stürztz sich in die nächste OHNE die zu ende gegangenen beziehung "aufzuarbeiten"? wie oft kommt es vor das man auf einmal erkennen muß, das man noch an anderen partner hängt . . . .

 

ich finde es gerade was das thema beziehungen betrifft schon bedenklich Betrug zu unterstellen. aber klar liegt ja auch nahe . . rotlicht ex zuhälter - wieder zuhälter . . . und vor allen dingen sich für das rotlichmilieu wieder zu entscheiden . . . . thora, koran und bibel noch mal DAS geht ja mal gar nicht . . . DAS sind natürlich gewichtige gründe.

 

würde man so bei menschen argumentieren die nicht im rotlichtmilieu gearbeitet haben wenn ein/e Partner(in wieder zum ex partner/in zugeht? wohl kaum . . .

und selbst wenn es nicht so gewesen sein sollte, auf grund einer emotionalen veränderung dieser nicht rechnung zu tragen sondern bei der stange zu bleiben halte ich für mehr als nur fragwürdig

Bearbeitet von Dennis

Jenseits von Gut und Böse . . .

Link zu diesem Kommentar
ich behaupte mal das beide die rosarote brille aufhatten und im schwang der hormone davon ausgegangen sind das sie sich bis ans ende der tage lieben würden. natürlich ist es möglich das man sich trennen könnte, aber das machen sowiesowieso nur die anderen . . .

 

die realität - oder anders ausgedrückt . .wie oft kommt es vor das eine beziehung zu ende geht und man stürztz sich in die nächste OHNE die zu ende gegangenen beziehung "aufzuarbeiten"? wie oft kommt es vor das man auf einmal erkennen muß, das man noch an anderen partner hängt . . . .

 

ich finde es gerade was das thema beziehungen betrifft schon bedenklich Betrug zu unterstellen. aber klar liegt ja auch nahe . . rotlicht ex zuhälter - wieder zuhälter . . . und vor allen dingen sich für das rotlichmilieu wieder zu entscheiden . . . . thora, koran und bibel noch mal DAS geht ja mal gar nicht . . . DAS sind natürlich gewichtige gründe.

 

würde man so bei menschen argumentieren die nicht im rotlichtmilieu gearbeitet haben wenn ein/e Partner(in wieder zum ex partner/in zugeht? wohl kaum . . .

und selbst wenn es nicht so gewesen sein sollte, auf grund einer emotionalen veränderung dieser nicht rechnung zu tragen sondern bei der stange zu bleiben halte ich für mehr als nur fragwürdig

 

Ich denke das hat mit Rotlicht nichts zu tun, sondern eher mit der zeitlichen Nähe zwischen dem Abschluß und dem Bruch der Vereinbarung. Das legt schon den Schluss nahe, dass hier ein Klakül im Spiel war, dass nichts mit BEIDSEITIGER Verliebtheit zu tun hatte. Jedenfalls nicht ineinander verliebt.....

Link zu diesem Kommentar
Ich denke das hat mit Rotlicht nichts zu tun, sondern eher mit der zeitlichen Nähe zwischen dem Abschluß und dem Bruch der Vereinbarung. Das legt schon den Schluss nahe, dass hier ein Klakül im Spiel war, dass nichts mit BEIDSEITIGER Verliebtheit zu tun hatte. Jedenfalls nicht ineinander verliebt.....

 

Mutmaßung . . . . die beste Absichten ausschließen oder sind deiner Meinung Prostituierte per se in betrügerischer Absicht unterwegs? :dunno:

 

wie gesagt es macht keinen sinn zu spekulieren. abwarten bis das urteil eingestellt ist . . . .möglich das man dann mehr erfährt . . .

Jenseits von Gut und Böse . . .

Link zu diesem Kommentar

:klatsch::klatsch:

 

Du triffst den Nagel auf den Kopf ,vielen Dank!

Nicht mehr und nicht weniger....:zeig:

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 18:46 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 18:45 Uhr ----------

 

Um noch einmal auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: sind Männer, die für Sex bezahlen, arme Würstchen?

 

Im Zitat in der Überschrift erscheint noch "bezahlen müssen" - schwer verständlich, offenbar soll unterstellt werden, dass die betreffenden Herren ohne Bezahlung keinen Sex bekommen könnten; im nächsten Schritt wird insinuiert, dass alle Männer, die Pay6 in Anspruch nehmen, dies aus der Notlage heraus tun, sonst keine Sexualpartnerin finden zu können ... Dies sind klassische Kunstgriffe der demagogischen Argumentation. Man versteckt die Annahmen in der Behauptung, so dass die Behauptung zum Schluss als einleuchtend erscheint.

 

Für mich ist Pay6 eine Variante des kultivierten Genusses der Natur. Ich suche Prostituierte auf, um einen natürlichen, körperlichen und geistigen Genuss zu erleben und mein Leben zu bereichern. Dies steht neben einer privaten Beziehung und verdrängt diese überhaupt nicht. Ich unterhalte private sexuelle Beziehungen zu mehreren Frauen, das ist meine Lebensgestaltung. Die bezahlten Begegnungen erweitern meine Lebenserfahrungen noch weiter.Die "Würstchenfrage" möchte ich vielleicht mit einem Vergleich erklären: gewiss gibt es arme Teufel, die ihr Unglück, ihre Frustration, ihr Versagen, ihre Scham in Alkohol vergessen wollen und mit aller Kraft mit hartem Schnaps die Reste ihres Gehirns vertilgen wollen. Das sind sicher arme Teufel. Am anderen Ende steht das kultivierte Paar, das einen angenehmen Abend mit anregenden Gesprächen mit einer Flasche eines mit Kennerschaft ausgewählten und genossenen Rotweins eröffnet. Auch diese nehmen Alkohol zu sich, aber sie sind gewiss keine armen Teufel.

 

:unterdurc:unterdurc:unterdurc

Link zu diesem Kommentar
Mutmaßung . . . . die beste Absichten ausschließen oder sind deiner Meinung Prostituierte per se in betrügerischer Absicht unterwegs? :dunno:

 

wie gesagt es macht keinen sinn zu spekulieren. abwarten bis das urteil eingestellt ist . . . .möglich das man dann mehr erfährt . . .

 

Ich glaube du bist etwas idiologisch vorbelastet.

Hast du irgendwo in meinem Post etwas darüber gelesen?

Unter den geschilderten Bedingungen wäre die Schenkung auch ohne Vereinbarung und Prostition anfechtbar.

Link zu diesem Kommentar
Mutmaßung . . . . die beste Absichten ausschließen oder sind deiner Meinung Prostituierte per se in betrügerischer Absicht unterwegs? :dunno:

 

Das sicher nicht, lieber Dennis, aber eine Prostituierte mit einem Zuhälter (Straftatbestand) im Rücken ist da wohl etwas anders zu sehen.

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

Link zu diesem Kommentar

Mit einer Ehe haben Frauen heutzutage kein lebenslanges Anrecht mehr auf finanzielle Unterstützung seitens der Männer.

Die Vorstellung, frau angle sich mal eben einen gutsituierten Mann, heiratet und lebt somit bis ans Ende ihrer Tage auf Kosten des Mannes, hat sich ausgeträumt. Vermögende Männer lassen sich nicht mehr ohne Ehevertrag trauen, die Abfindung richtet sich dann meist nach den zusammen verbrachten Ehejahren ( in der Regel gibt es für Kurzehen unter 2 Jahren gar keinen Unterhalt außer es existieren kleine Kinder unter 3 Jahren, dann wird nach Düsseldorfer Tabelle verfahren, die Frau bekommt nur das an Unterhalt, was sie quasi vor den Kindern verdient hat, um es vereinfacht auszudrücken ).

Man darf da nicht an irgendwelche utopischen Abfindungen denken, wie im Fall Paul Mc.Cartney / Heather Mills oder gar Berlusconi. Vermögende Männer sind nicht dumm und lassen sich heutztage nicht mehr so leicht über den Tisch ziehen.

 

 

 

Ich kann das Urteil im Falle des Handwerkers nachvollziehen, ich fände es auch egal, welche Tätigkeit die Frau ausübt oder wieder ausübt, genauso verarscht hätte ich mich auch gefühlt,wenn die werte Frau Ex mich mit x-beliebigem Kerl betrogen hätte und es sich nun mit dem Taugenichts auf meine Kosten gutgehen ließe

Bearbeitet von academic
Link zu diesem Kommentar

Ob die Schlagzeile bei einer anderen Berufstätigkeit auch so ausgefallen wäre?

 

Justizangestellte wurde Rückfällig!

 

 

Mangelnde Rücksichtnahme und Dankbarkeit

 

Dieses Urteil hatte vor dem BGH in Karlsruhe keinen Bestand. Maßstab für den Widerruf sei, ob die Ehefrau es insgesamt an Rücksichtnahme und Dankbarkeit fehlen ließ, die der Schenker erwarten konnte.

 

Das Paar sei sich einig gewesen, dass die Frau die Prostitution aufgebe. Auf Grundlage dieses Versprechens habe er ihr das Wohnrecht eingeräumt. Selbst im Falle eines Scheiterns der Beziehung sollte ihr Wohnbedarf gesichert sein.

 

 

 

Unter diesen Umständen widerspreche es der Rücksichtnahme auf die Belange des Schenkers, wenn sie sich "alsbald nach Abschluss des sie begünstigenden notariellen Vertrages über ihr Versprechen hinwegsetzte und die Prostitution wieder aufnahm", heißt es in dem BGH-Urteil wörtlich.

 

Dass Prostitution nicht mehr sittenwidrig ist, änderte am Urteil der Bundesrichter nichts. Ein Ehemann werde auf Nachfrage nach seiner Frau wohl auch heute nicht antworten: "Sie geht auf den Strich, das macht ihr Spaß", sagte der Vorsitzende Peter Meier-Beck in der mündlichen Verhandlung.

 

Mangelnde Rücksichtnahme und Dankbarkeit

 

Dieses Urteil hatte vor dem BGH in Karlsruhe keinen Bestand. Maßstab für den Widerruf sei, ob die Ehefrau es insgesamt an Rücksichtnahme und Dankbarkeit fehlen ließ, die der Schenker erwarten konnte.

 

Das Paar sei sich einig gewesen, dass die Frau die Arbeit als Justizangestellte aufgebe. Auf Grundlage dieses Versprechens habe er ihr das Wohnrecht eingeräumt. Selbst im Falle eines Scheiterns der Beziehung sollte ihr Wohnbedarf gesichert sein.

 

 

 

Unter diesen Umständen widerspreche es der Rücksichtnahme auf die Belange des Schenkers, wenn sie sich "alsbald nach Abschluss des sie begünstigenden notariellen Vertrages über ihr Versprechen hinwegsetzte und die Angestelltentätigkeit wieder aufnahm", heißt es in dem BGH-Urteil wörtlich.

 

Dass ein Angestelltenverhältnis nicht sittenwidrig ist, änderte am Urteil der Bundesrichter nichts. Ein Ehemann werde auf Nachfrage nach seiner Frau wohl auch heute nicht antworten: "Sie arbeitet als Justizangestellte, das macht ihr Spaß", sagte der Vorsitzende Peter Meier-Beck in der mündlichen Verhandlung.

 

Unabhängig davon ob ein Ehemann bei einer Schenkung Dankbarkeit erwarten darf, wenn er die Schenkung unabhängig von ehelicher Treue und Beziehung gemacht hat, gibt die Begründung sehr zu denken, und zeigt dass hier klar gegen das Gleichheitsprinzi höchstrichterlich verstoßen wird

Bearbeitet von Wellness Escort
Link zu diesem Kommentar

Die Schenkung wäre auch in diesem Fall rückgängig gemacht worden. Nur die Begründung wäre eine andere gewesen. Der Grundsatz ist doch, dass der Schenkende keinen groben Undank verdient hat.

Der Schenkende hätte niemals die Schenkung vollzogen, hätte er gewusst, dass er bereits zwölf Monate später betrogen wird und seine Interessen auf grobe Weise missachtet werden.

 

Ich denke, ihr macht die Dame zum armen Justizopfer, nur weil sie Prostituierte ist.

Ganz im Gegenteil. Die Art und Weise und die zeitliche Nähe, lassen klar Betrugsabsichten vermuten.

Link zu diesem Kommentar

 

"Verstoß gegen die gebotene Dankbarkeit" eine moralische norm - ein moralischer wert ist also in diesem fall ein straftatbestand . . . verschissenen religöse konzepte dankbrkeit hat in den religion des christentums, des islam und des judentums - einen sehr hohen stellenwert. und diese wird in das weltliche gesetz übernommen.

 

 

und bist du nicht dankbar so üb ich gewalt . . . da kann man gar nicht soviel essen wie man - ich zumindest - kotzen könnt . . . da sag mal einer das es bei uns keine scharia gibt . . .

 

 

Das Strafgesetz ist voller moralischer Normen...Soll man bloß, weil in den 10 Geboten steht "Du sollst nicht töten" Mord und Totschlag erlauben. ..

 

Was die Scharia betrifft, die wird bei uns schon durch die Hintertür eingeführt...ein Berliner Kollege konnte z. B. in Berlin keinen Mietvertrag für ein Büro in einem bestimmten Objekt bekommen, weil er in der Finanzbranche tätig ist, das Haus einem saudi-arabischen Immobilienfonds gehört und der nicht erlaubt, wenn in seinen Immobilien eine Tätigkeit ausgeübt wird, die nicht scharia-konform ist..

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

Link zu diesem Kommentar
Die Schenkung wäre auch in diesem Fall rückgängig gemacht worden. Nur die Begründung wäre eine andere gewesen. Der Grundsatz ist doch, dass der Schenkende keinen groben Undank verdient hat.

Der Schenkende hätte niemals die Schenkung vollzogen, hätte er gewusst, dass er bereits zwölf Monate später betrogen wird und seine Interessen auf grobe Weise missachtet werden.

 

Ich denke, ihr macht die Dame zum armen Justizopfer, nur weil sie Prostituierte ist.

Ganz im Gegenteil. Die Art und Weise und die zeitliche Nähe, lassen klar Betrugsabsichten vermuten.

 

Daß die Tatigkeit Prostitution natürlich in diesem Fall besonders medienwirksam ausgeschlachtet wird, liegt in der Tat nahe.

Ich finde es nicht verwerflich an eine Schenkung dieser Art Bedingungen zu knüpfen, schließlich hat es den allgemeinen Lebenskomfort der betreffenden Dame erheblich erhöht.

Ich denke, niemand fände es prickelnd, wenn er seiner Frau z.B. Unterhalt zahlt und dann herausfindet, daß sie nebenher heimlich schwarz arbeiten geht. Das ist ein Vertrauensbruch.

Sicherlich kann die Frau von dem Haus allein ihre Rechnungen nicht bezahlen, aber immerhin hat sie Miete gespart und damit erheblich Fixkostenanteil. Für andere Dinge hätte sie sich ja einen anderen Job suchen können. Oder offen mit ihrem Ex über die mögliche Wiederaufnahme ihrer alten Tätigkeit reden um die weitere Handhabung der Vertragsbindung aufzuklären.

Falls ich mich mit einer Dame aus dem pay6 binden sollte und sie ausdrücklich den Wunsch äußert, mit der Tätigkeit aufhören zu wollen, würde ich ihr eher behilflich sein, ein neues Standbein aufzubauen statt ihr Dinge zu überschreiben. Was sie dann im Falle einer Trennung daraus macht, ist dann ihre Angelegenheit, nur würde ich es wollen, daß sie nicht nur der Rechnungen zuliebe eine Tätigkeit aufnimmt, die sie nicht ( mehr ) vertreten kann.

 

Die Presse nimmt diesen Fall aber trotzdem sicher gern auf, da es hier natürlich wieder mal um das Cliche Rotlichtmilieu und Abzocke geht. Prostitution und niedere Absichten gehen Hand in Hand..Ein überflüssiger Kommentar des Richters, der anderen pay6 Anbieterinnen eine ehrbare Auffassung abspricht.

 

Ob der vermögende Herr demnächst wohl auch vor Gericht zieht, um wegen grobem Undank seiner jüngeren Ex-Gespielin den flotten Sportflitzer zurückzuklagen?:blinken:

 

Bin gespannt...

Bearbeitet von academic
Link zu diesem Kommentar
Die Schenkung wäre auch in diesem Fall rückgängig gemacht worden. Nur die Begründung wäre eine andere gewesen. Der Grundsatz ist doch, dass der Schenkende keinen groben Undank verdient hat.

Der Schenkende hätte niemals die Schenkung vollzogen, hätte er gewusst, dass er bereits zwölf Monate später betrogen wird und seine Interessen auf grobe Weise missachtet werden.

 

Ich denke, ihr macht die Dame zum armen Justizopfer, nur weil sie Prostituierte ist.

Ganz im Gegenteil. Die Art und Weise und die zeitliche Nähe, lassen klar Betrugsabsichten vermuten.

 

Ich mache da niemand zu einem Justizopfer. Vertrag ist Vertrag (den genauen Vertrag kennen wir alle nicht! Betrug bleibt Betrug!

 

Die Bemerkungen des Richters in der mündlichen Verhandlung machen aber alle Prostituierten zu potentiellen Betrügerinnen und unehrenhaften Personen, für die Man(n) sich schämen muss...

Damit kann man natürlich in der öffentliche Darstellung beim braven Bürger (ist er denn so brav?) punkten.

 

Nicht mehr und nicht weniger meinte ich.

 

Dass Prostitution nicht mehr sittenwidrig ist, änderte am Urteil der Bundesrichter nichts. Ein Ehemann werde auf Nachfrage nach seiner Frau wohl auch heute nicht antworten: "Sie geht auf den Strich, das macht ihr Spaß", sagte der Vorsitzende Peter Meier-Beck in der mündlichen Verhandlung.

Das ist einfach nur zynisch und hat mit den Fakten nichts, aber auch garnichts zu tun!

Bearbeitet von Wellness Escort
Link zu diesem Kommentar

Das ist doch Quatsch, Alf, alter Hütchenspieler..der Richter gibt in der von Dir zitierten Passage eine allgemeine Einschätzung wieder und nicht seine private Meinung zu dem Sachverhalt...

 

Die meisten Ehemänner würden nicht wollen, wenn ihre Frau auf den Strich geht. Und dabei schließe ich mich ausdrücklich und explizit ein.

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

Link zu diesem Kommentar

Irgendwie werden viele schon ein wenig paranoid, wenns um die Schwarzer geht..Wenn sie sagt, der Schnee ist weiß, dann muss man unbedingt behaupten er ist blau, sonst könnte sie ja mal recht haben..:au:

 

Wir könnten ja hier mal eine nichtrepräsentativen Umfrage unter Ehemännern machen, ob sie es toll fänden, wenn ihre Frau auf den Strich geht. Ich traue mir zu zu prognostizieren, wie die Mehrheit entscheidet.

 

Ich kenne nicht wenige Escorts, die über sich auch sagen: Hätte ich eine feste Partnerschaft, dann würde ich den Job sein lassen.

 

Auch solche Haltungen sollten Respekt finden sonst werden die Prostitutionsverteidiger irgendwann auch einmal so idelogisch verbohrt wie die Gegner.

Bearbeitet von Bayernbulle

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

Link zu diesem Kommentar

Wenn eine Anbieterin aus eigener Entscheidungsfreiheit (gemeint ist nicht vom Partner aufgedrückt) den Job beenden, weil sie das sonst im Kopf nicht sortiert bekommen, ist dies das eine.

 

Mutet ein Ehemann seiner Ehe zu, dass er langjährig das Angebot von Paysex selbst nützt, hat aber ein massives Problem damit, seine Partnerin als Anbieterin zu akzeptieren, ist das etwas anderes und zeugt von einer heftigen Doppelmoral.

 

Meiner Ansicht nach zumindest...

Link zu diesem Kommentar

 

Mutet ein Ehemann seiner Ehe zu, dass er langjährig das Angebot von Paysex selbst nützt, hat aber ein massives Problem damit, seine Partnerin als Anbieterin zu akzeptieren, ist das etwas anderes und zeugt von einer heftigen Doppelmoral.

 

Meiner Ansicht nach zumindest...

 

Das ist halt recht oberflächlich betrachtet und Äpfel mit Birnen verglichen...Du musst dann schon das Anbieten von Pay6 mit dem Anbieten vergleichen und die Nachfrage mit der Nachfrage sonst kommt man zu vorschnellen Urteilen, die nicht einmal den Sachverhalt richtig erfassen

 

Ich kann ja hier auch nur von fundiert von mir reden. Wenn meine Frau Pay6 nutzen würde wäre das für mich gewöhnnungsbedürftig, aber es würde die Ehe nicht gefährden, solange sie das mit entsprechender Diskretion macht.

 

Würde meine Frau Pay6 anbieten, dann würde ich versuchen, die Gründe zu erfahren. Würde sie es weiter wollen, würde ich mich trennen, weil wir dann nicht zusammenpassen.

 

Es gibt übrigens auch noch ein paar andere Berufe von denen ich nicht wollen würde, dass meine Frau sie ausübt,z. B. Polizistin, Soldatin oder Sprengmeisterin.

Bearbeitet von Bayernbulle

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

Link zu diesem Kommentar

 

Es gibt übrigens auch noch ein paar andere Berufe von denen ich nicht wollen würde, dass meine Frau sie ausübt,z. B. Polizistin, Soldatin oder Sprengmeisterin.

 

Diese Berufsgruppen wären für einen notorischen Fremdgänger ja auch äusserst gefährlich... Du hast die Apothekerin noch vergessen :clown:

 

 

 

Die Polizistin ermittel, die Soldatin erschiesst und die Sprengmeisterin beseitigt (atomisiert) die Reste :lach:

Link zu diesem Kommentar
Wenn eine Anbieterin aus eigener Entscheidungsfreiheit (gemeint ist nicht vom Partner aufgedrückt) den Job beenden, weil sie das sonst im Kopf nicht sortiert bekommen, ist dies das eine.

 

Mutet ein Ehemann seiner Ehe zu, dass er langjährig das Angebot von Paysex selbst nützt, hat aber ein massives Problem damit, seine Partnerin als Anbieterin zu akzeptieren, ist das etwas anderes und zeugt von einer heftigen Doppelmoral.

 

Meiner Ansicht nach zumindest...

 

Gleiches gilt im übrigen auch umgekehrt. Auch beim P6 geht es u.a. um Verhalten. Mit Sicherheit schreibt sich "Loslassen" leichter als das man Verhalten "über Nacht" loslassen kann.

 

Im Kopp sind wir ja alle Superstars, auf der emotionalen Ebene jedoch da hängts mitunter . . . :blinken:

Jenseits von Gut und Böse . . .

Link zu diesem Kommentar

Promiskes Verhalten ist nun mal der Gegenentwurf zu einer monogamen Beziehung. Beides paßt nur dann unter einen Hut, wenn beide Partner es akzeptieren. In einem Punkt gebe ich Dennis recht. Wir sollten jetzt erst einmal die Veröffentlichung des Urteils abwarten. Angreifbar wäre es, falls der Handwerker sich den Verzicht seiner Ehefrau auf eine promiske Lebensführung generell ausbedungen hatte, der BGH aber ausschließlich auf die spezielle Variante der Prostitution abstellt. Etwa so: "Daß die Frau fremdgeht, mag für den Mann ärgerlich sein, ist aber nach dem gesellschaftlich üblichen Verständnis einer modernen Ehe hinzunehmen. Daß die Frau freilich von ihren außerehelichen Sexualpartnern Geld genommen hat, bedeutet einen groben Verstoß gegen das Gebot der Dankbarkeit."

 

Hat der Handwerker hingegen, wie es ausschaut, nur den Verzicht auf Prostitution verlangt, ist jedenfalls nicht das Gericht zu tadeln, das dann lediglich zu prüfen hatte, ob in dieser Hinsicht eine Vertragsverletzung vorliegt.

Link zu diesem Kommentar

Ich finde das Rechtskonstrukt des "Undankes" bei Schenkungen bzw. deren Rückforderung - unabhängig von Prostitutionszusammenhängen - abwegig.

 

Ein Schenkung ist nach meinem Verständnis die Hergabe von Geld oder geldwerten Leistungen ohne die Erwartung einer Gegenleistung. Wer schenkt sollte sich sozusagen endgültig von dem geschenkten Gut verabschiedet haben und folglich auch nicht später jammern, wenn die beschenkte Person irgendwie nicht "pariert". Wer das anders sieht, mißbraucht eine Schenkung zum Zwecke des "Beherrschens", und zwar dergestalt, dass die beschenkte Person auf immer und ewig "Dankbarkeit" durch Willfährigkeit zeigen muss.

 

Wenn überhaupt, dann handelte es sich in dem Fall um einen Vertrag, welcher seitens der Frau nicht eingehalten wurde. Dann wird es schlüssig, denn die Frau hat sich vertragsbrüchig verhalten. Sie hatte auch durchaus die Wahl, den Vertrag insgesamt abzulehnen, insofern lag auch kein "Zwang" zur Annahme des "Geschenkes" vor.

Bearbeitet von nolensvolens
Link zu diesem Kommentar

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Note: Your post will require moderator approval before it will be visible.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.



Unser Support Team

Neue Beiträge

Neue Galerie Einträge

Über uns

Seit über 10 Jahren ist MC-Escort die grösste deutschsprachige Escort Community. Wir bieten Kunden und Anbietern eine Plattform um sich gegenseitig auszutauschen und Kontakte zu knüpfen.

mc-banner-klein.png

Kontakt

  Raingärten 1, 79780 Stühlingen, Deutschland

  info@mc-escort.de

  +49(7744)929832 KEINE AGENTUR - WIR VERMITTELN KEINE DAMEN!

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf deinem Gerät platziert um dein Nutzer Erlebnis auf dieser Webseite zu verbessern. Du kannst deine Cookie Einstellungen anpassen, ansonsten nehmen wir an dass es für dich in Ordnung ist deinen Besuch fortzusetzen.