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Ich empfehle aus eigener Erfahrung die Inanspruchnahme eines Notars . Die paar Euro für kompetente Beratung und Ausführung ist es wert

 

Für die Patientenverfügung braucht man keinen Notar. Dies sollte man mit dem Doc. seines Vertrauens durchsprechen, welcher einen auch auf die med. Besonderheiten aufmerksam macht.

Die Patientenvollmacht (wer ist im Falle verfügungsberechtigt) ist beim Notar anzufertigen, da diese notariell beglaubigt werden muss.

Gruß Jupiter

"Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein."

 

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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Bevor jetzt die Nichtjuristen wieder ihr Halbwissen ausbreiten ist es besser sich an kompetente Juristen zu wenden.

 

Nach meinem Kenntnisstand ist für die Vorsorgevollmacht nur die Schriftform notwendig, eine notarielle Beglaubigung nur in den Fällen wo Handelsregister oder Grundbuch betroffen sind..aber ich bin da nicht auf dem neuesten Stand

Edited by Bayernbulle

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Bevor jetzt die Nichtjuristen wieder ihr Halbwissen ausbreiten ist es besser sich an kompetente Juristen zu wenden.

 

Nach meinem Kenntnisstand ist für die Vorsorgevollmacht nur die Schriftform notwendig, eine notarielle Beglaubigung nur in den Fällen wo Handelsregister oder Grundbuch betroffen sind..aber ich bin da nicht auf dem neuesten Stand

 

Grundsätzlich sind alle Vollmachten auch mündlich erteilbar.

Ausnahmen gibt es, wenn der Vollmachtnehmer besonders tiefgreifende Entscheidungen herbeiführen möchte (Einweisung in ein Heim, passive Sterbehilfe, etc), dann ist mindestens Schriftform erforderlich.

Aber grundsätzlich worum geht es denn bei solchen Vollmachten?

Ich möchte, dass sich ein lieber Mensch um meine Angelegnheiten kümmert, wenn ich das nicht mehr selber kann, ich lade ihm damit - zu seinen eigenen Problemen - noch meine auf die Schultern! Dann kann er auch erwarten, dass ich das ordentlich vorbereite und ihn nicht in eine Situation bringe, dass er jahrelange Rechtstreitigkeiten gegen andere ausfechten muss, um zu beweisen was mein Wille in dieser Situation wäre.

 

Es geht dabei um die Nachweispflicht. Also sollte man solche Vollmachten IMMER notariell beglaubigt, bei Gericht hinterlegen. Der Notar beglaubigt zudem, dass ich zu diesem Zeitpunkt überhaupt in der geistigen Verfassung war, eine solche Erklärung abzugeben.

  • Thanks 4
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Also sollte man solche Vollmachten IMMER notariell beglaubigt, bei Gericht hinterlegen. Der Notar beglaubigt zudem, dass ich zu diesem Zeitpunkt überhaupt in der geistigen Verfassung war, eine solche Erklärung abzugeben.

 

Diese Info habe wurde mir erst nach 4 oder 5 Jahren durch den Rechtspfleger beim AG kommuniziert. "Ei warum habbe sie ned die Vollmacht bei uns hinnerlescht?"

 

Woher sollte ich das wissen wenn ich keine Einführung wie es durch das AG - Abt Betreuung angedacht ist erfahren habe?

 

 

Tatsache ist das obwohl man immer zu den Geschäftszeiten beim zuständigen AG - Rechtspfleger vorbei kommen kann bzw auch mit dem entsprechenden Richter kommunizieren kann, die Betreuungsabteilungen - Rechtspfleger beim AG sind hoffnungslos überlastet.

 

"Der hauptamtliche Betreuer hat zukünftig zu wenig Zeit, um den Bedürfnissen und Wünschen des Betreuten in vielen Fällen noch gerecht zu werden. Jeder vollzeitbeschäftigte Betreuer arbeitet zukünftig für mindestens 50 betreute Klienten, wenn er keine drastischen Kürzungen seines bisherigen Einkommens hinnehmen möchte. Die Arbeitsbelastung ist also extrem hoch. Daraus folgt, dass jeder Betreuer seine Leistungen strikt auf ein Mindestmaß reduzieren muss."

 

Quelle:

 

Bei der ehrenamtlichen Betreuung wird nach Pauschale bzw tatsächlich anfallenden Kosten abgerechnet. In jedem Fall kann man bei der hauptamtlichen Betreuung nicht von einer Betreuung sondern von einer Verwaltung sprechen. Betreuung geht weit über das organisatorische hinaus. Die Crux liegt also wieder einmal in den politischen Rahmenbedingungen . . .

  • Thanks 1

Jenseits von Gut und Böse . . .

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Woher sollte ich das wissen wenn ich keine Einführung wie es durch das AG - Abt Betreuung angedacht ist erfahren habe?

 

Danke Dennis für deine Ausführungen.

Wir brauchen eine ganz andere Öffentlichkeitsarbeit in diesem Land, damit niemand bei solch existentiellen Fragen mit 0,0 Antworten im Regen steht. Im Prinzip völlig unterbelichtet dieses Thema im Hinblick auf die Bedeutung für uns alle. Bin dankbar, dies hier im Forum zu lesen. Escort und Begleitung hat viele Facetten.

  • Thanks 3
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  • 4 weeks later...

Ein befreundeter Jurist hat mir gestern eine Kopie eines Aufsatzes gegeben, den ein Kollege mitverfasst hat:

 

"Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Rechtsvergleich"

 

aus "Erbrechtspraxis" (ZErb 1/2012)

 

Die rechtliche Situation in Deutschland wird mit Australien verglichen.

 

Die Beschreibung des deutschen Status quo ist auch für Nichtjuristen sehr gut verständlich dargestellt. Wer Interesse hat aber keinen Zugang zum Artikel, kann mir gerne eine PN mit einer Mailadresse schicken.

 

Ich leite ihm dann den Artikel als PDF-Scan (4 DINA 4-Seiten) weiter .

Edited by Bayernbulle
  • Thanks 3

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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