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Umsatzsteuer für "Escort Lady"


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" Tief in die Unterschiede zwischen einem klassischen Bordell und einer Begleitagentur musste sich ein Einzelrichter des Münchner Finanzgerichtes einarbeiten. Ein "Escort-Service" bietet demnach eine "gehobene (teure) und diskrete Form der der Prostitution", die nicht an die Räumlichkeiten des Betreibers gebunden sei. Die Konsequenz: Die Agenturen müssen Umsatzsteuer nicht nur auf die Provisionen zahlen, die sie selbst vereinnahmen, sondern auch auf das Entgelt für die "Escort-Ladys" (Az.:3 V3225/12)

jja."

 

FAZ vom 08.Mai 2013

:schreiben: Just for Info

Wer lächelt :jaja: statt zu toben:heul:

ist immer der Stärkere.:zwinker:

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:denke:

1000 € honorar, davon 25% provision

demzufolge müsste die Agentur auf die gesamten 1000€ die Umsatzsteue rzahlen und nicht nur auf die 250 €

...

muss dann die Dame dann auf ihre 75% dann auch noch mal steuern zahlen :frag:

 

Jepp, Ekst !

 

ääh jakob wie sieht das denn nun aus ..ohne Handy wäre da nicht eine Scheinselbständigkeit anzukreiden:denke: :blume2:

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:denke:

1000 € honorar, davon 25% provision

demzufolge müsste die Agentur auf die gesamten 1000€ die Umsatzsteue rzahlen und nicht nur auf die 250 €

...

muss dann die Dame dann auf ihre 75% dann auch noch mal steuern zahlen :frag:

 

Eine Doppelbesteuerung desselben Vorgangs wäre unzulässig.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 09:21 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 09:16 Uhr ----------

 

Jepp, Ekst !

 

ääh jakob wie sieht das denn nun aus ..ohne Handy wäre da nicht eine Scheinselbständigkeit anzukreiden:denke: :blume2:

 

ESt. ist ein anderes und völlig unabhängiges Thema :zwinker:

 

Scheinselbstständigkeit - unabhängig von Handy oder nicht - vielleicht dann, wenn die Dame ausschließlich für eine (Zahlwort) Agentur "arbeitet" und weitere Merkmale der gelebten Praxis hinzu kommen (faktische Weisungsbefugnis der Agentur, beispielsweise, und zwar auch wenn davon der "Service" ausgenommen ist). Insofern müßten Agenturen über Mehrfachlistings eher glücklich sein, weil sie dadurch dem diesbezüglichen Risiko einigermaßen sicher entgehen :lach:

Bearbeitet von nolensvolens
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Oder die Agentur bei einer Betriebsprüfung nachweisen kann, dass die Dame die USt. auf den Honoraranteil entrichtet hat ... :cool:

 

Wie könnte die Agentur das nachweisen? Ich habe von einer Dame, die für die vom Urteil betroffene Münchner Agentur tätig war, gehört, dass die Agenturleitung im nachhinein versucht hat, von ihr die Umsatzsteuer auf den Honoraranteil zu erhalten

Bearbeitet von Bayernbulle

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Scheinselbstständigkeit - unabhängig von Handy oder nicht - vielleicht dann, wenn die Dame ausschließlich für eine (Zahlwort) Agentur "arbeitet" und weitere Merkmale der gelebten Praxis hinzu kommen (faktische Weisungsbefugnis der Agentur, beispielsweise, und zwar auch wenn davon der "Service" ausgenommen ist). Insofern müßten Agenturen über Mehrfachlistings eher glücklich sein, weil sie dadurch dem diesbezüglichen Risiko einigermaßen sicher entgehen :lach:

 

Es liegt - so weit ich weiß - nicht nur an einer Weisungsbefugnis (wie sie in einem tatsächlichen Arbeitsverhältnis gegeben ist)

 

Eine Scheinselbstständigkeit liegt m.W. vor, wenn man als Selbstständig "gemeldet" ist, jedoch ausschließlich für ein einziges Unternehmen arbeitet und das Honorar nur von diesem einen Unternehmen gezahlt wird.

Das passiert doch bei einer Vermittlung nicht. Auch das Honorar wird von jeweils unterschiedlichen Kunden gezahlt.

 

Ich denke da z.B. an Beraterverträge. Arbeitet hier ein selbstständiger Berater ausschließlich und über einen längeren Zeitraum für ein einziges Unternehmen und bezieht nur von diesem das Honorar, kann eine Scheinselbstständigkeit unterstellt werden.

 

Beauftragt der Berater aber eine Werbeagentur, die für ihn die Akquise übernimmt, arbeitet er - sofern die Agentur erfolgreich vermittelt - für unterschiedliche Kunden, denen er dann auch die Rechnung stellt. Während er selber von der Agentur eine Rechnung für die Vermittlung erhält.

Und als selbstständiger Berater bin ich m.E. nicht dazu "verpflichtet", mehrere Werbeagenturen anzuheuern, um dem Verdacht einer Scheinselbstständigkeit zu entgehen.

Auch steht es mir - als Auftraggeber der (Werbe)Agentur frei, einen vermittelten Auftrag anzunehmen oder eben nicht. (Mal außer Acht gelassen, dass bei ständigem Ablehnen die Agentur eine Zusammenarbeit aufkündigen kann...wegen viel Arbeit bei wenig Rendite)

 

Oder liege ich hier jetzt total falsch?

Geist ist geil!

 

Das Dasein ist köstlich, man muss nur den Mut haben, sein eigenes Leben zu führen

Casanova

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Im Prinzip nein (also richtig, Du liegst nicht falsch :lach:, in Bezug auf Werbeagenturen :zwinker:)

 

Aber lies Dir die Entscheidung mal durch. Dort sind diverse "objektive" Indizien genannt, wonach die Agenturdame für die Agentur arbeitet, ungeachtet, wie es "formal" in einem Agenturvertrag formuliert sein mag. Klar steht da (vermutlich) immer drin, dass die Dame die Agentur beauftragt, bla bla bla. Es gibt jedoch genug (nicht alle ganz klar) Agenturen, wo das gelebte Verhältnis das einer Arbeitnehmerabhängigkeit der Agenturdame ist, bis hin zu Sanktionen gegen die Dame (also vom "Auftragnehmer" gegen den "Auftraggeber" :oha:), in mildester Form der Androhung, bei mangelndem Wohlverhalten andere Damen bei der Vermittlung vorzuziehen. Man denke nur an die Anweisungen und Vertragsstrafenregelungen einer unlängst hier diskutierten Agentur :lach:

 

Auch in diesem Zusammenhang ein ganz wichtiges Indiz, wenn eine Agentur der Dame einen Direktkontakt mit Kunden untersagt bzw. das nicht ermöglicht. Stelle Dir mal eine Werbeagentur vor, die dem Auftraggeber sagt, dass der Auftraggeber mit geworbenen Kunden keinerlei (sonstigen) Kontakt über einen isolierten Einzelauftrag hinaus haben darf :lach:, sondern immer wieder und für jeden Einzelauftrag ausschließlich über die (jedesmal kassierende) Werbeagentur. Allein rein rechtlich wäre ein solcher Werbeagenturvertrag wohl übelst kartellwidrig. Abgesehen von dem :vogel:, welchen die gezeigt bekämen :lach:

 

Im Ergebnis kommt es nicht darauf an, ob in einem Agenturvertrag ein Passus steht, wonach die Dame Auftraggeberin ist, sondern ob die Dame faktisch so behandelt wird, als ob sie Arbeitnehmerin sei. Und das tun halt viele Agenturen (und wollen übrigens nicht selten auch die Damen, sehr viele nennen ihre Agenturleiterin beispielsweise durchweg "Chefin", warum wohl?).

 

Die Frage - wenn wir eine andere Analogie nehmen - wäre, ob beispielsweise ein Vollzeit-Ladenverkäufer (in einem einzigen Laden), bloß weil er umsatzbezogen bezahlt wird und in seinem Vertrag "Selbstständiger Vertriebspartner" steht, nur deshalb nicht scheinselbstständig ist, weil er ja dauernd wechselnde Kunden (des Ladens) bedient .... :cool:

 

Die meisten P6-Agenturen wabbern irgendwo zwischen den Extremen, Deinem Werbeagenturbeispiel und meinem Ladenbeispiel, herum.

Bearbeitet von nolensvolens
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Das Urteil bedeutet in der Praxis dass die Preise für den Endkunden ca. 15% höher werden müssten sofern die Agentur diese zusätzlichen Kosten nicht selbst trägt?

 

Im Prinzip ja, weil dem Endkunden als Privatperson ja der Bruttopreis angegeben werden muss (der Nettopreis bliebe ja unverändert). Der Prozentsatz einer Preiserhöhung hinge natürlich von der Provisionshöhe ab, umso weniger Gesamtpreiserhöhung, je höher der Agenturanteil ist.

 

Oder den Agenturanteil zur Kompensation anheben, und zwar um den absoluten Betrag der auf das Honorar (welches die Dame selbst bekommt/einbehält) anfallenden Umsatzsteuer.

 

Oder ein Mittelding zwischen beidem.

 

Oder die Agentur hat ohnehin schon immer die USt. auf die Gesamtleistung entrichtet, dann ist die USt. natürlich kein Grund für eine Preiserhöhung :grins:

 

Oder halt hinreichend klar agieren, dass nicht auf "Gesamtleistung" plädiert werden kann, wozu es diverse Ansätze geben könnte, manche praktikabel, die meisten in der Praxis "gewerbeübungsbedingt" nicht so. Am Einfachsten halt entsprechend der Verträge von Werbeagenturen in anderen Wirtschaftsbereichen, wo es recht unterschiedliche Modelle gibt, aber stets das Ziel ein anhaltender Direktkontakt von Auftraggeber und geworbenem Kunden ist und schon gar nicht über die Einzelkontakte hinaus gehende direkte Folgekontakte zwischen Dame und Kunden verboten werden.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 13:32 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 12:27 Uhr ----------

 

Wie könnte die Agentur das nachweisen? Ich habe von einer Dame, die für die vom Urteil betroffene Münchner Agentur tätig war, gehört, dass die Agenturleitung im nachhinein versucht hat, von ihr die Umsatzsteuer auf den Honoraranteil zu erhalten

 

Wenn die Dame die Umsatzsteuer auf den Honorarteil entrichtet hat und dies der Agentur nachweist, würde die Forderung der Agentur gegenüber der Dame wohl ins Leere laufen müssen, denke ich. Mit diesem Nachweis könnte die Agentur aber auch wiederum gegenüber dem FA nachweisen, dass auf die Gesamtsumme die fällige USt. entrichtet wurde, teils seitens der Agentur (auf die Agenturprovision) und teils seitens der Dame (auf den Honoraranteil). Dann würde das Finanzamt wohl - für diese konkreten nachgewiesenen Dates - keine Berechtigung zur Nachforderung der USt. auf den Honoraranteil gegenüber der Agentur haben.

 

P.S.: "schlimmstenfalls" würde das Agentur FA auf der Forderung aus formalen Gründen dennoch bestehen, dann müßte aber das Damen-FA die Umsatzsteuererklärung der Dame zu deren Gunsten berichtigen (auf deren Antrag und unter Hinweis auf die Zahlung durch die Agentur) und die insofern von der Dame zu viel gezahlte USt. erstatten. Und die Dame den Erstattungsbetrag dann der Agentur geben. Im Ergebnis dasselbe, weil die Agentur dann ja den vom Damen-FA erstatteten Betrag nur an das Agentur-FA durchreicht. Meistens sind die Finanzämter aber durchaus pragmatisch und machen keinen unnötigen "Wiggl", auch wenn es formal möglicherweise geboten wäre. Weil das Endergebnis ja das Gleiche ist.

Bearbeitet von nolensvolens
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Bei der Umsatzsteuer stellt sich die Frage, ob die Agenturen nicht die "nun vereinnahmte" Umsatzsteuer aus dem Honorar mit der gezahlten Umsatzsteuer verrechnen können. Dadurch ließe sich viellecht die Forderungshöhe des FAs verringern.

 

Gefährlich für die Agenturen ist tatsächlich, dass das FA die Umsatzsteuer auf das Honorar, von den Agenturen fordert und nicht von den "selbstständigen" Damen. Das bestätigende Urteil ist schon ein starkes indiz für die Annahme einer Scheinselbstständigkeit.

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Als ich dies mal aufgestellt habe, wurde ich hier öffentlich gesteinigt.

Ein Agenturbetrieb lohnt sich nicht mehr, wenn man ihn sterliche und rechtlich einwandfrei betreiben will.

 

Jeder "Mist" bleibt bei der Agentur hängen.

Um das alles leisten zu können, müsste diese über 50% Provision verlangen, was jedoch wieder rechtliche Konsequenzen hat.

 

In den meisten Fällen hoffen die Agenturen wohl, dass es weder zu Klägern noch zu Prüfungen kommt. Denn wenn, kann man den Laden zu machen.

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Beispielrechnung bei 30% Provision:

 

Kunde zahlt 1000.-- incl. an Dame

 

Vor dem Urteil

Provision 300.--

Enthaltene USt 47,95

Verbleiben für die Agentur 252,05 vor Einkommensteuer und Gewerbesteuer

 

Nach dem Urteil:

Provision 300.--

Enthaltene USt aus 1000.-- 159,66

Enthaltene USt aus Provisionsrechnung 47,05

 

Bleiben der Agentur 92.-- vor Einkommensteuer und Gewerbesteuer

Abzüglich 100,--(10%) für Premiumuser? :lach:

 

Werbekosten, Personal, IHK und Sonstiges wird über Spenden finanziert :clown:

Vielleicht ist dann endlich der Status der Gemeinnützigkeit erreicht...

 

Tipp an die Finanzämter:

Tote Kühe kann man nicht mehr melken!

Bearbeitet von alfder
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:denke:wenn es tote kühe wären, wieso gibt es dann recht viele agenturen :frag:

 

...eigentlich ganz einfach, wenn man meinen Text liest.

 

Mit dem Ist Zustand aller Agenturen ausser der betroffenen Münchener Agentur können alle leben...

 

Vorsorglich kann man nur empfehlen, die Honorare um 19% zu erhöhen dann wäre alles gut.

Die praktische Frage ist nur, wie sich die Agentur die 19% von der Dame holt? Wahrscheinich ist es dann leichter die Provision um 19% zu erhöhen.

Bearbeitet von alfder
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:denke:wenn es tote kühe wären, wieso gibt es dann recht viele agenturen :frag:

 

Ganz einfach..gehören alle zur

 

Die-Heilsarmee-ist-in-120-Laendern-vertreten.jpg

 

und ihre Mädelz

 

frauenchor_ehemaligentreffen_2008_06.jpg

 

 

:lach::lach::clown:

Geist ist geil!

 

Das Dasein ist köstlich, man muss nur den Mut haben, sein eigenes Leben zu führen

Casanova

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Das einfachste wäre doch, die Agenturen stellen alle Damen fest ein. :wie-geil::ficken:

 

So mit unbefristetem Arbeitsvetrag, Sozialleistungen, Jahresurlaub, Anspruch auf Mutterschutz, Erziehungsurlaub, Elternzeit, Anspruch auf Teilzeit, 10 Tage gesetzlicher bezahlter Bildungsurlaub, Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (wenn die Titten gemacht werden auch mal 8 bis 12 Wochen), geregelte Arbeitszeiten, Gleitzeitkonten, firmeneigenem Fahrer, Sekretariat und Betriebskindergarten für die Kleinen. :streicheln:

 

Darüber wacht ein Betriebsrat, bei dem sich alle Bucher erstmal vorstellen und bewerben müssen. Natürlich im Beisein der neuen Hurengewerkschaftsvertreterin "Emma-IG". :heul:

 

 

Wie war die "Problematik" mit der Umsatzsteuer nochmal........ :oha:

 

Ihr seht, da gäbe es schon Alternativen....... :grins:

 

 

.

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:streicheln1::streicheln1::streicheln1:

 

:bonk: :bonk: :bonk:

 

:traurig::lolly:

 

Ach so, ja, ich hab´ den :clown: vergessen......... :lach:

 

 

P.S. Leute, das ist mit nem guten Steuerberater alles handlebar. Aber für unsere "Problemdenker" hier mal noch ein kleines Schmankerl:

 

Die Agentur vermittelt Ihre Dame in einen Ferienclub in die Schweiz. (Kein EU-Land!). Dort muss die Dame ihr Gewerbe ab einer bestimmten Tätigkeitsdauer anmelden.

 

Wo wird jetzt die Umsatzsteuer abgeführt? Und wie wäre das in Österreich als EU-Land?

 

Und besteht nicht die Gefahr sogenannter "Umsatzsteuer-Karussell-Geschäfte"?

 

Fragen über Fragen...... :heul:

 

 

 

Ach so, Sissi: :clown:

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Wo wird jetzt die Umsatzsteuer abgeführt? Und wie wäre das in Österreich als EU-Land?

 

 

Unabhängig von der Steuerproblematik ist z.B. die Vermittlung von sexuellen Dienstleistungen nach Österreich strafbar, weil diese Vermittlungen in Österreich als Zuhälterei angesehen und verurteilt werden. Ausserdem fällt das unter Menschenhandel, wenn man z.B. eine Frau von Lindau nach Bregenz (1KM) für sexuelle Dienstleistungen vermittelt.

 

Aber mit diesen komplexen Problemen müssen sich Kunden ja nicht herumschlagen! Trotzdem freuen sich natürlich die Agenturen sicher, wenn sie kreative Vorschläge erhalten.

Also haut rein Jungs. Nix ist unmöglich, und wenn es noch so absurd ist, wie Damen fest anstellen, ohne Weisungsbefugnis.

Is ungefähr so wie wenn eine Baufirma Arbeiter für die Anwesenheit bezahlt und sie keinen Finger rühren müssen. :clown:

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