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Umsatzsteuer für "Escort Lady"


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Aber mit diesen komplexen Problemen müssen sich Kunden ja nicht herumschlagen! Trotzdem freuen sich natürlich die Agenturen sicher, wenn sie kreative Vorschläge erhalten.

Also haut rein Jungs.

 

Eben. Denn dafür gibbet Steuerberater und das Finanzamt.

 

Aber wir spekulieren ja hier so gerne..... :grins:

 

Wobei ich immer noch für Festbeschäftigung wäre. :putzen:

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Unabhängig von der Steuerproblematik ist z.B. die Vermittlung von sexuellen Dienstleistungen nach Österreich strafbar, weil diese Vermittlungen in Österreich als Zuhälterei angesehen und verurteilt werden. Ausserdem fällt das unter Menschenhandel, wenn man z.B. eine Frau von Lindau nach Bregenz (1KM) für sexuelle Dienstleistungen vermittelt.

 

Aber mit diesen komplexen Problemen müssen sich Kunden ja nicht herumschlagen! Trotzdem freuen sich natürlich die Agenturen sicher, wenn sie kreative Vorschläge erhalten.

Also haut rein Jungs. Nix ist unmöglich, und wenn es noch so absurd ist, wie Damen fest anstellen, ohne Weisungsbefugnis.

Is ungefähr so wie wenn eine Baufirma Arbeiter für die Anwesenheit bezahlt und sie keinen Finger rühren müssen. :clown:

 

Wie machst du das denn? Hab gehört, du managt mittlerweile drei Agenturen als selbständiger Tantra Masseur? Anstatt mit dem Finger auf die Kunden zu zeigen, die zunächst einmal davon ausgehen, dass Escorts ohne Druck durch Dritte arbeiten und in Foren und bei Escorts selbst durch Nachfragen sich zu vergewissern versuchen, dass die Frau es freiwillig und selbstbestimmt ausübt.

 

Absurd finde ich es nicht, das, was du ironisierst. Es gibt einige wenige Sexworker Kooperativen in der ganzen Welt, die zeigen, dass Arbeitsschutz auch als 'individual contractor' in Clubs funktioniert. Sind zwar wenige, von denen ich weiss, aber es gibt sie. Die Zukunft sollte doch wohl so aussehen, dass die allerbesten Arbeitsbedingungen für selbstbestimmte Sexworker ohne Not gelten sollten, und zwar in allen Sparten des Gewerbes. Und jenen, die es nicht wirklich wollen, Job & Einkommens-Alternativen zur Verfügung gestellt werden. Solange dies nicht der Fall ist, sollte man den 'Traumberuf' auch nicht gegenüber 'Überlebensprostitution' ausspielen. Denn überleben wollen alle, möglichst in Würde, die mit Arbeit Geld verdienen. Kenne keine einzige Sexarbeiterin, die nur wegen dem Spass arbeitet. Ok, dann ist das Geld eben sexy.

 

Was die Arbeit in der Schweiz und die steuerliche Anmeldung in Deutschland betrifft: höre von Sexworkern nur Gutes. Weil in der Schweiz müssten sie mehr Steuern löhnen.

Bearbeitet von Ariane
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Wie machst du das denn? Hab gehört, du managt mittlerweile drei Agenturen als selbständiger Tantra Masseur? Anstatt mit dem Finger auf die Kunden zu zeigen, die zunächst einmal davon ausgehen, dass Escorts ohne Druck durch Dritte arbeiten und in Foren und bei Escorts selbst durch Nachfragen sich zu vergewissern versuchen, dass die Frau es freiwillig und selbstbestimmt ausübt.

 

Absurd finde ich es nicht, das, was du ironisierst. Es gibt einige wenige Sexworker Kooperativen in der ganzen Welt, die zeigen, dass Arbeitsschutz auch als 'individual contractor' in Clubs funktioniert. Sind zwar wenige, von denen ich weiss, aber es gibt sie. Die Zukunft sollte doch wohl so aussehen, dass die allerbesten Arbeitsbedingungen für selbstbestimmte Sexworker ohne Not gelten sollten, und zwar in allen Sparten des Gewerbes. Und jenen, die es nicht wirklich wollen, Job & Einkommens-Alternativen zur Verfügung gestellt werden. Solange dies nicht der Fall ist, sollte man den 'Traumberuf' auch nicht gegenüber 'Überlebensprostitution' ausspielen. Denn überleben wollen alle, möglichst in Würde, die mit Arbeit Geld verdienen. Kenne keine einzige Sexarbeiterin, die nur wegen dem Spass arbeitet. Ok, dann ist das Geld eben sexy.

 

Was die Arbeit in der Schweiz und die steuerliche Anmeldung in Deutschland betrifft: höre von Sexworkern nur Gutes. Weil in der Schweiz müssten sie mehr Steuern löhnen.

 

Liebe Ariane,

bitte unterlasse einfach Deine Unterstellungen, such Dir (Hörensagen) bessere Quellen oder frage mich selbst. Ich manage KEINE Agentur! Die Agentur die ich bis vor kurzem noch organisatorisch betreut habe, habe ich in weibliche Hände übergeben.

 

Hier im thread gehts es, mal rein sachlich gesehen alleine um die umsatzsteuerliche Bewertung.

Normalerweise wird die Umsatzsteuer vom Erbringer der Leistung verlangt. Die Leistung ist in diesem Falle Sex gegen Bezahlung, und diese erbringt eindeutig nicht die Agentur.

Ein männlicher Agenturleiter hätte damit auch ein Problem, ausser bei Gay Escorts.

 

Wenn man das Urteil genau liest, kommt es daher, weil die internen Vertragsverhältnisse auf der Webpräsenz nicht eindeutig genug waren und beim Kunden der Eindruck erweckt wurde, die Agentur würde die Leistung als Gesamtpaket anbieten.

Über diese Problematik der realistischen Aussendarstellung haben wir und schon vor zwei Jahren bei VoE auf Grund des Tipps eines firmen Steuerberaters auseinandergesetzt und die meisten Agenturen auch ausserhalb von VoE stellen auf ihren Webseiten eindeutig klar, dass die Damen weder weisungsgebunden sind noch die 'Agentur die Dienstleistungen erbringt.

 

Ein Beispiel klarer auch buchalterischen Transparenz haben "wir" immer praktiziert. Z.B. den Fall dass ein Kunde das Honorar im voraus an die Agentur überwiesen hat.

In diesem Grenzfall haben wir die gesamte Summe treuhänderisch angenommen und voll an die Agenturdame überwiesen. Diese wiederum hat uns dann die Provision gegen Rechnung überwiesen.

 

Bitte werfe hier nicht Steuerwirklichkeit, Arbeitsbedingungen und politische Arbeit für die Rechte der Sexworker in einen Topf.

Bei den Rechten für die Sexworker und auch den Praktiken einiger wenigen Agenturen und Bordellbetreiber bin ich voll bei Dir.

 

Ich sehe die wesentliche Arbeit der Agenturen als Dienstleistung für Damen, die u.a. anonym bleiben wollen und keinen Stress mit Werbung etc. haben wollen, und diese Dienstleistung gibt es halt nicht umsonst, ebensowenig wie es kein kostenloses Telefon, Webspace, Werbung, Webdesign und Mittagstisch weder für Sexdienstleisterinnen noch andere Branchen gibt.

Bearbeitet von alfder
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@Alf+Ariane:

 

Ihr habt beide recht. Wenn Agenturen sich wie Arbeitgeber aufführen, dürfen sie sich nicht darüber wundern, auch so behandelt zu werden. Andererseits funktioniert ein Arbeitsverhältnis nicht ohne Weisungsbefugnis. Und wiederum andererseits können intime Handlungen nicht Gegenstand von Anweisungen sein.

 

In einem Zug läßt sich der Knoten nur in der Theorie lösen. Von einer Praxis, die selbst im gehobenen Segment Escort teilweise noch von milieutypischen Relikten geprägt ist (Stichwort Kontaktverbot), gelangt man nicht in einem Schritt zur selbstbestimmten freiberuflichen Dienstleisterin, die nach Markt- und Interessenlage gegebenenfalls ihrerseits die Dienstleistungen spezialisierter Werbeagenturen oder Beherbergungsbetriebe hinzukauft.

 

Das Prostgesetz ist inkonsistent und hat zu inkonsistenten Verhältnissen geführt. Die drängen zu Konsistenz, so oder so - entweder durch weitere Legalisierung oder durch Rückkehr zu prohibitionistischen Reglementierungen bis hin zu einem vollständigen Verbot. Statt von Konsistenz kann man auch von "Normalisierung" reden.

 

Welche Normalität sich am Ende durchsetzt, ist derzeit bestenfalls noch offen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene grundsätzliche Vermutung eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses läüft eher nicht auf eine Lösung des Problems hinaus. Man kann es natürlich auch dialektisch sehen und sagen: Sie arbeitet den Grundwiderspruch der gegenwärtigen Situation schärfer heraus. Das wiederum läßt sich optimistisch deuten: Vielleicht erkennt ihn eines Tages auch der Gesetzgeber und schafft in einem weiteren Schritt klare Verhältnisse im Sinne einer Legalisierung.

 

Die sich in der Rechtsprechung abzeichnende Normalisierung finde ich ebenso wie Ariane positiv. Man darf aber nicht vergessen, daß die Rechtsprechung der aktuellen Gesetzeslage folgt. Die geplanten Änderungen scheinen einer weiteren Normalisierung in diesem Sinne allerdings eher vorbeugen zu sollen.

Bearbeitet von Bloßeinbesucher
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Liebe Ariane,

bitte unterlasse einfach Deine Unterstellungen, such Dir (Hörensagen) bessere Quellen oder frage mich selbst. Ich manage KEINE Agentur! Die Agentur die ich bis vor kurzem noch organisatorisch betreut habe, habe ich in weibliche Hände übergeben.

 

 

ah ja..:zwitsch:

 

http://www.spring-escort.com/impressum.php

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Nur VIP-Damen ohne Bilder?...:oha: da wirst noch reich auf Deine alten Tage..

 

Kann gerne einen VIP-Bereich nur für Dich und ohne Bilder und ohne Damen einrichten...

Das vermeidet Schwierigkeiten und Anwalts- und Gerichtskosten schon im Vorfeld!

 

Ich verwarne mich mal vorsorglich selbst wg. OT, weil ich leider manchmal noch auf die deppersten Beiträge eingehe. mea culpa, speziell für die (Schein)gebildeten unter uns

 

Lieber Babu, leider musst Du Dir für die nächsten Tage wieder einen anderen Spielgefährten suchen... muss meine Freizeit und privaten Sex managen, aber ich bin sicher du überlebst die Zeit auch ohne meine Aufmerksamkeit :lach:

Bearbeitet von alfder
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Mal ne kurze Frage: Wer Mehrwertsteuer abführt, der darf doch dann auch die gezahlte Vorsteuer gegenrechnen, oder?

 

Nicht ganz.

 

Die Mehrwertsteuer ist eine reine Endverbraucher-Steuer.Endverbraucher ist derjenige, der die Ware/Dienstleistung als Letzter erhält und verbraucht.In den meisten Fällen ist dies der Endkunde, also eine Privatperson. Es kann aber auch jedes Unternehmen, jeder Dienstleister, Händler oder Produzent in der Warenkette sein.

 

Vorsteuer kann nur abziehen, wer vorsteuerabzugsberechtigt ist. Diese ist an bestimmte Vorraussetzungen gebunden (man muss Unternehmer sein. Im Detail wird's kompliziert, also Steuerberater oder google fragen). Auch wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann diese nicht in allen Fällen abziehen (auch kompliziert, s.o.).

 

Was man aber auf jeden Fall als Unternehmer wissen sollte:

- Das FA prüft die Richtigkeit der Umsatzsteuerabfuhr separat

- Dem Unternehmer wird die Umsatzsteuer nur anvertraut. Es ist nicht sein Geld und der Geschäftsführer haftet persönlich dafür. Das bedeutet, der Schutz der GmbH greift hier nicht. Im Falle einer wirtschaftlichen Notlage, muss die Umsatzsteuer im gleichen Maße wie alle anderen Verbindlichkeiten getilgt werden.

- Die Regeln für die Rechnungslegung sind für die Umsatzsteuer strikter als z.B. für die Körperschaftssteuer. Eine Eingangsrechnung (gezahlte Rechnung) kann bei der Umsatzsteuer "rausfliegen" und bei der Körperschaftssteuer durchkommen.

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Mal ne kurze Frage: Wer Mehrwertsteuer abführt, der darf doch dann auch die gezahlte Vorsteuer gegenrechnen, oder?

 

Jaaaaa..... :grins:

 

Und es mag sogar Menschen geben, die leben fast ausschließlich von der Vorsteuer Erstattung weil ihre Ausgaben weit höher sind als ihre Einnahmen.

 

Das machste dann ne zeitlang, am besten noch mit ein paar Firmen im Ausland, und dann schiebste imaginäre Waren ein paar mal hin und her.

 

 

Und wenn Du genug beiseite hast lasst Du die Firmen einfach in die Insolvenz laufen und machst Dich vom Acker.

 

Heißt Umsatzsteuer-Kaussell und ist besonders beliebt bei Autohändlern und im Handel von Emmissionszertifikaten.

 

Ist leider noch nicht als Beruf beim Arbeitsamt anerkannt. :heul:

Bearbeitet von max2go
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mea culpa, speziell für die (Schein)gebildeten unter uns

 

[/size]

 

Gratulation zum großen Latrinum...

 

shit-emoticon.gif

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Beispielrechnung bei 30% Provision:

 

Kunde zahlt 1000.-- incl. an Dame

 

Vor dem Urteil

Provision 300.--

Enthaltene USt 47,95

Verbleiben für die Agentur 252,05 vor Einkommensteuer und Gewerbesteuer

 

Nach dem Urteil:

Provision 300.--

Enthaltene USt aus 1000.-- 159,66

Enthaltene USt aus Provisionsrechnung 47,05

 

Bleiben der Agentur 92.-- vor Einkommensteuer und Gewerbesteuer

Abzüglich 100,--(10%) für Premiumuser? :lach:

 

Werbekosten, Personal, IHK und Sonstiges wird über Spenden finanziert :clown:

Vielleicht ist dann endlich der Status der Gemeinnützigkeit erreicht...

 

Tipp an die Finanzämter:

Tote Kühe kann man nicht mehr melken!

 

"Milchmädchenrechnung". Wenn die Dame keine Kleinunternehmerin nach § 19 UStG ist, dann kann die Agentur die in der Gutschrift an die Dame ausgewiesene Vorsteuer wieder geltend machen und man kommt auf dasselbe Ergebnis wie vorher.

 

 

Ich denke aber, dass die Umsatzsteuer im vorliegenden Fall das kleinere Übel ist. Wenn der Richter von einer Scheinselbständigkeit ausgeht, hat die Agentur für die Dame die Sozialversicherungsabgaben zu zahlen. Kann diese aber nur für die letzten drei Monate zurückfordern.

 

Daher sollten die Agenturen über ihre "Knebelverträge" mal nachdenken. Nicht die Damen arbeiten für die Agentur, sondern die Agentur für die Dame. Dies vertraglich korrekt aufgesetzt und man hat keine rechtlichen Risiken in der Beurteilung.

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Schreibe kurz - und sie werden es lesen. Schreibe klar - und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft - und sie werden es im Gedächtnis behalten.

 

Joseph Pulitzer

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Ich sehe das jetzt nicht so pessimistisch.

 

Weil Du, so denke ich, ja nun auch ein überzeugtes Independent bist und ohnehin für die Emanzipation der Agenturdamen hin zur Selbstständigkeit eintrittst.

 

Wenn ich mir das Urteil so ansehe, dann wird teils gerade das moniert, was Agenturdamen von ihren Agenturen wollen. Die Agenturen müssten auch in der Vermittlungspraxis wohl einiges ändern, was nicht im Sinne der zu vermittelnden Mädels wäre.

 

Ich glaube, das ist wirklich ein weit reichendes Urteil von großer Tragweite und als Schuss wider die legale Prostitution zu verstehen (kommt ja auch aus Bayern), nicht gegen Knebelverträge von exklusiv vermittelnden Agenturen. Siehe mutmaßlich auch die betroffene Agentur.

Bearbeitet von Sonnenkönig

Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen als mit dem materiellen.

- Harold Pinter

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Weil Du, so denke ich, ja nun auch ein überzeugtes Independent bist und ohnehin für die Emanzipation der Agenturdamen hin zur Selbstständigkeit eintrittst.

 

Wenn ich mir das Urteil so ansehe, dann wird teils gerade das moniert, was Agenturdamen von ihren Agenturen wollen. Die Agenturen müssten auch in der Vermittlungspraxis wohl einiges ändern, was nicht im Sinne der zu vermittelnden Mädels wäre.

 

Ich glaube, das ist wirklich ein weit reichendes Urteil von großer Tragweite und als Schuss wider die legale Prostitution zu verstehen (kommt ja auch aus Bayern), nicht gegen Knebelverträge von exklusiv vermittelnden Agenturen. Siehe mutmaßlich auch die betroffene Agentur.

 

"hin zur Selbständigkeit" öhm...

 

Ja lieber SK. Ich sehe da verschiedene Geschäftsmodelle für die Zukunft, die haben wenig mit dem zu tun, wie es jetzt über viele Dritte läuft. Ein weitreichendes Urteil von grosser Tragweite quasi. Warum gegen die legale Prostitution? Es gibt sehr viele Frauen, Männer, Transfrauen, die sich schon lange entschieden haben, auf eigene Rechnung zu arbeiten und dritte Parteien nicht mitverdienen zu lassen. Und jene, die mitverdienen lassen möchten, sollten sich klar sein, worauf sie sich einlassen. Alle Verträge, die ich bislang kenne, sind aus meiner Sicht sittenwidrig. Leider habe ich keine Zeit diese Texte zu übersetzen.

Ich denke einfach mal, dass gewisse Strukturen seit dem 19. Jhdt . ausgedient haben. Dies betrifft viele Branchen. Die Zeiten ändern sich.

Bearbeitet von Ariane
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1. Arbeitsteilung und damit Gewinnteilung gab es schon in der Steinzeit und hat sich auch in der modernen Gesellschaft und der Weltwirtschaft bewährt. [ame]http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsteilung[/ame]

 

2. Zur freien selbstbestimmten Arbeit und Recht auf sexuelle Selbstbestimmung von Sexworkern gehört u.a. auch die freie Wahl, ob die Damen als Independent arbeiten wollen und vom Zeitaufwand und anderen Faktoren abhängig auch können oder ob sie die Dienste einer Agentur, eines guten Freundes oder einer Werbeagentur, Webmasters oder sonstiger Dienstleister in Anspruch nehmen wollen.

 

3. Es gibt hier im Forum einen, hoffentlich nicht sittenwidrigen, Vertrag der von Agenturen, Frauen und Kunden mitentwickelt wurde und von vielen als fair angesehen wird. Leider haben sich da einige nicht eingebracht, aber es ist sicher leichter pauschal zu kritisieren und alles Sch... zu finden als selbst an Lösungen und Ideen mitzuwirken.

 

Leider habe ich jetzt keine Zeit den Mustervertrag rauszusuchen und ins Englische zu übersetzen. :lach:

 

Geht natürlich auch in dieser Branche ohne Mitverdiener (was für ein Wort, wenn man das immer negativ auslegt)

 

Kondome selbst herstellen

dasselbe mit

-Website

-Werbung

-Essen und Trinken

-Gaststätten und Hotels

-Taxi

-Bekleidung

etc.

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Ich habe mir das besagte "Urteil" mal näher angesehen. Es handelt sich lediglich um einen Beschluss nach 69 FGO über einen AdV- Antrag.

 

Hier steht ein Verfahren (außergerichtlich oder gerichtlich) noch bevor. Leider kann ich die Agentur nicht verifizieren und mir sind demnach auch die Verträge unbekannt.

 

Man muss sowieso mal abwarten, was final rauskommt. Die angesprochenen BFH-Urteile kann man auf die mir bekannten Agenturen m.E. nicht anwenden. Offen ist tatsächlich zwischen wem die Leistungsbeziehung besteht. Verpflichtet sich 1. die Agentur oder 2. vermittelt diese nur. Bei 1.wäre das Ergebnis korrekt.

 

Aber Steuerrecht war leider noch nie gerecht oder logisch.

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Schreibe kurz - und sie werden es lesen. Schreibe klar - und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft - und sie werden es im Gedächtnis behalten.

 

Joseph Pulitzer

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@xx2009:

 

das dürfte wohl der entscheidende Punkt sein. Es gibt natürlich echte Vermittlungsgeschäfte, in denen der Vermittler komplett aus dem Geschäft ausscheidet, sobald seine Vermittlung erfolgt ist. Es ist also zu prüfen, wie es sich mit den Agenturverträgen im individuellen Fall verhält.

 

Wenn die Gestaltung so sein sollte, dass der Kunde ein Vertrags- und Leistungserbringungsverhältnis mit der Agentur eingeht, müsste die Konsequenz folgendermassen sein:

 

- aus den gezahlten 1.000 Euro werden 840,34 Euro netto plus 159,66 Euro Umsatzsteuer.

- die Agentur führt 159,66 Euro Umsatzsteuer ab.

- die Agentur behält 30% von den 840,34 Euro, also 252,10 Euro

- die Escortdame stellt 70% von den 840,34 Euro, also 588,24 Euro plus 19% Umsatzsteuer, also 111,77 Euro, also in der Summe 700,01 Euro in Rechnung. Die 111,77 Euro muss sie abführen, sie macht den Job also nun für 588,24 Euro statt für 700 Euro. (Allerdings darf sie dann auch für die Kosten, die sie hat, die Umsatzsteuer abziehen - aber das kompensiert den Nachteil nur zum geringen Teil).

- die Agentur zieht die 111,77 Euro von ihrer Umsatzsteuerabrechnung ab und hat also unter dem Strich 47,89 Euro Umsatzsteuer gezahlt. Die Agentur hat also am Schluss statt der 300 Euro (wie früher gedacht) nur 252,10 Euro bekommen.

 

Wenn die Escortdame Kleinunternehmerin ist, also keine Umsatzsteuer berechnet, bekommt sie 588,24 Euro für den Job und die Agentur macht den Umsatzsteuer-Teil komplett.

 

In dem Fall wäre es günstiger, den Vertrag so zu machen, dass die Agentur tatsächlich nur vermittelt. Sie könnte dann der Escortdame 300 Euro plus Umsatzsteuer, also 357 Euro in Rechnung stellen und es wäre für die Escortdame immer noch günstiger. Das scheint hier der Streitgegenstand materiell gesehen zu sein.

 

Das Umsatzsteuergesetz nebst zugehöriger Verwaltung ist allerdings wirklich ein unerfreuliches Thema. Die Finanzverwaltung treibt hier jede Menge Prinzipienreiterei, die im Ernstfall sehr ungerechte Folgen zeigen kann, auch wenn für den Fiskus nichts herausspringt!

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Am Ende bleibt einer Agentur so oder so nicht viel übrig (kein jammern), da die meisten Agenturen die Provision fast zu 100% in die Werbung stecken, zumindest in den ersten Jahren, die wiederum ja auch den Damen zu Gute kommt, die eine Vermittlung wünschen. Man zahlt eher drauf zu Beginn, was aber ok ist.

 

 

Das klingt jetzt fast so als ob die Agenturleitungen zum Sozialamt gehen müssten als Hartz IV-Aufstocker. Die Realität ist das sicher nicht...:lach:

 

Wovon leben denn die Agenturleiterinnen in den ersten Jahren, was ja kein kurzer Zeitraum ist (von der Bank, von eigenen Buchungen, vom reichen Freund, vom Ersparten?)

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Ich sehe das Ganze auch etwas zwiegespalten.

Vor allem unterscheide ich zwischen den beiden Urteilen, die wohl am gleichen Tag gefällt wurden?

Zum einen das hier besprochene und dann noch das:

http://diepresse.com/home/wirtschaft/international/1399967/Deutschland_Prostituierte-muessen-Gewerbesteuer-zahlen?from=rss

welches ich eher als positiv für uns sehe...

 

Bei dem hier, was die Agenturen betrifft, sehe ich es ähnlich wie bei der Konzessionierung.

Man sucht hier scheinbar nur nach einer Möglichkeit, etwas mehr vom Kuchen abzubekommen und das ganze besser kontrollieren zu können.

Gehen wir davon aus, das die meisten Escorts, die bei einer Agentur beschäftigt sind, der Kleinunternehmerregelung unterliegen und somit der Fiskus keine Umsatzsteuer einziehen kann, so ist es doch ein schlauer Zug, dies nun den Agenturen überzustülpen, wo die Wahrscheinlichkeit doch viel größer ist, das sie der Umsatzsteuerpflicht unterliegen.

 

Mal ne blöde banale Rechnung als Beispiel.

Kleine, feine Agentur mit ca 10 Damen.

Gesamtumsatz je Dame pro Jahr 15.000 Euro? Wären 150.000 Euro Gesamt-Honorar im Jahr. Darauf Umsatzsteuer laut diesem Urteil: 28.500 Euro

Werden nur die Damen veranlagt, zahlt keine davon Umsatzsteuer, weil jede mit den 15.000 unter der Grenze liegt und weiter Kleinunternehmerin ist.

Der Agenturanteil (bei 30% Provision) beträgt 45.000 Euro. Darauf wären an Umsatzsteuer zu zahlen: 8.550 Euro

 

Bei der Rechnung nach dem Urteil erhält der Fiskus also gut 20.000 Euro mehr in sein Säckel... gar nicht mal so doof ;)

 

Und ich hoffe mal, ich hab da jetzt keinen Rechenfehler drin :schuechtern:

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Das ist eine Entscheidung des grossen Senats aus dem Februar. Aber völlig andere Baustelle. Die meisten Damen dürften den Freibetrag von EUR 24.500 eh nicht übersteigen, da sie es nur nebenberuflich machen.

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Schreibe kurz - und sie werden es lesen. Schreibe klar - und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft - und sie werden es im Gedächtnis behalten.

 

Joseph Pulitzer

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Das klingt jetzt fast so als ob die Agenturleitungen zum Sozialamt gehen müssten als Hartz IV-Aufstocker. Die Realität ist das sicher nicht...:lach:

 

Doch es ist Realität. Ist was völlig normales, wenn man eine Firma neu gründet. Kenne so viele Selbstständige, wo es in der ersten Zeit genauso ist. Die sind alle nicht im Escort. Das ist doch jetzt nix soooo Neues Babu. Ich nehme Dir das nicht ganz ab, dass Du das so ungewöhnlich/realitätsfremd findest....

Vom Amt gibts da nix, warum auch.

 

Wovon leben denn die Agenturleiterinnen in den ersten Jahren, was ja kein kurzer Zeitraum ist (von der Bank, von eigenen Buchungen, vom reichen Freund, vom Ersparten?)

 

Gibt auch Agenturleiter.

Realitätsfremd sind eher die, die denken: ach ein paar hübsche Mädels und kein Kapital und einfach mal ne Agentur aufmachen....werden davon sicher sofort reich :clown:

 

Wie jemand sein Unternehmen finanziert, geht ja nur ihn und das Finanzamt etwas an, aber Möglichkeiten wäre: Kredit, erspart, Lottogewinn, Erbe und und und - ist doch im Escort nicht anders, wie bei jedem anderen neuen kleinen Unternehmen auch...

Bearbeitet von PLE-Agency
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