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Umsatzsteuer für "Escort Lady"


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Das klingt jetzt fast so als ob die Agenturleitungen zum Sozialamt gehen müssten als Hartz IV-Aufstocker. Die Realität ist das sicher nicht...:lach:

 

Wovon leben denn die Agenturleiterinnen in den ersten Jahren, was ja kein kurzer Zeitraum ist (von der Bank, von eigenen Buchungen, vom reichen Freund, vom Ersparten?)

 

Liebster Babu. Du wirst lachen. Auch dafür gibt es Investoren. Eine Existenzgründung kannst Du sogar von der KfW finanzieren lassen. Mal abgesehen von möglichen Zuschüssen der BA.

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Schreibe kurz - und sie werden es lesen. Schreibe klar - und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft - und sie werden es im Gedächtnis behalten.

 

Joseph Pulitzer

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Gibt auch Agenturleiter.

Realitätsfremd sind eher die, die denken: ach ein paar hübsche Mädels und kein Kapital und einfach mal ne Agentur aufmachen....werden davon sicher sofort reich :clown:

 

Wie jemand sein Unternehmen finanziert, geht ja nur ihn und das Finanzamt etwas an, aber Möglichkeiten wäre: Kredit, erspart, Lottogewinn, Erbe und und und - ist doch im Escort nicht anders, wie bei jedem anderen neuen kleinen Unternehmen auch...

 

Drum habe ich ja auch Agenturleitungen geschrieben...Agenturleitung/Innen fand ich zu doof..:lach:

 

Etwas anders ist es beim Escort schon als bei anderen kleinen Unternehmen..Ich denke an zwei Bekannte, die ihren Krempel bei Banken und Versicherungen hingeschmissen haben und ein Geschäft mit Sportartikeln bzw. mit Wein aufgemacht haben. Da gehst Du aber ganz schön in Vorleistung beim Wareneinkauf, was bei einer Agenturleitung so sicher nicht der Fall ist.

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Drum habe ich ja auch Agenturleitungen geschrieben...Agenturleitung/Innen fand ich zu doof..:lach:

 

Etwas anders ist es beim Escort schon als bei anderen kleinen Unternehmen..Ich denke an zwei Bekannte, die ihren Krempel bei Banken und Versicherungen hingeschmissen haben und ein Geschäft mit Sportartikeln bzw. mit Wein aufgemacht haben. Da gehst Du aber ganz schön in Vorleistung beim Wareneinkauf, was bei einer Agenturleitung so sicher nicht der Fall ist.

 

Nun am Anfang hast Du auch höhere Werbekosten als Einnahmen. Muss nicht so sein, aber kann. Darum ging es hier aber ja gar nicht, aber kannst mir ja bald mal ein Augustiner ausgeben, so für arme Agenturleiterinnen :prost: (das ist nur Spaß :kiss:, ich muss kein Amt mit mir belasten, ich habe selbstverständlich vor Firmengründung dafür gesorgt, dass alles geregelt ist)

Bearbeitet von PLE-Agency
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BaBu, die Vorfinanzierung von Wein ist keine Investition, sondern Wareneinkauf. Dagegen steht als Sicherheit der Warenwert. Es ist damit "nur" eine Frage der Liquidität.

 

Was Alaina sagt ist völlig richtig. In der Aufbauphase eines neu gegründeten Unternehmens, geht es um die Schaffung des Unternehmenswertes. Der entsteht ja nicht plötzlich aus dem Nichts. Deshalb ist es schon schlau, die Gewinne zu reznvestieren und sich mit nichtproduktiven Kosten (eigene Entlohnung) zurück zu halten.

 

Sich dabei in unternehmerischen und steuerlichen Fragen gut beraten zu lassen, finde ich von Alina auch schlau.

 

Die unternehmerische Frage ist: Was ist denn der Unternehmenswert einer Agentur? Und diese Frage betrifft das Threadthema, Weil allzu bindende Verträge, Exclusivität und die Fokusierung der Außendarstellung auf die Agentur den Eindruck erwecken, der Bucher ist vornehmlich Kunde der Agentur nicht der Dame. Das ist nicht verboten, hat aber steuerliche Relevanz.

 

Entweder man sieht darin einen starken Vorteil, der die Umsatzsteuerlast rechtfertigt, oder man verabschiedete sich davon.

 

Alina, dass hier in Bezug auf Agenturen häufig verallgemeinert wird, ist nicht unbedingt böser Wille. Es liegt meiner Empfindung nach mehr daran, dass die wenigsten Agenturen so offen kommunizieren wie du das machst (nicht nur in diesem Thread).

Sollte ich also mal Agenturkritik üben, dann kannst du (und alle anderen Leser) beruhigt davon ausgehen, dass du nicht gemeint bist.

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BaBu, die Vorfinanzierung von Wein ist keine Investition, sondern Wareneinkauf. Dagegen steht als Sicherheit der Warenwert. Es ist damit "nur" eine Frage der Liquidität.

 

 

Völlig einverstanden, aber gerade an der Liquidität scheitern die meisten Unternehmen.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 14:35 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 14:32 Uhr ----------

 

 

In der Aufbauphase eines neu gegründeten Unternehmens, geht es um die Schaffung des Unternehmenswertes. Der entsteht ja nicht plötzlich aus dem Nichts. Deshalb ist es schon schlau, die Gewinne zu reznvestieren und sich mit nichtproduktiven Kosten (eigene Entlohnung) zurück zu halten.

 

Auch da Zustimmung, aber ein Teil der Gewinne muss halt auch für die Lebenshaltung da sein, oder..Alina hat es ja so geschrieben, dass die gesamten Provisionen reinvestiert werden am Anfang, oder habe ich das falsch interpretiert.

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Ja, das stimmt. Die Liquidität muss man im Auge behalten, aber der Unternehmenswert, also die Fähigkeit langfristige, gute Gewinne zu erzielen steht normalerweise im Vordergrund.

 

Und das wird sehr schwer, wenn Mitbewerber eher den kurzfristigen Erfolg fokusieren. Es ist ein wenig frustrierend, wenn man selber versucht alles richtig zu machen und niemand nimmt es wahr.

 

Letzlich ist es ein Standardproblem aller Unternehmensgründer. Die Sichtbarkeit am Markt ist notwendig, aber nicht hinreichend. Wird das Unternehmen erstmal wahrgenommen, dann muss es sich durch sichtbaren Mehrwert von den anderen abheben. In unserem Fall ist das in erster Linie die Galerie.

 

Auf Dauer ist es aber zu wenig, wenn Agenturen so tun als ob sie die Damen "hervorzaubern" und man nur über diese Agentur an das Vergnügen gelangt. Wichtiger finde ich, dass Agenturen dem Kunden einen Mehrwert bieten, der darüber hinaus geht und den sehe ich in Service (der Agentur) und Einfallsreichtum (Kleinigkeiten, die dieses gute Date von anderen guten Dates abhebt). Deshalb treffe ich gerne Indies, manche haben das gut drauf.

 

Im hochpreisigen Escortsegment spielt die Umsatzsteuer wahrscheinlich gar keine große Rolle. Die Belastung wird sich auf Agentur, Damen und Kunden verteilen. Blöd wird's nur dann, wenn es einen nachträglich erwischt.

 

Und Vanessa kann in der zweiten Auflage "Des Buches" den Titel anpassen: "Warum Männer 2380€ für eine Nacht bezahlen"

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Das Urteil hat sicher NOCH keine bundesweite Bedeutung. Im liberaleren NRW gab es nach Berichtigung der Aussendarstellung schon einvernehmliche Lösungen mit den Finanzämtern.

Im genannten Fall wurde nur die Aussendarstellung im Internetauftritt als Beweismittel herangezogen und das auch sehr oberflächlich. Die Verträge waren nicht Gegenstand der Beweisführung. Die Agentur hat reagiert und firmiert jetzt als juristische Person im benachbarten BW. Als Independent und als Agentur ist es eh fast Selbstmord in Bayern zu firmieren.

 

Das Urteile sehe ich eher als Trend, der zur allgemeinen Ungleichbehandlung der Prostitution führen soll. Die klassische Al Capone Methode während der Prohibition. Wenn wir Euch (ungeliebte Branche) nicht über Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten bekommen, dann eben über die Steuer.

 

Prostitution braucht auch im strafrechtlichen Sinne keine Sonderbehandlung. Gewalt ist Gewalt, Vergewaltigung ist Vergewaltigung, Ausbeutung ist Ausbeutung auch in anderen Branchen wie Bau, Reinigung und Gastronomie.

 

Gleichbehandlung (Normalisierung) heisst aber auch Gleichbehandlung im Steuerrecht.

 

Keine Finanzbehörde ist je auf die Idee gekommen bei klassischer Vermittlung im non-Erotikbereich die Gesamtumsätze dem Vermittler zuzuschreiben.

 

Beispiel:

Ein Immobilienmaler vermittelt den Verkauf einer Gewerbeimmobilie im Wert von 1.000.000€. Da käme auch keine Finanzbehörde auf die Idee die beim Verkauf fällige USt. dem Makler zuzuschreiben. Ja da gibt es in der Tat Alleinvermittlungsaufträge!

 

In diesem Sinne: keep on bashing agencies :verstecken:

 

Die Zeche zahlt am Ende immer der Endverbraucher/Geniesser

 

Und Vanessa kann in der zweiten Auflage "Des Buches" den Titel anpassen: "Warum Männer 2380€ für eine Nacht bezahlen"

 

Achim, u made my day

Bearbeitet von alfder
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Das Urteil hat sicher NOCH keine bundesweite Bedeutung.

 

Beispiel:

Ein Immobilienmaler vermittelt den Verkauf einer Gewerbeimmobilie im Wert von 1.000.000€. Da käme auch keine Finanzbehörde auf die Idee die beim Verkauf fällige USt. dem Makler zuzuschreiben. Ja da gibt es in der Tat Alleinvermittlungsaufträge!

y

 

Es ist kein Urteil, sondern ein AdV Beschluss. Das Verfahren kann in der Hauptsache in eine ganz andere Richtung gehen.

 

Die Tatsache mit dem Immobilienmakler hinkt, da diese Umsätze normalerweise nach § 4 Nr. 9a UStG steuerfrei sind. Man kann hier aber jeden Handelsvertreter anführen, der ebenfalls Umsätze vermittelt. Grundsätzlich wäre es aber interessant, wo der Richter die Unterschiede sieht. Da die Umsatzsteuer sich der europäischen MwStSystRL richtet, haben die Richter kaum Spielraum, da sonst die EU auf die Finger klopft. Die Agentur muss nur darlegen, zwischen wem die Leistungsbeziehung (Dame und Herr) besteht und sie selbst nur vermittelt. Wenn Leistungsschuldner alleine die Agentur ist, ist die Beurteilung m.E. sogar richtig.

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Schreibe kurz - und sie werden es lesen. Schreibe klar - und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft - und sie werden es im Gedächtnis behalten.

 

Joseph Pulitzer

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Ich habe mir das besagte "Urteil" mal näher angesehen. Es handelt sich lediglich um einen Beschluss nach 69 FGO über einen AdV- Antrag.

 

Hier steht ein Verfahren (außergerichtlich oder gerichtlich) noch bevor. Leider kann ich die Agentur nicht verifizieren und mir sind demnach auch die Verträge unbekannt.

 

Man muss sowieso mal abwarten, was final rauskommt. Die angesprochenen BFH-Urteile kann man auf die mir bekannten Agenturen m.E. nicht anwenden. Offen ist tatsächlich zwischen wem die Leistungsbeziehung besteht. Verpflichtet sich 1. die Agentur oder 2. vermittelt diese nur. Bei 1.wäre das Ergebnis korrekt.

 

Aber Steuerrecht war leider noch nie gerecht oder logisch.

 

Es entspricht gängiger Praxis umsatzsteuerlicher Tatbestände, seit Jahren, in anderen Wirtschaftsbereichen. Insofern auch keineswegs "wegweisend", sondern nur vielleicht das erstemal, dass eine Agentur einer Prüfung auf Wahrnehmung als Erbringerin der Gesamtleistung unterworfen wurde. Oh Wunder und für mich verblüffend, dass diese Art der "Normalisierung" dann doch nicht das Gewünschte ist. Ja, mir ist bekannt, dass mitunter gesagt wird "erst wollen wir entstigmatisiert werden, dann können wir uns darüber unterhalten, ob wir uns an allgemein geltende gesetzliche Regelungen halten wollen" (leicht überspitzt formuliert). Hat durchaus etwas, das Argument, als vermeintliches "Druckmittel" :schiel::lach:, nur leider funktioniert Politik so nicht.

 

Bei der umsatzsteuerlichrechtlichen Frage kommt es nicht auf irgendeine (vermeintlich) "befreiende" Formulierung auf der HP an, sondern wie der Kunde - ohne die Sache "juristisch" anzugehen - es "empfinden" muss.

 

Genau da sind eben die Gesichtpunkte, wie "Kontaktverbot" etc. relevant und nicht, ob irgendwo steht, dass die Agenturdamen selbstständig seien und die Agentur natürlich rein gar nichts mit sexuellen Dienstleistungen zu tun habe.

 

Auch das Argument, wonach die Agenturdamen Kontakte nicht wünschten, zieht nicht, jedenfalls bei jenen Agenturen, wo den Damen der direkte Kontakt vertraglich untersagt wird. Denn diese Vertragsklauseln werden solchen Agenturen ja wohl kaum von den Damen aufgezwungen, oder?

 

P.S.: ein anderes nicht uninteressantes Indiz ist auch die gelebte Bemessung des Unternehmenswertes einer Agentur (beispielsweise beim Verkauf). Wenn der (männliche) Kundenstamm (also neben den auftraggebenden Damen auch die "Verbraucher" :grins::clown:) auch dazu gerechnet wird, dann wäre auch das ein Indiz für eine "Gesamtleistung". Bei beispielsweise einer Kanzlei wird dieser Wert anhand der Mandanten und der mit diesen erzielten Umsätze ermittelt, und nicht (zusätzlich) anhand der Kunden der Mandanten bzw. deren Kundenlisten ... :schiel::lach:. Anders gesagt, wem "gehören" die Kundendaten bzw. Kontakte (jetzt mal bei datenschutzrechtlich angenommener Zulässigkeit)???? Den Agenturdamen oder der Agentur? Wo wir dann auch wieder beim Stichwort "Kontaktverbot" wären, jetzt aber ohne entsprechende Agenturvertragsklausel ... :cool:

Bearbeitet von nolensvolens
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Die Agentur hat reagiert und firmiert jetzt als juristische Person im benachbarten BW

 

Wenigstens freut sich jetzt ein anderes Bundesland auf seine Steuern.

 

Aber die Kapitalgesellschaft schützt auch nicht vor Forderungen aus Umsatzsteuer oder Lohnsteuer. In letzter Instanz werden die aus dem Privatvermögen des Geschäftsführers beglichen. Da hilft dann nur noch ein Geschäftsführer aus Zentralafrika.

 

Aber die Frage, "wie geht man damit um", ist sicher richtig.

Und da das Gericht haupsächlich auf der Außendarstellung und den AGBs rumreitet, sollten diese gegen den Beschluss abgeglichen und überarbeitet werden. Dabei müssen nicht alle Punkte verändert werden. Speziell die Vorrauszahlung an die Agentur kann bleiben, muss aber als treuhänderisch deklariert werden. Und bei den AGBs sehe ich gar kein Problem. Wer liest schon das Kleingedruckte?

 

Wer bei einer Agentur bucht, ist scharf auf die Damen und sucht keinen Geschäftspartner. Deshalb wird eine Überarbeitung der textuellen Darstellung nicht die Qualität der Webpräsenz verschlechtern. Außerdem rücken Agenturen damit weiter weg von der noch viel größeren Gefahr der Scheinselbstständigkeit.

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Apropo AGB, ein weiteres Indiz für "Gesamtleistung" der Agentur ist, dass praktisch alle Agenturen AGB haben, welche für Kunden (=Freier) gelten, jedoch keinerlei AGB für die angeblich "wahren" Kunden, nämlich die Agenturdamen ..... :cool: Das wäre so, als ob eine Werbeagentur keine AGB für ihre Firmenkunden hätte, dagegen aber ausführliche für die (geworbenen) Kunden der Firmenkunden :schiel::lach:

 

To be continued :lach:

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Ohne die Begründung des AdV Beschlusses zu kennen, liegt das Problem in vielen kleinen Details der Vertragsgestaltung.

 

AGB's für Firmenkunden benötigt man nicht zwingend, man kann ja alles individuell vereinbaren. Die Verträge sind leider oft so gefasst, dass die Dame eher als Angestellte der Agentur zu sehen ist, als Auftraggeberin.

 

Das Kontaktverbot als ausschliessliches Merkmal zu nennen, halte ich persönlich für zu etwas weit hergeholt. Diverse Makler verbieten den Verkäufern auch, mit dem Käufer direkt in Kontakt zu treten, genauso so wie sie teilweise fordern das Vermittlungsobjekt exclusiv zu vermarkten.

 

Es kommt wohl auf die Gesamtwürdigung aller Umstände an.

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Schreibe kurz - und sie werden es lesen. Schreibe klar - und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft - und sie werden es im Gedächtnis behalten.

 

Joseph Pulitzer

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Bei der umsatzsteuerlichrechtlichen Frage kommt es nicht auf irgendeine (vermeintlich) "befreiende" Formulierung auf der HP an, sondern wie der Kunde - ohne die Sache "juristisch" anzugehen - es "empfinden" muss.

 

empfinden muss? Wenn ich klar auf der Homepage schreibe, das wir Dienstleister sind, lässt das keinen Raum für empfinden, nur weil es anderweitig Foren oder Anbieter gibt, die das Ganze anders darstellen. Wir haben z.B. keine AGB auf der Seite, weil wir keinen Vertrag mit dem Kunden eingehen.

 

 

Genau da sind eben die Gesichtpunkte, wie "Kontaktverbot" etc. relevant und nicht, ob irgendwo steht, dass die Agenturdamen selbstständig seien und die Agentur natürlich rein gar nichts mit sexuellen Dienstleistungen zu tun habe.

 

Auch das Argument, wonach die Agenturdamen Kontakte nicht wünschten, zieht nicht, jedenfalls bei jenen Agenturen, wo den Damen der direkte Kontakt vertraglich untersagt wird. Denn diese Vertragsklauseln werden solchen Agenturen ja wohl kaum von den Damen aufgezwungen, oder?

 

Was ist ein Kontaktverbot? Eine Vertragsstrafe stellt für mich eben kein Verbot dar, sondern ist ein Schadensersatz. Die Agentur geht häufig in Vorleistung (Profilerstellung, Werbung, Fotoshooting etc.) und möchte natürlich eine gewisse Sicherheit haben, dass sich die Investition auch auszahlt. Das dies auch zum Schutz der Damen dient ist ein Nebenprodukt. Hier bräuchte ich nur mal die Negativbeispiele anzuführen von Stalking bis hin zu Vermögensschäden von Damen, die den allzu blumigen Versprechen einiger Herren gefolgt sind, bevor wir diesen Passus im Vertrag hatten.

Aus diesem Grund stellen wir durch unser Forum und den privaten Nachrichten dort eine Kontaktmöglichkeit her, anonymisiert wie von den Damen gewünscht.

 

P.S.: ein anderes nicht uninteressantes Indiz ist auch die gelebte Bemessung des Unternehmenswertes einer Agentur (beispielsweise beim Verkauf). Wenn der (männliche) Kundenstamm (also neben den auftraggebenden Damen auch die "Verbraucher" :grins::clown:) auch dazu gerechnet wird, dann wäre auch das ein Indiz für eine "Gesamtleistung". Bei beispielsweise einer Kanzlei wird dieser Wert anhand der Mandanten und der mit diesen erzielten Umsätze ermittelt, und nicht (zusätzlich) anhand der Kunden der Mandanten bzw. deren Kundenlisten ... :schiel::lach:. Anders gesagt, wem "gehören" die Kundendaten bzw. Kontakte (jetzt mal bei datenschutzrechtlich angenommener Zulässigkeit)???? Den Agenturdamen oder der Agentur? Wo wir dann auch wieder beim Stichwort "Kontaktverbot" wären, jetzt aber ohne entsprechende Agenturvertragsklausel ... :cool:

 

Bemessung? Bei den Agenturverkäufen die ich bisher beobachtet habe, hat eine Agentur eine Zahl aus dem Umsatz gebildet oder einfach aus den Fingern gesaugt und entweder einen Blöden gefunden oder auch nicht.

Das Datenschutzrecht ist hier eigentlich recht eindeutig, es dürfen nur die Daten erhoben werden, die für ein Geschäft notwendig sind. Daten dürfen auch nur solange gespeichert werden, wie sie zur Abwicklung benötigt werden. Wer beim Agenturverkauf mehr Daten weitergibt als es die offenen Posten benötigen, macht sich also unter Umständen strafbar.

 

Bleiben also nur Betriebsvermögen wie Software, Computer, Server und Damendaten und letztere sind mehr als flüchtig. Sobald ein neuer Betreiber den Kontakt sucht, sind die meisten Damen weg, weil es sich einfach auch um ein Vertrauensverhältnis handelt und das verdient man sich und kann es nicht kaufen ...

 

 

Ich dürfte fast alle Gründe kennen, warum einige Agenturen das anders behandeln. Geltungssucht, Gier, Handling der Damen, Faulheit und Dummheit dürften ein paar sein, aber der häufigste ist einfach der fehlende Widerspruch wenn in Foren und anderen Medien ein anderes Bild dargestellt wird. Denn wer ein anderes Bild darstellt hat gegen die Vorurteile der Menschen zu kämpfen und das war schon immer ein Weg der steinig war.

"First they ignore you, then they laugh at you, then they fight you, then you win." - Mahatma Ghandi

 

“Never attribute to malice that which can be adequately explained by stupidity.” - Hanlon’s Razor

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Wenn ich das so alles lese hier, dann finde ich es erschreckend, dass in einem nicht gerade kleinen Business auch noch nach Jahren solch gravierende Webfehler existieren. Und besonders erschreckend daran ist, dass branchenfremde User hier im Forum diese Webfehler aufdecken.

Den selbsternannten "Experten" und "P6-Päpsten" hier im Forum sollte das zu denken geben.

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Diverse Makler verbieten den Verkäufern auch, mit dem Käufer direkt in Kontakt zu treten ...

 

Wohl kaum, ein vorvertraglicher Direktkontakt findet jedenfalls im Immobilienbereich sogar immer statt und zwar notwendigerweise, spätestens beim Notartermin, also zum Zeitpunkt des eigentlichen Vertragsschlusses. Vor dem Notar werden typischerweise auch in direkten Verhandlungen zwischen Verkäufer und Käufer diverse Dinge überhaupt erst geregelt, oder gegenüber vorherigen (meist unverbindlichen) Absprachen (ggf.über den Makler) neu geregelt.

 

Auch ist mir aus vermittelten Unternehmensübergängen ein Verbot des vorvertraglichen Direktkontakts völlig unbekannt und würde auch kaum Sinn machen.

 

Wäre das anders, ginge der Makler womöglich in ziemliche Haftungsrisiken ....

Bearbeitet von nolensvolens
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Diverse Makler verbieten den Verkäufern auch, mit dem Käufer direkt in Kontakt zu treten, genauso so wie sie teilweise fordern das Vermittlungsobjekt exclusiv zu vermarkten.

 

Wohl kaum, ein vorvertraglicher Direktkontakt findet jedenfalls im Immobilienbereich sogar immer statt und zwar notwenigerweise, spätestens beim Notartermin, also zum Zeitpunkt des eigentlichen Vertragsschlusses. Vor dem Notar werden typischerweise auch in direkten Verhandlungen zwischen Verkäufer und Käufer diverse Dinge überhaupt erst geregelt, oder gegenüber vorherigen (meist unverbindlichen) Absprachen (ggf.über den Makler) neu geregelt.

 

Beide Argumente sind richtig, aber gehen an dem Punkt vorbei.

 

Der Makler möchte verhindern, dass der Verkäufer direkt an den Käufer verkauft und die Provision einspart. Deshalb ist das vertraglich geregelt. Es ist kein Verbot, sondern ein Schadenersatz .... solange der Vertrag gültig ist, schuldet der Käufer oder Verkäufer je nachdem was vereinbart wurde die Provision, ob die sich privat einigen oder nicht.

"First they ignore you, then they laugh at you, then they fight you, then you win." - Mahatma Ghandi

 

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empfinden muss? Wenn ich klar auf der Homepage schreibe, das wir Dienstleister sind, lässt das keinen Raum für empfinden, nur weil es anderweitig Foren oder Anbieter gibt, die das Ganze anders darstellen. Wir haben z.B. keine AGB auf der Seite, weil wir keinen Vertrag mit dem Kunden eingehen.

 

Doch, tut es. Das Abstellen auf die Wahrnehmung des Kunden (Buchers) ist der Punkt, wenn der Bucher das als "Brimborium für Ameisentätowierer" ansieht und sich ansonsten (beispielsweise) bei einem Problem mit der Dame bei der Agentur beschwert, dass ist dieses Verhalten objektiv indiziell für eine Wahrnehmung der Agentur als Gesamtleistungsanbieter. Ob das nun gefällt oder nicht.

 

 

Was ist ein Kontaktverbot? Eine Vertragsstrafe stellt für mich eben kein Verbot dar, sondern ist ein Schadensersatz. Die Agentur geht häufig in Vorleistung (Profilerstellung, Werbung, Fotoshooting etc.) und möchte natürlich eine gewisse Sicherheit haben, dass sich die Investition auch auszahlt.

Wenn Du das so siehst, dann solltest Du auch den Ausdruck "Schadensersatz" vermeiden. Die Verwendung dieses Ausdruckes in diesem Kontext spricht eher gegen, als für Deine Positionen. Wenn schon, dann Aufwendungsersatz. Und auch nicht pauschal, sondern gemäß der im Einzelfall nachgewiesenen (vergeblichen) Aufwendungen.

 

 

Das dies auch zum Schutz der Damen dient ist ein Nebenprodukt. Hier bräuchte ich nur mal die Negativbeispiele anzuführen von Stalking bis hin zu Vermögensschäden von Damen, die den allzu blumigen Versprechen einiger Herren gefolgt sind, bevor wir diesen Passus im Vertrag hatten.

Aus diesem Grund stellen wir durch unser Forum und den privaten Nachrichten dort eine Kontaktmöglichkeit her, anonymisiert wie von den Damen gewünscht.

 

Dann besteht ja schonmal kein Kontaktverbot. Problematisch wäre m.E., wenn den Damen verboten würde, den Herren ihre Realdaten oder sonstige Kontaktdaten mitzuteilen.

 

 

 

Bemessung? Bei den Agenturverkäufen die ich bisher beobachtet habe, hat eine Agentur eine Zahl aus dem Umsatz gebildet oder einfach aus den Fingern gesaugt und entweder einen Blöden gefunden oder auch nicht.

Das Datenschutzrecht ist hier eigentlich recht eindeutig, es dürfen nur die Daten erhoben werden, die für ein Geschäft notwendig sind. Daten dürfen auch nur solange gespeichert werden, wie sie zur Abwicklung benötigt werden. Wer beim Agenturverkauf mehr Daten weitergibt als es die offenen Posten benötigen, macht sich also unter Umständen strafbar.

 

Bleiben also nur Betriebsvermögen wie Software, Computer, Server und Damendaten und letztere sind mehr als flüchtig. Sobald ein neuer Betreiber den Kontakt sucht, sind die meisten Damen weg, weil es sich einfach auch um ein Vertrauensverhältnis handelt und das verdient man sich und kann es nicht kaufen ...

 

 

Ich dürfte fast alle Gründe kennen, warum einige Agenturen das anders behandeln. Geltungssucht, Gier, Handling der Damen, Faulheit und Dummheit dürften ein paar sein, aber der häufigste ist einfach der fehlende Widerspruch wenn in Foren und anderen Medien ein anderes Bild dargestellt wird. Denn wer ein anderes Bild darstellt hat gegen die Vorurteile der Menschen zu kämpfen und das war schon immer ein Weg der steinig war.

 

Im Zuge einer Normalisierung des P6 Gewerbes (so diese stattfindet), wäre es durchaus berechtigt, sich Gedanken über den immateriellen (also über die Gegenstände hinaus) Wert eines Unternehmens "Agentur" zu machen ...

Bearbeitet von nolensvolens
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Im Zuge einer Normalisierung des P6 Gewerbes (so diese stattfindet), wäre es durchaus berechtigt, sich Gedanken über den immateriellen (also über die Gegenstände hinaus) Wert eines Unternehmens "Agentur" zu machen ...

 

Na klar kann man sich die machen, aber Kundendaten sind faktisch nur begrenzt von Wert. Anders als in nicht P6 Gewerben, werden Anrufe oder EMails die unverlangt verschickt werden, eher ungern gesehen. Heißt im Umkehrschluss, ich kann die Kunden vergraulen oder einfach warten, dass der Kunde sich erinnert. Faktisch sind die Kundendaten, sofern sie legal überhaupt existieren dürfen, kein großer Teil der Bewertung.

 

Kundendaten sind sogar eine Verkaufshinderung, denn niemand kann sicher sein, dass Kundendaten nicht in Kopie verbleiben. Wenn nun die alte Agenturleitung unter neuem Mantel firmiert und eine Rundmail startet, sind die schönen Bestandskunden zum Großteil gleich mal woanders, denn in diesem Geschäft funktioniert Kundenbindung durch Personen, Leitung und Damen und die werden gleich nach dem Verkauf gleich mal mit in die neue Agentur gezogen ...

 

Fazit: Wer also viel Geld für eine Escort-Agentur bezahlt ist wahrscheinlich direkt zum Scheitern verurteilt.

"First they ignore you, then they laugh at you, then they fight you, then you win." - Mahatma Ghandi

 

“Never attribute to malice that which can be adequately explained by stupidity.” - Hanlon’s Razor

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Na klar kann man sich die machen, aber Kundendaten sind faktisch nur begrenzt von Wert. Anders als in nicht P6 Gewerben, werden Anrufe oder EMails die unverlangt verschickt werden, eher ungern gesehen. Heißt im Umkehrschluss, ich kann die Kunden vergraulen oder einfach warten, dass der Kunde sich erinnert. Faktisch sind die Kundendaten, sofern sie legal überhaupt existieren dürfen, kein großer Teil der Bewertung.

 

Kundendaten sind sogar eine Verkaufshinderung, denn niemand kann sicher sein, dass Kundendaten nicht in Kopie verbleiben. Wenn nun die alte Agenturleitung unter neuem Mantel firmiert und eine Rundmail startet, sind die schönen Bestandskunden zum Großteil gleich mal woanders, denn in diesem Geschäft funktioniert Kundenbindung durch Personen, Leitung und Damen und die werden gleich nach dem Verkauf gleich mal mit in die neue Agentur gezogen ...

 

Fazit: Wer also viel Geld für eine Escort-Agentur bezahlt ist wahrscheinlich direkt zum Scheitern verurteilt.

 

Wenn man etwas zahlt dann nur für die Domain und das SEO. Alles andere wäre "bekloppt".

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Schreibe kurz - und sie werden es lesen. Schreibe klar - und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft - und sie werden es im Gedächtnis behalten.

 

Joseph Pulitzer

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Wenn ich das so alles lese hier, dann finde ich es erschreckend, dass in einem nicht gerade kleinen Business auch noch nach Jahren solch gravierende Webfehler existieren. Und besonders erschreckend daran ist, dass branchenfremde User hier im Forum diese Webfehler aufdecken.

Den selbsternannten "Experten" und "P6-Päpsten" hier im Forum sollte das zu denken geben.

 

Die meisten Agenturen haben sich schon seit Aufkommen der Problematik vor Jahren dazu Gedanken gemacht und entsprechend in der Aussendarstellung reagiert.

Vielleicht hätte der Escort-Coach im Buch darauf hinweisen sollen. (VE coacht ja auch Agenturen) anstatt nur den hier gemeinsam entwickelten Mustervertrag in ihrem Buch abzudrucken und das ohne Quellennachweis.

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Wenn man etwas zahlt dann nur für die Domain und das SEO. Alles andere wäre "bekloppt".

 

Unter der Annahme der "Normalität" wäre ich mir da nicht so sicher. Bei Anwaltskanzleien beispielsweise ist es durchaus üblich, für den Immaterialwert einen Faktor X der Jahreshonorarumsätze als Wert anzusetzen. Wobei dann zur Sicherung dieses Wertes ein "gleitender" Übergang üblich ist. Damit die Mandanten nicht wegrennen und an die neuen Besitzer in einer Übergangsphase "gewöhnt" werden können.

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Die meisten Agenturen haben sich schon seit Aufkommen der Problematik vor Jahren dazu Gedanken gemacht und entsprechend in der Aussendarstellung reagiert.

Vielleicht hätte der Escort-Coach im Buch darauf hinweisen sollen. (VE coacht ja auch Agenturen) anstatt nur den hier gemeinsam entwickelten Mustervertrag in ihrem Buch abzudrucken und das ohne Quellennachweis.

 

Du trägst wider besseres Wissen vor.

 

"Das Buch" führt auf S. 187 aus: "Ich möchte gerade in diesem Kapitel ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine ordentliche Steuer- und Rechtsberatung ausschliesslich vom Fachmann, also Steuerberater und Rechtsanwalt, erfolgen darf."

 

Und auf S. 244: " Eine Community, bestehend aus Agenturen und einem Anwalt, hat sich die Mühe gemacht, einen Muster-Vertrag zu entwerfen, der von jeder Agentur kostenfrei übernommen werden darf."

 

(Bist du jetzt eigentlich "Experte" oder der "P6 Papst"?) :lach::zwitsch:

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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da steht aber anscheinend nicht welche community.....

 

richtig...und auch nicht welcher Anwalt und welche Agenturen...damit kann dann auch nicht der Vorwurf des "Product-Placements" und einer Schmälerung der Objektivität erhoben werden....:zwinker:

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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richtig...und auch nicht welcher Anwalt und welche Agenturen...damit kann dann auch nicht der Vorwurf des "Product-Placements" und einer Schmälerung der Objektivität erhoben werden....:zwinker:

 

Rofl, das hätte mal Gutenberg bei seiner Doktorarbeit anbringen sollen ....

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