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Bundestag Erste Beratung Gewerbeordnung Prostitution


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ZP *) Erste Beratung CDU/CSU, FDP

 

Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates und zur Änderung der Gewerbeordnung

- Drs 17/.... -

(ZP *, 00:30 Stunden)

 

http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/243.html

 

Kann jemand hier ein Tip geben, wie man an die Drucksache kommt, die ist in der Tagungsordnung noch nicht nummeriert??

 

 

Koalition einigt sich auf schärfere Vorschriften für Bordelle

 

http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2013-06/27022415-zeitung-koalition-einigt-sich-auf-schaerfere-vorschriften-fuer-bordelle-003.htm

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War m.E. unspannend, wie Bundestagsdebatten generell. Schon zuvor gehörte Parolendrescherei für die Kameras. Dass der Regierungsvorschlag zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen wurde, ist das schon vorher feststehende Ergebnis gewesen.

 

Die Politik wird eher nicht im Bundestag und schon nicht in Debatten desselben gemacht ... :cool:

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nachgereicht:

 

Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/137/1713706.pdf

 

Prostituierte im Bordell Arbeitnehmer ?! Gilt das auch für Agenturdamen? Weiss jemand zu dieser Meldung näheres? Danke für Info.

Bin etwas raus, komme gerade von einer Reise zurück.

 

"Im Übrigen fallen Prostituierte, die in einem Bordell arbeiten nicht unter den Gewerbebegriff. Sie sind Arbeitnehmer. Hier werden schon von ihrem Arbeitgeber aus Lohnsteuer und Sozialabgaben abgeführt."

 

http://www.epochtimes.de/das-aelteste-gewerbe-der-welt-unterliegt-der-gewerbesteuer-1076152.html

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taz, 7.6.13

 

Richtlinien sorgfältig ignoriert

AUSBEUTUNG Mit einem Minigesetz will die Koalition den Menschenhandel bekämpfen und Bordelle kontrollieren. Die Stärkung der Opferrechte ist nicht vorgesehen

 

VON HEIDE OESTREICH

 

BERLIN taz Und plötzlich ging alles ganz schnell. Überraschend hat die Koalition sich auf ein Gesetz zu Menschenhandel und Prostitution geeinigt, gestern Abend sollte es in erster Lesung im Bundestag verhandelt werden. Der Gesetzentwurf sieht die Ausweitung des Strafrechtsparagrafen zum Menschenhandel vor: Er soll künftig auch auf Menschen unter 18 Jahren angewandt werden und die Ausbeutung der Bettelei und den Organhandel mit einschließen. Zudem wird in dem Entwurf der Betrieb einer Prostitutionsstätte als "überwachungsbedürftiges Gewerbe" festgelegt. Das bedeutet, dass die Gewerbeaufsicht Bordelle in Zukunft kontrollieren kann.

 

Die Überprüfung wird von den Grünen, den geistigen Eltern der Legalisierung der Prostitution, und den organisierten Bordellbetreibern prinzipiell begrüßt. Volker Beck hatte schon im Vorfeld klargestellt: "Wir fordern seit Langem, Prostitutionsstätten unter gewerbliche Aufsicht zu stellen." Stefanie Klee vom Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen schränkt ihr Lob ein: "Die Regulierung im Gewerberecht war überfällig. Allerdings ist sie nun reichlich vage." Eva Högl, die Berichterstatterin der SPD im Rechtsausschuss, kritisiert: "Man hätte eine Erlaubnispflicht ins Gewerberecht schreiben müssen, damit die Bordelle bestimmte Standards erfüllen und die Arbeitsbedingungen der Prostitutierten wirklich verbessert werden. Das ist an der FPD gescheitert."

 

Auf viel Kritik stoßen die Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels. Schon seit Jahren machen ExpertInnen darauf aufmerksam, dass die Opfer des Menschenhandels so wenig geschützt sind, dass viele von ihnen nicht vor Gericht gegen ihre Peiniger aussagen wollen. Das Mittel dagegen: mehr Schutz, etwa durch zusätzliche psychologische Beratungsstellen, und ein Aufenthaltsrecht in Deutschland, wenn eine Abschiebung ins Herkunftsland eine Härte bedeuten würde. Das etwa haben die Grünen in ihren Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Menschenhandels hineingeschrieben. Der Regierungsentwurf dagegen lässt den Opferschutz gänzlich außer Acht. Im Entwurf begründet die Union dies damit, dass die entsprechende EU-Richtlinie schnell umgesetzt werden müsse, die Maßnahmen zum Opferschutz dagegen "hätten eine intensive Prüfung und Erörterung erfordert", die in dieser Legislaturperiode nicht mehr leistbar schien".

 

Das findet kein Verständnis bei der Opposition: "Das ist peinlich", sagte Eva Högl zur taz. "Sie haben sich vier Jahre lang mit dem Aufenthaltsrecht beschäftigt. Man hätte das Aufenthaltsrecht nun ohne Weiteres verändern können." Man sei sich im Prinzip auch im Rechtsausschuss einig gewesen. Monika Lazar, frauenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, meint: "Es ist wirklich beschämend, dass Unionsfraktionschef Volker Kauder die Situation von Menschenhandelsopfern in Deutschland als einen Skandal beschreibt und dann mit nichts um die Ecke kommt."

 

Die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/36/EU ist bereits am 5. April abgelaufen. Die Richtlinie enthält unter anderem Aufforderungen, mit den Opferberatungsstellen zusammenzuarbeiten und den Opfern von Menschenhandel einen sicheren Status - unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft - zu geben. Nichts davon steht nun im Gesetzentwurf. "Die Richtlinie ist mit diesem Gesetzentwurf nicht korrekt umgesetzt", moniert Eva Högl. Der Aufenthalt sei nicht geregelt, auch die Zusammenarbeit mit den Opferberatungen hätte reguliert und finanziert werden müssen.

 

Verschoben auf die nächste Legislaturperiode.

 

Quelle

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  • 3 Wochen später...

Dann beginnt jetzt unsere Arbeit um nicht überrollt zu werden.....

 

Dazu müssen wir eine breite gemeinsame Basis schaffen .....

und auch die Kunden miteinbinden.....

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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Dann beginnt jetzt unsere Arbeit um nicht überrollt zu werden.....

 

Dazu müssen wir eine breite gemeinsame Basis schaffen .....

und auch die Kunden miteinbinden.....

 

...Sie ist doch schon voll in Arbeit, Sie muss nur intensiviert, besser koordiniert, gebündelt und öffentlich gemacht werden...

Mann mit Knackpo...,und nicht nur dem!!!

 

...ich kann es beweisen,...zwinker!!!

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Erklärung von Doña Carmen e.V. aus Anlass der Verabschiedung des „Gesetzes zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten“

Publiziert am Juni 28, 2013

Das Ende der Heuchelei – Deutschland hat ein neues Anti-Prostitutionsgesetz

 

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag, den 28.06.2013, hat der Deutsche Bundestag in 2. und 3. Lesung dem am 4. Juni 2013 von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten“ verabschiedet. Die Umsetzung der prostitutionsfeindlichen EU-Richtlinie 2011/36/EU war der willkommene Anlass für eine massive Einschränkung des grundgesetzlich geschützten Rechts auf freie Berufsausübung in der Sexarbeit. Kernpunkt des neuen Gesetzes ist eine gewerberechtliche Reglementierung von Prostitution mit der Einstufung von Prostitutionsstätten als „überwachungsbedürftige Gewerbe“ nach § 38 Gewerbeordnung.

 

Öffentlich angepriesen und vermarktet wird das neue Gesetz als „gewerberechtliche Gleichbehandlung“ des Prostitutionsgewerbes und als „Verbesserung“ von Rahmenbedingungen der Sexarbeit in der Prostitution. Nichts von dem trifft zu.

 

Faktisch handelt es sich bei der nun beschlossenen gewerberechtlichen Reglementierung von Prostitution um einen massiven Eingriff in das auch Sexarbeiterinnen grundgesetzlich zustehende Recht auf ungehinderte Berufsausübung. Statt auf mehr Rechte für Sexarbeiter/innen in der Prostitution setzt man erneut und ohne sachlichen Grund auf mehr behördliche und polizeiliche Kontroll- Und Überwachungsbefugnisse gegenüber den Betroffenen.

 

HIER:

http://www.donacarmen.de/?p=408

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Wo ist denn da das grosse Problem, wenn Prostitutionsstätten hier eingeordnet werden?

 

Überwachungsbedürftige Gewerbe gemäss § 38 Gewerbeordnung sind u.a.:

 

(1) Bei den Gewerbezweigen

1.An- und Verkauf von

a)hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung,

b)Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,

c)Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,

d)Edelsteinen, Perlen und Schmuck,

e)Altmetallen, soweit sie nicht unter Buchstabe c fallen,

 

durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe,

 

2.Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien),

3.Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,

4.Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften,

5.Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste,

6.Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Das Problem ist, dass diese Einordnung auch missbraucht werden könnte, sozusagen auf dem kleinen Dienstweg. Sprich: Schikane. Und solche Figuren, wie der Herr Uhl, das auch sicherlich als Instrument hierfür einsetzen würden/wollen. Diese Befürchtung teile ich.

 

Dummerweise wird sich dann die Rechtsprechung damit auseinander setzen müssen. Es sei denn es gibt starke Vertreter aus dem Gewerbe, welche gute und konstruktive Kontakte im Bereich der Bundes- und der Landespolitik permanent pflegen. Dann kann ein eventueller Missbrauch von Kontrollrechten durch einzelne "übermotivierte" Beamte ebenfalls auf dem kleinen Dienstweg ausgeräumt werden.

Bearbeitet von nolensvolens
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Was soll denn missbraucht werden, wenn weiter ausgeführt wird:

 

hat die zuständige Behörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder der Gewerbeummeldung nach § 14 die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen. Zu diesem Zweck hat der Gewerbetreibende unverzüglich ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 5 zur Vorlage bei der Behörde zu beantragen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat die Behörde diese Auskünfte von Amts wegen einzuholen.

 

(2) Bei begründeter Besorgnis der Gefahr der Verletzung wichtiger Gemeinschaftsgüter kann ein Führungszeugnis oder eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister auch bei anderen als den in Absatz 1 genannten gewerblichen Tätigkeiten angefordert oder eingeholt werden.

 

(3) Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung für die in Absatz 1 genannten Gewerbezweige bestimmen, in welcher Weise die Gewerbetreibenden ihre Bücher zu führen und dabei Daten über einzelne Geschäftsvorgänge, Geschäftspartner, Kunden und betroffene Dritte aufzuzeichnen haben.

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Unbestimmte Rechtsbegriffe, wie "Zuverlässigkeit", ohne jegliche Legaldefinition. Der Gewerbetreibende hat zu diesem Zweck das Führungszeugnis zu beantragen. Die Formulierung impliziert aber nicht ohne Weiteres, dass mit der Vorlage eines "sauberen" Führungszeugnisses automatisch auch die Zuverlässigkeit anzuerkennen ist. Siehe beispielsweise:

 

"Unzuverlässig ist, wer nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt.[1] Die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit erfordert kein Verschulden des Gewerbetreibenden" (Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Zuverl%C3%A4ssigkeit_%28Recht%29)

 

Und auch darin wieder lauter unbestimmte Rechtsbegriffe :lach:. Der "Gesamteindruck seines Verhaltens" hat einen Wertungsinhalt, der von verschiedenen Beamten unterschiedlich ausgefüllt werden kann. Daraus wird aber auch deutlich, dass mit der (erstmaligen) Anerkennung der "Zuverlässigkeit" diese nicht notwendigerweise auch am nächsten Tag anzuerkennen ist.

Bearbeitet von nolensvolens
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Das trifft doch auf alle o.a. Gewerbe zu, ist also nicht prostitutionsspezifisch.

Und "Missbrauch" gibt es immer und überall.

Deshalb verstehe ich die Aufregung wirklich nicht, sondern glaube sogar, dass sich die Gesamtsituation verbessern wird.

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Eine kleine Verständnisfrage da ich nicht jeden Beitrag in den letzten Wochen genauestens verfolgt habe.

Ging es bei den ganzen Befürchtungen um gesetzliche Reglementierungen im Bereich Prostitution hauptsächlich nur um diese eine gestern beschlossene Verabschiedung des „Gesetzes zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten“?

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MC: Ja

 

Lolo, der Unterschied ist ganz einfach. "Sachbearbeiter" werden in aller Regel selten Vorurteile gegen Taxifahrer haben (mal die Frage eventueller rassistischer Einstellungen außen vor gelassen). Die Wahrscheinlichkeit, dass ein "Sachbearbeiter" Vorurteile gegen Menschen aus der P6 Branche hat, ist m.E. höher. Abgesehen davon, dass die "Sachbearbeiter" vielleicht auch aus politischen Etagen die Vorgabe bekommen, da "genauer" hinzugucken (ganz im Gegenteil, beispielsweise, bei Bankbetrieben :lach:) :cool:

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Ich habe auch kein Problem damit, dass die Sachbearbeiter "genauer" hingucken...

Schliesslich geht es um die Betreiber von Prostitutionsstätten...:smile:

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Ich habe auch kein Problem damit, dass die Sachbearbeiter "genauer" hingucken...

Schliesslich geht es um die Betreiber von Prostitutionsstätten...:smile:

 

Worunter beispielsweise auch 2 oder 3 Frauen gehören, welche sich in einer Wohnung zusammentun zwecks gemeinsamem Werkelns.

 

Ein anderes potentielles Problem speziell in diesem Zusammenhang ist, dass die großen Bordelle leichter den gewerberechtlichen Anforderungen genügen können, als solche Wohnungsbordelle, beispielsweise. Und auch die Betreiber andere Betreiber "anschwärzen" könnten, aus Konkurrenzgründen. Ohne Detailregelungen, welche beispielsweise auch selbstgeführten (von den Frauen) Wohnungsbordellen hinreichend "Luft" lassen, könnte es auf eine Konzentration des Gewerbes auf Grossbordelle hinaus laufen. In welchen die Selbstbestimmung der Frauen vermutlich nicht ganz so hoch ist, wie beispielsweise in einer kleinen "Wohnungskooperative".

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Worunter beispielsweise auch 2 oder 3 Frauen gehören, welche sich in einer Wohnung zusammentun zwecks gemeinsamem Werkelns.

 

Ein anderes potentielles Problem speziell in diesem Zusammenhang ist, dass die großen Bordelle leichter den gewerberechtlichen Anforderungen genügen können, als solche Wohnungsbordelle, beispielsweise. Und auch die Betreiber andere Betreiber "anschwärzen" könnten, aus Konkurrenzgründen. Ohne Detailregelungen, welche beispielsweise auch selbstgeführten (von den Frauen) Wohnungsbordellen hinreichend "Luft" lassen, könnte es auf eine Konzentration des Gewerbes auf Grossbordelle hinaus laufen. In welchen die Selbstbestimmung der Frauen vermutlich nicht ganz so hoch ist, wie beispielsweise in einer kleinen "Wohnungskooperative".

Das ist dann wohl mehr oder weniger das einzige Problem welches das neue Gesetz mit sich bringt?

Was sind aber nun die konkreten Nachteile welche bemängelt werden?

Also was in der wahren Realität eine wesentliche Benachteiligung bringt.

Müssen Modellwohnungen nun für Unsummen mit Feuerschutzsystemen ausgerüstet werden usw.?

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Genau das sind die Probleme. Je nachdem wie "genau" die Kontrollen erfolgen, kann ein Laden zugemacht werden oder auch nicht. Insbesondere bei den "Kleinbetrieben" wird sich vermutlich immer was finden lassen. Auch wenn investiert wurde, um den (meisten) Bestimmungen zu genügen.

 

Tatsächlich ist es ja so, dass die meisten "Kleinkooperativen" bislang (natürlich) nicht den üblichen gewerblichen baulichen Vorgaben gehorchen mußten. Zwar sind wohl oftmals geeignete Umbauten möglich, hierfür muss aber eben investiert werden. Dafür wiederum werden in der Regel keine Rücklagen gebildet worden sein. Folglich wird der "Laden" schließen müssen und die Frauen sind ohne (diesen) Erwerb. Und müssen sich etwas anderes suchen oder verharzt werden.

 

Und richtig kompliziert wird es bei den Einzelkämpferinnen, welche in ihrer Privatwohnung dem Gewerbe nachgehen. Unterliegt diese Wohnung dann den einschlägigen Gewerbebestimmungen oder nicht? Müßte eigentlich ....

 

Finally, wie ists mit Hotels, die ihren Gästen nicht ausdrücklich die Inanspruchnahme oder das Anbieten von P6 verbieten? Sind selbige dann "potentielle" Prostitutionsstätten? Konsequenterweise wohl ja ...

 

Also insgesamt wohl eine unausgegorene Sache, die mehr offen läßt, als geregelt (im positiven Sinne) wird. Wobei eben die Frage ist, ob darin Absicht oder Nachlässigkeit liegt. Die Absicht könnte eben sein (was ich gar nicht mal notwendigerweise vermute), dass diese Unausgegorenheit eben im "alltäglichen Geschäft" nahezu alle "Gestaltungsmöglichkeiten" offen läßt, bis Gerichte die Exekutive "einfangen" (oder auch nicht).

 

Mittelfristig könnte die Folge sein, dass sich das Gewerbe auf die Großbetriebe konzentriert. Auch für die Behörden praktisch, weil diese mit wenig Aufwand zu "überwachen" sind. Und praktisch für die nicht-anbietenden Betreiber, weil sie einerseits im Wesentlichen den ganzen Bereich kontrollieren und ggf. mit "Kollegen" Kartelle bilden können. Insbesondere auch die Frauen kontrollieren können.

Bearbeitet von nolensvolens
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Genau das sind die Probleme. Je nachdem wie "genau" die Kontrollen erfolgen, kann ein Laden zugemacht werden oder auch nicht. Insbesondere bei den "Kleinbetrieben" wird sich vermutlich immer was finden lassen. Auch wenn investiert wurde, um den (meisten) Bestimmungen zu genügen.

Es wird zu einer Konzentration von Großbordellen führen, die dann eine Monopolstellung haben und zum Schutze der Damen die Mieten erhöhen werden

Tatsächlich ist es ja so, dass die meisten "Kleinkooperativen" bislang (natürlich) nicht den üblichen gewerblichen baulichen Vorgaben gehorchen mußten. Zwar sind wohl oftmals geeignete Umbauten möglich, hierfür muss aber eben investiert werden. Dafür wiederum werden in der Regel keine Rücklagen gebildet worden sein. Folglich wird der "Laden" schließen müssen und die Frauen sind ohne (diesen) Erwerb. Und müssen sich etwas anderes suchen oder verharzt werden.

 

Und richtig kompliziert wird es bei den Einzelkämpferinnen, welche in ihrer Privatwohnung dem Gewerbe nachgehen. Unterliegt diese Wohnung dann den einschlägigen Gewerbebestimmungen oder nicht? Müßte eigentlich ....

Da geht es dann u.a. um die Unverletzlichkeit des privaten Wohnraums, da nach dem neuen Gesetz anlassunabhängige unangekündigte Durchsuchungen möglich sind, weil Prostitution verdachtsunabhäng generell dem kriminellen Milieu zugeordnet wird

Finally, wie ists mit Hotels, die ihren Gästen nicht ausdrücklich die Inanspruchnahme oder das Anbieten von P6 verbieten? Sind selbige dann "potentielle" Prostitutionsstätten? Konsequenterweise wohl ja ...

 

Nach dem Bremer Modell ist jeder Raum, der entgeltlich oder unentgeltlich zur Prostitution zur Verfügung gestellt wird eine konzessionspflichtige Prostitutionsstätte also je nach Auslegung der Vermieter, egal ob Hotel oder Wohnungsvermieter

 

Selbst die bei der Anhörung beteiligten absoluten Prostitutionsgegner waren einhellig der Meinung dass das Gesetz so nicht anwendbar ist weil es keine genauen Definitionen gibt.

 

Fakt ist dass nach diesem Gesetz, das wahrscheinlich auch im Bundesrat noch schnell durchgewinkt wurde, egal welcher Meinung man zur Prostitution ist unendlich viel Ermessensspielraum für Polizei und Gewerbeämter bis hin zur Willkür bietet.

 

Fakt ist auch dass es in einigen Bundesländern bisher und auch zukünftig NICHT möglich ist Prostitution als Gewerbe anzumelden und das nur über eine Gaststätten- oder Beherbergungskonzession geht. Also rechtsfreier Raum bis hin zur Illegalität.

 

Bei der Anhörung im "Expertenteam" wurden weder die Argumente der Gegner noch der Befürworter in die Verabschiedung mit einbezogen.

Grund: Der BRD stand eine Strafzahlung der EU ins Haus, da sie seit über einem Jahr nicht reagiert hatten und jetzt noch schnell vor den Sommerferien und den Wahlen Aktivismus zeigen mussten. Was dabei herausgekommen ist sehen wir. Stückwerk wie immer.

 

Der Opferschutz auch von Opfern des Menschenhandels im Bereich Ausbeutung in normaler "Sklavenhaltung" Arbeit wie z.B. einer Großschlachterei und unzähliger anderer Fälle wurde noch nicht mal angesprochen, dabei war dies Argument von Gegnern und Befürwortern und zwar unisono.

Bearbeitet von alfder
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Deswegen bin ich ja schon lange der Meinung, dass es weniger Sinn macht sich "fundamental" dagegen zu stemmen, sondern vielmehr (auch) versucht werden muss, die gewerbespezifischen Umstände in speziellen Bestimmungen zu berücksichtigen. Die dann zeitgleich (!) umgesetzt werden. Wie es ja bei anderen "Überwachungsgewerben" auch der Fall ist.

 

Gibt es da denn schon Arbeitspapiere? Beispielsweise mit einem Regelungskatalog, der Kleinbetriebe von einigen Erfordernissen freistellt, die für Grossbetriebe gelten (keine Ahnung im Detail, aber wenn beispielsweise getrennte Klos für Mann und Frau vorgeschrieben sind, weiss nicht ob das so ist, könnten Ausnahmen davon für Wohnungsbordelle vorgesehen werden).

 

Oder hat man/frau sich ausschließlich auf Fundamentalopposition (Stichwort: "Grundrechtsdebatte") verlassen? Ohne "Plan B"?

Bearbeitet von nolensvolens
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