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Bundestag Erste Beratung Gewerbeordnung Prostitution


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Deswegen bin ich ja schon lange der Meinung, dass es weniger Sinn macht sich "fundamental" dagegen zu stemmen, sondern vielmehr versucht werden muss, die gewerbespezifischen Umstände in speziellen Bestimmungen zu berücksichtigen. Wie es ja bei anderen "Überwachungsgewerben" auch der Fall ist.

 

Gibt es da denn schon Arbeitspapiere? Beispielsweise mit einem Regelungskatalog, der Kleinbetriebe von einigen Erfordernissen freistellt, die für Grossbetriebe gelten (keine Ahnung im Detail, aber wenn beispielsweise getrennte Klos für Mann und Frau vorgeschrieben sind, weiss nicht ob das so ist, könnten Ausnahmen davon für Wohnungsbordelle vorgesehen werden).

 

Oder hat man/frau sich ausschließlich auf Fundamentalopposition verlassen? Ohne "Plan B"?

 

Es gibt noch nicht mal einen Plan A geschweige denn Plan B. Niemand ist gegen jegliche Regulierung, aber mit dem Stigma der bösen Prostitution lassen sich die blinden Augen und tauben Ohren in der Öffentlichkeit noch leichter verschliessen.

 

Kurz gesagt, wenn dem Beamten vom Ordnungs- oder Bauamt der Feuerlöscher nicht deutlich rot genug ist oder er 2 cm zu hoch hängt , macht er den Laden zu. Da es keinen Katalog, geschweige denn Kataloge für die unterschiedlichsten Formen der Prostitution gibt.

 

Realität, und damit werden die Kommunen zu tun bekommen: Eine Prostitutionsstätte ist auch ein Strassenstrich mit diesen unsäglichen Verrichtungsboxen, ohne jegliche sanitäre Einrichtung. Wieder ein "guter" Grund die Strassenprostitution in dunkle ungeregelte Ecken zu verschieben, in die Illegalität zu treiben und und und

 

Das ist Realsatire: Kommunen werden dann zu Betreibern einer Prostitutionsstätte und müssen sich selbst konzessionieren incl. polizeilichem Führungszeugnis...

 

Alles natürlich zum Schutze der Frauen und Männer!!! *kotz

Bearbeitet von alfder
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:oha: Es hat sich also niemand die Mühe gemacht, eine Anforderungskatalog im Sinne beispielsweise der kleinen Wohnungsbetriebe zu machen, um den aus der Schublade zu ziehen und auf Umsetzung zu drängen für den jetzt eingetretenen Fall? Niemand hat antizipiert?

 

Oder sich Gedanken über Prositivdefinitionen beispielsweise von "Zuverlässigkeit" gemacht (wenn in den Vorschriften zu anderen Gewerben Negativdefinitionen vorhanden sind, dann kann man/frau neben solchen sich ja auch Positivdefinitionen ausdenken, sie wären zweifelsohne zulässig)

 

Beispiele: Dass es der Zuverlässigkeit nicht entgegen steht, wenn früher gegen Aufenthaltsrecht verstoßen wurde und der Aufenthalt jetzt legalisiert ist. Mit ner Flasch Bier und Ruhe würden mir da viele Gedanken kommen. Was aber daran liegt, dass ich schon immer Fundamentalopposition als geradezu kontraproduktiv gesehen habe, es ist eine selbsterfüllende Prophezeihung, dummerweise (logischerweise) mit negativem Ausgang und Verschlechterung der Situation, was einen dann wieder in den Beschimpfungen bestärkt etc. Erreicht wird damit aber rein gar nichts. Ist zwar langweilig, trocken und mit viel Detailarbeit verbunden, aber den nüchternen Pragmatikern gehört auf mittlere und lange Sicht die Welt, nämlich auch in nicht so tollen Situationen das Beste rauszuholen ....

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aber den nüchternen Pragmatikern gehört auf mittlere und lange Sicht die Welt, nämlich auch in nicht so tollen Situationen das Beste rauszuholen ....

 

Ja zum Beispiel sich eine Gasstättenkonzession zu holen und Designer-Buletten zum Preis von 200.-- Euro anzubieten. Der Sex ist kostenlos und daher nicht gewerblich :clown:

 

Das ganze rumgeeiere wie vor den alten, neuen Prostitutionsgesetzen und genügend Spielraum für Versteckspiele und Kriminalität. Unbescholtene Strohmänner etc. etc wie wir alles schon mal hatten...

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Wer sich mal die Mühe macht, die letzte Presseerklärung von Doña Carmen zu lesen, der weiß in welche Richtung das gehen wird.

Letztendlich wird dieses Gesetz allen schaden, da es eine repressivere Prostitutionspolitik einläutet, die der Entkriminalisierung und Stärkung der Sexwork-Rechte diametral entgegensteht.

Ich bin überzeugt davon, dass das nur der erste Streich war.

Es scheint mir immer wahrscheinlicher, dass wir in Frankreich in einem Jahr die Freier-Bestrafung haben werden und dann ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis sich das auf andere Länder Europas ausbreitet.

Deswegen MUSS etwas passieren. Wir MÜSSEN uns wehren und für unsere Rechte kämpfen.

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Über das Verhalten der Fraktion von den Grünen bin ich sehr frustriert. Natürlich ist es Methode, kritische Gesetzesvorhaben zur nächtlichen Stunde durchzupeitschen. Dass aber hierzu nur ein inhaltlich oberflächlicher Änderungsantrag vorgelegt wird und nicht gesehen wird, dass der kommunalen Willkür mit damit eingehender Korruption Tür und Tor geöffnet wird ……………..

Nein, ich bin einfach frustriert.

Wir haben doch in dieser Partei Leute, welche die Problematik erkannt haben. Ich hoffe, dass diese sich mal ihrer Fraktionsführung vornehmen, damit wenigstens dieses Gesetz dann nicht im Bundesrat auch einfach durchgewunken wird.

 

Frustrierte Grüße von Jupiter

"Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein."

 

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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Frustration ist m.E. fehl am Platz. Ganz abgesehen davon, dass es nun wirklich absehbar und auch konsequent war, wenn das Gewerbe auch als solches anzuerkennen ist. Ein Aspekt der Legalität, auch wenn ich dafür jetzt Prügel bekomme, ist doch gerade, dass eine Einordnung in das existierende Gerüst eines Rechtsystems erfolgt. Hier jedoch blöderweise in zumindest unbedachter Weise. Im Falle der P6-Gegner natürlich gerne gesehen. Aber warum? Weil es (bislang) keine ergänzenden/weitergehenden Vorschläge im Detail im Sinne der "Profraktion" gibt ... :cool:

 

Wer JETZT frustriert aufgibt, vergibt auch jegliche Chancen. Nämlich auf die Umsetzung im Detail Einfluss zu nehmen und auf spezifisch die Interessen möglichst aller Gruppen abgestimmte Ausführungsvorschriften hinzuwirken.

 

Alles andere, so hart es klingen mag, würde mir wie das Suhlen in einer Opferrolle vorkommen und Selbstmitleid hat noch niemanden weiter gebracht ...

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Das ist dann wohl mehr oder weniger das einzige Problem welches das neue Gesetz mit sich bringt?

Was sind aber nun die konkreten Nachteile welche bemängelt werden?

Also was in der wahren Realität eine wesentliche Benachteiligung bringt.

Müssen Modellwohnungen nun für Unsummen mit Feuerschutzsystemen ausgerüstet werden usw.?

 

Nochmal die Stellungnahmen der Experten, von denen keine berücksichtigt wurde:

 

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/55_Bek__mpfung_Menschenhandel/04_Stellungnahmen/index.html

 

Und heute in der TAZ:

https://www.taz.de/Kommissar-ueber-Menschenhandel/!118910/

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Viele Länder und Kommunen unterscheiden sich jetzt in ihrem Vorgehen und Umgang mit Prostitution, und werden sich auch zukünftig unterscheiden...es wird abzuwarten sein was wirklich passiert, Kontrollen gibt es auch jetzt schon...und sind für die normal arbeitenden Damen so oder so störend, da in ihrem Fall unnötig, wie in jedem andern Gewerbe / Betrieb auch, wo ordentlich und nach den Vorschriften gearbeitet wird, da dort Zeit verbrannt wird...die wiederrum zu Einnahmeverlusten führen kann...

 

...über die Nötigkeit und Wirksamkeit von Regeln /Kontrollen im Allgemeinen ( muss es geben ) mal nicht gesprochen, fehlt es doch den meißten Behörden sowieso an Personal...egal um welche Kontrollen es geht, ob nun bei Lebensmittelkontrollen, Schwarzarbeit, usw....

 

...deshalb wundert es mich immer wenn Verschärfungen durch die Politik beschlossen werden, aber überhaupt nicht durchgesetzt werden können...und von Städten wie Hamburg mit Sicherheit auch nicht durchgesetzt werden wollen...

 

...es ist eine üble Show vor der Wahl auf den Rücken einer kleinen Gruppe, um von anderen Dingen abzulenken...was leider aber Unsicherheit, Grauzonen und evtl. schlechtere Arbeitsbedingungen für diese schafft...

 

...alles mal wieder sehr halbherzig, und an den Bedürfnissen der Betroffenen vorbei entschieden, dient es nur dem Schein das die Politik was gegen so genanntes "Unrecht" macht...

 

...vielleicht ja das nächste Gesetz was in Karlsruhe kassiert wird...

 

...ich glaube das größte Problem an der ganzen Sache ist die Motivation bei diesem Entschluss, und das mangelnde Interesse auf politischer Seite, sich mit dem Thema wirklich ernsthaft auseinander zu setzen...wie überhaupt beim Großteil der Gesellschaft...

 

...solange die Sexarbeiter / -innen keine einflussreichen Führsprecher an den richtigen Stellen haben, und das in ausreichender Zahl, und einen breiten Gesellschaftlichen zuspruch...wird sich wenig für Sie zum Positiven in unserer Gesellschaft ändern...mal ab von diesem Gesetz, oder dem davor...

 

...aber Sie müssen am Ball bleiben, und ihre Anstrengungen verstärken positiv wahrgenommen zu werden...kleiner Tropfen höhlt den Stein...

Bearbeitet von Knackpo

Mann mit Knackpo...,und nicht nur dem!!!

 

...ich kann es beweisen,...zwinker!!!

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Frustration ist m.E. fehl am Platz. Ganz abgesehen davon, dass es nun wirklich absehbar und auch konsequent war, wenn das Gewerbe auch als solches anzuerkennen ist. Ein Aspekt der Legalität, auch wenn ich dafür jetzt Prügel bekomme, ist doch gerade, dass eine Einordnung in das existierende Gerüst eines Rechtsystems erfolgt. Hier jedoch blöderweise in zumindest unbedachter Weise. Im Falle der P6-Gegner natürlich gerne gesehen. Aber warum? Weil es (bislang) keine ergänzenden/weitergehenden Vorschläge im Detail im Sinne der "Profraktion" gibt ... :cool:

 

Wer JETZT frustriert aufgibt, vergibt auch jegliche Chancen. Nämlich auf die Umsetzung im Detail Einfluss zu nehmen und auf spezifisch die Interessen möglichst aller Gruppen abgestimmte Ausführungsvorschriften hinzuwirken.

 

Alles andere, so hart es klingen mag, würde mir wie das Suhlen in einer Opferrolle vorkommen und Selbstmitleid hat noch niemanden weiter gebracht ...

 

Frustration ist sehr wohl fehl am Platz... Denn wir haben dieses "Recht" nun nicht auf Grundlage einer Selbstverständlichkeit bekommen, nein, sondern nur um Sanktionen seitens der EU abzuwenden, weil unsere Regierung geschlafen hat.

Noch dazu ist nach wie vor NICHT klar, wie es umgesetzt werden soll bzw wie die Einzelheiten aussehen. Jeder andere Berufszweig würde ebenso auf die Barrikaden gehen.

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Frustration ist sehr wohl fehl am Platz... Denn wir haben dieses "Recht" nun nicht auf Grundlage einer Selbstverständlichkeit bekommen, nein, sondern nur um Sanktionen seitens der EU abzuwenden, weil unsere Regierung geschlafen hat.

Noch dazu ist nach wie vor NICHT klar, wie es umgesetzt werden soll bzw wie die Einzelheiten aussehen. Jeder andere Berufszweig würde ebenso auf die Barrikaden gehen.

 

Hallo Melanie...Jakob hat doch nichts anderes geschrieben, und gibt dir doch damit recht, das Frustration fehl am Platz ist, und Ihr weitermachen sollt :streicheln1:

 

Lieben Gruß,

Knackpo :blumenkuss:

Mann mit Knackpo...,und nicht nur dem!!!

 

...ich kann es beweisen,...zwinker!!!

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Zur Klarstellung: Mich hat das Verhalten der Fraktion der Grünen enttäuscht, da hier besseres Wissen vorhanden ist. Und dieses Verhalten hat mich frustiert.

Ich werde aber weiter meine Ansichten vertreten. Habe zunächst Hoffnungen auf den Bundesrat. Desweiteren hoffe ich, dass auch in Brüssel erkannt wird, welche Mogelpackung zum Thema Menschenhandel hier zelebriert wird.

 

Gruß Jupiter

"Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein."

 

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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Frustration ist sehr wohl fehl am Platz...

 

Hallo Melanie...Jakob hat doch nichts anderes geschrieben, und gibt dir doch damit recht, das Frustration fehl am Platz ist, und Ihr weitermachen sollt :streicheln1:

 

Lieben Gruß,

Knackpo :blumenkuss:

 

 

Oh :schuechtern: und ich wollte eigentlich was anderes schreiben.. also das Gegenteil davon... hilfe mein Kopf :lach: Also eher sowas wie: Frustration ist sehr wohl angebracht *ggg

 

Egal... hab heut gute Laune und die kann mir selbst dieses blöde Gesetz nicht kaputt machen :huepfen::schaem::friday:

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MC: Ja

 

Das stimmt doch überhaupt nicht. Zu Felde gezogen ist man doch gegen die Forderungen aus dem Gesetzesentwurf aus 2011. Sämtliche CDU Forderungen, die mit der Einschränkung der Grundrechte von SexarbeiterInnen verbunden waren, wurden fallen gelassen. Die Kundenkriminalisierung war nicht Gegenstand des ersten Entwurfs, sondern populistisch von vielen Interessenvertretern kommuniziert.

 

 

 

Worunter beispielsweise auch 2 oder 3 Frauen gehören, welche sich in einer Wohnung zusammentun zwecks gemeinsamem Werkelns.

 

Ein anderes potentielles Problem speziell in diesem Zusammenhang ist, dass die großen Bordelle leichter den gewerberechtlichen Anforderungen genügen können, als solche Wohnungsbordelle, beispielsweise. Und auch die Betreiber andere Betreiber "anschwärzen" könnten, aus Konkurrenzgründen. Ohne Detailregelungen, welche beispielsweise auch selbstgeführten (von den Frauen) Wohnungsbordellen hinreichend "Luft" lassen, könnte es auf eine Konzentration des Gewerbes auf Grossbordelle hinaus laufen. In welchen die Selbstbestimmung der Frauen vermutlich nicht ganz so hoch ist, wie beispielsweise in einer kleinen "Wohnungskooperative".

 

Die Wohnungen sind im aktuellen Gesetzentwurf explizit ausgeschlossen; öffentlich sichtbare und dadurch identifizierbare Bordelle, Clubs, Laufhäuser (steht auch im Entwurf) sind es, die von der Zuverlässigkeitsprüfung betroffen sind, näheres regelt das Kleingedruckte. Es fand zumindest eine Engführung von 'Prostitutionsstätte' statt, was SexarbeiterInnen weiterhin erlaubt, aus vielen Arbeitssettings zu wählen. Schwieriger wäre es mit der Erlaubnispflicht und der diffusen Aufweichung von Prostitutionsstätte.

Dann trifft das zu, was du Jakob im folgenden schreibst:

 

Genau das sind die Probleme. Je nachdem wie "genau" die Kontrollen erfolgen, kann ein Laden zugemacht werden oder auch nicht. Insbesondere bei den "Kleinbetrieben" wird sich vermutlich immer was finden lassen. Auch wenn investiert wurde, um den (meisten) Bestimmungen zu genügen.

 

Tatsächlich ist es ja so, dass die meisten "Kleinkooperativen" bislang (natürlich) nicht den üblichen gewerblichen baulichen Vorgaben gehorchen mußten. Zwar sind wohl oftmals geeignete Umbauten möglich, hierfür muss aber eben investiert werden. Dafür wiederum werden in der Regel keine Rücklagen gebildet worden sein. Folglich wird der "Laden" schließen müssen und die Frauen sind ohne (diesen) Erwerb. Und müssen sich etwas anderes suchen oder verharzt werden.

 

Und richtig kompliziert wird es bei den Einzelkämpferinnen, welche in ihrer Privatwohnung dem Gewerbe nachgehen. Unterliegt diese Wohnung dann den einschlägigen Gewerbebestimmungen oder nicht? Müßte eigentlich ....

 

Finally, wie ists mit Hotels, die ihren Gästen nicht ausdrücklich die Inanspruchnahme oder das Anbieten von P6 verbieten? Sind selbige dann "potentielle" Prostitutionsstätten? Konsequenterweise wohl ja ...

 

Also insgesamt wohl eine unausgegorene Sache, die mehr offen läßt, als geregelt (im positiven Sinne) wird. Wobei eben die Frage ist, ob darin Absicht oder Nachlässigkeit liegt. Die Absicht könnte eben sein (was ich gar nicht mal notwendigerweise vermute), dass diese Unausgegorenheit eben im "alltäglichen Geschäft" nahezu alle "Gestaltungsmöglichkeiten" offen läßt, bis Gerichte die Exekutive "einfangen" (oder auch nicht).

 

Mittelfristig könnte die Folge sein, dass sich das Gewerbe auf die Großbetriebe konzentriert. Auch für die Behörden praktisch, weil diese mit wenig Aufwand zu "überwachen" sind. Und praktisch für die nicht-anbietenden Betreiber, weil sie einerseits im Wesentlichen den ganzen Bereich kontrollieren und ggf. mit "Kollegen" Kartelle bilden können. Insbesondere auch die Frauen kontrollieren können.

 

 

 

 

Es gibt noch nicht mal einen Plan A geschweige denn Plan B. Niemand ist gegen jegliche Regulierung, aber mit dem Stigma der bösen Prostitution lassen sich die blinden Augen und tauben Ohren in der Öffentlichkeit noch leichter verschliessen.

 

Kurz gesagt, wenn dem Beamten vom Ordnungs- oder Bauamt der Feuerlöscher nicht deutlich rot genug ist oder er 2 cm zu hoch hängt , macht er den Laden zu. Da es keinen Katalog, geschweige denn Kataloge für die unterschiedlichsten Formen der Prostitution gibt.

 

Realität, und damit werden die Kommunen zu tun bekommen: Eine Prostitutionsstätte ist auch ein Strassenstrich mit diesen unsäglichen Verrichtungsboxen, ohne jegliche sanitäre Einrichtung. Wieder ein "guter" Grund die Strassenprostitution in dunkle ungeregelte Ecken zu verschieben, in die Illegalität zu treiben und und und

 

Das ist Realsatire: Kommunen werden dann zu Betreibern einer Prostitutionsstätte und müssen sich selbst konzessionieren incl. polizeilichem Führungszeugnis...

 

Alles natürlich zum Schutze der Frauen und Männer!!! *kotz

 

 

Doch, liegt alles in meiner Schublade, hab es auch, als ich die Möglichkeiten dazu hatte, kommuniziert.

 

Meine Position: die vollständige Entkriminalisierung, was bedeutet, Prostitution nicht mit Strafrecht zu verregeln; selbst im Entkriminalisierungsmodell Neuseeland sowie New South Wales, meine Vorbilder, gibt es leider Zonierungen. Entkriminalisierung führt über einen langen Zeitraum eher zu Entstigmatisierung und damit auch zur Bereitschaft, Gewalterfahrung anzuzeigen. Die wenigsten schaffen es, einen Prozess durchzuziehen. Voraussetzung ist natürlich keine repressive Polizeigewalt und diese Erfahrungen und zu Recht mangelndes Vertrauen, führen eben auch nicht zur Anzeige. In Grossbritannien hat man das erkannt, wo man versucht, einen anderen Weg zu gehen. Dazu kann ich nochmal ausführlicher an anderer Stelle zu sprechen kommen.

 

Mein Plan sah vor, dafür zu plädieren, sämtliche Regulationsmassnahmen, die die Grundrechte und Menschenrechte von SexarbeiterInnen einschränken, auch ihrer Kunden, zu entkräften Zwangsregistrierung. Kundenkriminalisierung führt nur zu Negativ-Effekten, in vielerlei Hinsicht.

Da die Erlaubnispflicht gefordert wurde, gab es nur den Ausweg Richtung Gleichstellung des Biz über das Gewerberecht. Allerdings keine Lizensierung nach niederländischem Vorbild, da es eben eine grosse Mehrheit von SexarbeiterInnen in die Illegalisierung treibt.

Gewerberecht ist die Vorraussetzung, Prostitution in Hinblick auf Arbeitsschutzmassnahmen zu regulieren. Und das hier Regelungsbedarf besteht ist eindeutig erwiesen. Vorschläge, wie sie aussehen, habe ich auch. Hat sich doch keiner für interessiert bzw. wurde ich ausgeknockt und die Sexworker InteressenvertreterInnen standen jetzt mit leeren Händen da.

 

Wie soll man mit seinen Vorschlägen hörbar und sichtbar werden, wenn nur Fundamentalopposition gemacht wird, nur von Polizei- und Überwachungsstaat die Rede ist?

Mir ist klar, welche traumatisierenden Auswirkungen Razzien haben können, Polizeigewalt; aber aus dieser Engführung heraus ein Gesamtkonzept zu entwickeln, dass für SexarbeiterInnen in Zukunft eine Grundlage sein müsste, das stand doch niemanden im Sinn. Auch wurde erst 5 nach 12 mit Interessenorganisation angefangen, viel zu spät. Und auch erst nach 2 Jahren, wobei im Mittelpunkt die Konzessionierung der Betriebe standen. Ich habe keine Agenda vernommen, die aus dem Interesse von SexarbeiterInnen 'aller' Arbeitssettings entworfen wurde, noch die die Missstände klar benennt und Vorschläge, diese zurückzudrängen. Der Job ist mit Risiken verbunden, und mit Gewalterfahrung und Abwertung. Wer das nicht einbezieht, kann keine Politik für SexarbeiterInnen machen.

Bearbeitet von Ariane
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Desweiteren hoffe ich, dass auch in Brüssel erkannt wird, welche Mogelpackung zum Thema Menschenhandel hier zelebriert wird.

 

Gruß Jupiter

 

Der Bundestrat wuírd in dieser Legislaturperiode das Gesetz allenfalls verhindern können. Dann geht das Spiel von vorne los.

Was die EU anbelangt, sehe ich die Legitimation einiger sogenannter Richtlinien ohnehin kritisch, da das Subsidiaritätsprinzip regelmäßig unterlaufen wird und hier ggf. in der Politik auch ein Umdenken erfolgen muss.

 

Was nicht aufgabe der EU ist, das muss/darf ein Paralment nach meinem Verständnis gar nicht umsetzen. Von daher ist es nun Sacheder EU nachzuweisen, dass das was da beschlossen wurde, überhaupt von ihr zu entscheiden war.

Jedenfalls kommt es nicht zur Totalüberwachung unddie Städte und Gemeinden werden sicherlich angesichts leerer Kassen ihre eigenen Interessen sehr genau abwägen.

Ich liebe die Frauen. Da kann Mann nix machen. :smile:

 

Statt die Ehe zu versuchen, sollst Du lieber Escorts buchen. :zwinker:

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Ja ja, die so beliebte Europaschelte.

 

Hier mal die Richtlinie: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:101:0001:0011:DE:PDF

 

Bitte die Einleitung lesen. Demnach erging diese durch EU-Parlament und Kommission. In Ersterem sitzen von uns allen gewählte Personen. Zudem lag der Entwurf (siehe Einleitungsklausel) zuvor den nationalen Parlamenten vor. Von mangelnder demokratischer Legitimation kann also wohl eher nicht gesprochen werden ...

 

Oder alle - zumindest im Bundestag - haben total gepennt (dann aber demokratisch) :lach:

 

Was Anderes in Zusammenhang "Demokratie". Ist eigentlich jemandem klar, dass der Bundestag erst mit der Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Abgeordneten überhaupt beschlussfähig ist? Allerdings ist es egal, ob nur ein paar Männeken (w/m :lach:) da hocken (wie beispielsweise in der hier diskutierten Debatte), es sei denn eine Fraktion beantragt die Beschlussunfähigkeit festzustellen (ein Antrag, der als "fies" angesehen wird und nahezu nie gestellt wird, letztens allerdings einmal von den "Paria", den Linken). Und warum "klappen" Abstimmungen, obwohl nur ein paar Hanseln (w/m) da hocken? Weil die Fraktionen verabreden, stets den Mehrheitsverhältnissen entsprechend anwesend (richtiger: abwesend) zu sein bzw. abzustimmen.

Bearbeitet von nolensvolens
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@MrBond; kein zustimmungspflichtiges Gesetz, daher kein Bundesrat. Das Ding ist gegessen. Was ansteht, sind Auflagen zu entwickeln bzgl. Erweiterung der Regulierung von Prostitutionsstätten.

 

Natürlich war der Bundestag nicht beschlussfähig, aber die Opposition hat die Gelegenheit verpasst, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Hammelsprung kommt selten vor. Theorie und Praxis: würde die Anwesenheitsregel konsequent angewandt, wären die Parlamentarier nicht mehr handlungsfähig.

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Ja ja, die so beliebte Europaschelte.

 

Hier mal die Richtlinie: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:101:0001:0011:DE:PDF

 

Bitte die Einleitung lesen. Demnach erging diese durch EU-Parlament und Kommission. In Ersterem sitzen von uns allen gewählte Personen. Zudem lag der Entwurf (siehe Einleitungsklausel) zuvor den nationalen Parlamenten vor. Von mangelnder demokratischer Legitimation kann also wohl eher nicht gesprochen werden ...

 

 

Die Kritik bezieht sich nicht auf den Gang des Verfahrens, sondern das Verfahren an sich.

Die EU ist eigentlich nur für solche Themen zuständig, die sich nicht durch nationale Parlamente selbst regeln lassen.

Das sit hier jedoch gar nicht der Fall. Es bestand bzw. besteht kein Handlungsbedarf für die EU. Jeder Staat aht einen eigenen umgang mit dem Thema Prostiution. Die Ausgangsbedinungensind nicht homogen und daher acuh nicht harmonisierbar.

 

Kurz gesagt: Die EU ist eigentlich gar nicht zuständig und mischt sich (wieder einmal) ein.

Ich liebe die Frauen. Da kann Mann nix machen. :smile:

 

Statt die Ehe zu versuchen, sollst Du lieber Escorts buchen. :zwinker:

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Die EU ist eigentlich nur für solche Themen zuständig, die sich nicht durch nationale Parlamente selbst regeln lassen.

 

Nein, wenn ein EU-Staat der Ansicht ist, etwas sei einheitlich zu regulieren / harmonisieren, dann muss die Kommission tätig werden.

 

Ich bin es mittlerweile leid, überall zu lesen die "Bösen" in Brüssel versuchen alles zu regeln. Hier wird im Auftrag nationaler Regierungen gehandelt. Dem EU-Parlament ist das Initiativrecht versagt worden, weil sich nationale Regierungen / Kommission nicht in die "Suppe" spucken lassen.

 

Gruß Jupiter

"Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein."

 

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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Schon wahr, doch die _kommision ist eben nicht das Parlament.

 

Jedenfalls finde ich persönlich die EU zum einen zu weit weg und den Einfluß darauf was da eigentlich läuft trotz gewählter Abgeordneter zu gering.

Ich liebe die Frauen. Da kann Mann nix machen. :smile:

 

Statt die Ehe zu versuchen, sollst Du lieber Escorts buchen. :zwinker:

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  • 2 Monate später...

für die SexworkerInnen

 

Ein guter Tag für Sexarbeiter/innen:

 

Schwarz-gelbe Bundesregierung scheitert mit verschärftem Prostitutionsgesetz im Bundesrat

 

 

 

 

Mit großer Genugtuung begrüßt Doña Carmen e.V., Verein für die sozialen und politischen Rechte von Prostituierten, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung mit ihrem „Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten“ heute im Bundesrat gescheitert ist.

 

Gescheitert nicht etwa an überzeugenden Argumenten der Oppositionsparteien, sondern an der eigenen Inkompetenz in Sachen Prostitutionsregulierung, an der eigenen Flickschusterei, mit der man kurz vor Ende der Legislaturperiode im Schweinsgalopp ein Anti-Prostitutionsgesetz durchs Parlament gepeitscht hat.

 

Damit ist auch der Versuch von CDU/CSU, sich im Wahlkampf auf Kosten von Sexarbeiter/innen in der Prostitution zu profilieren, verdienterweise kläglich gescheitert.

 

Sexarbeiter/innen in der Prostitution sind es leid, dass konservative Hardliner wie der Vorsitzende der AG Innen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, durch ständiges Verbreiten von Lügen wie der angeblichen Existenz eines „rechtsfreien Raums“ im Prostitutionsgewerbe sowie der angeblich „dramatischen Zunahme schwerer Straftaten“ versuchen, sich eine wohlfeile Legitimation zum Polizei-„Schutz“ von Prostituierten herbei zu schreiben.

 

„Wir wollen Frauen vor Gewalt und Zwangsprostitution schützen“, erklärte gestern die CDU-Frauenunion. Doch abgesehen davon, dass niemand ihren Schutz erbeten hat, war das von CDU/CSU/FDP vorgelegte und jetzt gescheiterte Gesetz nicht etwa ein erster Schritt in Richtung Schutz von Sexarbeiter/innen, sondern ein erster Schritt hin zur rundum-überwachten gläsernen Prostituierten. So ermöglicht § 38 Gewerbeordnung, den Schwarz-Gelb auf Prostitutionsstätten anwenden will, in Absatz 3 den Einstieg in die Totalregistrierung von Sexarbeiter/innen.

 

Sexarbeiter/innen brauchen mehr Rechte, nicht aber mehr Schutzbefugnisse der Polizei und schon gar nicht jederzeitige anlasslose Kontrollen, wie sie mit § 29 Gewerbeordnung für das Prostitutionsgewerbe allenthalben geplant sind.

 

Die aktuellen Bestrebungen von Sexarbeiter/innen gehen in eine ganz andere Richtung als die Pläne der sich ungefragt als ‚Retter‘ und ‚Beschützer‘ von Prostituierten aufspielenden etablierten Parteien:

 

Notwendig ist eine Entkriminalisierung von Prostitution durch die ersatzlose Streichung aller die Prostitution diskriminierenden Sonder-bestimmungen im Strafrecht, im Ordnungswidrigkeitenrecht und im Polizeirecht.

 

Notwendig ist die Anerkennung selbständiger Prostitution als ‚freiberufliche Tätigkeit‘ im Gewerbe- Steuer- und Baurecht.

 

Und erforderlich für die angemessene Regulierung des Prostitutionsgewerbes ist die gewerberechtliche Anerkennung von Prostitutionsstätten als „anzeigepflichtige Gewerbe“ nach § 14 Gewerbeordnung.

 

Eine Einstufung von Prostitutionsstätten als „überwachungsbedürftige“ oder „konzessionspflichtige“ Gewerbe im Rahmen einer behördlichen oder polizeilichen Rundumüberwachung ist sachlich unangemessen und findet unter Sexarbeiter/innen weder Akzeptanz noch Verständnis.

 

 

 

 

 

 

 

--

DONA CARMEN E.V.

Elbestr. 41

60329 Frankfurt/Main

Tel: 069-76752880

Fax: 069-76750882

 

http://www.donacarmen.de

 

SPENDENKONTO

Dona Carmen e.V.

Frankfurter Sparkasse

Konto: 466 166

BLZ: 500 502 01

 

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ja...es ist schon diskriminierend, mit den folgenden Gewerben in einen Topf geworfen zu werden:

 

1. An- und Verkauf von

a) hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung,

b) Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,

c) Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,

d) Edelsteinen, Perlen und Schmuck,

e) Altmetallen, soweit sie nicht unter Buchstabe c fallen,

durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe,

2. Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien),

3. Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,

4. Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften,

5. Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste,

6. Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Ich finde es sehr wichtig, auch mit AnbieterInnen (die sich z.T. noch nicht im Klaren sind was auf sie konkret zukommen würde) zu diskutieren. Der Brocken, den Lolo hier hinwirft, klingt auf den ersten Blick ja vernünftig und logisch ist aber weit weg vom zu erwartenden Szenario, wäre dieser beim Bundestag auf Druck der EU durchgewinkte Entwurf, der weder von den Befürwortern noch von den Gegner bei der Expertenanhörung im Rechtsausschuss (hab mir mit vielen Anderen diese Sitzung angehört) auch nur die geringste Zustimmung fand durchgekommen...

Mit Lolo werde ich das Thema allerdings nicht diskutieren, dazu ist mir meine Zeit zu schade.

 

Nur ein Beispiel von vielen:

Definition des konzessionspflichtigen Betreibers einer Prostitutionfläche

Jeder der entgeltlich oder unentgeltich einen Raum zur Ausübung der Prostitution zur Verfügung stellt, das wären dann alle Vermieter, Hotels und genau genommen somit auch Städte mit geduldetem Strassenstrich und Betreiber von Verrichtungsboxen.

Welcher Vermieter würde eine Konzession beantragen? Das würde z.B. die Mieten in astronomische Höhen treiben.

Es war und ist auch beabsichtigt den Überwachungsbehörden uneingeschränktes Recht zur verdachtsunabhängigen Betretung und Durchsuchung der Prostitutionsstätten zu geben, was z.B. zu einer Rechtlosstellung von SexworkerInnen führen würde, die in ihrer Wohnung arbeiten und wohnen. (Unverletzlichkeit der Wohnung Art. 13 GG)

Der Willkür der Ordnungsämter oder Polizei wäre Tür und Tor geöffnet.

 

P.S.: Bei der Expertenanhörung war übrigens nur eine SDL eingeladen und dies bezeichnenderweise von den Linken.(Die etablierten Parteien halten sich ja bei sensiblen Themen besonders im Wahlkampf gerne zurück). Der Vorsitzende Kauder war nur bestrebt, die Redezeiten zu überwachen (muss ja schnell gehen) um dann das vorliegende Konzept ohne Berücksichtigung der Einwände der Befürworter und Gegner an den Bundestag zum Beschluss weiterzureichen.

 

Dass der Bundesrat dieses Stückwerk abgelehnt hat, ist leider nicht das Ergebnis der Argumentation der SDL sondern weil das Ganze einfach nur unqualifiziertes Stückwerk war, gibt aber Hoffnung, dass es noch nicht zu spät ist und die Sexworker noch etwas Zeit haben, sich zu organisieren und vielleicht noch das Schlimmste abzuwenden. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Bearbeitet von alfder
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