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Porno-Streaming-Nutzer (Redtube) bekommen Post vom Anwalt


Empfohlene Beiträge

jakob Du gehst hier von ganz falschen Voraussetzungen aus, und zwar, dass es hier um ein Rechtsgut geht.

 

Das ist nicht der Fall. Hier geht es darum, mittels Drohkulisse, möglichst von vielen die sich schämen, einen Betrag von €250 einzusacken. Das ist schlichtweg Betrug und die Anwälte werden sich noch wundern, wie gut andere Anwälte sind, die es nicht nötig haben, zu solchen Mitteln zu greifen. Hier hat schlichtweg die Gier Hirn gefressen, denn durch die große Anzahl und das dadurch entstandene große Medieninteresse, sehen jetzt ganz Andere ziemlich blöd aus z.B. das LG Köln.

 

Die Abmahnabzocker haben sich gerade selbst ganz mächtig ins Knie geschossen, denn durch das Medieninteresse haben jetzt z.B. die Staatsanwälte Motivation da mal tiefer zu bohren um z.B. die Eidesstattliche Versicherung des Softwarebetreibers mal genau zu durchleuchten. Wenn es da was zu belangen gibt, werden die das auch tun.

 

Eine bereits getätigte Unterlassungserklärung sollte man unter der Maßgabe der §§119, 123 BGB anfechten, denn sie ist hier definitiv unter Täuschung und Drohung gemacht worden. Hier unbedingt sofort einen Anwalt aufsuchen, denn die abgegebene UE ist auf jeden Fall ein größeres Risiko, wie das Abmahnschreiben, denn hier wird in keinem Fall geklagt werden, denn das ist ja nicht das Geschäftsmodel ...

"First they ignore you, then they laugh at you, then they fight you, then you win." - Mahatma Ghandi

 

“Never attribute to malice that which can be adequately explained by stupidity.” - Hanlon’s Razor

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Strafverfahren wegen Betrug werden selbst bei ganz anderen Geldbeträgen (ich spreche da von 5-6 stelligen Beträgen) einfach eingestellt, insbesondere wenn die angezeigte Person im Ausland residiert. Weil es der Staatsanwaltschaft zu viel Arbeit macht, allein schon wegen dem Auslandszusammenhang. Und dann gerne 1) auf die geringe Schuld, 2) mangelndes öffentliches Interesse und 3) den Zivilklageweg verweist.

 

Eine falsche eidesstattliche Versicherung? :kugeln: Da bekommen Gauner aber ganz fürchterliche Angst :kugeln:

 

Wenn die abmahnenden Anwälte keine Pfeifen sind, sind die Abmahnungen so formuliert, dass sie rechtlich als Einladung zum Austausch von Rechtsmeinungen qualifizieren, mehr nicht. Den Unterschied erkennt der juristische Laie allerdings nicht. Da würde jeglicher Betrugsvorwurf sofort komplett ins Leere laufen.

Bearbeitet von nolensvolens
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Je nachdem wie das ausgeht, ist das Geschäftsmodell der Free Porn Sites kaputt. Wenn sich nämlich keiner mehr sicher sein kann, dass er nach Nutzung von Streaming-Angeboten eine Abmahnung bekommt, wird keiner mehr entspr. Sites ansteuern.

 

Offenbar haben die Free Porn Sites kein gescheites Qualitätsmanagement, das sicher stellt, dass tatsächlich nur lizenzfreies Material zum Streamen bereit gestellt wird. So bleibt es dem User überlassen, sich zu überlegen, ob ein Angebot, das er Streamen möchte, tatsächlich frei oder eben doch lizenzbewehrt ist. Das kann der normale User doch gar nicht abschätzen oder belastbar bewerten.

 

Auf der anderen Seite kann ich mir vorstellen, dass die Free Porn Porn Sites überhaupt nicht begeistert sind von den Abmahnaktionen. Was werden denn die jetzt unternehmen? Es geht hier doch um einen lukrativen Milliardenmarkt!!!

 

Weiß jemand, wie die rechtl. Situation in den USA ist?

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@Jakob

 

Mit anderen Worten: Wer einen Brief erhalten hat, ist gut beraten, sich erstmal zurueckzulehnen oder Teewasser aufzusetzen ?

 

...also Asfa....kannst dich zurücklehnen und eine Tasse Tee aufsetzen....:zeig:

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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jakob Du gehst hier von ganz falschen Voraussetzungen aus, und zwar, dass es hier um ein Rechtsgut geht.

 

Das ist nicht der Fall. Hier geht es darum, mittels Drohkulisse, möglichst von vielen die sich schämen, einen Betrag von €250 einzusacken. Das ist schlichtweg Betrug und die Anwälte werden sich noch wundern, wie gut andere Anwälte sind, die es nicht nötig haben, zu solchen Mitteln zu greifen. Hier hat schlichtweg die Gier Hirn gefressen, denn durch die große Anzahl und das dadurch entstandene große Medieninteresse, sehen jetzt ganz Andere ziemlich blöd aus z.B. das LG Köln.

 

Die Abmahnabzocker haben sich gerade selbst ganz mächtig ins Knie geschossen, denn durch das Medieninteresse haben jetzt z.B. die Staatsanwälte Motivation da mal tiefer zu bohren um z.B. die Eidesstattliche Versicherung des Softwarebetreibers mal genau zu durchleuchten. Wenn es da was zu belangen gibt, werden die das auch tun.

 

Eine bereits getätigte Unterlassungserklärung sollte man unter der Maßgabe der §§119, 123 BGB anfechten, denn sie ist hier definitiv unter Täuschung und Drohung gemacht worden. Hier unbedingt sofort einen Anwalt aufsuchen, denn die abgegebene UE ist auf jeden Fall ein größeres Risiko, wie das Abmahnschreiben, denn hier wird in keinem Fall geklagt werden, denn das ist ja nicht das Geschäftsmodel ...

 

Diese emotionalen Thesen kann ich derzeit bei der Entwicklung nicht nachvollziehen, reines Wunschdenken. Das LG Köln hat sich erklärt und fertig. Richter kann man nicht belangen, auch dann nicht, wenn sie einen Fehler gemacht haben.

Das Ganze wird eine Art Musterprozess bei dem sich eine ganze Legion von Anwälten die Taschen füllen wird und dessen Ausgang noch völlig offen ist.

Die Mehrzahl der betroffenen hat lt. Aussage der Anwälte gezahlt oder ist bereit die Sache schnell zu erledigen.

 

Interessant wird es, wenn Firmen abgemahnt werden, weil ein Mitarbeiter dort Pornos guckt, oder jene Inhaber von Anschlüssen, bei denen Porno gucken weitere juristische Konsequenzen nach sich zieht (Behörden, Kirchen ....

 

Die große Anzahl der menschlichen Dramen, die nun noch kommen werden, sind das eigentlich Verwerfliche hinter solchen Masenabmahnungen. Zu dem muss sich der Staat, also die Gesellschaft, den Vorwurf gefallen lassen, mit den eigenen Mitteln geschlagen worden zu sein. Früher, ach ja früher, galt das Wohnzimmer und das Postgeheimnis noch was, heute ist es vorbei mit der Unverletzlichkeit der Privatsphäre und wir alle sind das schuld. Wir haben brav jene Politiker gewählt, denen das scheißegal ist.

 

 

PS:

 

Auf der anderen Seite kann ich mir vorstellen, dass die Free Porn Porn Sites überhaupt nicht begeistert sind von den Abmahnaktionen. Was werden denn die jetzt unternehmen? Es geht hier doch um einen lukrativen Milliardenmarkt!!!

 

Im Gegenteil, die Werbung hätten die Betreiber so nie selbst erfinden können. Man erfreut sich bester Laune und gestiegener Userzahlen, wie ich hörte.

 

Red Tube macht es richtig, schön überascht sein undsich hinter die User stellen...:

http://www.rp-online.de/digitales/internet/abmahnwelle-wegen-streaming-jetzt-meldet-sich-redtube-zu-wort-aid-1.3885117

Bearbeitet von Bruce
ergänzung

"Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben."

(Goethe)

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Ein paar Aspekte:

 

Strafanzeige kann man stellen, falls einem grottenlangweilig ist. Außer dem eigenen Zeitvertreib kommt dabei nichts heraus.

 

Eine negative Feststellungsklage nutzt nichts, wenn die Gegenseite ihrerseits zuvor oder danach Verletzungklage erhebt. Letzteres Verfahren hat Vorrang. Ganz abgesehen davon, dass die Zustellung einer Klage im Ausland ganz erhebliche und zum Teil nicht erstattbare Mehrkosten verursacht, und weiterhin ganz abgesehen von den Kosten einer (womöglich erfolglosen) Vollstreckung im Ausland. Den sogenannten Europäischen Vollstreckungstitel kann man in der Praxis voll in der Pfeife rauchen.

 

Der Rat in einem Link, wonach es nicht ratsam sei, eine solche Abmahnung in den Müll zuwerfen, weil (dann) eine Klage drohe, ist unlogisch. Wer sich über anwaltliche Hilfe gegen die Abmahnung wehrt oder selbst die Abmahnung zurückweist, hat exakt das gleiche Risiko, verklagt zu werden.

 

Eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung (UVE) sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden, weil damit eine privatvertragliche Verpflichtung entsteht. Erweist sich die Abmahnung später als unberechtigt, so ist der Erklärende der UVE trotzdem an seine Unterlassungsverpflichtung gebunden und Zuwiderhandeln (obwohl es eigentlich nicht unerlaubt wäre) löst automatisch die Vertragsstrafe aus.

 

Ich würde es einfach darauf ankommen lassen, ob eine Klage erfolgt. Eine Nichtreaktion auf eine Abmahnung hat keine (zusätzlichen) rechtlichen Risiken, man beraubt sich lediglich der Option eines sofortigen Anerkenntnisses bei Klageerhebung. Was in wirklich zweifelhaften oder mehr als zweifelhaften Fällen ja sowieso nicht als Option in Frage kommt.

 

Well fundiert :klatsch::klatsch:

Ich würd den Jakob glatt als Strafverteidiger engagieren :smile:

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Ein paar Aspekte:

 

Strafanzeige kann man stellen, falls einem grottenlangweilig ist. Außer dem eigenen Zeitvertreib kommt dabei nichts heraus.

 

Eine negative Feststellungsklage nutzt nichts, wenn die Gegenseite ihrerseits zuvor oder danach Verletzungklage erhebt. Letzteres Verfahren hat Vorrang. Ganz abgesehen davon, dass die Zustellung einer Klage im Ausland ganz erhebliche und zum Teil nicht erstattbare Mehrkosten verursacht, und weiterhin ganz abgesehen von den Kosten einer (womöglich erfolglosen) Vollstreckung im Ausland. Den sogenannten Europäischen Vollstreckungstitel kann man in der Praxis voll in der Pfeife rauchen.

 

Der Rat in einem Link, wonach es nicht ratsam sei, eine solche Abmahnung in den Müll zuwerfen, weil (dann) eine Klage drohe, ist unlogisch. Wer sich über anwaltliche Hilfe gegen die Abmahnung wehrt oder selbst die Abmahnung zurückweist, hat exakt das gleiche Risiko, verklagt zu werden.

 

Eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung (UVE) sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden, weil damit eine privatvertragliche Verpflichtung entsteht. Erweist sich die Abmahnung später als unberechtigt, so ist der Erklärende der UVE trotzdem an seine Unterlassungsverpflichtung gebunden und Zuwiderhandeln (obwohl es eigentlich nicht unerlaubt wäre) löst automatisch die Vertragsstrafe aus.

 

Ich würde es einfach darauf ankommen lassen, ob eine Klage erfolgt. Eine Nichtreaktion auf eine Abmahnung hat keine (zusätzlichen) rechtlichen Risiken, man beraubt sich lediglich der Option eines sofortigen Anerkenntnisses bei Klageerhebung. Was in wirklich zweifelhaften oder mehr als zweifelhaften Fällen ja sowieso nicht als Option in Frage kommt.

 

Ich glaube bei der Vielzahl der Fälle können die Staatsanwälte die Verfahren nicht mehr einfach einstellen. Wenn die wirklich mehr als 10.000 Abmahnungen verschickt haben, reden wir über EUR 2,5 Mio. Das sollte die Anwälte interessieren.

 

Ein anderer Aspekt ist die Rechtsanwaltskammer. Da wird Jakob sicher mehr dazu sagen können, ob die sich für solche Fälle interessiert. Insbesondere auch für den Berliner Anwlt, der offenbar die Auskunftsersuchen erstellt hat.

 

Was ist in diesem Fall mit Amtshaftung, wenn die Richter am Kölner LG ermessensfehlerhaft gehandelt haben?

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Schreibe kurz - und sie werden es lesen. Schreibe klar - und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft - und sie werden es im Gedächtnis behalten.

 

Joseph Pulitzer

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Strafverfahren wegen Betrug werden selbst bei ganz anderen Geldbeträgen (ich spreche da von 5-6 stelligen Beträgen) einfach eingestellt, insbesondere wenn die angezeigte Person im Ausland residiert. Weil es der Staatsanwaltschaft zu viel Arbeit macht, allein schon wegen dem Auslandszusammenhang. Und dann gerne 1) auf die geringe Schuld, 2) mangelndes öffentliches Interesse und 3) den Zivilklageweg verweist.

 

Eine falsche eidesstattliche Versicherung? :kugeln: Da bekommen Gauner aber ganz fürchterliche Angst :kugeln:

 

Wenn die abmahnenden Anwälte keine Pfeifen sind, sind die Abmahnungen so formuliert, dass sie rechtlich als Einladung zum Austausch von Rechtsmeinungen qualifizieren, mehr nicht. Den Unterschied erkennt der juristische Laie allerdings nicht. Da würde jeglicher Betrugsvorwurf sofort komplett ins Leere laufen.

 

jakob Du siehst nur den Einzelfall hier. Die Firma in der Schweiz interessiert doch kein Schwein. Es geht darum den Fall so zu benutzen, dass die Politik sich einmischt oder den Anwälten heftig auf die Finger gekloppt wird. Der Fall hier ist geradezu prädestiniert für sowas. Genug Opfer und die Presse ist auf dem Zug. Da geht was.

"First they ignore you, then they laugh at you, then they fight you, then you win." - Mahatma Ghandi

 

“Never attribute to malice that which can be adequately explained by stupidity.” - Hanlon’s Razor

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Ein paar Aspekte:

 

Strafanzeige kann man stellen, falls einem grottenlangweilig ist. Außer dem eigenen Zeitvertreib kommt dabei nichts heraus.

 

Eine negative Feststellungsklage nutzt nichts, wenn die Gegenseite ihrerseits zuvor oder danach Verletzungklage erhebt. Letzteres Verfahren hat Vorrang. Ganz abgesehen davon, dass die Zustellung einer Klage im Ausland ganz erhebliche und zum Teil nicht erstattbare Mehrkosten verursacht, und weiterhin ganz abgesehen von den Kosten einer (womöglich erfolglosen) Vollstreckung im Ausland. Den sogenannten Europäischen Vollstreckungstitel kann man in der Praxis voll in der Pfeife rauchen.

 

Der Rat in einem Link, wonach es nicht ratsam sei, eine solche Abmahnung in den Müll zuwerfen, weil (dann) eine Klage drohe, ist unlogisch. Wer sich über anwaltliche Hilfe gegen die Abmahnung wehrt oder selbst die Abmahnung zurückweist, hat exakt das gleiche Risiko, verklagt zu werden.

 

Eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung (UVE) sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden, weil damit eine privatvertragliche Verpflichtung entsteht. Erweist sich die Abmahnung später als unberechtigt, so ist der Erklärende der UVE trotzdem an seine Unterlassungsverpflichtung gebunden und Zuwiderhandeln (obwohl es eigentlich nicht unerlaubt wäre) löst automatisch die Vertragsstrafe aus.

 

Ich würde es einfach darauf ankommen lassen, ob eine Klage erfolgt. Eine Nichtreaktion auf eine Abmahnung hat keine (zusätzlichen) rechtlichen Risiken, man beraubt sich lediglich der Option eines sofortigen Anerkenntnisses bei Klageerhebung. Was in wirklich zweifelhaften oder mehr als zweifelhaften Fällen ja sowieso nicht als Option in Frage kommt.

 

Well fundiert :klatsch::klatsch:

Ich würd den Jakob glatt als Strafverteidiger engagieren :smile:

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Eigentlich isses eine tolle Sache.. Geradezu genial.

 

Anwaelte setzen Papier und Toner mit uebersxhaubarem finanziellem Aufwand ein... ein Teil der zu melkenden Kuehe will seine Ruhe haben und zahlt...damit schon Gewinn !

 

Der andere Teil beauftragt (gegen Geld) andere Anwaelte, damit sie kein Geld zahlen muessen.

 

Das heisst- schuldig oder unschuldig - man zahlt als Angeschriebener immer und immer verdient ein Anwalt Geld dabei.

 

GENIAL !!

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Das Landgericht Köln soll getäuscht worden sein, indem ihnen falsche Tatsachen vorgespiegelt wurden. Statt klar von streaming zu reden, wurde der Eindruck erweckt, es gehe um Tauschbörsen. Ziemlich dünnes Eis also.

 

 

Man sieht übrigens mal wieder, es gibt viel zu viele Anwälte.

Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen als mit dem materiellen.

- Harold Pinter

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Das Landgericht Köln soll getäuscht worden sein, indem ihnen falsche Tatsachen vorgespiegelt wurden. Statt klar von streaming zu reden, wurde der Eindruck erweckt, es gehe um Tauschbörsen. Ziemlich dünnes Eis also.

 

Problem ist immer wieder, dass die Richter gar nicht verstehen um was es geht. Die sind völlig überfordert.

 

Man sieht übrigens mal wieder, es gibt viel zu viele Anwälte.

 

Es sollen wohl so ca. 150.000 sein und viele arbeiten am Existenzminimum. Die Armen.

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Schreibe kurz - und sie werden es lesen. Schreibe klar - und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft - und sie werden es im Gedächtnis behalten.

 

Joseph Pulitzer

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Problem ist immer wieder, dass die Richter gar nicht verstehen um was es geht. Die sind völlig überfordert.

 

 

 

Es sollen wohl so ca. 150.000 sein und viele arbeiten am Existenzminimum. Die Armen.

 

....armer, armer Jakob...:traurig::heul: magst nicht ein Spendenkonto nennen...:streicheln1::lach2::kugeln:

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Ein anderer Aspekt ist die Rechtsanwaltskammer. Da wird Jakob sicher mehr dazu sagen können, ob die sich für solche Fälle interessiert. Insbesondere auch für den Berliner Anwlt, der offenbar die Auskunftsersuchen erstellt hat.

 

Kein wirklich brauchbares Instrument. Ich habe unlängst durch einen im Standesrecht versierten Kollegen prüfen lassen, was für effektive Mittel einsetzbar sind, wenn ein glasklarer Verstoß (war hier der Fall) gegen die Berufsordung vorliegt. Der Gedanke war zunächst eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterbreiten und bei Weigerung eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung zu beantragen. Die Prüfung hat leider ergeben, dass dieser gerichtliche Weg nicht möglich ist und das "schärfste" Instrument eine Beschwerde bei der Kammer ist. Eine solche Beschwerde ist aber in der Praxis vertane Zeit und hat - wenn überhaupt - eine Rüge zur Folge.

 

In den hier diskutierten Fällen ist es noch nicht einmal so, dass etwas glasklar zu bewerten wäre. Die Frage, ob Streamen eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann, ist alles andere als klar und meines Wissens noch nicht höchstinstanzlich entschieden worden. Also stellt es eine durchaus vertretbare Rechtsmeinung dar, welcher man sich anschließen kann oder auch eben nicht. Die Rechtsprechung wird sich ziemlich schwer tun, meine Prognose, darin zu unterscheiden, in welchen Speicherbereichen ein Werk in einem Computer denn nun gespeichert wird. So wird es nicht nur auf den Begriff "flüchtig" ankommen, sondern auch darauf, ob die "flüchtige" Speicherung vom User unschwer in eine Permanente umwandelbar ist.

 

Noch ein Wort zu den "guten" Anwälten, nämlich den "Abmahnungsverteidigern". Das ist ebenso bei solchen Angelegenheiten ein schönes Geschäftsmodell. Denn es wird ja, wie auch hier, per Akklamation "Riesensauerei" gebrüllt, und die eigene Mandantschaft zu allerlei Veranstaltungen geraten, welche kein wirkliches Ergebnis bringen und nicht-erstattbare Kosten verursachen, welche die eigentlich geforderte Summe typischerweise übersteigen. Aber das ist dann ja in Ordnung, weil es ja die "gute" Seite ist, die "mit harten Bandagen" gegen die fiesen "Abmahnanwälte" kämpft :zwinker:. Wenn auch mit genau dem gleichen Ergebnis, wie beim (erheblich preiswerteren) Teetrinken :lach:

 

Ansonsten, Abmahnungen sind nicht per se "schlecht", sondern ein gutes Instrument bei tatsächlichen Rechtsverletzungen den Kollisionsfall unkompliziert und auch für den Verletzer kostengünstig aus der Welt zu schaffen. Ich spreche dabei von Rechtverletzungen, welche im gewerblichen Bereich stattfinden, und nicht von Verbraucherabmahnungen. Da geht es regelmäßig um Gegenstandswerte von mindestens 100.000,--. Was auch (meist) sicher stellt, dass kein "Schindluder" betrieben wird, von irgendeiner Seite, sondern dass es um ernstliche Verfolgung eigener Rechte geht :zwinker:.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 14:51 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 14:49 Uhr ----------

 

....armer, armer Jakob...:traurig::heul: magst nicht ein Spendenkonto nennen...:streicheln1::lach2::kugeln:

 

Von Dir nehme ich auch 10,-- gerne, ich bin nämlich kein Verächter von "peanuts" :grins: Na wie isset? :grins:

Bearbeitet von nolensvolens
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Ich kenne unsere Kammer. Da wird schon mal scharf geschossen. Da ist eine Rüge die kleinere Sache.

 

Es muss ein EuGH Urteil geben, in dem zum Streaming Stellung genommen wird. Bin leider nicht im Büro, um es herauszusuchen.

 

Aber das Problem Ist nicht der metarielle Sachvehalt. Das Problem Streaming muss geklärt werden. Wenn die Anwälte wissentlich abrechen, sollte die Kammer schon einschreiten. Diese sollte auch prüfen, ob die Schweizer AG die Kosten wirklich auch zahlt, die dort ersetztw erden sollen.

Bearbeitet von xx2009

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Schreibe kurz - und sie werden es lesen. Schreibe klar - und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft - und sie werden es im Gedächtnis behalten.

 

Joseph Pulitzer

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Es gibt mehrere Entscheidungen und derzeit ein anhängiges Verfahren (in Sachen kino.to). U.a. in letzterem geht jedenfalls nach der Stellungnahme des Generalanwaltes http://de.wikipedia.org/wiki/Generalanwalt_%28EuGH%29 die Tendenz dahin, dass Streaming ein Urheberrechtsverletzung darstellen kann. In der kino.to Sache geht es aber eigentlich um etwas Anderes, nämlich ob Provider (ersatzweise an Stelle der nicht heranziehbaren Betreiber) an den Haaren gezogen werden können, wenn sie nicht sperren. Tendenz: ja, was dann logischerweise bedeutet, dass die Voraussetzung hierfür, nämlich dass Streaming (ebenso wie Download) eine Verletzung darstellen kann, ebenfalls erfüllt ist.

 

Wer es lesen mag: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=144944&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=507782

Bearbeitet von nolensvolens
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Bei kino.to geht es um offensichtlich rechtswidrige Inhalte.

 

Bei Redtube ist ja unklar, ob die Inhalte rechtswidrig sind. Ausserdem wendet Redtube den DCMA (korrekt?) an.

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Joseph Pulitzer

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Die Relevanz eines US-amerikanischen Gesetzes für die Rechtslage in Europa erschließt sich mir nicht .....?

 

Bei kino.to geht es um Urheberrechtsverletzungen. Ebenso wie bei den Pornos. Jetzt bitte nicht wieder die Behauptung ein Gericht habe festgestellt, dass Pornos nicht die erforderliche Schöpfungshöhe hätten. Diese Darstellung ist schlichtweg falsch und wird, wenn überhaupt, nur auf einen ganz kleinen Anteil Anwendung finden können.

Bearbeitet von nolensvolens
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Es wäre ein einfaches von Redtube zu verlangen die angeblich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen. Ähnlich wie Youtube.

 

Bzgl. der Urheberrechte an Pornos hast Du angefangen. :blinken:

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Joseph Pulitzer

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Es wäre ein einfaches von Redtube zu verlangen die angeblich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen. Ähnlich wie Youtube.

 

Ein Rechteinhaber kann sich aussuchen, wen er abmahnt. Auch in anderen Bereichen ist eine beispielsweise Abnehmerabmahnung ein durchaus beliebtes (und zulässiges) Instrument in einem Verdrängungswettbewerb.

 

Bzgl. der Urheberrechte an Pornos hast Du angefangen. :blinken:

 

Nö. Mit dem Blödsinn, Pornos würden vermutlich nicht unter Urheberrecht fallen und das habe ein Gericht behauptet, haben andere angefangen. Aber OK, sowas wird natürlich hier per Akklamation entschieden. Wer teilt dies den Gerichten mit, damit die dem auch folgen können? :grins:

Bearbeitet von nolensvolens
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