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Porno-Streaming-Nutzer (Redtube) bekommen Post vom Anwalt


Empfohlene Beiträge

Jetzt bitte nicht wieder die Behauptung ein Gericht habe festgestellt, dass Pornos nicht die erforderliche Spritzhöhe hätten. Diese Darstellung ist schlichtweg falsch und wird, wenn überhaupt, nur auf einen ganz kleinen Anteil Anwendung finden können.

 

... ab 1m Höhe und 1m Weite ist es ganz klar Urheberrechtsverletzung, egal ob gestreamt oder runtergeholt ...

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Das das ganze schlichtweg Betrug ist, dürfte mit den neuen Infos mal klar sein.

 

 

http://blog.kowabit.de/porno-sein/

 

 

Die Schweizer abmahnende Firma liegt zufällig auf dem gleichen Server wie die Firma aus den USA die die IPs ermittelt hat und die eidesstattliche Versicherung über die Wirksamkeit 1 Tag nach Gründung abgegeben hat (März 2013). Zufällig sind beide Domains zur gleichen Zeit registriert worden ....

 

Case closed

"First they ignore you, then they laugh at you, then they fight you, then you win." - Mahatma Ghandi

 

“Never attribute to malice that which can be adequately explained by stupidity.” - Hanlon’s Razor

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Redtube: Wurden die Opfer in die Falle gelockt?

 

interessanter artikel der einiges was im unklaren war - ist aufdeckt.

 

Na sag ich doch, wenn keiner nach dem "Warum" fragt kommt man der eigentlichen Ursache nicht auf den Grund. Die Fakten die dort in dem Artikel genant sind kenne ich (und ein nicht so mediengeiler Anwalt) schon seit Tagen und noch mehr... da geht noch was. Übrigens: Wix.com ist zwar ganz nett aber wie ein offenes Buch...

 

B.

"Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben."

(Goethe)

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Wenn man den Beiträgen glauben schenken kann, bereitet der Betreiber von Redtube auch etwas gegen die Abmahner vor. Kann mir schon vorstellen, dass denen Werbeeinnahmen dank der Abmahner flöten gehen.

---------------------------------------------------------------------------------------

Schreibe kurz - und sie werden es lesen. Schreibe klar - und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft - und sie werden es im Gedächtnis behalten.

 

Joseph Pulitzer

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Unabhängig davon wollen die Abmahner ihre Tätigkeit auch auf andere Portale ausweiten. Die Frage, wer wann welche Filme eingestellt hat, wird also immer interessanter... der ganze Vorgang ist höchst bizarr.

B.

 

Kein Mensch weiß, welcher Inhalt "free" und welcher "lizenzbeschwert" ist. Das geht alles wild durcheinander, von uns überhaupt nicht einschätzbar. Jeder von uns hat schon einmal irgendwo draufgeklickt in der Hoffnung, etwas Spektakuläres, Sensationelles, Niedagewesenes zu sehen: die Titten ... die Möse ... den Fick schlechthin!

 

Free oder lizenzbeschwert? Wer weiß das schon! Wer kann sagen, dass er den Überblick behalten hat! - Wir werden die Konsequenzen mit Würde tragen!!!

Bearbeitet von Suomenlinna
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hier zwei gute links auch mit schriftsatz zum thema Por NO Anwälte U C abmahnung. . .

 

 

 

Das Geschäft mit der Angst – mit einer “großen Lüge” und unter Auspielung eines überforderten Gerichtssystems kann man leicht Millionen machen!

 

 

Streaming-Abmahnungen der The Archive AG – Verteidigung und Gegenwehr

 

Kommentar No 3 !

Jenseits von Gut und Böse . . .

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Ich habe es auch geschafft :lach: - auch sowas bekommen, heute im Spam entdeckt, da war ich schon stolz auf meinen Pornokonsum (auch wenn ich auf der besagten Seite noch nicht war) und dann lese ich da, das Datum wann ich Film X angeschaut haben soll: 24.12.2013 - aha :denke: - die können also schon wissen, dass ich am heiligen Abend bei redtube ein Filmchen anschaue....Mist Trittbrettfahrer - jetzt gehöre ich also doch nicht zum erlesenen Kreis :heul:

Bearbeitet von Alina
 

Alle sinnlichen Genüsse regen bei edlen Naturen den Geist an. Bei unedlen Naturen jagen sie ihn davon.

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Ich habe es auch geschafft :lach: - auch sowas bekommen, heute im Spam entdeckt, da war ich schon stolz auf meinen Pornokonsum (auch wenn ich auf der besagten Seite noch nicht war) und dann lese ich da, das Datum wann ich Film X angeschaut haben soll: 24.12.2013 - aha :denke: - die können also schon wissen, dass ich am heiligen Abend bei redtube ein Filmchen anschaue....Mist Trittbrettfahrer - jetzt gehöre ich also doch nicht zum erlesenen Kreis :heul:

 

Ne ne neeeeeeee, da hat derjenige der dir das Mail geschickt hat, vorher das Weihnachtsspecial bei dir gebucht in welchem er mit dir das Filmchen schauen will, an dem er die Rechte hat :kugeln:

 

Evtl. will er dann bei deinem Honorar aufrechnen :grins:

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Eine plausible Erklärung bietet der User Digital Data bei jetzt.de. Demnach waren die User gar nicht auf redtube.com, sondern bei der ähnlich klingenden und geschriebenen Seite retdube.com. Dieser so genannte Honeypot sei am 21. Juli 2013 in Panama registriert worden. Von dort seien die Nutzer mittels einem Rediret auf die urheberrechtlich geschützten Filme von Redtube umgeleitet worden. Auf dem Weg dorthin konnte der Inhaber der Domain problemlos die IP-Adressen abgreifen.

 

"Bei der gegebenen Indizienlage ist es sehr viel wahrscheinlicher, dass die abgemahnten User im Auftrag der und gegen Bezahlung durch die Abmahner massenweise auf die entsprechenden retdube.net-Seiten geleitet wurden. Die Auftraggeber hätten sich in diesem Fall klar strafbar gemacht."

 

Jetzt fehlen nur noch die Beweise.

 

Quelle: http://www.ksta.de/digital/-abmahnwelle-redtube-wurden-opfer-in-die-falle-gelockt-,15938568,25636400.html

"Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben."

(Goethe)

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http://conlegi.de/?p=3663

 

Das ist eine Anwältin, die mal Tacheles redet. Das ist wirklich selten.

 

 

Nie war das Zitat von Friedrich Wilhelm I. aktueller ....

 

 

"Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati

wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer

Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von

weitem erkennt."

"First they ignore you, then they laugh at you, then they fight you, then you win." - Mahatma Ghandi

 

“Never attribute to malice that which can be adequately explained by stupidity.” - Hanlon’s Razor

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Ne ne neeeeeeee, da hat derjenige der dir das Mail geschickt hat, vorher das Weihnachtsspecial bei dir gebucht in welchem er mit dir das Filmchen schauen will, an dem er die Rechte hat :kugeln:

 

Evtl. will er dann bei deinem Honorar aufrechnen :grins:

 

Ich war's nicht.

Ich liebe die Frauen. Da kann Mann nix machen. :smile:

 

Statt die Ehe zu versuchen, sollst Du lieber Escorts buchen. :zwinker:

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http://conlegi.de/?p=3663

 

Das ist eine Anwältin, die mal Tacheles redet. Das ist wirklich selten.

 

Na ja, jedenfalls ignoriert sie offenbar das von mir weiter oben angesprochene EuGH-Verfahren. Deshalb nochmals: http://curia.europa.eu/juris/documen...t=1&cid=507782

 

Und aus dieser Stellungnahme des Generalanwaltes für jene, welchen der Text zu lang ist: "Die neuen Technologien bieten jedoch auch die Möglichkeit für Missbrauch. In besonderem Maß gilt dies für die Verletzung des Urheberrechts im Internet. Selten geht es dabei um so flagrante Fälle wie den vorliegenden. Nach Angaben der Klägerinnen wurden auf der täglich von zeitweise über 4 Millionen Nutzern abgerufenen Website kino.to über 130 000 Filmwerke ohne Zustimmung der Rechteinhaber zum Streaming oder Download angeboten." (Fettdruck hinzu gefügt).

 

So das Gericht dem Generalanwalt folgt (was meist der Fall ist), dürfte §44a UrHG als dem Gemeinschaftsrecht widersprechendes nationales Recht in der Praxis irrelevant sein/werden, weil offensichtlich seitens des EuGH das Streaming als dem Download völlig gleichwertig angesehen wird (was auch aus weiteren Textstellen der Stellungnahme klar hervorgeht).

Bearbeitet von nolensvolens
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Na ja, jedenfalls ignoriert sie offenbar das von mir weiter oben angesprochene EuGH-Verfahren. Deshalb nochmals: http://curia.europa.eu/juris/documen...t=1&cid=507782

 

Und aus dieser Stellungnahme des Generalanwaltes für jene, welchen der Text zu lang ist: "Die neuen Technologien bieten jedoch auch die Möglichkeit für Missbrauch. In besonderem Maß gilt dies für die Verletzung des Urheberrechts im Internet. Selten geht es dabei um so flagrante Fälle wie den vorliegenden. Nach Angaben der Klägerinnen wurden auf der täglich von zeitweise über 4 Millionen Nutzern abgerufenen Website kino.to über 130 000 Filmwerke ohne Zustimmung der Rechteinhaber zum Streaming oder Download angeboten." (Fettdruck hinzu gefügt).

 

So das Gericht dem Generalanwalt folgt (was meist der Fall ist), dürfte §44a UrHG als dem Gemeinschaftsrecht widersprechendes nationales Recht in der Praxis irrelevant sein/werden, weil offensichtlich seitens des EuGH das Streaming als dem Download völlig gleichwertig angesehen wird (was auch aus weiteren Textstellen der Stellungnahme klar hervorgeht).

 

Meiner Meinung nach betrifft dies nur die Anbieter, nicht diejenigen, die sich das "widerrechtliche" Angebot lediglich anschauen. In der Tat spielt es als Anbieter von geschützten Filmen keine Rolle, ob dieser die Filme lediglich zum Streaming anbietet oder auch zum Download. Diese Gleichstellung von Download und Stream betrifft aber nicht Nutzer, die sich den Film lediglich anschauen und nicht erkennen können, dass es sich um illegal eingestellte Filme handelt.

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Das "Erkennen", ob legal oder illegal angeboten wird, hat nichts mit Streaming oder Download zu tun. Und bei dem EuGH Verfahren geht es nicht um die Anbieter, wie sich schon aus dem Rubrum ergibt.

 

Und die User sind ja in aller Regel nicht naiv.

 

Abgesehen davon, dass wir ja gerade hier in Forum an anderem Orte wieder sehen, wie nicht nur für DE offenbar unerlaubt eingestellte Inhalte angeboten werden, sondern gleich die Community sich ganz beflissen überschlägt zu verbreiten, wie man die YouTube Sperre umgehen kann, für die Trottel, welche sich über die Sperre wundern und beschweren nix sehen zu können. Klar alles nur arme unschuldige Häschen :au:Wir sind ja alle sooo frei im Internet und wenn jemand Rechte geltend macht, ist das eine Riesenschweinerei (sowieso und unabhängig von dieser Abmahnwelle). Außer es sind die Eigenen, dann wird mindestens ebenso krakelt. Weil das ist ja ganz was Anderes :au:

Bearbeitet von nolensvolens
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Und bei dem EuGH Verfahren geht es nicht um die Anbieter, wie sich schon aus dem Rubrum ergibt.

 

 

Dann habe ich den von Dir fett geschriebenen Satz "zum Streaming oder Download angeboten." wohl falsch verstanden. Ich dachte bisher, das man jemanden, der etwas anbietet, als Anbieter bezeichnen kann.

 

Und auch nicht naive User können nicht immer erkennen, ob ein Film zu Werbezwecken angeboten wird oder illegal.

 

Mir jedenfalls ist noch nicht klar, ob diejenigen, die im Netz zur Verfügung stehende Inhalte lediglich Nutzen die bösen Buben sind, oder diejenigen, die die Inhalte illegal zur Verfügung stellen, oder diejenigen, die zumindest fragwürdige Abmahnwellen zu einem lukrativen Geschäftsmodell erkoren haben.

 

Ein kleiner Schwenker: bin ich schon deshalb ein Mistkerl, weil ich die Dienstleistung einer Prostituierten in Anspruch genommen habe, die dazu gezwungen wurde, obwohl ich das nicht erkennen konnte. :denke:

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 11:48 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 11:25 Uhr ----------

 

Hierzu ein aktueller Artikel der FAZ

 

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/geld-ausgeben/film-ab-so-bleiben-sie-sauber-im-netz-12711785.html

 

Hieraus ein wichtiger Satz:

 

„Wenn es für den Nutzer nicht offensichtlich ist, dass das Material ohne Einverständnis des Rechteinhabers angeboten wird, kann er nicht dafür belangt werden“

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Wir sind ja alle sooo frei im Internet und wenn jemand Rechte geltend macht, ist das eine Riesenschweinerei (sowieso und unabhängig von dieser Abmahnwelle).

Dass die Abmahnwellen - wenn schon (evtl.!) nicht rechtlich, dann doch wenigstens "moralisch" - ausgesprochen zweifelhaft sind ist ja wohl unbestreitbar. Dem Sinn des Konstrukts "Abmahnung" entsprechen die nicht. Und dass dann keiner diese Sorte Anwälte als Nachbarn haben will, naja, da drüber dürfen die sich eben dann auch nicht wundern.

 

Das mit den Rechten ist halt so eine Sache. Die Content-Industrie hätts am liebsten, wenn sie bis ins kleinste Detail steuern kann was wer wann wie mit ihren Inhalten macht, so deren Interpretation ihres Rechts. Das führte bei der Musik zu DRM-Gängelungs-Techniken, die auch noch den letzten gutwilligen Kunden vergrault haben. Und dann haben sie sich gewundert dass keiner das Zeug mehr kaufen mag. Mittlerweile haben sie daraus gelernt und bieten ihre MP3s und CDs wieder ohne DRM an.

 

So lange die Urheberrechte sich überhaupt nicht an den Interessen der Verbraucher orientieren muss man sich nicht wundern, dass die kreativ werden. Es mag vielleicht rechtens sein, dass einer dem Verbraucher einen Musiktitel so verdongelt, dass der ihn nur tagsüber mit einem ganz bestimmten Gerät abspielen kann, aber dann wird der Verbraucher halt trotzdem nach Wegen suchen, seine Investition so zu sichern, dass er sie nicht verliert wenn dieses Gerät kaputt geht. Legal oder illegal ist dann nur noch eine formale Frage, nicht eine des persönlichen Empfindens. Und wo "Recht" dem allgemeinen Empfinden widerspricht wirds halt auch nicht um seiner selbst Willen respektiert.

 

Außer es sind die Eigenen, dann wird mindestens ebenso krakelt. Weil das ist ja ganz was Anderes :au:

Hast für diese Behauptung irgendwelche Beispiele oder isses doch nur Polemik? Wer missachtet das Urheberrecht anderer und pocht gleichzeitig lautstark auf sein eigenes?

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Hieraus ein wichtiger Satz: „Wenn es für den Nutzer nicht offensichtlich ist, dass das Material ohne Einverständnis des Rechteinhabers angeboten wird, kann er nicht dafür belangt werden“

 

Na dann stellen wir uns doch mal alle gaaaaanz dooof (Ich hab so komplizierte Artikel, wie in dieser FA-Dingsbums nie verstanden, lese nur BZ) :kugeln::au:

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 12:04 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 11:57 Uhr ----------

 

Hast für diese Behauptung irgendwelche Beispiele oder isses doch nur Polemik? Wer missachtet das Urheberrecht anderer und pocht gleichzeitig lautstark auf sein eigenes?

 

Ja sicher auch Beispiele!!!

 

Siehe nur XY, GH, UI, und WE!!!

 

:vogel:

Bearbeitet von nolensvolens
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Na dann stellen wir uns doch mal alle gaaaaanz dooof (Ich hab so komplizierte Artikel, wie in dieser FA-Dingsbums nie verstanden, lese nur BZ) :kugeln::au:

 

Naja, letztendlich werden wir erfahren, wie die Sache vor Gericht ausgeht (soweit die Abmahneseite wirklich an einer rechtlichen Klärung interessiert ist und nicht nur an Geld). :fingers:

 

Und es ist doch auch so: eigentlich kann man sowieso keinem Anwalt glauben, egal wie schlau er daher kommt. :kugeln:

 

Aber klar ist auch: sollte man wirklich die Verantwortung für illegal eingestellte Inhalte auf die nur Leser/Anschauer übertragen, obwohl dies nicht offensichtlich erkennbar ist, können wir das Netz abschaffen.

Bearbeitet von texasrancher
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Abgesehen davon, dass wir ja gerade hier in Forum an anderem Orte wieder sehen, wie nicht nur für DE offenbar unerlaubt eingestellte Inhalte angeboten werden, sondern gleich die Community sich ganz beflissen überschlägt zu verbreiten, wie man die YouTube Sperre umgehen kann, für die Trottel, welche sich über die Sperre wundern und beschweren nix sehen zu können. Klar alles nur arme unschuldige Häschen :au:

 

Jawohl. Recht hast du. Diese bösartigen Kriminellen, die gerne Melanies gesungenen Weihnachtsgruß gehört hätten, müssen streng bestraft werden! :forengrantler: 2 Jahre Zuchthaus und 10 Peitschenhiebe…mindestens! Wo kämen wir denn auch hin, wenn sich jeder Trottel einfach das Video ansehen könnte wie er wollte! :nudelholz:

 

Ich finde, du solltest dringend die notwendigen rechtlichen Schritte gegen diese Übeltäter einleiten! Ich bin mir sicher, MC wird dir gerne mit der Herausgabe der Realdaten (soweit vorhanden) und/oder IP-Adressen der betreffenden Personen behilflich sein. Das Recht ist ja schließlich auf deiner Seite!

 

:clown:

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