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Scheinfreier Diskussion


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Ich will es jetzt nicht auf die Spitze treiben, aber wenn die Dame einfach die restlichen 6 Stunden im Hotelzimmer sitzengeblieben wäre, hättest du die Polizei gebeten, die Dame "zu entfernen"...? Also ich habe da grosse Zweifel....ich denke, du bist immer am kürzeren Hebel...

 

Ein Date ist auch dann beendet wenn ich gehe......

Sachen packen und auschecken - gut ist

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Die Frage ist wohl, ob schlechte Laune, die Weigerung zu bestimmten sexuellen Handlungen, o.ä. einen wichtigen Grund darstellen. :dunno:

 

Oder sehe ich das falsch :denke:

 

Klare Antwort: Kein wichtiger Grund.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 13:45 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 13:38 Uhr ----------

 

ich würde sagen, man ist immer am kürzeren Hebel, wenn die Dame mit dem Geld weg ist, vorher hängt das vom Einzelfall ab.

 

Es gab bei mir auch schon mal den Fall, dass eine Dame selbst nach zweimaliger Aufforderung das Zimmer nicht verlassen wollte. Meine dritte Aufforderung habe ich dann mit einem zeitlichen Ultimatum verbunden und vorsorglich darauf hingewiesen, dass bei Nichtbeachtung ihre Kleidung von mir aus dem Hotelzimmer in den Hotelflur verfrachtet wird und sie sich dann dort anziehen kann. Die Chance hat sie genutzt, sich dann doch lieber im Zimmer anzuziehen.

 

In dem von Dir genannten Fall hätte ich zunächst das Hotelpersonal verständigt und die Dame entfernen lassen. Wenn es wegen des Geldes Probleme gegeben hätte, hätte ich die Polizei hinzugezogen, ganz klar.

 

Wenn du das Date gegen den Willen der Dame abbrichst hast du keinen Anspruch auf Rückerstattung des Geldes.

 

Ein Date ist auch dann beendet wenn ich gehe......

Sachen packen und auschecken - gut ist

 

Du kannst selbstverständlich machen, was du willst...nur Geld zurück ganz sicher nicht.

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Klare Antwort: Kein wichtiger Grund.

 

Wie ist Deine Begründung hierfür?

 

Es geht nicht darum, dass man jemand zu bestimmten sexuellen Handlungen zwingen kann. Wenn jedoch vorher eine sexuelle Dienstleistung vereinbart wurde - was in Deutschland legal ist - und sich die Dame dann weigert, diese auszuführen, verliert sie doch ihren Anspruch auf das Honorar. Schließlich bestand ihre vertragliche Zusage nicht nur im rumsitzen. Zwar hat der Mann keinen einklagbaren Anspruch auf Leistungserfüllung, Die Frau im Gegenzug aber auch keinen Anspruch auf Leistungserfüllung (Geldzahlung).

 

Wenn die Dame jedoch grundsätzlich zur Leistungserfüllung bereit ist mir aber nur ihre Ausführung nicht gefällt, sieht die Sache anders aus.

 

Übrigens: der häufig zu findende Satz "die Geldzahlung erfolgt nur für die verbrachte Zeit" kann man in diesem Zusammenhang getrost in die Tonne kippen.

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Klare Antwort: Kein wichtiger Grund.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 13:45 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 13:38 Uhr ----------

 

 

Wenn du das Date gegen den Willen der Dame abbrichst hast du keinen Anspruch auf Rückerstattung des Geldes.

 

 

 

Du kannst selbstverständlich machen, was du willst...nur Geld zurück ganz sicher nicht.

 

Worauf gründet sich Deine Behauptung. Dann könnte ja jede Escortdame ein abgebrochenes Date bis zu Ende aussitzen und das bei voller Bezahlung..Ist das realistisch, ich meine nein.

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Worauf gründet sich Deine Behauptung. Dann könnte ja jede Escortdame ein abgebrochenes Date bis zu Ende aussitzen und das bei voller Bezahlung..Ist das realistisch, ich meine nein.

 

Ich meine rechtlich gesehen "ja". Unter der Voraussetzung dass keine weitergehenden Verpflichtungen von Seiten der Dame bestehen, deren Erfüllung verweigert werden. Wobei ähnlich wie im Arbeitsrecht die Bereitschaft zum rumsitzen reicht, wenn der Herr die Dame aus dem Zimmer verweist. Ob das in der Praxis so funktioniert ist eine andere Frage.

 

Ich bevorzuge halt inzwischen ein kürzeres Date mit Verlängerungsoption. Da ergibt sich so ein Problem in größerem Ausmaß nicht.

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Ich meine rechtlich gesehen "ja". Unter der Voraussetzung dass keine weitergehenden Verpflichtungen von Seiten der Dame bestehen, deren Erfüllung verweigert werden. Wobei ähnlich wie im Arbeitsrecht die Bereitschaft zum rumsitzen reicht, wenn der Herr die Dame aus dem Zimmer verweist. Ob das in der Praxis so funktioniert ist eine andere Frage.

 

Ich bevorzuge halt inzwischen ein kürzeres Date mit Verlängerungsoption. Da ergibt sich so ein Problem in größerem Ausmaß nicht.

 

Das Arbeitsrecht ist aber nicht einschlägig, weil kein Arbeitsverhältnis besteht. Wenn ich einen Auftrag für beendet erkläre bezahle ich die Zeit, die angefallen ist.

 

Aber es wäre in der Tat mal interessant, das bis zur letzten juristischen Konsequenz auszufechten...Gibt es hier Damen, die in solchen Fällen schon erfolgreich Geld eingeklagt haben, das würde mich interessieren.

 

Weil sich dann irgendwann mal die Frage stellt, woher die Damen ihren Anspruch auf Vorauszahlung ableiten, damit wird die Position des Buchers ja noch stärker verschlechtert.

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Schwierige Frage... wie läuft das denn in anderen Branchen?

 

Wenn ein Unternehmensberater bestellt wird und sich der Firmenchef dann während des Gespräches überlegt "och nö, ich such mir doch lieber einen anderen"... muss er dann die tatsächliche Zeit bezahlen oder die Zeit, welche sich der Unternehmensberater reserviert hat?

 

Oder im Restaurant, Kino oder im Theater, kann man da rausgehen und sagen gefällt oder schmeckt mir nicht, erstatten sie mir bitte den nicht in Anspruch genommenen Teil.

 

Denke mal, das wird doch auch in anderen Bereichen eine Einzelfallentscheidung sein und die Frage, inwieweit das Gegenüber ebenfalls den Wunsch hat, sich gütlich zu einigen.

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Mir haben meine Rechtsanwälte gesagt, im Prinzip ist in diesen Fällen der Barzahlung und der nicht schriftlich fixierten Verträge derjenige in der stärkeren Position, der im tatsächlichen Besitz des Geldes ist.

 

Jemand der Ansprüche stellt, kann sie de facto nicht durchsetzen.

 

Was ist denn, wenn der Bucher vor Gericht lügt, er hat schon bezahlt, was dann.

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Das Arbeitsrecht ist aber nicht einschlägig, weil kein Arbeitsverhältnis besteht. Wenn ich einen Auftrag für beendet erkläre bezahle ich die Zeit, die angefallen ist.

 

Wenn Du einen Vertrag über 8 Stunden rechtskräftig abgeschlossen hast, kannst Du den "Auftrag" eben nicht ohne wichtigen Grund einseitig früher für beendet erklären. Es sei denn, die Möglichkeit eines vorzeitigen Date-Abbruchs wurde dir vorher eingeräumt. War dies nicht der Fall, geht es nur noch um die Frage, ob für die vorzeitige Beendigung ein wichtiger Grund vorlag. Und das ist wohl immer vom Einzelfall abhängig.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 14:13 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 14:10 Uhr ----------

 

Mir haben meine Rechtsanwälte gesagt, im Prinzip ist in diesen Fällen der Barzahlung und der nicht schriftlich fixierten Verträge derjenige in der stärkeren Position, der im tatsächlichen Besitz des Geldes ist.

 

Jemand der Ansprüche stellt, kann sie de facto nicht durchsetzen.

 

Was ist denn, wenn der Bucher vor Gericht lügt, er hat schon bezahlt, was dann.

 

Das ist so, weil normalerweise derjenige, der Ansprüche stellt (sei es auf Zahlung oder auf Rückzahlung) seine Ansprüche beweisen muss.

 

Wer also das Date nicht im voraus bezahlt hat ebenso einen klaren Vorteil.

 

Da bin ich wieder bei Kurzdates mit Verlängerungsoption. Ich sehe das als akzeptablen ausgleich der Interessen.

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Wie ist Deine Begründung hierfür?

 

Es geht nicht darum, dass man jemand zu bestimmten sexuellen Handlungen zwingen kann. Wenn jedoch vorher eine sexuelle Dienstleistung vereinbart wurde - was in Deutschland legal ist - und sich die Dame dann weigert, diese auszuführen, verliert sie doch ihren Anspruch auf das Honorar. Schließlich bestand ihre vertragliche Zusage nicht nur im rumsitzen. Zwar hat der Mann keinen einklagbaren Anspruch auf Leistungserfüllung, Die Frau im Gegenzug aber auch keinen Anspruch auf Leistungserfüllung (Geldzahlung).

 

Wenn die Dame jedoch grundsätzlich zur Leistungserfüllung bereit ist mir aber nur ihre Ausführung nicht gefällt, sieht die Sache anders aus.

 

Übrigens: der häufig zu findende Satz "die Geldzahlung erfolgt nur für die verbrachte Zeit" kann man in diesem Zusammenhang getrost in die Tonne kippen.

 

Worauf gründet sich Deine Behauptung. Dann könnte ja jede Escortdame ein abgebrochenes Date bis zu Ende aussitzen und das bei voller Bezahlung..Ist das realistisch, ich meine nein.

 

Ihr müsst einfach nur das ProstG aufmerksam lesen und die Kommentare dazu...

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Wenn Du einen Vertrag über 8 Stunden rechtskräftig abgeschlossen hast, kannst Du den "Auftrag" eben nicht ohne wichtigen Grund einseitig früher für beendet erklären. Es sei denn, die Möglichkeit eines vorzeitigen Date-Abbruchs wurde dir vorher eingeräumt. War dies nicht der Fall, geht es nur noch um die Frage, ob für die vorzeitige Beendigung ein wichtiger Grund vorlag. Und das ist wohl immer vom Einzelfall abhängig.

 

okay..wichtiger Grund...

 

Ich stelle mir gerade die Situation vor Gericht vor...:schiel:

 

Der RA steht auf: "Hohes Gericht, mein Mandant musste aus wichtigem Grund abbrechen, die Dame hat im Schritt gemüffelt. Die Geruchsprobe liegt dem Beweismaterial bei"

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Wer also das Date nicht im voraus bezahlt hat ebenso einen klaren Vorteil.

 

 

Das ist ja das bescheuerte am ProstG, das es total an der Realität vorbei geht.

Es wird davon ausgegangen, dass das Geld hinterher den Besitzer wechselt.

Und einerseits steht drin, das man für die sexuelle Dienstleistung ein Entgeld vereinbart, andersrum aber nicht zum Sex gezwungen werden kann...

Wenn Blinde über Farben reden, kann ich da nur sagen. Aber was wissen wir schon :clown:

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Ihr müsst einfach nur das ProstG aufmerksam lesen und die Kommentare dazu...

 

Die Zeit habe ich nicht und versteh als Laie auch nur die Hälfte, mir reichen für die Praxis Ausführungen von Anwälten, die in Prostitutionsrecht, promoviert haben...Außerdem gehts auch ums BGB, z. B. bei Kartenkäufen für Veranstaltungen bei einem Date, bei denen die Dame dann absagt.

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Das Arbeitsrecht ist aber nicht einschlägig, weil kein Arbeitsverhältnis besteht. Wenn ich einen Auftrag für beendet erkläre bezahle ich die Zeit, die angefallen ist.

 

Aber es wäre in der Tat mal interessant, das bis zur letzten juristischen Konsequenz auszufechten...Gibt es hier Damen, die in solchen Fällen schon erfolgreich Geld eingeklagt haben, das würde mich interessieren.

 

Weil sich dann irgendwann mal die Frage stellt, woher die Damen ihren Anspruch auf Vorauszahlung ableiten, damit wird die Position des Buchers ja noch stärker verschlechtert.

 

Du hast 8 Stunden gebucht, die Dame hat sich für diese 8 Stunden frei gehalten. Zudem hat sie auch keine Möglichkeit, kurzfristig ein anderes Date anzunehmen, wenn du nach 2 Stunden abbrichst. Dann ist es auch gerecht, wenn die Dame das volle Honorar erhält; ist im normalen Geschäftsleben auch der Fall, wobei im Falle der Prostitution das noch schärfer zu sehen ist (einseitige Verpflichtung).

Achtung Theorie: Selbst wenn du sagen könntest, dass im Nebenraum ein anderer Mann die restlichen 6 Stunden bucht, müsste die Dame das nicht annehmen...

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Du hast 8 Stunden gebucht, die Dame hat sich für diese 8 Stunden frei gehalten. Zudem hat sie auch keine Möglichkeit, kurzfristig ein anderes Date anzunehmen, wenn du nach 2 Stunden abbrichst. Dann ist es auch gerecht, wenn die Dame das volle Honorar erhält; ist im normalen Geschäftsleben auch der Fall, wobei im Falle der Prostitution das noch schärfer zu sehen ist (einseitige Verpflichtung).

Achtung Theorie: Selbst wenn du sagen könntest, dass im Nebenraum ein anderer Mann die restlichen 6 Stunden bucht, müsste die Dame das nicht annehmen...

 

Ich kann Deine Theorie juristisch weder bejahen noch negieren, weil mir dazu das Fachwissen fehlt.

 

Ich kann Dir nur sagen, was ich machen würde. Ich würde die Dame nicht mit dem Geld gehen lassen und es darauf anlegen, dass sie es einklagt.

 

Aus einem Grunde halte ich es aber für unrealistisch. Wenn es so wäre, könnten Damen doch bei jedem Abbruch ihr komplettes Honorar einklagen. Sie nehmen sich dafür einen spezialisierten Anwalt, nehmen lange Buchungen an, sitzen sie ab und klagen dann das Honorar ein. Das wäre doch dann ein "free lunch". Warum wird das denn nicht genutzt?

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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okay..wichtiger Grund...

 

Ich stelle mir gerade die Situation vor Gericht vor...:schiel:

 

Der RA steht auf: "Hohes Gericht, mein Mandant musste aus wichtigem Grund abbrechen, die Dame hat im Schritt gemüffelt. Die Geruchsprobe liegt dem Beweismaterial bei"

 

Da ist die entscheidende Frage: Wurden bereits sexuelle Handlungen vorgenommen?

Wenn ja, hast du keine Chance.

Wenn nein, dann wäre es in der Tat fraglich.

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Achtung Theorie: Selbst wenn du sagen könntest, dass im Nebenraum ein anderer Mann die restlichen 6 Stunden bucht, müsste die Dame das nicht annehmen...

 

Wobei wir da wieder im Bereich der Schadensminderungspflicht der Geschädigten sind. :kugeln:

 

 

 

 

Ich kann Dir nur sagen, was ich machen würde. Ich würde die Dame nicht mit dem Geld gehen lassen und es darauf anlegen, dass sie es einklagt.

 

 

Wobei Du Dich für den Fall, dass ihr das Geld zusteht und Du es ihr mit Gewalt abnimmst, schnell im Bereich des Strafgesetzbuches befindest. :fingers:

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Du hast 8 Stunden gebucht, die Dame hat sich für diese 8 Stunden frei gehalten. Zudem hat sie auch keine Möglichkeit, kurzfristig ein anderes Date anzunehmen, wenn du nach 2 Stunden abbrichst. Dann ist es auch gerecht, wenn die Dame das volle Honorar erhält; ist im normalen Geschäftsleben auch der Fall, wobei im Falle der Prostitution das noch schärfer zu sehen ist (einseitige Verpflichtung).

Achtung Theorie: Selbst wenn du sagen könntest, dass im Nebenraum ein anderer Mann die restlichen 6 Stunden bucht, müsste die Dame das nicht annehmen...

 

Ich hatte letzte Woche die Situation, der Mann buchte 8 Stunden. Das Treffen begann 21.00 Uhr. Die Dame war pünktlich. Alles war in bester Ordnung. Er war auch sehr zurfrieden mit der Dame. Ich weiß es den er schrieb mir in der Zeit eine SMS.

Nach 4 Stunden war der Mann müde und es ging nichts mehr.

Er schickte die Dame nach Hause. Sie gab ihm das restliche Geld zurück. Sie rief leider erst an als sie aus dem Hotelzimmer war.

 

Ich war wirklich etwas sauer, wir haben ja alles eingehalten.

 

Was aber in dieser Situation machen? Er ist Stammbucher bei unserer Agentur. Natürlich habe ich es ihm gesagt das ich das nicht ok finde. Aber am Ende habe ich natürlich klein beigegeben weil ich den Mann nicht als Kunden verlieren möchte.

Aber für das nächste mal habe ich ihm gesagt er sollte mit kurzen Zeiten anfangen, verlängern kann man immer.

 

Kisses

Katrina

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Da ist die entscheidende Frage: Wurden bereits sexuelle Handlungen vorgenommen?

Wenn ja, hast du keine Chance.

Wenn nein, dann wäre es in der Tat fraglich.

 

Ja, aber ich denke - so nach Deinen Ausführungen es wird nur die Zeit bezahlt.

 

Beispiel: Es wurden sexuelle Handlungen vorgenommen in den zwei Stunden, die Dame bekommt ihr Honorar nach ihrer Preisliste sagen wir 500 Euro, aber sie bekommt nicht das Geld für die geplanten 8 Stunden, sagen wir 1200 Euro.

 

Es geht ja nicht nur darum, ob Geld gezahlt wird sondern auch in welcher Höhe.

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Ich kann Deine Theorie juristisch weder bejahen noch negieren, weil mir dazu das Fachwissen fehlt.

 

Ich kann Dir nur sagen, was ich machen würde. Ich würde die Dame nicht mit dem Geld gehen lassen und es darauf anlegen, dass sie es einklagt.

 

Aus einem Grunde halte ich es aber für unrealistisch. Wenn es so wäre, könnten Damen doch bei jedem Abbruch ihr komplettes Honorar einklagen. Sie nehmen sich dafür einen spezialisierten Anwalt, nehmen lange Buchungen an, sitzen sie ab und klagen dann das Honorar ein. Das wäre doch dann ein "free lunch". Warum wird das denn nicht genutzt?

 

Wenn du ihr das Geld gegen ihren Willen wieder wegnimmst, dann machst du dich strafbar.

Es ist doch ganz einfach. Wenn die Dame abbricht, dann kann sie selbstverständlich nur die tatsächliche Zeit berechnen.

Wenn du abbrichst und sexuelle Handlungen vorgenommen wurden, wird immer der Gesamtbetrag fällig bzw ist einklagbar, wenn nicht vorher bezahlt wurde.

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Wobei Du Dich für den Fall, dass ihr das Geld zusteht und Du es ihr mit Gewalt abnimmst, schnell im Bereich des Strafgesetzbuches befindest. :fingers:

 

Absolut richtig, deswegen würde ich auch in solchen Fällen die Polizei hinzuziehen.

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Aus einem Grunde halte ich es aber für unrealistisch. Wenn es so wäre, könnten Damen doch bei jedem Abbruch ihr komplettes Honorar einklagen. Sie nehmen sich dafür einen spezialisierten Anwalt, nehmen lange Buchungen an, sitzen sie ab und klagen dann das Honorar ein. Das wäre doch dann ein "free lunch". Warum wird das denn nicht genutzt?

 

In der Tat könnte das eine Strategie böswilliger Frauen sein. Aber

 

1. gibt es zwar schlechte aber nicht so viele wirklich böswilligen Escorts. Und

2. wären diese Damen schnell von der Bühne verschwunden. Und

3. wäre dies eine sehr mühevolle Stategie. Und

4. wären die Damen schnell dem Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs ausgesetzt.

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Was mir gerade dazu noch einfällt:

Problem an der Sache ist vllt auch, das Escort eine "spezielle Form" der Prostitution ist.

Hauptsächlich ist es ja so, das der Hauptgrund einer solchen Dienstleistung ganz klar SEX ist. Man geht in Bordell oder Terminwohnung, Dauer ca 30 Minuten, kein großes Gerede... ergo auch keine "vereinbarte" Zeit sondern hier wurde definitiv nur über die sexuelle Handlung als Dienstleistung gesprochen.

 

Das ist bei einem 12 Stunden Date im Escort-Bereich doch ganz anders.. oder könnt ihr 12 Stunden langen vögeln? *gg

 

Ich hab ja schon mal gesagt, man kann der gesamten Prostitution nicht EIN Gesetz überstülpen. Man muss ganz für die verschiedenen Bereiche genaue Regelungen finden, die auch tatsächlich was mit dem jeweiligen Arbeitsalltag zu tun haben. Denn sonst haben wir genau so eine Schwammigkeit in dem Gesetz wie jetzt auch schon.

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Wenn du ihr das Geld gegen ihren Willen wieder wegnimmst, dann machst du dich strafbar.

Es ist doch ganz einfach. Wenn die Dame abbricht, dann kann sie selbstverständlich nur die tatsächliche Zeit berechnen.

Wenn du abbrichst und sexuelle Handlungen vorgenommen wurden, wird immer der Gesamtbetrag fällig bzw ist einklagbar, wenn nicht vorher bezahlt wurde.

 

Zu der Strafbarkeit siehe meine Antwort an tex.

 

Du schreibst der Gesamtbetrag? Der Gesambetrag von was?..Von der mehrstündigen Buchung?

 

Wenn das so ist macht es doch keinen Sinn das Risiko einzugehen, gleich eine hohe Stundenzahl zu buchen, dann müsste man ja immer nach und nach erhöhen um diesem Risiko zu entgehen.

 

Dann bliebe nur noch der Ausweg sich so saumäßig zu benehmen, dass die Dame von sich aus abbricht..:denke:

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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