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Scheinfreier Diskussion


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Halten zu Gnaden, aber das ist doch nicht realistisch. Wieso sollte sie in der Falle sitzen, wenn sie gefragt wird, was sie anbietet. Wenn sie sagt, dass sie gar nichts anbietet, ist der Fall gegessen. Erst wenn sie sich als Prostituierte outet und sagt, was sie anbietet, gibt es Probleme.

 

Genau das ist einer Independent-Dame, die mir persönlich sehr gut bekannt ist, vor ca. 3 Jahren hier in München in einer Hotelhalle passiert.

Sie war - da damals die Hoch-Zeiten der Scheinfreier-Bewegung waren - so vorsichtig und hat sich mit dem sehr gut aussehenden Ende 30-jährigen Mann (vom Ordnungsamt) zunächst in der Halle auf einen Kaffee einladen lassen.

Und es ist doch klar, dass sie sich dann irgend wann "als Prostituierte outen MUSS". Oder wie soll sie das machen? Sie ist doch als Escort (Prostituierte) gebucht worden von dem Scheinfreier. Sonst wäre sie doch gar nicht ins Hotel gekommen?

 

Ich äußere hier keine Erfindungen, sondern Tatsachen.

Bearbeitet von JetEscortagentur

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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Was mir in einigen Threads auffällt ist, dass viele Anbieterinnen Probleme mit rechtlichen Regelungen haben, was ich persönlich sehr gut nachvollziehen kann

.

 

Wir haben nicht Probleme mit rechtlichen Regelungen sondern ein Problem mit einigen rechtlichen Regelungen, die uns örtlich einschränken bei der Berufsausübung, obwohl wir diese nicht störend für die Allgemeinhait ausüben.

Wir haben ein Problem damit, kriminalisiert zu werden, nur allein für das Angebot unserer Dienstleistung, die legal ist und die vorher schon im Internet oder bei Telefonaten abgeklärt wurde, deren sexueller Teil hinter verschlossenen Türen eines Hotels oder einer Wohnung stattfinden.

 

Dass auch sichtbare Prostitution Raum braucht und nicht in abgelegene Industriegebiete gedrängt werden sollte, wenn man "angeblich" um die Sicherheit der Frauen besorgt ist, ist jedem der gesunden Menschenverstand besitzt, klar. Genauso wie dass es eben Stadtgebiete gibt, wo die öffentliche Art der Anbahnung nicht möglich ist.

 

Und ja, ich bin dagegen Vergnügungssteuer ( willkürlich beschlossen von Städten, die dringend Einnahmen generieren müssen, weil ihre Stadtkassen klamm sind) zu bezahlen, nur weil ich arbeite.

Vor allem mit der Erklärung, dass ich als Sexarbeiterin genau wie Betreiber zum verlängerten Arm und Steuereintreiber des Finanzamtes gemacht werde, denn die Vergnügungssteuer betrifft die Kunden weil sie ihrem Vergnügen nachgehen und ich zahle die nicht weil ich zu meinem Vergnügen arbeite...

zu meine Aufgabe wird es, sie an jedem Arbeitstag bei meinen Kunden einzutreiben ( was gar nicht möglich ist, daher bezahlen die Kolleginnen es von ihren Einnahmen) und ich werde auch, wenn allein arbeitend und nicht kontrollierbar einfach dazu veranlagt....

 

Müssten alle Selbständigen, die ihre Dienstleistung anbieten Vergnügungssteuer bezahlen, hielte sich das Verständnis für diese Sondersteuer in Grenzen.

 

 

Und ich finde es auch gut und richtig, dass man als Anbieterin versucht sich dagegen zu wehren, aber wie bei jeder anderen rechtlichen Regelung muss ich sie, wenn ich sie nicht kippen kann, akzeptieren oder die rechtlichen Folgen tragen.

 

Es gibt eine ganze Menge Dinge, die ich zum Kotzen finde, gegen die man sich mit rechtlichen Mitteln wehren kann, die man aber nicht immer ändern kann. Diese Einsicht scheint einigen Anbieterinnen hier zu fehlen

 

Dir scheint zu entgehen, dass diese Sperrgebietsverordnung vor allem auch die Kunden betrifft, die in ihrem Recht beschnitten werden eine Frau die erotische und sexuelle Dienstleistungen gegen Bezahlung anbietet, in ihre Wohnung oder in ihr Hotel einzuladen. Nur weil Kunden schwieriger kontrolliert werden können, beschränkt man sich darauf Kolleginnen, deren man einfacher habhaft wird, von Scheinfreiern mit fingierten Buchungen abzufangen.

Auch Kunden machen sich strafbar, wenn sie diese Dienstleistung im Sperrgebiet anfordern.

 

Hier wird die Anbieterin kriminalisiert, die nicht von jemandem angezeigt wurde, weil sie sich irgendwie auffällig benommen und den allgemeinen Frieden gestört hat, sondern weil sie einem Kunden ihre im Vorfeld besprochene Dienstleistung diskret erbringen wollte.

Sich als Kunde aufs hohe Ross zu setzen und zu sagen "selber schuld" damit musst du rechnen, befremdet mich schon sehr.

Vor allem, wenn man weiß, wo viele Anfragen herkommen und stattfinden.

 

 

Gegen "willkürliches" staatliches Handeln gibt es Rechtsmittel, aber nicht alles, was einem nicht passt, ist per se willkürlich.

 

Viele Sperrgebietsverordnungen sind schon vor dem Prostitutionsgesetz verabschiedet worden und Stadtrecht kann "willkürlich" Regelungen die die Prostitution betreffen verabschieden.

Da wird dann alles an den Rand gedrängt, denn es steht ja nur im Landesrecht, dass Plätze ausgewiesen werden müssen, an denen Prostitution ausgeübt werden darf, aber das ist so schwammig formuliert, dass diese Arbeitsplätze in Randgebiete mit wenig Infrastruktur gedrängt werden kann, und nicht über die Stadtfläche verteilt werden muss.

 

Der Staat will von mir auch immer ganz "willkürlich" Geld von meinen Einnahmen. Ich muss es ihm geben und gebe es ihm. Punkt!

 

Damit hab ich kein Problem und Leute die Steuern hinterziehen gibt es quer durch die Bevölkerung... nicht nur bei Sexarbeiterinnen.

 

Ich habe aber ein Problem damit Sondersteuern zu bezahlen, die eigentlich den Kunden abgenommen werden sollen, die ich aber mangels Umsetzbarkeit dann von meinen Einnahmen bezahlen muss.

Wenn ich Pflichten habe, dann müssen mir auch Rechte zugestanden werden.

z.B. das Recht meinen Beruf auszuüben ohne dafür kriminalisiert zu werden, weil ich das im geschützten privaten Raum eines Hotelzimmers oder einer (Privat-) Wohnung mache.

Wenn Bordelle oder Bordellwohnungen genehmigt sind, dann ist es ein Unding (und das ist bar jeder rechtlichen Grundlage) Kolleginnen die in München arbeiten zu zwingen sich bei der Polizei zu melden und zu registrieren ( teils erkennungsdienstlich zu behandeln, wenn die Frau nicht massiv widerspricht) gilt im übrigen für jede Kollegin, die in München ihre Dienste anbietet, deshalb wenn sie einem "Scheinfreier" ins Netz geht ist das selbe Procedere fällig. Da werden dann auch "Privathandys" konfesziert und niemand will so genau sagen, was mit den Daten auf den Handys passiert, die gesichert werden ( bei Smartphon etc kann das ganz schön viel sein).

 

[ironie/sarkasmus on]

Scheißegal, die Prostituierten wissen ja, dass sie im Sperrgebiet sind, und dass es dort nicht erlaubt ist ihre Dienstleistung auszuüben, selber schuld, sollen se doch einfach wegbleiben wenn ihnen das Risiko zu groß ist, sie werden dafür ja schließlich hochpreisig entlohnt und außerdem zahlen ja eh alle keine Steuern, das ist ungerecht, so ereilt sie wenigstens etwas Gerecdhtigkeit [ironie/sarkassmus off]

 

Anstatt sich als Kunde zu solidarisieren, weil eigene Rechte beschnitten werden, wird die Anbieterin auch noch verhöhnt.. selber Schuld, brauchst ja die Anfrage nicht annehmen...

 

Das ist mir eindeutig zu kurz gedacht und überheblich.

 

Aber gut... es ist halt so ...

Deshalb arbeite ich nicht in München, Ausnahmen nur, wenn ich den Kunden kenne.

 

LG Tanja

 

PS

Kondompflicht...

 

Diese Fragen kann man durchaus beantworten, wenn man sich auf andere Bundesländer bezieht und darauf hinweist, dass man z.B. Oralverkehr ohne Kondom gerne ausübt, wenn man in Hessen oder sonst wo ist, es aber leider in Bayern nicht anbieten darf, da es nicht erlaubt ist.

Sollte der Kunde aber eine positive bejahende Bestätigung bestehen, dass man das beim anvisierten Date macht, muss man halt auf das Date verzichten....

Das kann dann für beide seiten doof sein.

Ich traue realen Kunden aber zu, diese Umschreibung zu verstehen, auch wenn sie dann nicht sicher sein können diese Leistung zu erhalten... das können sie aber auch nicht, wenn es in einem anderen Bundesland vereinbart wird...

Bearbeitet von Tanja

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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Liebe Katrin, den Empörungsgestus kann ich jetzt nicht so ganz nachvollziehen.

 

Zum Thema Beratung zu FO/FT in München - Was spricht dagegen die Situation auf der Website zu erläutern, dann kann man darauf verweisen, warum eine Beratung hier nicht möglich ist. Das wird nicht jeder verstehen, aber ein möglicher Weg ist es.

 

Dass die Dame dazu in München keinerlei Auskunft im Vorfeld geben kann (aufgrund der Bayerischen Rechtslage)

und dass dies lt. Hygieneverordnung in Bayern untersagt ist, darauf verweisen die Ladies JEDES MAL,

wenn in Anfragen dies von Seiten der Herren als Wunsch angegeben wird.

 

Aber Du kannst Gift darauf nehmen, dass dies zu 90% dann der Grund für eine Absage ist,

wenn der Mann eben gerade auf diese Art der Dienstleistung besteht und im Vorfeld eine definitive Absicherung haben möchte.

Das heißt, die Dame ist quasi schon vorher "raus", obwohl sie den Service dann vielleicht sogar anbietet.

 

Jeder muss im Leben, für das was er tut gerade stehen. Wenn er gesetzliche Regelungen übertritt, dann muss er die Konsequenzen tragen, da beißt die Maus keinen Faden ab, auch wenn einem die gesetzliche Regelung nicht passt.

 

Das ist ein guter Ansatz. Dieser Meinung bin ich absolut. Gleiches Recht für alle.

 

Frage:

Wie schaffen wir es, dass dann auch die vielen "Konsumenten bestimmter (verbotener) Dienstleistungen" (FO, FT) dafür gerade stehen,

dass auch sie mit der Inanspruchnahme dieser Dienstleistung gegen gesetzliche Regelungen in Bayern verstoßen???

 

Soweit ich die Hygiene-Verordnung kenne, wird dort nicht explizit darauf eingegangen,

ob nur die Anbieterin dagegen verstößt. Vielmehr heißt es doch da, dass die "Ausübung" (ohne Kondom) verboten ist.

Zur "Ausübung" gehören immer zwei, einer der's anbietet und einer der's konsumiert.

Zur Lage der Situation in den Münchner Luxus-Hotels. Ich habe seit etlichen Jahren viele berufliche Gespräche in den Hotel-Lobbys, vielleicht 12-15 Termine pro Monat, vornehmlich im Sofitel, Bayerischen Hof und Vier Jahreszeiten. Da warten auch oft gut aussehende Damen allein auf mich zu Gesprächen. Mir ist noch nie zu Ohren gekommen, dass da auch nur eine von einem Hotelangestellten blöd angelabert wurde. Ich will nicht bestreiten, dass es das gibt, ich sage nur, dass ich es noch nie miterlebt bzw. erzählt bekommen habe, bei wirklich häufiger Frequentierung der Hotels.

 

Das ist mehrfach bereits in einem Hotel vorgekommen, in dem auch Du meines Wissens verkehrst.

Und in zwei weiteren Hotels, die zu den ersten Häusern Münchens gehören.

Und bei Damen, die absolut einwandfreie Manieren haben und ein seriöses Aussehen.

Aus diesem Grund meiden die Ladies nun bestimmte Hotels.

 

Und ich sprach es ja schon an:

Eine gut gebuchte Dame geht eben vielleicht mehrfach die Woche in ein und das selbe Hotel,

weil sie dort ihre Kunden hat und diese nicht extra umbuchen können oder wollen.

 

Dein Beispiel mit den "gut aussehenden Damen, die auf Dich warten" hinkt in der Weise,

dass es sich hier sicher um einmalige Treffen von geschäftlicher (ich meine nicht Escort) Art handelt

und diese Damen sich sicher nicht jeden 2. Abend in diesem Hotel mit verschiedenen Männern sehen lassen.

 

Wenn ich hier was mißverstehe, dann sorry.

Bearbeitet von JetEscortagentur

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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§ 6

Kondomzwang bei Prostituierten

 

Weibliche und männliche Prostituierte und deren Kunden sind verpflichtet, beim Geschlechtsverkehr, Kondome zu verwenden.

 

@ Katrin,

 

betrifft Kunden genauso, kann aber nur schwerer kontrolliert werden, da Lockvögel schlechter platziert werden können als Scheinfreier...

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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:blume3::blume3::blume3: Danke, Tanja, da reicht kein einfaches Häkchen für Deinen langen Beitrag weiter oben!!!

Leider fehlt mir jetzt die Zeit, ausführlich auf diese ganzen Dinge einzugehen.

 

Ich finde es auch - gerade von Dir, Babu, wo Du Dich doch bestens auskennst - befremdlich, wie Du die Anbieterinnen hier eigentlich "abwatschst".

 

Oder machst Du in München gar nichts mehr und fährst auch jedes Mal in eine Stadt außerhalb Bayerns. Das kann ich nicht glauben.

 

Und ich jammere hier nicht rum, ich wollte nur REALE (!) Praxis-Erfahrungen widergeben.

Da ich die Agentur - wie Du weißt - nicht erst seit gestern habe,

kann ich mir das Recht sicher rausnehmen, auch zu verallgemeinern.

Bearbeitet von JetEscortagentur

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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Genau das ist einer Independent-Dame, die mir persönlich sehr gut bekannt ist, vor ca. 3 Jahren hier in München in einer Hotelhalle passiert.

Sie war - da damals die Hoch-Zeiten der Scheinfreier-Bewegung waren - so vorsichtig und hat sich mit dem sehr gut aussehenden Ende 30-jährigen Mann (vom Ordnungsamt) zunächst in der Halle auf einen Kaffee einladen lassen.

Und es ist doch klar, dass sie sich dann irgend wann "als Prostituierte outen MUSS". Oder wie soll sie das machen? Sie ist doch als Escort (Prostituierte) gebucht worden von dem Scheinfreier. Sonst wäre sie doch gar nicht ins Hotel gekommen?

 

Ich äußere hier keine Erfindungen, sondern Tatsachen.

 

Das habe ich auch nirgends behauptet. Da ich hier lange genug dabei bin, um zu wissen, wie vorsichtig man bei bestimmten Themen agieren muss, habe ich dazu folgendes geschrieben:

 

Ich will nicht bestreiten, dass es das gibt, ich sage nur, dass ich es noch nie miterlebt bzw. erzählt bekommen habe, bei wirklich häufiger Frequentierung der Hotels.

 

Du hast Dein Posting vorhin ergänzt, mittlerweile hat das Vorkommnis einen ganz anderen Charakter. Vorher klang es so, als ob Leute vom Ordnungsamt wildfremde attraktive Frauen in den Hotels ansprechen und einladen, und dann versuchen abzuklopfen, ob sie hier der Prostitution nachgehen. Daraufhin habe ich geschrieben, dass ich davon noch nichts gehört habe.

 

Wenn ein Scheinfreier eine Prostituierte ins Sperrbezirk-Hotel bestellt, ihr einen Kaffee zahlt und sie sich dann outet, hat sie ein Problem. Allerdings sollte ihr das, wenn sie gut informiert ist, vorher bewußt sein.

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Es ist eh erstaunlich was in Bayern eigentlich geht. Im deutschen Strafrecht/Owirecht gib es eigentlich keine Lockvögel. Im allgemeinen haben die Gerichte dann gesagt das durch den Lockvogel der Wille zur Straftat erst hervorgerufen wurde und somit ein Beweisverbot besteht.

 

Fingerabdrücke und Fotos (ED-Masnahmen) sind zwar theoretisch auch im Owirecht möglich würden jedoch eigentlich an der Verhältnismäßigkeit scheitern, das gleiche gilt für beschlagnahmte Handys. Um die Handys auszuwerten braucht es normalerweise einen richterlichen Beschluss.

 

Hat es wirklich noch nie eine Lady gewagt das alles gerichtlich zu überprüfen lassen?

 

In Bayern ticken die Uhren anders, auch sehr anders, siehe Fall Molat. Es ist bedenklich wie weit hier der Rechtsstaat in die Ecke gedrängt wird.

eat my shorts

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@ Katrin,

 

betrifft Kunden genauso, kann aber nur schwerer kontrolliert werden, da Lockvögel schlechter platziert werden können als Scheinfreier...

 

Da kann auch ein Scheinfreier nicht helfen, weil der seinen Schniedel nicht auspacken darf.

 

Wie schon oben geschrieben ist das reine Theorie. Wenn ein Freier sich mit seiner Escortdame im Hotelbett wälzt, kann man davon ausgehen, dass Freier und Escort echt sind.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 10:07 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 09:53 Uhr ----------

 

Ich finde es auch - gerade von Dir, Babu, wo Du Dich doch bestens auskennst - befremdlich, wie Du die Anbieterinnen hier eigentlich "abwatschst".

 

Oder machst Du in München gar nichts mehr und fährst auch jedes Mal in eine Stadt außerhalb Bayerns. Das kann ich nicht glauben.

 

Und ich jammere hier nicht rum, ich wollte nur REALE (!) Praxis-Erfahrungen widergeben.

Da ich die Agentur - wie Du weißt - nicht erst seit gestern habe,

kann ich mir das Recht sicher rausnehmen, auch zu verallgemeinern.

 

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was Dich bei meinen Aussagen zu der Erkenntnis verleitet, ich würde Anbieterinnen "abwatschen". Offensichtlich hat sich hier schon ein so starkes "Schwarz-Weiß-Denken" etabliert, dass man gar nicht mehr differenzieren will.

 

Ich habe mich dezidiert gegen die Scheinfreierpraktiken ausgesprochen und nur darauf hingewiesen, dass Damen letztendlich die Konsequenzen tragen müssen, wenn sie Pay6 im Sperrgebiet anbieten. So wie man auch in anderen Lebensbereichen die Konsequenzen für sein Handeln tragen muss. Natürlich kann man sich die Welt auch schön basteln und alle anderen für böse halten, weil sie auf Realitäten hinweisen.

 

Was mich betrifft, ich bin vielleicht für die Münchner Bucher nicht symptomatisch. Ich habe keine Probleme in München zu buchen, weil ich weiß, wen ich wie anzusprechen habe.

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Es ist eh erstaunlich was in Bayern eigentlich geht. Im deutschen Strafrecht/Owirecht gib es eigentlich keine Lockvögel. Im allgemeinen haben die Gerichte dann gesagt das durch den Lockvogel der Wille zur Straftat erst hervorgerufen wurde und somit ein Beweisverbot besteht.

 

Fingerabdrücke und Fotos (ED-Masnahmen) sind zwar theoretisch auch im Owirecht möglich würden jedoch eigentlich an der Verhältnismäßigkeit scheitern, das gleiche gilt für beschlagnahmte Handys. Um die Handys auszuwerten braucht es normalerweise einen richterlichen Beschluss.

 

Hat es wirklich noch nie eine Lady gewagt das alles gerichtlich zu überprüfen lassen?

 

In Bayern ticken die Uhren anders, auch sehr anders, siehe Fall Molat. Es ist bedenklich wie weit hier der Rechtsstaat in die Ecke gedrängt wird.

 

Mir ist ein Fall bekannt, wo dies einer Dame bei einer großen und bekannten Münchner Agentur passiert ist.

 

Sie wurde ebenso behandelt - wie weiter oben beschrieben (volles Programm).

Sie hat sich danach sofort einen Anwalt genommen, da man ihr gleich beide Handys beschlagnahmt hatte (Escort- und Privat-Handy).

Es hat geschlagene 3 (!) Wochen gedauert, bis die Handys zurückgegeben wurden.

Trotz anwaltlicher Hilfe.

 

Glücklicherweise wußte ihr Ehemann Bescheid von ihrem Job als Escort.

Die Dame war verheiratet und hatte 2 Kinder.

(Thema Outing im allgemeinen!)

 

Ein anderer Fall mit Handy-Beschlagnahme hat ebenfalls mit Anwalt 2 Wochen gedauert.

 

Dass Daten nicht herausgelesen werden dürfen, mag wohl so sein.

Aber wer's glaubt wird selig.

Bearbeitet von JetEscortagentur

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

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Es ist eh erstaunlich was in Bayern eigentlich geht. Im deutschen Strafrecht/Owirecht gib es eigentlich keine Lockvögel. Im allgemeinen haben die Gerichte dann gesagt das durch den Lockvogel der Wille zur Straftat erst hervorgerufen wurde und somit ein Beweisverbot besteht.

 

Fingerabdrücke und Fotos (ED-Masnahmen) sind zwar theoretisch auch im Owirecht möglich würden jedoch eigentlich an der Verhältnismäßigkeit scheitern, das gleiche gilt für beschlagnahmte Handys. Um die Handys auszuwerten braucht es normalerweise einen richterlichen Beschluss.

 

Hat es wirklich noch nie eine Lady gewagt das alles gerichtlich zu überprüfen lassen?

 

In Bayern ticken die Uhren anders, auch sehr anders, siehe Fall Molat. Es ist bedenklich wie weit hier der Rechtsstaat in die Ecke gedrängt wird.

 

Nach meinem laienhaften Verständnis sind die Voraussetzungen für eine Handy-Beschlagnahmung relativ eng gefasst. Bei Gefahr im Verzug zur Verhinderung von Beweismittelvernichtung dürfen allerdings auch Polizisten Handys ohne vorherigen richterlichen Beschluss beschlagnahmen.

 

Die betroffene Dame kann dann beim Amtsgericht einen Antrag auf richterliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme stellen.

 

Wenn alles mit rechten Dingen zugeht, muss die Polizei sie auch darüber aufklären.

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Da kann auch ein Scheinfreier nicht helfen, weil der seinen Schniedel nicht auspacken darf.

 

Wie schon oben geschrieben ist das reine Theorie. Wenn ein Freier sich mit seiner Escortdame im Hotelbett wälzt, kann man davon ausgehen, dass Freier und Escort echt sind.

 

Es geht doch gar nicht um den VOLLZUG!

Es geht schon ums konkrete ANGEBOT!

 

Die Frage, die in einem Hotelzimmer in Bayern zur "Überführung" reicht, heißt: "Bietest Du FO an?"

Gefolgt von der unmittelbaren Frage: "Wie hoch war gleich Dein Honorar?"

Oder, er hat das Geld eh schon in der Hand und reicht es der Dame rüber.

 

Dazu muss sich niemand ausziehen.

Und dazu muss man den Anderen nicht mal anfassen.

Da reicht schon die einfache Antwort "Ja."

 

Und genauso läuft das bei den Kontrollen auch ab.

Dann geht plötzlich die Tür auf und 2 weitere Kollegen kommen rein (eine davon eine Frau).

Da die vorher gelauscht haben, treten die gleich als Zeugen auf.

 

Keine Theorie.

Wieder ein Bericht aus der Praxis von einer mir bekannten Independent-Lady von vor 4 Jahren.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 10:07 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 09:53 Uhr ----------

 

 

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was Dich bei meinen Aussagen zu der Erkenntnis verleitet, ich würde Anbieterinnen "abwatschen". Offensichtlich hat sich hier schon ein so starkes "Schwarz-Weiß-Denken" etabliert, dass man gar nicht mehr differenzieren will.

 

Ich habe mich dezidiert gegen die Scheinfreierpraktiken ausgesprochen und nur darauf hingewiesen, dass Damen letztendlich die Konsequenzen tragen müssen, wenn sie Pay6 im Sperrgebiet anbieten. So wie man auch in anderen Lebensbereichen die Konsequenzen für sein Handeln tragen muss. Natürlich kann man sich die Welt auch schön basteln und alle anderen für böse halten, weil sie auf Realitäten hinweisen.

 

Ich halte niemand für böse und schön basteln brauche ich die Welt nicht.

Nur möchte ich die Probleme der Damen so REALISTISCH wie möglich darstellen.

Und da helfen keine Grundsatzbelehrungen, dass man sich nun mal an Gesetze halten muss.

 

Ich hatte die Illusion, dass ich doch ein paar Herren für die spezielle Situation der Damen in Bayern etwas sensibilisieren könnte.

Was mich betrifft, ich bin vielleicht für die Münchner Bucher nicht symptomatisch. Ich habe keine Probleme in München zu buchen, weil ich weiß, wen ich wie anzusprechen habe.

 

Sooo... und jetzt muss ich mal was arbeiten... :smile:

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 11:47 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 11:45 Uhr ----------

 

Nach meinem laienhaften Verständnis sind die Voraussetzungen für eine Handy-Beschlagnahmung relativ eng gefasst. Bei Gefahr im Verzug zur Verhinderung von Beweismittelvernichtung dürfen allerdings auch Polizisten Handys ohne vorherigen richterlichen Beschluss beschlagnahmen.

 

Die betroffene Dame kann dann beim Amtsgericht einen Antrag auf richterliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme stellen.

 

Wenn alles mit rechten Dingen zugeht, muss die Polizei sie auch darüber aufklären.

 

Stimmt.

Aber Praxis-Bericht in meinem Posting #109 weiter oben.

Bearbeitet von JetEscortagentur

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

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Nach meinem laienhaften Verständnis sind die Voraussetzungen für eine Handy-Beschlagnahmung relativ eng gefasst. Bei Gefahr im Verzug zur Verhinderung von Beweismittelvernichtung dürfen allerdings auch Polizisten Handys ohne vorherigen richterlichen Beschluss beschlagnahmen.

 

Die betroffene Dame kann dann beim Amtsgericht einen Antrag auf richterliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme stellen.

 

Wenn alles mit rechten Dingen zugeht, muss die Polizei sie auch darüber aufklären.

 

Soweit richtig, aber die Richter sind meist erreichbar, zumindest tagsüber und wie gesagt es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit da ist die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben. Und was will man mit dem Handy beweisen?

eat my shorts

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Soweit richtig, aber die Richter sind meist erreichbar, zumindest tagsüber und wie gesagt es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit da ist die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben. Und was will man mit dem Handy beweisen?

 

Zum Beispiel kann man aus dem Handy herausziehen, wie oft die Dame in welchem Hotel mit wem sich getroffen hat.

Und wenn man ihr damit nachweisen kann, dass sie das nicht das erste Mal gemacht hat, ist das keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern ein Straftatbestand.

Auch kann man über die Telefonnummern herausfinden, wer die Kunden sind und diese dann einfach mal zu einer "Befragung" ins Präsidium einladen.

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

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Zum Beispiel kann man aus dem Handy herausziehen, wie oft die Dame in welchem Hotel mit wem sich getroffen hat.

Und wenn man ihr damit nachweisen kann, dass sie das nicht das erste Mal gemacht hat, ist das keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern ein Straftatbestand.

Auch kann man über die Telefonnummern herausfinden, wer die Kunden sind und diese dann einfach mal zu einer "Befragung" ins Präsidium einladen.

 

Eigentlich nix da, nur weil sie im Hotel war heißt das nicht, dass sie dort "beruflich" war. Ich bleibe dabei die Bayern übertreiben es und es kann eigentlich vor keinen Gericht Bestand haben, außer natürlich vor den bayrischen.

 

Ebenso ist die Auswertung nur mit richterlichen Beschluss möglich, es sei den die Dame stimmt zu. Wegen der Verhältnismäßigkeit dürfte dem eigentlich kein Richter zustimmen. Werten sie das Handy ohne Genehmigung aus besteht ein Beweisverbot.

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@Jet

 

Katrin, natürlich geht es schon um das Angebot, nicht um den Vollzug. Aber solange der Bucher nicht nackt ist, sollte sich die Escortdame auch nicht zu ihrem FO-Angebot äußern und kein Geld annehmen oder danach fragen. Oder die Dame vergewissert sich erst einmal, ob das Hotelzimmer auch wirklich nicht von weiteren Personen bevölkert wird.

 

An Deiner realistischen Darstellung der Situation in München hat keiner etwas bemängelt.

 

Bucher aus Bayern oder aus München sind - schon aus eigener Betroffenheit - sensibilisiert, spätestens dann, wenn sie mit ihren Anfragen an die genannten Grenzen kommen.

 

Nicht jeder, der in Nuancen andere Auffassungen hat als Du oder Tanja, ist gleich unsensibel. Mit der Moralkeule in der Hand des einen Diskussionspartners sinkt die Bereitschaft des anderen Gesprächspartners meist, weil er weiß, dass er eh den kürzeren zieht und Argumente nicht mehr zählen.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 11:21 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 11:18 Uhr ----------

 

Auch kann man über die Telefonnummern herausfinden, wer die Kunden sind und diese dann einfach mal zu einer "Befragung" ins Präsidium einladen.

 

Ein wichtiger Punkt, das sollte sich auch jeder Bucher unter Risikogesichtspunkten vor Augen führen. Mich schreckt das eher weniger, eine ganz besonders liebe Escort-Dame hat mir zwei Herren Polizisten gleich zur "Befragung" in mein Heim geschickt...Wahrscheinlich wollte sie, dass ich mir nicht die Mühe machen muss zum Revier zu laufen...:lolly:

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 11:30 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 11:21 Uhr ----------

 

Eigentlich nix da, nur weil sie im Hotel war heißt das nicht, dass sie dort "beruflich" war. Ich bleibe dabei die Bayern übertreiben es und es kann eigentlich vor keinen Gericht Bestand haben, außer natürlich vor den bayrischen.

 

Ebenso ist die Auswertung nur mit richterlichen Beschluss möglich, es sei den die Dame stimmt zu. Wegen der Verhältnismäßigkeit dürfte dem eigentlich kein Richter zustimmen. Werten sie das Handy ohne Genehmigung aus besteht ein Beweisverbot.

 

Die Münchner Stadträtin Lydia Dietrich hat bereits vor Jahren einen Fragenkatalog ans KVR geschickt.

 

http://gruene-fraktion-muenchen.de/verhaftung-von-prostituierten-und-beschlagnahme-ihrer-handys/

 

Wenn eine Betroffene Beistand braucht - vor allem zur Organisation rechtlicher Unterstützung - ist Frau Dietrich sicher keine schlechte erste Anlaufstelle.

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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[quote=Bayernbulle;386361Die Münchner Stadträtin Lydia Dietrich hat bereits vor Jahren einen Fragenkatalog ans KVR geschickt.

 

http://gruene-fraktion-muenchen.de/verhaftung-von-prostituierten-und-beschlagnahme-ihrer-handys/

 

Wenn eine Betroffene Beistand braucht - vor allem zur Organisation rechtlicher Unterstützung - ist Frau Dietrich sicher keine schlechte erste Anlaufstelle.

 

gab es eine Antwort seitens des KVR??

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gab es eine Antwort seitens des KVR??

 

Vermutlich schon, mir ist sie nicht bekannt.

 

Für Details werden Sie hier geholfen:

 

Tel.: (089) 233 92 620

Fax: (089) 233 92684

gruene-rosaliste-fraktion@muenchen.de

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Wenn ich das alles lese, dann verstehe ich folgendes nicht.

Da gibt es Escort Agenturen und Independents, die in München ein grosses Problem haben. Aber niemand kommt auf die Idee, diesen Sachverhalt "Scheinfreier" einmal gründlich zu klären.

Wenn ich mir als Laie nur grob einige Infos anschaue (§ 110a StPO; RiStBV Anl. D), dann habe ich ganz grosse Zweifel, dass die Vorgehensweise mit Scheinfreiern, also

 

VE (:grins:) Verdeckte Ermittler

 

NOEP Nicht offen ermittelnder Polizeibeamter

 

in Bezug auf Hygieneverordnung und Sperrgebietsverordnung rechtens ist.

 

Nur einmal zur Info, was da so steht:

 

1.1 Die qualitativen Veränderungen der Erscheinungsformen der Kriminalität, insbesondere der Organisierten Kriminalität, erfordern dieser Entwicklung angepasste Methoden der Verbrechensbekämpfung.

 

1.2 Zu ihnen gehört neben der Inanspruchnahme von Informanten und V-Personen auch der operative Einsatz Verdeckter Ermittler und sonstiger nicht offen ermittelnder Polizeibeamter.

 

 

§ 110a

 

(1) Verdeckte Ermittler dürfen zur Aufklärung von Straftaten eingesetzt werden, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß eine Straftat von erheblicher Bedeutung

1.

auf dem Gebiet des unerlaubten Betäubungsmittel- oder Waffenverkehrs, der Geld- oder Wertzeichenfälschung,

2.

auf dem Gebiet des Staatsschutzes (§§ 74a, 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes),

3.

gewerbs- oder gewohnheitsmäßig oder

4.

von einem Bandenmitglied oder in anderer Weise organisiert

begangen worden ist.

Zur Aufklärung von Verbrechen dürfen Verdeckte Ermittler auch eingesetzt werden, soweit auf Grund bestimmter Tatsachen die Gefahr der Wiederholung besteht. Der Einsatz ist nur zulässig, soweit die Aufklärung auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Zur Aufklärung von Verbrechen dürfen Verdeckte Ermittler außerdem eingesetzt werden, wenn die besondere Bedeutung der Tat den Einsatz gebietet und andere Maßnahmen aussichtslos wären.

(2) Verdeckte Ermittler sind Beamte des Polizeidienstes, die unter einer ihnen verliehenen, auf Dauer angelegten, veränderten Identität (Legende) ermitteln. Sie dürfen unter der Legende am Rechtsverkehr teilnehmen.

 

(3) Soweit es für den Aufbau oder die Aufrechterhaltung der Legende unerläßlich ist, dürfen entsprechende Urkunden hergestellt, verändert und gebraucht werden.

 

 

Und wenn doch die von Babu gepostete Anfrage bestand, warum kommt dann keine Escort Agentur oder auch Independent auf die Idee, einmal die Antwort des KVR einzusehen?

 

Für mich zeigt sich hier eine fehlende Professionalität der Betroffenen, die zum Himmel schreit.

Bearbeitet von Wulf

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Und wenn doch die von Babu gepostete Anfrage bestand, warum kommt dann keine Escort Agentur oder auch Independent auf die Idee, einmal die Antwort des KVR einzusehen?

 

Für mich zeigt sich hier eine fehlende Professionalität der Betroffenen, die zum Himmel schreit.

 

Naja, das wissen wir ja nicht, wer die Antwort des KVR eingesehen hat. Ich gehe schon davon aus, dass zumindest Agenturleiterinnen aus München zusammen mit ihren Anwälten die Lage beobachten.

 

Fehlende Professionalität würde ich in Unkenntnis von Sachverhalten auch niemand vorwerfen, vor allem, wenn man berücksichtigen muss, dass sich natürlich in der Öffentlichkeit und gegenüber den Behörden viele nicht stark exponieren, weil die Folge dann ist, dass sie erst recht ins Visier geraten.

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Gesetzlicher Auftrag von Polizei und Kreisverwaltungsreferat ist es, Verstöße gegen die Sperr*bezirksverordnung zu verhindern und bei Begehung aufzudecken und zu verfolgen. Soweit die Berufsausübung sich nicht im gesetzlichen Rahmen bewegt, sondern eine bußgeldbewehrte oder strafbare Handlung darstellt, ist ein Einschreiten erforderlich.

Da die Ausübung der Prostitution in den Gebieten außerhalb des Sperrbezirks möglich ist, stellen die Kontrollen der Polizei im Sperrbezirk keine Behinderung der legalen Prostitution dar. Im Gegenteil: die Unterbindung der illegalen Prostitution stärkt die Ausübung der legalen. Polizeiliche und sicherheitsrechtliche Maßnahmen dienen nicht dazu, Prostitution zu verhin*dern oder zu erschweren, sondern deren negative Begleiterscheinungen wie Zuhälterei, Zwangsprostitution und Menschenhandel zu reduzieren und dienen damit dem Schutz und der geordneten Ausübung der Prostitution.

 

Stellt sich also nur noch die Frage, warum Zuhälterei, Zwangsprostitution und Menschenhandel nur innerhalb des Sperrbezirkes reduziert werden sollen. Entweder gibt es diese "negativen Begleiterscheinungen" also außerhalb des Sperrbezirks nicht, oder sie werden dort von der Polizei offensichtlich nicht als Problem angesehen. :au:

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Meiner Meinung nach sollte sich der neue Verband zusammen mit den Münchner Agenturen zusammentun und zumindest die Sperrbezirksverordnung und die Scheinfreieraktionen juristisch überprüfen lassen. Mir - zugegeben als Laie - scheint da doch einiges zumindest juristisch angreifbar. Ich denke, gemeinsam ist das Finanzrisiko kalkulierbar.

 

Letztendlich nützt alles beklagen und diskutieren nichts. Eine juristische Klärung ergibt zumindest Klarheit.

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